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Zeugen vernehmung und VP

Begonnen von BS13579, 23. Juli 2022, 08:19:50

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Andi8111

Zitat von: WirdMaHellImHals am 24. Juli 2022, 20:06:43
Fürs "nicht dienstfähig sein" kann man nicht disziplinar gewürdigt werden.

Vielleicht kommt das am Ende raus :)

christoph1972

Irgendwas stimmt da grundlegend nicht. Ich war krank, gehe zum TrArzt, der stellt fest, weiterhin nicht dienstfähig, trägt das aber nicht auf dem Krankenmeldeschein ein, stellt aber ein neues Rezept für Physiotherpie aus.

Dann gehe ich zu meiner Einheit zurück, gebe den Krankenmeldeschein ab. Auf Grund der augenscheinlichen fehlenden Eintragung geht der DV 1 von Dienstfähigkeit aus und befiehlt die Teilnahme an einer wie auch immer gearteten Unterstützungsleistung bei der HIL.

Weil ich der Meinung bin, ich bin immer noch dienstunfähig, bekunde ich das ggü. dem DV 1. Der befiehlt dann, den erneuten Arztbesuch, um die Feststellung kzH oder was auch immer im Krankenmeldeschein nachholen zu lassen. Das macht der Truppenarzt.

Rückkehr zur Einheit mit dem Krankenmeldeschein, der DV 1 nimmt den Eintrag zur Kenntnis und leitet dann ein Disziplinarverfahren ein, weil die Pflicht zum treuen Dienen verletzt sein soll.

Naja, wenn ich das erste Mal an dem Tag beim Truppenarzt bin, sollte ich schon in der Lage sein, wenn ich mich nicht dienstfähig fühle, dass auch ggü. dem Arzt zum Ausdruck zu bringen und dann auch auf den entsprechenden Eintrag im Krankenmeldeschein zu achten.

Wenn ich dann in die Einheit zurückkehre und der DV 1 die Teilnahme am Dienst befiehlt und ich dann (wieder) zum Arzt renne, dann kann schon der Eindruck entstehen, ich will mich dem Dienst entziehen. Damit ich als DV 1 aber auf die Idee komme, muss es mMn vorher schon entsprechende Hinweise gegeben haben, dass es mit der Pflicht zum treuen Dienen nicht ganz so genau genommen wird ...

Aber das ist natürlich reine Spekulation.
,,Pazifisten sind wie Schafe, die glauben, der Wolf sei ein Vegetarier."

Yves Montand
französischer Schauspieler und Chansonnier
* 13. 10. 1921 - Monsumagno, Italien
† 09. 11. 1991 - Senlis

F_K

@ Alle:

Der TE war ja wohl nicht "beim DV", sondern wohl beim ZgFhr.

Es bleibt auch fraglich, welche Anzahl von Soldaten dann notwendigerweise vernommen werden müssen, um den Sachverhalt zu klären - der Befehl als solcher und die (nachträgliche) Krankschreibung sind ja wohl "unstreitig".

Es bleibt dabei - der TE stellt hier den Sachverhalt nicht vollständig da - da ist deutlich mehr im "Busch".

abc1

Zwei Sachen:

1. Morgen früh SOFORT zum DV gehen und bekunden, dass du möchtest, dass die VP gehöhrt wird.
Dieses falsch gesetzte Kreuzchen kannst du immer (Bis zum Aussprechen der Disziplinarmaßnahme, dann ist das Kind im Brunnen) widerrufen!
Damit kaufst du dir auch erstmal Zeit, da dann erstmal die VP gehört werden muss und danach nochmal du.
Die VP kannst du dann mit allen deinen Sorgen anspitzen (Nicht gehöhrte Zeugen) usw. Das wird ein paar Tage dauern.

2. Gleichzeitig solltest du Akteneinsicht (Paragraph 3 WDO)  beantragen. Dabei musst du dich nicht mit einer bloßen anschauen der Akte abfertigen lassen, du hast das Recht die Akte als Kopie zu bekommen.
Die Kosten dafür werden dir zwar in Rechnung gestellt, das sollte es dir aber Wert sein. Nur so weißt du, was wirklich Sache ist.

Vielleicht solltest du noch überlegen, (freiwillig!) den Truppenarzt von der Schweigepflicht zu Entbinden, wenn du denkst, er würde zu deinem Vorteil aussagen.

wolverine

Mal ernsthaft; wenn wir das zugrundelegen, was bisher geschrieben wurden, beschränkt sich alles auch eine Frage: war er zum Zeitpunkt der Dienstleistung krankgeschrieben oder nicht. Das sollte sich grundsätzlich aus der Akte ergeben. Wozu soll da wer was bezeugen? Evtl. Der Arzt, ja.
Ich verstehe hier das Zinnober nicht.
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abc1

Ich verstehe es auch überhaupt nicht. Ohne Frage, aus der Schilderung des TE lässt sich nicht im Ansatz erkennen, wo hier ein Dienstvergehen liegen soll.

Was mir aber komisch vorkommt:

Der TE kann zwar den Sachverhalt im Allgemeinen schildern. Aber es scheint so, dass er selber nicht weiß, welche Handlung ihm genau und warum angelastet wird. Wir spekulieren hier nur, dass es um die "zweite" Krankmeldung geht. Die ist ja aber eigentlich mit dem Zugführer abgesprochen gewesen.

Aber auch das mit dem VP - Kreuzchen kommt mir sehr spanisch vor. Bei jeder meiner Vernehmungen hat der DV ein bis zwei unmissverständliche Sätze  dazu gesagt, dass ein Ankreuzen eben genau das Gegenteil bedeutet. Bei einem "guten" DV kommen solche Missverständnisse schlicht nicht vor.

Ich habe das ungute Gefühl, dass der DV hier bewusst den TE im dunkeln tappen lässt und seine Unwissenheit ausnutzt.

Daher: Unbedingt Hilfe bei der VP suchen und Akteneinsicht einholen.

F_K

Nunja - ist der Vorwurf nicht "treffend" - dann kann selbst bei Fehlverhalten keine Würdigung erfolgen.

(Bzw. das Verfahren muss erneut begonnen werden).

Andi

Das klingt insgesamt wie eine Geschichte aus dem Paulanergarten oder wie eine Ballung von sonderbegabten Soldaten in einer Einheit (einschließlich des Disziplinarvorgesetzten).

Würde der hier ganz grob skizzierte Verdacht im Raum stehen, dann würden wir uns über "§18 Wehrstrafgesetz Dienstentziehung durch Täuschung" unterhalten, der rein zufällig abgabepflichtig ist. Und dann wäre ja der erste Tatverdächtige in diesem konkreten Fall gar nicht der betroffene Soldat, sondern der Truppenarzt. Aber das ist so unwahrscheinlich bis nicht nachweisbar, dass ich dann doch lieber in den Paulanergarten gehe.
Ich fasse zusammen: Was hier vermutlich vorliegt ist ein Disziplinarvorgesetzter der die sachgerechte Feststellung eines Truppenarztes in Frage stellt - und die nicht beim Ltr SanVersZ, sondern in einer Vernehmung gegenüber dem betroffenen Soldaten.
Riecht für mich nach §31 WStG. Ich kann nur hoffen, dass der DV nicht auf die Idee gekommen ist den kzh-geschriebenen Soldaten während dieses Status vernehmen zu wollen.

Gruß Andi
the rest is silence...

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BS13579

Gruß Andi ja ich war Kzh geschrieben worden und die Vernehmung war am gleichen Tag 17 Uhr nach Dienst.

F_K


BS13579


WirdMaHellImHals

Das heißt, dass Sie doch bitte einfach einmal den kompletten Sachverhalt vollumfänglich und detailliert niederschreiben sollten, damit Sie hier entsprechend fachlichen Rat bekommen können.

Da scheint nämlich einiges im Argen zu liegen.

F_K

Laugh out loud - rolling on the floor -

Laut lachend, am Boden liegend.

Die "Geschichte" ist entweder trollig, oder komplett "komisch", wie Andi dargestellt hat.

BulleMölders

Letzte Chance für den TE, den kompletten Sachverhalt vollumfänglich und detailliert zu schildern, damit eine Vernünftige Hilfestellung gegeben werden kann.
Das meiste basiert im Moment auf Spekulationen.
Sollte der TE dazu nicht in der Lage sein oder nicht wollen, warum auch immer, mache ich hier dicht.
Test

BS13579

Guten morgen
Ich Versuche jetzt ein letztes mal alles wieder zugeben und hoffe das es reicht das mir weiter geholfen werden kann
Also: ich war 2 Wochen Kzh und wiederbestellt am 14.3.22 hatte mich auch schon in meinem Kzh um einen Physiotermin am Standort gekümmert und hatte immernoch Schmerzen in der Schulter.Ich bin mit meinem Krankenmeldeschein in der Tasche zum Truppenarzt habe ihm erzählt das ich noch Schmerzen habe und mich um einen Physiotermin gekümmert habe da sagte er nein ich brauche erst einen Orthopädie Termin mit röntgen und so dann hat er mich wieder raus geschickt um mit wartenden Patienten weiter zu machen.Ich habe auch vergessen den Krankenmeldeschein vorzuzeigen.Er hat sich auch nicht notiert das ich da war weil es relativ schnell ging kann ja passieren.Habe mich gleich um einen Orthopädie Termin gekümmert und bekommen und das so dem Truppenarzt mitgeteilt.Dann bin ich ohne Status aber noch mit Schmerzen in den Zug gegangen.Dann wollte man mich weil ich ja keinen Status hatte in die HIL schicken ich habe gesagt ich habe noch Schmerzen und das mir meine Gesundheit wichtiger ist.Dann hat man mir gesagt wenn sie keinen Status haben dann müssen wir sie in die HIL schicken oder sie holen sich einen Status.Bin dann zum Truppenarzt hab ihm das geschildert er hat es verstanden das das nicht geht und mir weiter den Status Kzh bis zum Orthopädie Termin gegeben.Habe dann meine Wege erledigt Zgfhr Spieß Chef und beim Chef sollte ich warten dann hat man mich wieder weg geschickt und sollte nach Dienst 17 Uhr wiederkommen und dann war die Vernehmung mit dem Vorwurf ich habe gegen Paragraph 7 Pflicht zum treuen dienen verstoßen weil ich mich durch Krankheit der Hil Dienstleistung entzogen habe.
Ich hoffe das reicht das ist der ganze Sachverhalt