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Energiepauschale - auch für Soldaten ?

Begonnen von Sven1998, 01. September 2022, 15:01:43

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Sven1998

Erhalten Soldaten auch die 300 Euro Energie Pauschale ? Ich habe sie nicht erhalten.

Lidius

Zitat von: Sven1998 am 01. September 2022, 15:01:43
Erhalten Soldaten auch die 300 Euro Energie Pauschale ? Ich habe sie nicht erhalten.

Zum 30.09.

AN bekommen sie mit dem Arbeitsengelt für September am 30.09. und Beamte und Soldaten mit den Bezügen für Oktober am 30.09.

SlatiBartfass

Zitat von: Lidius am 01. September 2022, 15:09:03

Zum 30.09.

AN bekommen sie mit dem Arbeitsengelt für September am 30.09. und Beamte und Soldaten mit den Bezügen für Oktober am 30.09.

Soll ja auch im September ausgezahlt werden und nicht im August.
!Kenntnis nur wenn nötig!

Griffin


... Versorgungsempfänger/-innen werden (zunächst) die "Energie-Pauschale" nicht erhalten.
" Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit. Aber beim Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher. "   Zitat - Albert Einstein

Thomi35

Das Bundesfinanzministerium hat zum Thema Energiepreispauschale eine FAQ veröffentlicht: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/energiepreispauschale.html

Griffin


... nichts ist so beständig wie die Änderung ...

Wie den aktuellen Informationen des ,,DBwV" und ,,DBB" zu entnehmem ist, werden nach dem Willen der Bundesregierung nunmehr neben Rentner/-innen auch Versorgungsempfänger/-innen die Energiepreispauschale (EPP) i.H.v. 300€ erhalten – Umsetzung offen.

Gruß!
" Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit. Aber beim Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher. "   Zitat - Albert Einstein

DerNeue148

Laut Medien soll der Arbeitgeber ja nun auch seinen Angestellten eine inflationsprämie zahlen können und zwar bis zu 3000 Euro und das Ganze steuerfrei.
Soll es sowas auch für die Bw geben ?

KlausP

Zitat von: DerNeue148 am 08. September 2022, 15:26:25
Laut Medien soll der Arbeitgeber ja nun auch seinen Angestellten eine inflationsprämie zahlen können und zwar bis zu 3000 Euro und das Ganze steuerfrei.
Soll es sowas auch für die Bw geben ?

Die Bundeswehr ist kein ,,Arbeitgeber", jedenfalls nicht für Soldaten und Beamte sondern ein Dienstherr und die Besoldung der Soldaten und Beamten richtet sich auch nicht nach einem Tarifvertrag sondern nach dem Bundesbesoldungsgesetz. Wenn in einer Firma die Tarifparteien Übereinkommen, dass der AG aus seiner Tasche den Beschäftigten diese Inflationsprämie in Höhe von XXXX € zahlt, dann wird sie für den Beschäftigen steuerfrei ( und für den AG vermutlich steuermindernd). Für Besoldungsempfänger (also Beamte, Richter und Soldaten) müsste das gesetzlich über eine Änderung/Ergänzung des BBesG geregelt werden - und das wird mMn nicht passieren.

Ehrliche Meinung: Über manche Ihrer Nachfragen hier im Forum bin ich schon verwundert ...
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

wolverine

Bundeswehrforum.de-Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann

BulleMölders

Nachdem durch die Admins und Moderatoren schon mehrfach angekündigt wurde, dass nicht zum Thema passende Beiträge kommentarlos gelöscht werden, habe ich das hier mal getan.
Allerdings wollte ich das nicht Kommentarlos tun.
Es ging um die Energiepauschale für Soldaten, damit haben sich von insgesamt 23 Beiträgen 9 (wohlwollend gezählt) beschäftigt, dann viel das Wort "Dienstwagenprivileg" und das Drama nahm wieder seinen lauf und die nächsten 14 Beiträge drehten sich nicht mehr um das eigentliche Thema.

Hier wird sich immer beschwert das Diskussionen abgewürgt werden und es deshalb so wenige Beiträge gibt. Kann es aber nicht auch daran liegen, dass Fragende dadurch abgeschreckt werden, dass die Antwort die sie suchen in unzähligen Beiträgen, die nichts mit seiner Frage zu tun haben, versteckt sind und er sie erst mühsam durch en ganzen Müll arbeiten muss?
Denn für den Fragenden ist doch die Antwort persönlich wichtig (auch wenn wir das manchmal nicht nachvollziehen könne),  deshalb möchte er sie schnell finden.

Denkt doch mal bitte darüber nach. Und Denken kann man auch ohne Finger über die Tastatur zu bewegen.
Danke!

Opa_Hagen

Servus,

bei mir als Reservedienstleistender war die Energiepauschale nicht auf der Abrechnung für 10/2022. Hat hier jemand Informationen, ob die RDL überhaupt diese Pauschale erhalten?

Gruss

Hagen

F_K

@ Opa_Hagen:

Es würde ja einer gesetzlichen Regelung bedürfen - da habe ich keine Grundlage gefunden.

Laut:
https://www.dbwv.de/mitgliedschaft-service/fuer-ehemalige-reservisten-und-hinterbliebene/aktuelles-service/beitrag/geschafft-energiepreispauschale-auch-fuer-versorgungsempfaenger

kann man im Umkehrschluss entnehmen, dass die Gruppe der längerfristig dienstleistenden Reservisten eben NICHT berücksichtigt ist.

Die Gruppe ist ja auch relativ "klein" ...

Marcel0209

Guten Morgen,

auch ich habe mich heute Morgen informieren wollen ob ich diese Energiepauschale bekomme.

Ich befinde mich aktuell in meinem Vollzeit-BFD und mache eine Umschulung. Das bedeutet ich bekomme 100% meiner Bezüge.

Leider hat eine Telefonat mit der BVA Ast Strausberg ergeben, dass ich KEINE Energiepauschale bekomme, da ich als Versorgungsempfänger quasi "Wie ein Rentner" zähle und mir deshalb keine zustehe, denn Rentner würde auch keine bekommen.

Der Artikel vom dbwv der hier verlinkt wurde sagt aber wieder was anderes. Ich bin etwas verwirrt. Weiß jemand an wen ich mich am besten Wende um das herauszufinden?

mkG

F_K

Auch hier:

Gesetzliche Regelung abwarten.

Hauptsächlich ging es in der pol. Diskussion wohl um "Pensionäre" und ggf. andere Gruppen von Versorgungsempfängern - BFD ist eine andere Gruppe.

Thomi35

Die Anspruchsberechtigung ergibt sich aus § 113 EStG:

Zitat
Unbeschränkt Steuerpflichtige nach § 1 Absatz 1, die im Veranlagungszeitraum 2022 Einkünfte aus § 13, § 15, § 18 oder § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 erzielen, haben Anspruch auf eine Energiepreispauschale.

Demnach erhalten die Energiepauschale diejenigen, welche im Jahr 2022 die folgenden steuerpflichtigen Einkünfte haben:


  • Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (§ 13 EStG)
  • Einkünftge aus Gewerbebetrieb (§ 15 EStG)
  • Einkünftge aus selbständiger Arbeit (§ 18 EStG)
  • Einkünftge aus nichtselbständiger Arbeit, wenn diese selbst ausgeführt wird (§ 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG)



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