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TVöD-Tarifverhandlungen 2023

Begonnen von LwPersFw, 14. September 2022, 12:45:16

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Griffin


... wie lange dauert erfahrungsgemäß und regelhaft ein solches Gesetzgebungs-/ Besoldungsanpassungsprocedere inkl. finaler Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt?

Hiervon unberührt und vorweggenommen kann, meines Wissens nach, bereits die Auszahlung der neuen/ angepassten Bezüge auf ministerielle Weisung und unter Vorbehalt stattfinden – richtig?

Danke.
" Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit. Aber beim Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher. "   Zitat - Albert Einstein

LifeFly1988

Guten Morgen

Soweit ich das sehe hat sich das über die Jahre zwischen 3-6 Monate eingepegelt. Lässt sich gut auf der oeffentlicher-dienst.info nachlesen.

https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/bund/tr/

wehr1895

Moin ,
Bekommen wir auch die Einmalzahlung? Und sind die Beträge dann Rückwirkend Zahlbar bis zum Gesetz?.
Gruß

Ralf

Zitat von: wehr1895 am 25. April 2023, 08:54:16
Moin ,
Bekommen wir auch die Einmalzahlung? Und sind die Beträge dann Rückwirkend Zahlbar bis zum Gesetz?.
Gruß
::) https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,72508.msg740987.html#msg740987
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Helft mit, dass es so bleibt.

Helmi73

"Bei den Beamten stellt der "Sockelbetrag" von 200 € noch ein kleines Problem dar, denn durch das sogenannte "Abstandsgebot" in den Besoldungsgruppen kann dies nicht einfach umgesetzt werden. Das BMI hat nun vor, einen linearen Durchschnittswert zu ermitteln und diesen dann mit den 5,5 % aufzustocken. Wie hoch dies dann im Einzelnen sein wird, steht noch nicht fest. Gleiches gilt für die Versorgungsempfänger. Zu berücksichtigen ist selbstverständlich auch die 0,2 % Abschlag bei den Beamten für die Versorgungsrücklage."

https://www.dpolg-bundespolizei.de/aktuelles/news/es-gibt-ein-ergebnis-einen-kompromis/



Es scheint eine lineare prozentuale Erhöhung im Bereich 11% im Gespräch zu sein.

https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,120548.msg295933.html#msg295933




Helmi73

BMI trifft erste Schritte zur zügigen Auszahlung des Inflationsausgleich (An die Berechtigten gemäß TV)...


"Mit dem beigefügten Rundschreiben werden Hinweise zur Anwendung des Tarifvertrags über Sonderzahlungen zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise (TV Inflationsausgleich) gegeben."


Rundschreiben:

https://www.bmi.bund.de/RundschreibenDB/DE/2023/RdSchr_20230424.html

Helmi73

Einigung im öffentlichen Dienst: Übertragung auf Bundesbeamte und Pensionäre

"Nach der Einigung im öffentlichen Dienst geht es um die Anpassung der Besoldung für die Bundesbeamten. Bereits während der laufenden Verhandlungen hatte Bundesinnenministerin Nancy Faeser angekündigt, das Ergebnis auf die Bundesbeamten zu übertragen. Das Tarifergebnis für die Angestellten sieht vor:

die Beschäftigten erhalten eine steuer- und abgabenfreie Inflationsausgleichszahlung in Höhe von insgesamt 3.000 Euro.Die Auszahlung beginnt mit einem Betrag von 1.240 Euro netto im Juni 2023.In den Monaten Juli 2023 bis einschließlich Februar 2024 gibt es monatliche Zahlungen in Höhe von je 220 Euro netto.Die Einkommen der Beschäftigten steigen ab dem 1. März 2024 tabellenwirksam um einen Sockelbetrag von 200 Euro plus 5,5 Prozent.Laufzeit des Tarifvertrags vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2024.

Doch wann ist mit der Anpassung für Bundesbeamten zu rechnen? Und: Wird das Tarifergebnis auch auf die Pensionäre und Versorgungsempfänger des Bundes übertragen? Wir haben beim Bundesinnenministerium (BMI) nachgefragt."



Antwort BMI

-->

https://oeffentlicher-dienst-news.de/einigung-oeffentlicher-dienst-bundesbeamte-pensionaere/

christoph1972

Zitat von: Helmi73 am 25. April 2023, 19:14:11
Einigung im öffentlichen Dienst: Übertragung auf Bundesbeamte und Pensionäre

"Nach der Einigung im öffentlichen Dienst geht es um die Anpassung der Besoldung für die Bundesbeamten. Bereits während der laufenden Verhandlungen hatte Bundesinnenministerin Nancy Faeser angekündigt, das Ergebnis auf die Bundesbeamten zu übertragen. Das Tarifergebnis für die Angestellten sieht vor:

die Beschäftigten erhalten eine steuer- und abgabenfreie Inflationsausgleichszahlung in Höhe von insgesamt 3.000 Euro.Die Auszahlung beginnt mit einem Betrag von 1.240 Euro netto im Juni 2023.In den Monaten Juli 2023 bis einschließlich Februar 2024 gibt es monatliche Zahlungen in Höhe von je 220 Euro netto.Die Einkommen der Beschäftigten steigen ab dem 1. März 2024 tabellenwirksam um einen Sockelbetrag von 200 Euro plus 5,5 Prozent.Laufzeit des Tarifvertrags vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2024.

Doch wann ist mit der Anpassung für Bundesbeamten zu rechnen? Und: Wird das Tarifergebnis auch auf die Pensionäre und Versorgungsempfänger des Bundes übertragen? Wir haben beim Bundesinnenministerium (BMI) nachgefragt."



Antwort BMI

-->

https://oeffentlicher-dienst-news.de/einigung-oeffentlicher-dienst-bundesbeamte-pensionaere/

Die Meinung von ver.di und DGB zur Einhaltung des Abstandsgebotes zwischen den Besoldungsgruppen, ist deren Auffassung. Das BMI als FF im Gesetzgebungsverfahren kann da durchaus eine andere Meinung vertreten und eine andere verfassungskonforme Umsetzung wählen.

Zum Tarifabschluß gibt es eine Übersicht über die prozentualen Anstiege in den Entgeltgruppen.

Warten wir mal ab, was da so als Gesetzentwurf kommt.
,,Pazifisten sind wie Schafe, die glauben, der Wolf sei ein Vegetarier."

Yves Montand
französischer Schauspieler und Chansonnier
* 13. 10. 1921 - Monsumagno, Italien
† 09. 11. 1991 - Senlis

Nachtmensch

Zitat von: christoph1972 am 26. April 2023, 10:33:09
Die Meinung von ver.di und DGB zur Einhaltung des Abstandsgebotes zwischen den Besoldungsgruppen, ist deren Auffassung. Das BMI als FF im Gesetzgebungsverfahren kann da durchaus eine andere Meinung vertreten und eine andere verfassungskonforme Umsetzung wählen.

Zum Tarifabschluß gibt es eine Übersicht über die prozentualen Anstiege in den Entgeltgruppen.

Warten wir mal ab, was da so als Gesetzentwurf kommt.
Erwarten wir mal nicht zu viel vom BMI. Ich erwarte überhaupt nichts vom BMI, denn sie haben bereits Probleme mit verfassungsgemäßer Umsetzung. Offensichtlich ist laut Gerüchten bereits bei denen angekommen, dass sie nicht so wirklich auf dem richtigen Weg unterwegs sind und eventuell erstmal die drei Urteile des BVerfG die dieses Jahr bezüglich Besoldung erwartet werden abwarten. Man kann vom BMI auch nicht erwarten, dass sie ein verfassungskonformes Gesetz ohne Hilfe des BMI auf den Weg bringen.

F_K

ZitatMan kann vom BMI auch nicht erwarten, dass sie ein verfassungskonformes Gesetz ohne Hilfe des BMI auf den Weg bringen.

Der Satz erscheint etwas "wirr".

Nachtmensch

Zitat von: F_K am 26. April 2023, 11:19:10
ZitatMan kann vom BMI auch nicht erwarten, dass sie ein verfassungskonformes Gesetz ohne Hilfe des BMI auf den Weg bringen.

Der Satz erscheint etwas "wirr".
Ja, du hast absolut Recht.

Richtig sollte es heißen:

ZitatMan kann vom BMI auch nicht erwarten, dass sie ein verfassungskonformes Gesetz ohne Hilfe des BVerfG auf den Weg bringen.

F_K

Und inhaltlich:

Ich halte es für abwegig, dem BMI zu unterstellen, mit Vorsatz gegen Gesetze zu verstoßen. (.. Dies kann man dem Verkehrsminister unterstellen).

Es gibt ein Spannungsfeld Finanzen / angemessene Alimentierung - und da "hilft" halt mal ein Gericht.

Helmi73

BMI Rundschreiben vom 26.04.2023

Tarifverhandlungen für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes von Bund und kommunalen Arbeitgebern; Tarifeinigung vom 22. April 2023


https://www.bmi.bund.de/SiteGlobals/Forms/suche/rundschreibensuche-formular.html

Griffin


... wenn sich dies so bewahrheiten sollte, dann können sich die Versorgungsempfänger tatsächlich auf 14 Monate Nullrunde einstellen – wäre ungeheuerlich.

https://www.bbw.dbb.de/aktuelles/news/versorgungsbereich-bei-einem-inflationsausgleich-nicht-ausgrenzen/

Wenn man an dieser Stelle einmal bedenkt, dass hier seitens der Arbeitergeber/ Dienstherren offensichtlich und ziemlich klar Vorsatz bestand ... echt traurig und beschämend, als ob die Inflation zwischen den diversen Alimentierten/ Bezügebeziehern differenziert!

Grüße!
" Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit. Aber beim Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher. "   Zitat - Albert Einstein

LwPersFw

"Wie geht es nun weiter?

Formal müssen die Gremien der Gewerkschaften das Verhandlungsergebnis nun noch absegnen, wovon jedoch ausgegangen werden kann.

Das federführende Bundesministerium des Innern hat die Absicht der Bundesregierung, den kompletten Abschluss auf die Besoldung und Versorgung per Gesetz zeit- und systemgerecht zu übertragen, bereits deutlich gemacht.

Da Sockel- und Mindestbeträge in Versorgung und Besoldung verfassungsrechtlich problematisch sind, muss das Ergebnis jedoch umgerechnet werden.

Zudem muss das nun aufzusetzende Besoldungs- und Versorgungsbezügeanpassungsgesetz mit dem ebenfalls in der Erstellung befindlichen Gesetzes zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Bundesbesoldung und -versorgung (BBVAngG) abgestimmt werden.

Das ist ein komplexes Unterfangen, das nicht schnell über die Ziellinie zu bringen ist.

Es muss also damit gerechnet werden, dass der Bundestag seinen entsprechenden Beschluss erst im Sommer fassen kann, bevor die Übertragung wirksam werden kann. Der Deutsche BundeswehrVerband wird für seine Mitglieder wie immer sehr intensiv und eng das nun anstehende Gesetzgebungsverfahren begleiten."


Quelle: DBwV , "Die Bundeswehr" 05/2023
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen