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TVöD-Tarifverhandlungen 2023

Begonnen von LwPersFw, 14. September 2022, 12:45:16

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Materialschieber

Moin,

also kann man Stand jetzt davon ausgehen, dass ne Auszahlung des Teilbetrages im Juni Wunschdenken ist, oder?


F_K

Mitte des Monats wird der Tarifabschluss erst gültig - inwieweit der Gesetzgeber im Vorgriff auf die Erhöhung einen Abschlag zahlt, wird man sehen müssen.

Wartet doch, bis der Bär erlegt ist ...

Nachtmensch

Aus meiner Sicht ist Oktober oder November realistisch für die erste Zahlung. Es geht ja kein Geld verloren und wird alles nach bezahlt. Auf das Gesetz für die amtsangemessene Alimentation ist der Bund ja bereits drei Jahre bei und hat damit auch keine Eile. Gerüchte aus dem BMI haben eine prozentuale Erhöhung von 7,8 Prozent ins Spiel gebracht, obwohl die tariflichen Zulagen im 11,5 Prozent steigen werden, deshalb wäre dieses die angemessene Erhöhung. Wäre ja nicht der erste Schlag ins Gesicht. Deshalb bleibt nur abwarten was das BMI sich bastelt oder würfelt.

BW Beamter1

Zitat von: Nachtmensch am 01. Mai 2023, 14:56:13
Aus meiner Sicht ist Oktober oder November realistisch für die erste Zahlung. Es geht ja kein Geld verloren und wird alles nach bezahlt. Auf das Gesetz für die amtsangemessene Alimentation ist der Bund ja bereits drei Jahre bei und hat damit auch keine Eile. Gerüchte aus dem BMI haben eine prozentuale Erhöhung von 7,8 Prozent ins Spiel gebracht, obwohl die tariflichen Zulagen im 11,5 Prozent steigen werden, deshalb wäre dieses die angemessene Erhöhung. Wäre ja nicht der erste Schlag ins Gesicht. Deshalb bleibt nur abwarten was das BMI sich bastelt oder würfelt.

Wie bitte? Verstehe ich das richtig, dass im Rahmen der Besoldungsrunde 2023 lediglich 7,8 % auf die Beamten übertragen werden sollen, oder sprichst du von der Amtsangemssenen Allimentation?

1. Die Ergebnisse aus der Tarifrunde sollen doch 1:1 auf Beamte übertragen werden! Sprich 200 € Sockelbetrag + 5,5 % zum 1.04.2024? Zuvor die Einmalzahlung ca. 1200 € plus 220 Euro monatlich steuerfrei.

Alternativ soll aufgrund des Abstandsgebotes ein Mittelwert der 200€ (Sockelbetrag) gebildet werden und dieser um 5,5 % erhöht werden (im Gespräch sind wohl 11,5 %).

2. Die Bestandteile der Amtsangemessenen Allimentation soll doch sein:
2.1 Einführung AEZ
2.2 Erhöhte Beihilfesätze bereits ab dem 1. Kind
2.3 Erhöhung Eingangsämter einfacher und mittlerer Dienst

Das sind doch komplett zwei Paar Schuhe. Tarifverhandlungen und amtsangemessene Allimentation?

Meinst du deshalb die 7,8 % im Rahmen der amtsangemessenen Allimentation? Solltest du die 7,8 % im Rahmen der Besoldungsrunde meinen reichts es mir endgültig? Die Tarifbeschäftigten erhalten bis zu 16,8 % und selbst E15 in der letzten Stufe noch ca. 9%. Das kann so nicht sein.

BW Beamter1

Zitat von: BW Beamter1 am 01. Mai 2023, 15:53:18
Zitat von: Nachtmensch am 01. Mai 2023, 14:56:13
Aus meiner Sicht ist Oktober oder November realistisch für die erste Zahlung. Es geht ja kein Geld verloren und wird alles nach bezahlt. Auf das Gesetz für die amtsangemessene Alimentation ist der Bund ja bereits drei Jahre bei und hat damit auch keine Eile. Gerüchte aus dem BMI haben eine prozentuale Erhöhung von 7,8 Prozent ins Spiel gebracht, obwohl die tariflichen Zulagen im 11,5 Prozent steigen werden, deshalb wäre dieses die angemessene Erhöhung. Wäre ja nicht der erste Schlag ins Gesicht. Deshalb bleibt nur abwarten was das BMI sich bastelt oder würfelt.

Wie bitte? Verstehe ich das richtig, dass im Rahmen der Besoldungsrunde 2023 lediglich 7,8 % auf die Beamten übertragen werden sollen, oder sprichst du von der Amtsangemssenen Allimentation?

1. Die Ergebnisse aus der Tarifrunde sollen doch 1:1 auf Beamte übertragen werden! Sprich 200 € Sockelbetrag + 5,5 % zum 1.04.2024? Zuvor die Einmalzahlung ca. 1200 € plus 220 Euro monatlich steuerfrei.

Alternativ soll aufgrund des Abstandsgebotes ein Mittelwert der 200€ (Sockelbetrag) gebildet werden und dieser um 5,5 % erhöht werden (im Gespräch sind wohl 11,5 %).

2. Die Bestandteile der Amtsangemessenen Allimentation soll doch sein:
2.1 Einführung AEZ
2.2 Erhöhte Beihilfesätze bereits ab dem 1. Kind
2.3 Erhöhung Eingangsämter einfacher und mittlerer Dienst

Das sind doch komplett zwei Paar Schuhe. Tarifverhandlungen und amtsangemessene Allimentation?

Meinst du deshalb die 7,8 % im Rahmen der amtsangemessenen Allimentation? Solltest du die 7,8 % im Rahmen der Besoldungsrunde meinen reichts es mir endgültig? Die Tarifbeschäftigten erhalten bis zu 16,8 % und selbst E15 in der letzten Stufe noch ca. 9%. Das kann so nicht sein.

Das würde ja nach meinen Berechnungen ca. 18 - 19% Erhöhung bedeuten oder?

1. Ca. 11,5 % Tarifrunde
2. Ca. 7,8 % Amtsangemessene Allimentation?

Und sollen die erhöhten Beihilfesätze + AEZ trotzdem neben den 7,8 % eingeführt bzw. erhöht werden? (Im Rahmen der amtsangemessenen Allimentation)

Ralf

ZitatDas würde ja nach meinen Berechnungen ca. 18 - 19% Erhöhung bedeuten oder?
Quatsch, mit 7,8% ist die Erhöhung 200,- plus 5,5% gemeint, da Sockelbeträge bei Beamten eben problematisch sind.
Bundeswehrforum.de - Seit 23 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

BW Beamter1

Zitat von: Ralf am 01. Mai 2023, 16:03:48
ZitatDas würde ja nach meinen Berechnungen ca. 18 - 19% Erhöhung bedeuten oder?
Quatsch, mit 7,8% ist die Erhöhung 200,- plus 5,5% gemeint, da Sockelbeträge bei Beamten eben problematisch sind.

7,8 % entsprechen allerdings nicht mal annähernd dem Wert der Erhöhung der Tarifbeschäftigten. Der Durchschnittswert entspricht 11,5 %!!! Und geht bis 16,8 %! Also soll dann um 7,8 % erhöht werden, was nicht mal der Erhöhung von ca. 9 % bei E15 entspricht? Also bekommt dann der Polizeimeister A7 7,8 % während der vergleichbare E7 ca. 13!!! % erhält? Sollte es so kommen werde ich ebenfalls Konsequenzen ziehen.

F_K

Thema AEZ:

Wenn Teile der Vorgaben (der Gerichte) durch eine Tarifanpassung erreicht werden, wird der Anpassungsbedarf AEZ natürlich kleiner werden.

Nachtmensch

Zitat von: BW Beamter1 am 01. Mai 2023, 16:11:09
Sollte es so kommen werde ich ebenfalls Konsequenzen ziehen.
Es sind lediglich Gerüchte nicht mehr und nicht weniger. Deswegen solltest du keine Konsequenzen ziehen sondern eher wegen der nicht amtsangemessenen Alimentation, diese ist viel schlimmer als wenn du jetzt nur 7,8 Prozent Erhöhung bekommst. Selbst mit 7,8 oder sogar 12 Prozent Erhöhung ist die Alimentation immer noch nicht amtsangemessenen. Den Referentenentwurf den du angesprochen hast verstößt laut DRB gegen Art. 33 5 GG.

Zitat von: F_K am 01. Mai 2023, 16:49:36
Thema AEZ:

Wenn Teile der Vorgaben (der Gerichte) durch eine Tarifanpassung erreicht werden, wird der Anpassungsbedarf AEZ natürlich kleiner werden.
Das wird wahrscheinlich so kommen, allerdings wird man weder mit dem AEZ noch der Erhöhung die amtsangemessene Alimentation erreichen.

DeltaEcho

Zitat von: F_K am 01. Mai 2023, 16:49:36
Thema AEZ:

Wenn Teile der Vorgaben (der Gerichte) durch eine Tarifanpassung erreicht werden, wird der Anpassungsbedarf AEZ natürlich kleiner werden.

Ganz sicher nicht, da die im Entwurf dargestellte Lösung in Bezug auf den AEZ in mehrfacher Hinsicht verfassungswidrig sein.

Es geht im dem Entwurf einzig und alleine darum Kosten zu sparen und nicht die Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts umzusetzen. Weitere Entscheidungen werden bald kommen und vermutlich werden dem Gesetzgeber klare Vorgaben gemacht durch das Bundesverfassungsgericht.

Griffin


... bei aller Sparwut und bei allen nachvollziehbaren Sparzwängen (der zu verteilende Kuchen wird einfach nicht größer), so sind doch beim Dienstherrn reichlich Juristen anhängig und beschäftigt. Dauerhaft die höchstrichterliche Rechtsprechung in einem intakten Rechtsstatt zu missachten, wird zwangsläufig nicht möglich sein bzw. für den Betroffenen/ Dienstherrn final ein sehr teuer Spaß (Klagenflut).

Auch die Masse an vakanten Dienstposten und offenen Stellen (bereits heute und vor allem perspektivisch) im öffentlichen Dienst, wird sich so ganz sicher nicht beseitigen lassen.

Man – auch und insbesondere höhst besoldete Staatsdiener – muss/ müssen einfach mal mit gesundem Menschenverstand, Logik und Objektivität, sowie einem Mü an Fairness und Empathie an die Sache/ Alimentierung gehen, und alles wird gut.

Ist wahrscheinlich einfach nur naiv gedacht von mir.

Grüße!
" Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit. Aber beim Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher. "   Zitat - Albert Einstein

LwPersFw

Für die beteiligten Politiker wäre in der zeitgerechten Übertragung auf die Beamten/Soldaten das Verfahren doch ganz einfach:

Da dieses Jahr sowieso keine tabellenwirksame Erhöhung vorgesehen ist...

Anweisung - wie auch bei den letzten Gehaltserhöhungen vorbehaltlich der kommenden gesetzlichen Regelung -

+ der steuerfreien Einmalzahlung von 1240 € für das Gehalt Juni 

+ der steuerfreien monatlichen Zahlung von 220 € für Juli 2023 - Februar 2024


Dann wird im Laufe des Jahres

+ das neue BBVAnpÄndG erarbeitet - mit der Umsetzung der tabellenwirksamen Anteile -,
+ mit dem ebenso in Erarbeitung befindlichen BBVAngG harmonisiert,
+ und beides dann so rechtzeitig in Kraft gesetzt, dass die tabellenwirksamen Anteile ab 01. März 2024 gezahlt werden können,
+ und das BBVAngG zum geplanten Stichtag in Kraft tritt.

So fließt zeitgerecht das erste Geld und die Politik hat noch Monate Zeit die beiden Gesetze zu verabschieden.



aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Materialschieber

Naja, auf Ynside stand heute zumindest schon mal, dass mit dem Junigehalt die 1240 Euro kommen sollen. Muss ja was dran sein, oder warum schreibt man das.

SolSim

Zitat von: Materialschieber am 02. Mai 2023, 18:42:29
Naja, auf Ynside stand heute zumindest schon mal, dass mit dem Junigehalt die 1240 Euro kommen sollen. Muss ja was dran sein, oder warum schreibt man das.

Was wurde denn da genau berichtet?

Vermutlich, dass die Tarifbeschäftigten dies gem. Tarifabschluss bekommen werden.

LwPersFw

Zitat von: SolSim am 02. Mai 2023, 19:33:31
Zitat von: Materialschieber am 02. Mai 2023, 18:42:29
Naja, auf Ynside stand heute zumindest schon mal, dass mit dem Junigehalt die 1240 Euro kommen sollen. Muss ja was dran sein, oder warum schreibt man das.

Was wurde denn da genau berichtet?

Vermutlich, dass die Tarifbeschäftigten dies gem. Tarifabschluss bekommen werden.


Auszug: 27.04.2023

"Und das zuständige Referat im Bundesministerium des Innern und für Heimat ergänzt: ,,Die Besoldungserhöhungen, die zum 1. März 2024 in Kraft treten sollen, sollen im Rahmen des sich derzeit in der Ressortabstimmung befindlichen Bundesbesoldungs- und Versorgungsangemessenheitsgesetzes (BBVAngG) umgesetzt werden, dessen Inkrafttreten für den 1. Januar 2024 vorgesehen ist." Außerdem: ,,Die Inflationsausgleichsprämie ist für Beamte und Soldaten steuer- und abgabefrei."

Konkrete Zahlen und Termine

Für die Tarifbeschäftigten gibt es schon konkrete Zahlen und Termine, allerdings steht auch hier noch eine wesentliche Entscheidung aus: Zunächst befragt die verhandelnde Gewerkschaft ihre betroffenen Mitglieder.

Dann entscheidet die Bundestarifkommission für den öffentlichen Dienst, ob die Tarifeinigung angenommen wird. Geplanter Termin: 15. Mai.

Die Laufzeit beträgt dann zwei Jahre. Die Neuerungen im TVöDTarifvertrag für den öffentlichen Dienst im Detail:

Inflationsausgleich von insgesamt 3.000 Euro in folgenden Teilzahlungen:

Steuer- und abgabenfreie Sonderzahlung in Höhe von 1.240 Euro mit dem Entgelt für Juni 2023.

Monatliche steuer- und abgabenfreie Sonderzahlungen in Höhe von jeweils 220 Euro in den Monaten Juli 2023 bis Februar 2024.

Für Auszubildende sollen die Zahlungen jeweils die Hälfte betragen.

Erhöhung der Tabellenentgelte zum 1. März 2024:

In einem ersten Schritt werden alle Tabellenentgelte um einen Betrag von 200 Euro angehoben. In einem zweiten Schritt wird der nun erhöhte Betrag noch einmal linear um 5,5 Prozent angehoben.

Die Erhöhung soll in jedem Fall 340 Euro betragen.


Die Neuerungen für Soldaten und Soldatinnen sowie Beamtinnen und Beamte: systemgerechte und zeitnahe Anpassung:

Ein Inflationsausgleich von insgesamt 3.000 Euro.

Offen ist, ob dieser ähnlich dem TVöDTarifvertrag für den öffentlichen Dienst in Teilzahlungen aufgeteilt wird.

Lineare Anhebung des Prozentsatzes, in die die Sockel- und Mindestbeträge eingerechnet werden.

Lineare Anhebung einzelner Zulagen. Welche, ist leider noch unklar."

aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen