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TVöD-Tarifverhandlungen 2023

Begonnen von LwPersFw, 14. September 2022, 12:45:16

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BWBeamter1

Zitat von: LwPersFw am 02. Mai 2023, 19:51:46
Zitat von: SolSim am 02. Mai 2023, 19:33:31
Zitat von: Materialschieber am 02. Mai 2023, 18:42:29
Naja, auf Ynside stand heute zumindest schon mal, dass mit dem Junigehalt die 1240 Euro kommen sollen. Muss ja was dran sein, oder warum schreibt man das.

Was wurde denn da genau berichtet?

Vermutlich, dass die Tarifbeschäftigten dies gem. Tarifabschluss bekommen werden.


Auszug: 27.04.2023

"Und das zuständige Referat im Bundesministerium des Innern und für Heimat ergänzt: ,,Die Besoldungserhöhungen, die zum 1. März 2024 in Kraft treten sollen, sollen im Rahmen des sich derzeit in der Ressortabstimmung befindlichen Bundesbesoldungs- und Versorgungsangemessenheitsgesetzes (BBVAngG) umgesetzt werden, dessen Inkrafttreten für den 1. Januar 2024 vorgesehen ist." Außerdem: ,,Die Inflationsausgleichsprämie ist für Beamte und Soldaten steuer- und abgabefrei."

Konkrete Zahlen und Termine

Für die Tarifbeschäftigten gibt es schon konkrete Zahlen und Termine, allerdings steht auch hier noch eine wesentliche Entscheidung aus: Zunächst befragt die verhandelnde Gewerkschaft ihre betroffenen Mitglieder.

Dann entscheidet die Bundestarifkommission für den öffentlichen Dienst, ob die Tarifeinigung angenommen wird. Geplanter Termin: 15. Mai.

Die Laufzeit beträgt dann zwei Jahre. Die Neuerungen im TVöDTarifvertrag für den öffentlichen Dienst im Detail:

Inflationsausgleich von insgesamt 3.000 Euro in folgenden Teilzahlungen:

Steuer- und abgabenfreie Sonderzahlung in Höhe von 1.240 Euro mit dem Entgelt für Juni 2023.

Monatliche steuer- und abgabenfreie Sonderzahlungen in Höhe von jeweils 220 Euro in den Monaten Juli 2023 bis Februar 2024.

Für Auszubildende sollen die Zahlungen jeweils die Hälfte betragen.

Erhöhung der Tabellenentgelte zum 1. März 2024:

In einem ersten Schritt werden alle Tabellenentgelte um einen Betrag von 200 Euro angehoben. In einem zweiten Schritt wird der nun erhöhte Betrag noch einmal linear um 5,5 Prozent angehoben.

Die Erhöhung soll in jedem Fall 340 Euro betragen.


Die Neuerungen für Soldaten und Soldatinnen sowie Beamtinnen und Beamte: systemgerechte und zeitnahe Anpassung:

Ein Inflationsausgleich von insgesamt 3.000 Euro.

Offen ist, ob dieser ähnlich dem TVöDTarifvertrag für den öffentlichen Dienst in Teilzahlungen aufgeteilt wird.

Lineare Anhebung des Prozentsatzes, in die die Sockel- und Mindestbeträge eingerechnet werden.

Lineare Anhebung einzelner Zulagen. Welche, ist leider noch unklar."


Meine persönliche Einschätzung ist auch, dass bezüglich der 3000 € Inflationsausgleichsprämie analog zu den Tarifbeschäftigten verfahren wird (d.h. unter Vorbehalt die erste Auszahlung in Juni 2023 sowie dann von Juli 2023 - Februar 2024 monatlich 220 €)

ABER DER SPRINGENDE PUNKT SIND DIE TABELLENWIRKSAMEN ERHÖHUNGEN AB FRÜHJAHR 2024!! Die Inflationsausgleichsprämie ist eine kurzfristige und wenig relevante Übergangsleistung.

"Lineare Anhebung des Prozentsatzes, in die die Sockel- und Mindestbeträge eingerechnet werden".

Ich gehe davon aus, dass die 5,5% unstreitig und 1:1 übernommen werden. Fraglich ist der Sockelbetrag sowie Mindestbetrag (aufgrund des Abstandsgebots sehe ich hier die tatsächliche Problematik). Nach meiner Einschätzung werden die 200 € Sockelbetrag auf eine mittlere Besoldungsgruppe bzw. Besoldungsgruppen z.B. A8-A10 angewandt und dann berechnet wieviel % dieser Sockelbetrag prozentual wäre.

Beispiel Besoldungsgruppe A 10 Stufe 2 (Brutto von ca. 3520 €) entsprächen die 200 € ca. 5,6 %.

Folglich wäre eine Erhöhung (linear) von ca. 11 % (5,5% + 5,6%)  für alle Besoldungsgruppe denkbar. Die angeführten 7,8% halte ich für eine Farce und wenig wahrscheinlich.

Sollten tatsächlich die 7,8% rauskommen und nach Jahren weiterhin kein verfassungsgemäßes Anpassungsgesetz kommen, werde ich wie oben beschrieben mein Arbeitsverhalten dementsprechend anpassen.

Man könnte pointiert anmerken, dass (vorsätzlichen) Verfassungsbrechern lediglich eine Mindestmaß an "Arbeitsleistung", ja Beamte werden allimentiert, zustünde. Ich werde dann auch zukünftig mehr "auf mich sehen" und bei Bedarf regelmäßig die DP wechseln.





Nachtmensch

Zitat von: LwPersFw am 02. Mai 2023, 19:51:46

Auszug: 27.04.2023

"Und das zuständige Referat im Bundesministerium des Innern und für Heimat ergänzt: ,,Die Besoldungserhöhungen, die zum 1. März 2024 in Kraft treten sollen, sollen im Rahmen des sich derzeit in der Ressortabstimmung befindlichen Bundesbesoldungs- und Versorgungsangemessenheitsgesetzes (BBVAngG) umgesetzt werden, dessen Inkrafttreten für den 1. Januar 2024 vorgesehen ist."
Woher stammt diese aussage? Magst du diese bitte mal verlinken. Interessant daran ist das Datum, nämlich der 1.1.2024.

LwPersFw

Zitat von: Nachtmensch am 03. Mai 2023, 17:11:44
Zitat von: LwPersFw am 02. Mai 2023, 19:51:46

Auszug: 27.04.2023

"Und das zuständige Referat im Bundesministerium des Innern und für Heimat ergänzt: ,,Die Besoldungserhöhungen, die zum 1. März 2024 in Kraft treten sollen, sollen im Rahmen des sich derzeit in der Ressortabstimmung befindlichen Bundesbesoldungs- und Versorgungsangemessenheitsgesetzes (BBVAngG) umgesetzt werden, dessen Inkrafttreten für den 1. Januar 2024 vorgesehen ist."

Woher stammt diese aussage? Magst du diese bitte mal verlinken. Interessant daran ist das Datum, nämlich der 1.1.2024.



Zitat von: LwPersFw am 02. Mai 2023, 19:51:46
Zitat von: SolSim am 02. Mai 2023, 19:33:31
Zitat von: Materialschieber am 02. Mai 2023, 18:42:29
Naja, auf Ynside stand heute zumindest schon mal, dass mit dem Junigehalt die 1240 Euro kommen sollen. Muss ja was dran sein, oder warum schreibt man das.


https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,72632.msg734414.html#msg734414


aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

LwPersFw

"Mitgliederbefragung beendet – BTK öD entscheidet am 15. Mai über Tarifergebnis

Die Mitgliederbefragung zu dem am 22. April erzielten Tarifergebnis für die rund 2,5 Millionen Beschäftigten
im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen hat vom 4.-12. Mai, 18 Uhr stattgefunden.
Auch über die entsprechenden Ergebnisse bei der Deutschen Rentenversicherung sowie der Bundesagentur
für Arbeit konnten die Mitglieder abstimmen.

Am 15. Mai bewertet die Bundestarifkommission öffentlicher Dienst (BTK) das Ergebnis der Mitgliederbefragung und entscheidet dann abschließend über die Tarifeinigung."



https://zusammen-geht-mehr.verdi.de/


Wenn man mal von einer Zustimmung ausgeht ...

... folgt dann die konkrete Umsetzung für die dem TVöD Zugeordneten ...

... und die Übertragung auf die Beamten/Soldaten/Versorgungsempfänger ... mit dem zu erstellenden BBVAnpÄndG 2023/2024 ...

aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Helmi73

Update Bundestarifkommission

Bundestarifkommission vertagt Zustimmung zum Tarifergebnis


Breite Zustimmung bei Mitgliederbefragung - Bundestarifkommission vertagt Zustimmung zum Tarifergebnis wegen Konflikt mit sächsischem Arbeitgeberverband

Die Bundestarifkommission für den öffentlichen Dienst (BTK öD) hat die Entscheidung über das Tarifergebnis für die rund 2,5 Millionen Beschäftigten im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen vertagt. Hintergrund ist ein Konflikt mit dem kommunalen Arbeitgeberverband (KAV) Sachsen um die Übertragung des Tarifergebnisses auf den sächsischen Nahverkehr. Die BTK öD will am Mittwoch erneut zusammenkommen.

Zuvor hatten knapp 66 Prozent der ver.di-Mitglieder in Bundesverwaltungen, Behörden, kommunalen Einrichtungen und Unternehmen dem Verhandlungsergebnis vom 22. April 2023 im Rahmen einer Mitgliederbefragung zugestimmt.

Die BTK öD machte deutlich, dass es eine Zustimmung nur geben werde, wenn der Konflikt mit dem KAV Sachsen gelöst sei. Die BTK öD erwarte, dass die Verhandlungsspitze – die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), aber auch der Bund – dafür ihren Einfluss geltend macht. Die Erklärungsfrist für die Einigung läuft noch bis zum Mittwoch (17. Mai 2023).


https://zusammen-geht-mehr.verdi.de/

LwPersFw


"Medien-Info: Öffentlicher Dienst: ver.di-Bundestarifkommission stimmt Verhandlungsergebnis zu
17.05.2023 – 15:48"

https://www.presseportal.de/pm/amp/32403/5512039


Damit gilt jetzt...

Zitat von: LwPersFw am 15. Mai 2023, 08:10:08

...  die konkrete Umsetzung für die dem TVöD Zugeordneten ...

... und die Übertragung auf die Beamten/Soldaten/Versorgungsempfänger ... mit dem zu erstellenden BBVAnpÄndG 2023/2024 ...

aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Hydive

Moin zusammen,

Sprich die Auszahlung bekommt das BVA zeitlich noch hin für Juni?

Einen schönen Feiertag wünsche ich allen!

KlausP

Für Soldaten, Beamte und Ruheständler? Ganz bestimmt nicht. Das Gesetz ist doch noch gar nicht in den Bundestag eingebracht.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Al Terego

Zitat von: KlausP am 18. Mai 2023, 14:45:54
Für Soldaten, Beamte und Ruheständler? Ganz bestimmt nicht. Das Gesetz ist doch noch gar nicht in den Bundestag eingebracht.

... und außerdem warten wir erst mal ab, welche Abschläge da wieder erhoben werden.

BulleMölders

Zitat von: Hydive am 18. Mai 2023, 13:56:30
Moin zusammen,

Sprich die Auszahlung bekommt das BVA zeitlich noch hin für Juni?

Einen schönen Feiertag wünsche ich allen!

Sie haben es nicht verstanden oder?
Bisher gilt der Tarifabschluss nur für Angestellte aber nicht für Beamte, Soldaten oder Ruheständler. Deren Bezüge werden nicht durch Tarifverhandlungen sondern durch den Dienstherrn kraft Gesetz festgesetzt.
Das Tarifergebnis muss nun noch in der Koalition beraten werden in wie weit das Ergebnis auch auf die Beamten, Soldaten, Ruheständler usw. gelten soll.
Hat man sich da geeinigt, dann muss dafür ein Gesetzesvorschlag formuliert werden, der dann in den Bundestag eingebracht wird und im besten fall in drei Lesungen beschlossen wird. Dann muss noch der Bundesrat als Vertreter der Länder und Kommunen dem Gesetzesvorschlag zustimmen.
Dann unterzeichnet der Bundespräsident das ganze und es wird im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
Jetzt erst ist es ein Gesetz und kann von den zuständigen Stellen entsprechend Umgesetzt werden.
Ob das ganze noch vor der Sommerpause der Politik was wird, da bin ich mir nicht sicher.

discharger

Wenn man der Aussage eines Users im Forum öffentlicher Dienst glauben schenken mag, soll die Inflationsprämie Ende Juni mit der Juli-Besoldung ausgezahlt werden. Angeblich Flurfunk aus dem BVA, also keine offizielle Quelle. Unwahrscheinlich finde ich das allerdings nicht, die Auszahlung wird dann vermutlich "unter Vorbehalt der darauffolgenden Gesetzgebung" (wie bei der Coronaprämie) stattfinden.

LeutnantAhnungslos

Ganz blöde Frage, und falls sie schon gestellt wurde bitte ignorieren. Aber gibt es für die 3000 Euro Inflationsprämie nicht schon lange ein Gesetz? Das hat ja erstmal nichts mit der Besoldung zu tun. Dass für die Erhöhung dieser ein Gesetz bzw. eine Gesetzesänderung benötigt wird ist klar. Bisher klang es auf Ynside und sonst überall aber immer so als wären die 3000 Euro für Soldaten, Beamte, Richter etc. auch durch das allgemeine Gesetz bzgl. dieser Prämie möglich.

Ralf

Möglich ist sie, ja, es bedarf aber einer Gesetzesgrundlage, dass sie auch gewährt (ausgezahlt) werden kann.
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Helft mit, dass es so bleibt.

LuftLandePio

Hallo miteinander

Ich hoffe mit der Frage nicht anzuecken da sie schon unzählige Male gestellt worden ist...

Ich befinde mich in den Übergangsgebührnissen noch bis Juni 2024.

Diese ganze mit dem "Inflationsausgleich" sowie der 220€ bis hin zu den im nächsten Jahr und deren prozentuale Erhöhung, nehmen wir als ehemalige Soldaten die sich in den Übergangsgebührnissen befinden "auch mit"?

Beste Grüße

Ralf

 ::)
Zitat von: BulleMölders am 19. Mai 2023, 08:08:04
Sie haben es nicht verstanden oder?
Bisher gilt der Tarifabschluss nur für Angestellte aber nicht für Beamte, Soldaten oder Ruheständler. Deren Bezüge werden nicht durch Tarifverhandlungen sondern durch den Dienstherrn kraft Gesetz festgesetzt.
Das Tarifergebnis muss nun noch in der Koalition beraten werden in wie weit das Ergebnis auch auf die Beamten, Soldaten, Ruheständler usw. gelten soll.
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