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TVöD-Tarifverhandlungen 2023

Begonnen von LwPersFw, 14. September 2022, 12:45:16

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KillBurn93

Zitat von: Tobbbbb am 31. Mai 2023, 12:28:06
Wann wird der Inflationsausgleich gezahlt?
Beim heutigen Sold war er nicht dabei.

Dann wenn es die Änderung der Bundesbesoldungsordnung vorsieht, bis ein Gesetz erstellt, gelesen und genehmigt ist dauert es seine Zeit.
Einfach mal ein wenig in diesem Thema suchen dann wird es ausführlich erklärt.
Memento moriendum Esse

Ohne Mut und Entschlossenheit kann man in großen Dingen nie etwas tun, denn Gefahren gibt es überall.
Carl von Clausewitz (1780-1831)

christoph1972

Zitat von: Tobbbbb am 31. Mai 2023, 12:28:06
Wann wird der Inflationsausgleich gezahlt?
Beim heutigen Sold war er nicht dabei.

Wenn der Gesetzgeber keine lineare Erhöhung beschließt. Für die Beamten, Soldaten und Richter ist da noch gar nicht entschieden. Da muss man erstmal auf den entsprechenden Gesetzentwurf warten.
,,Pazifisten sind wie Schafe, die glauben, der Wolf sei ein Vegetarier."

Yves Montand
französischer Schauspieler und Chansonnier
* 13. 10. 1921 - Monsumagno, Italien
† 09. 11. 1991 - Senlis

justice005

ZitatDann wenn es die Änderung der Bundesbesoldungsordnung vorsieht, bis ein Gesetz erstellt, gelesen und genehmigt ist dauert es seine Zeit.

nunja, vorläufige Zahlungen sind ja nicht unüblich und erfolgen eigentlich immer, bevor das eigentliche Gesetz in trockenen Tüchern ist. Gleichwohl muss man sich erstmal einigen, wie genau die Übertragung des Tarifergebnisses erfolgen soll. Da hat Christoph schon recht. 

ZitatWann wird der Inflationsausgleich gezahlt?

Ich tippe mal auf den 30. September 2023.

Unsere Innenministerin möchte gerne in Hessen Ministerpräsidentin werden und am 8. Oktober wird gewählt. Und alle Bundespolizisten und Soldaten, die in Hessen wählen dürfen, sind doch gleich in viel besserer Stimmung und Frau Faeser viel zugeneigter, wenn sie eine Woche vorher eine dicke fette Nachzahlung auf dem Konto gefunden haben... ;-)




MRBK

Folgendes im Anhang wurde mit zugeworfen. Quelle nicht bekannt

Griffin


... dann bleibt lediglich zu hoffen, dass die unlängst von BFM Lindner an alle Ministerien (mit Ausnahme BMVg) verteilten ,,Sparvorgaben" dieses Vorhaben nicht konterkarieren.

Ich meine jedoch, dass im Haushalt hierfür bereits ein entsprechendes Budget eingepreist wurde.

Gruß!
" Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit. Aber beim Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher. "   Zitat - Albert Einstein

LwPersFw

Zitat von: MRBK am 01. Juni 2023, 21:06:41
Folgendes im Anhang wurde mit zugeworfen. Quelle nicht bekannt

Das entspricht ja diesem Beitrag

https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,72508.msg741941.html#msg741941

aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

LwPersFw

aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Chrisi Weiler


Eilmeldung: BMI plant zeitnahe Übertragung des Tarifergebnisses 2023 auf den Beamtenbereich und gleichzeitige Wiederherstellung der Ruhegehaltfähigkeit der Polizeizulage

https://www.bdz.eu/medien/nachrichten/detail/news/eilmeldung-bmi-plant-zeitnahe-uebertragung-des-tarifergebnisses-2023-auf-den-beamtenbereich-und-gle.html

Samhain88

Zitat von: Chrisi Weiler am 02. Juni 2023, 16:30:15

Eilmeldung: BMI plant zeitnahe Übertragung des Tarifergebnisses 2023 auf den Beamtenbereich und gleichzeitige Wiederherstellung der Ruhegehaltfähigkeit der Polizeizulage

https://www.bdz.eu/medien/nachrichten/detail/news/eilmeldung-bmi-plant-zeitnahe-uebertragung-des-tarifergebnisses-2023-auf-den-beamtenbereich-und-gle.html

Für 2024 soll zum 1. März 2024 – entsprechend der Tarifeinigung – eine Anhebung der Grundgehaltssätze um 200 € sowie daran anschließend eine Linearanpassung von 5,5 % erfolgen.

Warum steht da nichts von 5,5% aber mindestens 340€?Ist das vom Tisch für Beamte? Bei den 340€ für die Masse mehr bei rumkommen...

SolSim

Zitat von: Samhain88 am 02. Juni 2023, 19:35:56
Zitat von: Chrisi Weiler am 02. Juni 2023, 16:30:15

Eilmeldung: BMI plant zeitnahe Übertragung des Tarifergebnisses 2023 auf den Beamtenbereich und gleichzeitige Wiederherstellung der Ruhegehaltfähigkeit der Polizeizulage

https://www.bdz.eu/medien/nachrichten/detail/news/eilmeldung-bmi-plant-zeitnahe-uebertragung-des-tarifergebnisses-2023-auf-den-beamtenbereich-und-gle.html

Für 2024 soll zum 1. März 2024 – entsprechend der Tarifeinigung – eine Anhebung der Grundgehaltssätze um 200 € sowie daran anschließend eine Linearanpassung von 5,5 % erfolgen.

Warum steht da nichts von 5,5% aber mindestens 340€?Ist das vom Tisch für Beamte? Bei den 340€ für die Masse mehr bei rumkommen...

Warum sollten die mindestens 340 Euro extra erwähnt werden, wenn die Erhöhung nach den jetzigen Zahlen bei der niedrigsten Besoldungsstufe bei ca. 336 Euro liegen wird? Und da wird der Dienstherr sicher großzügig aufrunden.

Interessant finde ich bei der Debatte (auch im Forum Öffentlicher Dienst), wie man sich nach den Tarifverhandlungen immer wieder so hochschaukeln und Verschwörungstheorien in die Welt setzen kann (hier eher weniger als im anderen Forum)🤷‍♂️

Es läuft alle Jahre immer wieder gleich ab... (zumindest die letzten 50 Jahre) Tarifverhandlungen... Einigung und Ergebnis für die Tarifbeschäftgten... Versprechen das es auf die Besoldung übertragen wird... Jammern der Beamten und Soldaten (gerade sehr extrem im anderen Forum) dass man benachteiligt wird etc... Warten.... und am Ende meistens die inhaltsgleiche Übertragung auf das Besoldungsgesetz minus Versorgungsrücklage.

Also abwarten und Tee trinken. Das läuft wie immer. 😉

Interessant wird eher, wie der Gesetzgeber die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes zum Thema amtsangemessene Alimentation umsetzen wird.

Nachtmensch

Zitat von: SolSim am 02. Juni 2023, 20:22:16
Interessant wird eher, wie der Gesetzgeber die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes zum Thema amtsangemessene Alimentation umsetzen wird.
Das ist genau der Knackpunkt. Aber wenn die Aussage des Oberstleutnants stimmt vom DBwV, so kann man mal verfassungswidrig aufgrund einer Ausnahmesituation handeln und den Sockelbetrag plus X Prozent nehmen. Hoffen wir dass das BVerfG in den nächsten drei Entscheidungen endlich Tacheles redet und den Gestaltungsspielraum maximal eingrenzt.

SolSim

Zitat von: Nachtmensch am 02. Juni 2023, 20:33:11
Zitat von: SolSim am 02. Juni 2023, 20:22:16
Interessant wird eher, wie der Gesetzgeber die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes zum Thema amtsangemessene Alimentation umsetzen wird.
Das ist genau der Knackpunkt. Aber wenn die Aussage des Oberstleutnants stimmt vom DBwV, so kann man mal verfassungswidrig aufgrund einer Ausnahmesituation handeln und den Sockelbetrag plus X Prozent nehmen. Hoffen wir dass das BVerfG in den nächsten drei Entscheidungen endlich Tacheles redet und den Gestaltungsspielraum maximal eingrenzt.

Der Bundeswehrverband findet den Gesetzentwurf (Referentenentwurf Anfang des Jahres wurde hier auch mal gepostet) zu diesem Thema in seiner Stellungnahme in Ordnung. Stichwort ,,alimentativer Ergänzungszuschlag". Der Deutsche Richterbund hält ihn i. Seiner Stellungnahme für verfehlt und verfassungswidrig 🤷‍♂️

Griffin


... eigentlich sollte man stets meinen, dass alle Interessenverbände (Beamte, Soldaten, Richter) an einem Strang ziehen.

Aber das ist wohl heutzutage auch zu viel verlangt.

Gruß!
" Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit. Aber beim Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher. "   Zitat - Albert Einstein

Nachtmensch

Zitat von: SolSim am 02. Juni 2023, 23:06:42
Zitat von: Nachtmensch am 02. Juni 2023, 20:33:11
Zitat von: SolSim am 02. Juni 2023, 20:22:16
Interessant wird eher, wie der Gesetzgeber die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes zum Thema amtsangemessene Alimentation umsetzen wird.
Das ist genau der Knackpunkt. Aber wenn die Aussage des Oberstleutnants stimmt vom DBwV, so kann man mal verfassungswidrig aufgrund einer Ausnahmesituation handeln und den Sockelbetrag plus X Prozent nehmen. Hoffen wir dass das BVerfG in den nächsten drei Entscheidungen endlich Tacheles redet und den Gestaltungsspielraum maximal eingrenzt.

Der Bundeswehrverband findet den Gesetzentwurf (Referentenentwurf Anfang des Jahres wurde hier auch mal gepostet) zu diesem Thema in seiner Stellungnahme in Ordnung. Stichwort ,,alimentativer Ergänzungszuschlag". Der Deutsche Richterbund hält ihn i. Seiner Stellungnahme für verfehlt und verfassungswidrig 🤷‍♂️
Jetzt könnte man natürlich drüber diskutieren wer die größere juristische Expertise hat. Der DBwV hat aus meiner Sicht rein taktisch argumentiert, weil die einen anderen Fokus haben. Damit sie ihre Ziele weiter verfolgen können, haben sie sich bei der amtsangemessenen Alimentation zurück gezogen.

F_K

Wer meint, dass "alle" Interessenverband die gleichen Interessen haben "müssen", hat das Konzept nicht verstanden.