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TVöD-Tarifverhandlungen 2023

Begonnen von LwPersFw, 14. September 2022, 12:45:16

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SolSim

Das sind 2 verschiedene Gesetze.

Jetzt kommt erst die Anpassung der Bundesbesoldung.

Der Entwurf vom Januar wird wohl noch im BMI überarbeitet und soll später im Laufe des Jahres folgen.

wehr1895

Meint ihr das kommt in etwa so hin? Ist nun der Prognose Rechner
Beamte Bund 2024 - PROGNOSE Besoldungsgruppe A 8, Stufe 4, Tabelle

01.03.2024 - 31.12.2024?

Monatsbeträge

Grundgehalt: verheiratet: sonstige Zulagen:

3523.73 €

921.74 €

80.00 €

Lohnsteuer:

548.16 € (Klas

0.00 €

Solidaritätszuschlag: Kirchensteuer:

2.46€ (Satz

Abzüge gesamt:

Monats-Brutto:

550.62 € (Ante

4525.47 €

netto bleiben:

3974.85 € (Steu

Kemir

Unwahrscheinlich, rechne mal mit 400€ weniger.
Auf der öffentlichen-Dienst.de Seite gibt es ein Rechner der die Tariferhöhung schon einrechnet.
Bei A8/4, 3kinder und verheiratet, plus 80€ Zulage komm der auf 3543€.

wehr1895

Also laut dem Rechner korrekt habe es so aus dem Rechner kopiert

didi62

Zitat von: Löwe von Eutin am 08. Juni 2023, 19:41:00
Ich habe (leider) eine Verständnisfrage:

Im Referentenentwurf des Bundesministeriums des Innern und für Heimat
Entwurf eines Gesetzes zur Sicherstellung einer amtsangemessenen
Bundesbesoldung und -versorgung sowie zur Änderung weiterer Vor-
schriften) (Bundesbesoldungs- und -versorgungsangemessenheitsgesetz - BBVAngG)
[Bearbeitungsstand: 16.01.2023 11:32]

steht u.a. dass der Familienzuschlag Stufe 1 ab dem 01.07.2023 nicht mehr neu vergeben werden soll.
https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,73086.0.html


Im Referentenentwurf
des Bundesministeriums des Innern und für Heimat
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Bundesbesoldung und -ver-
sorgung für 2023/2024 und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vor-
schriften
(BBVAnpÄndG 2023/2024)
[Bearbeitungsstand: 07.06.2023 08:53]
hingegen ist davon nichts mehr zu lesen.

Ist der "jüngere" Entwurf als aktualisierte Version zu verstehen und der "alte" (inklusive dem "Wegfall" vom Familienzuschlag Stufe 1)  ist damit Geschichte/ vom Tisch?

Nein, der Referentenentwurf ist damit noch nicht vom Tisch. Es wurde lediglich dieser Teil vom BBesVAnpG entkoppelt, damit die Umsetzung der Besoldungsanpassung aus dem Tarifvertrag TVöD zeitgerecht erfolgen kann.
Die Umsetzung des Referententwurfs (in welcher Form auch immer) erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt. Tritt aber frühestens zum 01.01.2024 in Kraft.

didi62

Zitat von: wehr1895 am 08. Juni 2023, 21:07:37
Meint ihr das kommt in etwa so hin? Ist nun der Prognose Rechner
Beamte Bund 2024 - PROGNOSE Besoldungsgruppe A 8, Stufe 4, Tabelle

01.03.2024 - 31.12.2024?

Monatsbeträge

Grundgehalt: verheiratet: sonstige Zulagen:

3523.73 €

921.74 €

80.00 €

Lohnsteuer:

548.16 € (Klas

0.00 €

Solidaritätszuschlag: Kirchensteuer:

2.46€ (Satz

Abzüge gesamt:

Monats-Brutto:

550.62 € (Ante

4525.47 €

netto bleiben:

3974.85 € (Steu

Ich weiss ja nicht wo diese Werte her stammen, aber stimmen vorne und hinten nicht. Z.B. Grundgehalt A8 Stufe 4 = 3.145,99 €. Den Rest kann ich nicht berechnen, da Angaben fehlen bzw. Unvollständig sind.

wehr1895

Das ist der Prognose Rechner für die Besoldungsanpassung 2024. Und nicht für die aktuelle Besoldung.
War halt verwundert über das mehr Netto.

LwPersFw

Zitat von: didi62 am 09. Juni 2023, 08:13:10

Ich weiss ja nicht wo diese Werte her stammen, aber stimmen vorne und hinten nicht. Z.B. Grundgehalt A8 Stufe 4 = 3.145,99 €. Den Rest kann ich nicht berechnen, da Angaben fehlen bzw. Unvollständig sind.

https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/beamte/bund?id=beamte-bund-pr-2024a

Die Ersteller weisen ausdrücklich auf Prognose hin...
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

LwPersFw

Und noch etwas Positives für die Betroffenen:

"Die Befristungen der Stellenzulagen für Kommandantinnen und Kommandanten, Beamtinnen und Beamte, Soldatinnen und Soldaten des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) sowie für Beamtinnen und Beamte der Bundeswehr als Gebietsärztinnen und Gebietsärzte sowie für Soldatinnen und Soldaten als Rettungsmedizinerinnen und Rettungsmediziner oder als Gebietsärztinnen und Gebietsärzte (Vorbemerkungen Nummer 6 Absatz 1 Satz 2, Nummer 8c bzw. Nummer 11 der Bundesbesoldungsordnungen A und B – Anlage 1 des Bundesbesoldungsgesetzes) werden jeweils um weitere vier Jahre verlängert."


aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Schwarzbacher

...und auch für die Berufssoldaten der Feldjägertruppe bzw. Versorgungsempfänger der Feldjägertruppe scheint es in die richtige Richtung zu laufen:

,,Darüber hinaus soll die Zulage für Beamtinnen und Beamte sowie Soldatinnen und Soldaten mit vollzugspolizeilichen Aufgaben (im weiteren Polizeizulage) wieder für ruhegehaltfähig erklärt werden. Die Polizeizulage war – wie andere Stellenzulagen auch – von 1990 bis 1998 ruhegehaltfähig. Mit dem Versorgungsreformgesetz 1998 wurde u.a. die Ruhegehaltfähigkeit von Stellenzulagen grundsätzlich aufgehoben. Versorgungswirksam sollten danach nur noch Dienstbezüge sein, die alimentativ geschuldet sind. Stellenzulagen gehören nicht hierzu."

Quelle:

Referentenentwurf des Bundesministeriums des Innern und für Heimat
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Bundesbesoldung und -ver- sorgung für 2023/2024 und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften
(BBVAnpÄndG 2023/2024)

didi62

Nichts ist so unbeständig wie die Beständigkeit des BAPersBw.

Entgegen der Zusage, dass der Inflationsausgleich in Höhe von 1.240,00 € sowie die 220,00 €/mtl. zum/ab Zahlmonat Juli 2023 gezahlt werden, ist die Aussage jetzt, dass die Zahlungen nicht vor Zahlmonat August 2023 erfolgen.

Zoellner

Heißt das, es wird dann wahrsch für den Zahlmonat August, also Ende Juli, ausbezahlt?

didi62

Zitat von: Zoellner am 13. Juni 2023, 11:36:26
Heißt das, es wird dann wahrsch für den Zahlmonat August, also Ende Juli, ausbezahlt?

Frühestens! - Sofern nicht noch ein Wunder geschieht.

aktiver Zivilist

Zitat von: didi62 am 13. Juni 2023, 10:42:07
Nichts ist so unbeständig wie die Beständigkeit des BAPersBw.

Entgegen der Zusage, dass der Inflationsausgleich in Höhe von 1.240,00 € sowie die 220,00 €/mtl. zum/ab Zahlmonat Juli 2023 gezahlt werden, ist die Aussage jetzt, dass die Zahlungen nicht vor Zahlmonat August 2023 erfolgen.

Sehe ich aber nicht so sehr als Problem ob es jetzt oder im Zahlmomat Oktober ausbezahlt wird. Am Ende ded Tages wird es ja rückwirkend auf den Cent genau nachbezahlt.

Heißt für Zahlmonat Oktober würde es direkt 1240 + 220 + 220 + 220 + 220 = 2120 Euro STEUERFREI aufs Konto geben.

Leistungssoldat

Ich kann das alles nicht mehr hören. Mich stören diese ewigen Versprechen, woran man sich eh nicht hält, weil man die Leute einfach nur ruhig stellen möchte. Warum meldet man sich da überhaupt noch zu Wort, mit es kann sein, dass....???

Das ist halt allgemein Typisch Bund, nicht nur Bundeswehr. Da mahlen die Mühlen der Zeit nun mal sehr langsam.

Wäre toll fürn Urlaub gewesen...... kann man nicht ändern. Ich bin Enttäuschungen seit 2003 gewohnt....... Aber euch sei gesagt, draußen im zivilen ist es auch nciht anders.

Freuen wir uns, dass es überhaupt was gibt....