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TVöD-Tarifverhandlungen 2023

Begonnen von LwPersFw, 14. September 2022, 12:45:16

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Zebra

Sehr geehrter F_K,

dies ist auch bei Einmalzahlungen, die es schon immer mal bei Besoldungserhöhungen gab, erfolgt.

MkG

Zebra

F_K

Meiner Erinnerung nach ist die Einmalzahlung in der Höhe einzigartig, und die "Mindestlohnerhöhung" in der Höhe auch - beides "gefährdet" den gesetzlich notwendigen Abstand zwischen den Besoldungsstufen - in neuer Art und Weise.

Meine Erinnerung mag auch täuschen ... ich sehe darin jedenfalls die Ursache / Erklärung für die aktuelle Lage.

LwPersFw

@didi62 hat doch ausgeführt:

Zitat von: didi62 am 13. Juni 2023, 10:42:07
Nichts ist so unbeständig wie die Beständigkeit des BAPersBw.

Entgegen der Zusage, dass der Inflationsausgleich in Höhe von 1.240,00 € sowie die 220,00 €/mtl. zum/ab Zahlmonat Juli 2023 gezahlt werden, ist die Aussage jetzt, dass die Zahlungen nicht vor Zahlmonat August 2023 erfolgen.

Der nächste "Stichtag" ist der 12.07.2023, wenn der Gesetzentwurf im Kabinett besprochen wird...

wenn dabei eine vorbehaltliche Zahlung beschlossen wird...
und
wenn an diesem Tag, bzw. am 13.07. vor Rechnungsschluss, das BVA noch die Freigabe erhält ...
und
wenn das BVA dies auch zeitlich umsetzen kann...

... kann die Zahlung mit den Bezügen August erfolgen.

Wenn nicht ... erfolgt die Zahlung erst mit den Bezügen September, denn das eine vorbehaltliche Zahlung beschlossen wird, setze ich einmal als gegeben.




Zwischen dem BBVAnpÄndG 2023/2024 und dem zum 01.01.2024 geplanten BBVAngG besteht keine direkte Verbindung.

Der Gesetzgeber wird die tabellenwirksame Besoldungserhöhung, die erst in 2024 wirksam wird, aber sicherlich beim BBVAngG berücksichtigen (müssen).

Die Einmalzahlung spielt für das BBVAngG keine Rolle, da nicht tabellenwirksam.

aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Beobachter112

Es ist interessant hier mitzulesen.

Am 12.07.23 ist Stichtag? Dann muss es schon ne Woche vorher feststehen, da die letzten Sitzunges des Bundestages bis zum 07.07 gehen. Dann ist das Sommerloch und es passiert nix. Dazu kommen noch die Sommerferien, wo viele Angestellte und  Beamte nicht verfügbar sind. Wie soll das also so umgesetzt werden, das es im August eine Auszahlung gibt? Realistisch ist das nicht.

LwPersFw

Zitat von: Beobachter112 am 29. Juni 2023, 12:44:27
Es ist interessant hier mitzulesen.

Am 12.07.23 ist Stichtag? Dann muss es schon ne Woche vorher feststehen, da die letzten Sitzunges des Bundestages bis zum 07.07 gehen. Dann ist das Sommerloch und es passiert nix. Dazu kommen noch die Sommerferien, wo viele Angestellte und  Beamte nicht verfügbar sind. Wie soll das also so umgesetzt werden, das es im August eine Auszahlung gibt? Realistisch ist das nicht.


Wie schon bei den letzten Gehaltserhöhungen ... in dem eine Zahlung vorbehaltlich der gesetzlichen Regelung erfolgt.
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

F_K

LwPersFw ist zuzustimmen - auf Basis eines Kabinettsbeschlusses kann eine vorbehaltlich Zahlung erfolgen.

Das notwendige Gesetz wird sicher erst NACH der Sommerpause kommen.

Helmi73

Es gibt seit letzer Woche ein Rundschreiben des von D3 mit dem rechtliche Hinweise zur Programmierung der Zahlung gegeben werden. Die Weisung zur Zahlbarmachung kommt dann mit einem gesonderten Rundschreiben. Das wird aber erst nach dem Beschluss der Bundesregierung am 12.07.2023 erfolgen. Für den Bereich der Bundeswehr ist Eingabeschluss für August am 13.07.2023. Realistisch ist damit eine Auszahlung Ende August mit den Septemberbezügen, so soll die Programmierung auch vorbereitet werden.

Quelle:  https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,120548.1305.html


DGB

29.06.2023

Inflationsausgleichszahlungen 2023: Abschlagszahlungen geplant

Beamt*innen und Versorgungsempfänger*innen des Bundes sollen für die ab Juni 2023 vorgesehenen Inflationsausgleichszahlungen Abschlagszahlungen erhalten. Das sagte Staatssekretär im Bundesministerium des Innern und für Heimat Bernd Krösser dem DGB und den Gewerkschaften im Rahmen des Beteiligungsgesprächs zu.

https://www.dgb.de/uber-uns/dgb-heute/dienst-und-beamte/++co++1e152fec-1646-11ee-b5a3-001a4a160123/@@dossier.html

Beobachter112

Nochmal, am 12.07.23 passiert mit Sicherheit gar nichts. Da wird nichts mehr unterzeichnet. Woher nimmt man dieses Datum? Der 07.07.23 ist der letzte Tag an denen Amtshandlungen vorgenommen werden. Das kann man im Internet nachlesen! Dann ist alles erstmal im URLAUB!

F_K

@ Beobachter:

Amtshandlungen werden täglich einige 10.000 durchgeführt - auch am Wochenende - völlig unabhängig davon, ob der Bundestag Sitzungen hat oder nicht.

LwPersFw

Zitat von: Beobachter112 am 30. Juni 2023, 07:17:44
Nochmal, am 12.07.23 passiert mit Sicherheit gar nichts. Da wird nichts mehr unterzeichnet. Woher nimmt man dieses Datum? Der 07.07.23 ist der letzte Tag an denen Amtshandlungen vorgenommen werden. Das kann man im Internet nachlesen! Dann ist alles erstmal im URLAUB!

Wenn Sie meinen das am 12.07.2023 nichts passiert ... sollten Sie dies den betroffenen Ministern/Ministerinnen mitteilen ... damit sie an dem Tag nicht um sonst zur Arbeit kommen...  ;)


https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/gesetzgebungsverfahren/DE/BBVAnpAendG-2023-2024.html

"...Die Kabinettfassung ist für den 12. Juli 2023 geplant..."



https://www.bundesregierung.de/breg-de/service/kabinettsthemen

"Sitzungen des Bundeskabinetts

Einmal in der Woche - in der Regel mittwochs - trifft sich das Bundeskabinett unter Leitung des Bundeskanzlers.
Im Kabinettsaal des Kanzleramtes beraten die Mitglieder über aktuelle Themen, treffen wichtige Entscheidungen
und bringen Gesetzesvorhaben auf den Weg. Neben den Bundesministerinnen und -ministern nehmen auch die
Staatsministerinnen und -minister sowie der Regierungssprecher an den Sitzungen teil."



... und auf dieser Grundlage ist eine Zahlung unter Gesetzesvorbehalt möglich ...



Beispiel aus der jüngsten Vergangenheit:

"Nach dem Gesetzentwurf über eine einmalige Sonderzahlung aus Anlass der COVID-19-Pandemie an Besoldungsempfänger
haben Beamtinnen und Beamte einen Anspruch auf eine einmalige steuerfreie Corona-Sonderzahlung.
Es handelt sich um eine Sonderzahlung des Arbeitgebers zur Abmilderung der zusätzlichen Belastung durch die Corona-Krise,
die zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitsentgelt steuerfrei gewährt wird.

Die Höhe der Corona-Sonderzahlung ist wie folgt gestaffelt:

● Besoldungsgruppen A 3 bis A 8: einmalig 600 Euro,
● Besoldungsgruppen A 9 bis A 12: einmalig 400 Euro,
● Besoldungsgruppen A 13 bis A 15: einmalig 300 Euro.

Empfängerinnen und Empfänger von Anwärterbezügen sollen einmalig 200 Euro erhalten.

Anspruchsberechtigte in Teilzeit oder mit begrenzter Dienstfähigkeit erhalten die einmalige Corona-Sonderzahlung
zeitanteilig entsprechend dem Verhältnis der ermäßigten zur regel-mäßigen Arbeitszeit.
Altersteilzeitbeschäftigte erhalten die Sonderzahlung zeitanteilig nach § 6 Absatz 1 Bundesbesoldungsgesetz.
Die einmalige Corona-Sonderzahlung erhalten Beamtinnen und Beamte sowie Anwärterin-nen und Anwärter,
die sich am 1. Oktober 2020 in einem Dienstverhältnis befanden und mindestens an einem Tag zwischen dem
1. März 2020 und dem 31. Oktober 2020 Anspruch auf Dienstbezüge hatten, noch im Dezember 2020 mit
den Bezügen für Januar 2021 ausgezahlt.

Da die Zahlungen unter dem ausdrücklichen Vorbehalt einer späteren gesetzlichen Regelung stehen,
wird dies den Empfängerinnen und Empfängern in der Bezügemitteilung durch den Hinweistext
«Sonderzahlung erfolgt unter Vorbehalt» mitgeteilt."


aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Ansprechpartner

https://www.dbwv.de/aktuelle-themen/verband-aktuell/beitrag/besoldungs-und-versorgungsanpassungsgesetz-in-vorbereitung


ZitatDas muss im Blick gehalten werden und daher sind auch die aktuellen Informationen noch mit Vorsicht zu genießen. Verbindlicher und verlässlicher wird es, sobald das Bundeskabinett den Entwurf billigt. Geplant ist das für Mitte Juli. Sobald der Kabinettsbeschluss vorliegt, kann sich nach der parlamentarischen Sommerpause der Bundestag mit dem Gesetzentwurf befassen.  Nach jetzigem Stand könnte es bereits im September oder Oktober zu ersten vorbehaltlichen Abschlagszahlungen an die Betroffenen kommen.


Gruß

NicWi

Zitat von: LwPersFw am 28. Juni 2023, 13:11:33
@didi62 hat doch ausgeführt:

Zitat von: didi62 am 13. Juni 2023, 10:42:07
Nichts ist so unbeständig wie die Beständigkeit des BAPersBw.

Entgegen der Zusage, dass der Inflationsausgleich in Höhe von 1.240,00 € sowie die 220,00 €/mtl. zum/ab Zahlmonat Juli 2023 gezahlt werden, ist die Aussage jetzt, dass die Zahlungen nicht vor Zahlmonat August 2023 erfolgen.

Der nächste "Stichtag" ist der 12.07.2023, wenn der Gesetzentwurf im Kabinett besprochen wird...

wenn dabei eine vorbehaltliche Zahlung beschlossen wird...
und
wenn an diesem Tag, bzw. am 13.07. vor Rechnungsschluss, das BVA noch die Freigabe erhält ...
und
wenn das BVA dies auch zeitlich umsetzen kann...

... kann die Zahlung mit den Bezügen August erfolgen.

Wenn nicht ... erfolgt die Zahlung erst mit den Bezügen September, denn das eine vorbehaltliche Zahlung beschlossen wird, setze ich einmal als gegeben.




Zwischen dem BBVAnpÄndG 2023/2024 und dem zum 01.01.2024 geplanten BBVAngG besteht keine direkte Verbindung.

Der Gesetzgeber wird die tabellenwirksame Besoldungserhöhung, die erst in 2024 wirksam wird, aber sicherlich beim BBVAngG berücksichtigen (müssen).

Die Einmalzahlung spielt für das BBVAngG keine Rolle, da nicht tabellenwirksam.

ich kann mir nicht vorstellen das die Zahlungen beim BVA so schnell eingegben sind. Es sein den, jemand hat da was vorbereitet..... aber auch das glaube ich eher weniger.
Das Geld kommt wenn es kommt. Und bevor es nicht auf dem Konto ist, habe ich es auch nicht verplant.

Helmi73

Zitat von: Helmi73 am 29. Juni 2023, 16:13:26
Es gibt seit letzer Woche ein Rundschreiben des von D3 mit dem rechtliche Hinweise zur Programmierung der Zahlung gegeben werden. Die Weisung zur Zahlbarmachung kommt dann mit einem gesonderten Rundschreiben. Das wird aber erst nach dem Beschluss der Bundesregierung am 12.07.2023 erfolgen. Für den Bereich der Bundeswehr ist Eingabeschluss für August am 13.07.2023. Realistisch ist damit eine Auszahlung Ende August mit den Septemberbezügen, so soll die Programmierung auch vorbereitet werden.

Quelle:  https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,120548.1305.html


DGB

29.06.2023

Inflationsausgleichszahlungen 2023: Abschlagszahlungen geplant

Beamt*innen und Versorgungsempfänger*innen des Bundes sollen für die ab Juni 2023 vorgesehenen Inflationsausgleichszahlungen Abschlagszahlungen erhalten. Das sagte Staatssekretär im Bundesministerium des Innern und für Heimat Bernd Krösser dem DGB und den Gewerkschaften im Rahmen des Beteiligungsgesprächs zu.

https://www.dgb.de/uber-uns/dgb-heute/dienst-und-beamte/++co++1e152fec-1646-11ee-b5a3-001a4a160123/@@dossier.html



Kabinettssitzung verschoben auf 13. Juli 2023


Donnerstag, 13. Juli 2023

Am Vormittag kommt das Kabinett zu seiner Sitzung im Kanzleramt zusammen.

Für den Bereich der Bundeswehr ist Eingabeschluss für August am 13.07.2023.

Maybach

Der Entwurf des Gesetzes zur Anpassung der Bundesbesoldung 2033/2024 wurde ohne Aussprache im Kabinett beschlossen.
https://www.bundesregierung.de/breg-de/bundesregierung/bundeskanzleramt/kabinettssitzungen/bundeskabinett-ergebnisse-2202008

Tom2000

Jetzt wurde das Gesetz beschlossen ? Was genau bedeutet es Jetz für die Zahlungen ?