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Sprunggelenksfraktur (Reservist)

Begonnen von Unproomn, 03. November 2022, 18:03:58

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Unproomn

Hallo zusammen,

ich bin Reservist und der Unfall ist im Zivilen bei einem Sportevent passiert.

Jedenfalls hatte ich im Juni einen dreifachen Bruch des Sprunggelenks. Am Anfang durfte ich natürlich auch nicht belasten und habe auch Schrauben reinbekommen. Jetzt, nach ein paar Monaten, kann ich eigentlich wieder einigermaßen normal laufen und auch wieder ins Fitnessstudio. Ein Leistungsmarsch mit 20kg Gepäck scheint natürlich noch nicht wieder möglich.

Jedenfalls war ich damals gerade für eine anstehende RDL gemeldet, momentan bin ich natürlich nicht einsatzfähig. Ich hatte im August mit dem KarrC telefoniert und vereinbart, dass ich vermutlich im Januar zu einem zivilen Arzt gehe und mir dort einen Beleg hole, wenn ich mich soweit wieder gut fühle, der dann hoffentlich auch der Bundeswehr reicht.

Nur würde ich gerne mal wissen, wie bei solch einem Fall das übliche Procedere ist. Ich hoffe ja mal nicht, dass daraus automatisch irgendeine dauerhafte Sperrung resultiert, sondern irgendwann einfach wieder alles möglich ist, wenn ich mich wieder vollständig genesen fühle.

Interessieren würde mich auch, ob es zwischen "gesperrt wegen kürzlicher Verletzung" und "voll einsatzfähig für jeden Leistungsmarsch" auch erst einmal eine Zwischenstufe gibt. An einem Samstag auf die Schießbahn könnte ich sicherlich wieder, eine Wachausbildung ginge wohl auch. Ein aktiver Soldat könnte wahrscheinlich irgendwann erstmal wieder Innendienst machen, aber wie sieht das denn bei Reservisten aus?


Viele Grüße,

U.

F_K

In der Regel ist mit "Schrauben drin" keine Tauglichkeit möglich.

Nach Schrauben raus und Abheilung wird man sehen ...

Gute Besserung.

Unproomn

Naja, die "Hauptschraube" ist seit August ja wieder raus. Die Schrauben, die jetzt drin sind, könnten da an sich auch dauerhaft drin bleiben, wenn sie stören, aber auch wieder entfernt werden. Aber trotzdem danke für die Info. Ich werde mich mal erkundigen, wie lange die einen aktiven Zweck erfüllen.

Beuteberliner

Letztlich entscheidet über Ihre Wehrdienstverwendungsfähigkeit der zuständige Musterungsarzt Ihres KC.

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