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Hörgeräteverordnung im "Ruhestand" bei anerkannter WDB

Begonnen von Wolf_T, 19. April 2023, 14:58:14

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Wolf_T

Ich habe keine Lust mehr mich mit dem Amt auseinanderzusetzen. Recht haben und Recht bekommen sind halt unterschiedlich.

Ich habe den Fall der Sachbearbeiterin Hilfsmittelversorgung nochmal geschildert, aber die hat geantwortet, ihr fehlt für eine Stellungnahme das medizinische Fachwissen.

Bei einem Widerspruch würde i.d.R. eine erneute ärztliche Stellungnahme von der Rechtsabteilung angefordert werden.

Welche Qualifikation brauch man als Sachbearbeiterin Hilfsmittelversorgung?

Ich habe die Hilfsmittel nun über die Beihilfestelle/PKV problemlos abgerechnet.


Um auf die Frage warum das Audiogramm vom März 2014 (Entlassungsuntersuchung) nicht berücksichtigt wurde zu beantworten braucht man kein Fachwissen.

LwPersFw

Zitat von: Wolf_T am 23. Mai 2023, 10:58:12

Ich habe den Fall der Sachbearbeiterin Hilfsmittelversorgung nochmal geschildert, aber die hat geantwortet, ihr fehlt für eine Stellungnahme das medizinische Fachwissen.

Welche Qualifikation brauch man als Sachbearbeiterin Hilfsmittelversorgung?

Ich habe die Hilfsmittel nun über die Beihilfestelle/PKV problemlos abgerechnet.



Wie ich ja ausgeführt hatte...


Zitat von: LwPersFw am 20. April 2023, 17:26:39

Aber... Sie haben "nur" eine WDB mit einem GdS unter 50.

Damit ist das BAPersBw ausschließlich für die Behandlung und Versorgung der gesundheitlichen Folgen zuständig, die zur Anerkennung der WDB führten.

D.h. wenn Sie nachweisen können, dass die Verschlechterung seine Ursache im damaligen Schädigungsereignis hat... muss das BAPersBw die Leistung erbringen.

Resultiert die Verschlechterung aus einem anderen Grund, z.B. eben altersbedingt, ist Ihre Krankenversicherung zuständig (wenn ehem. BS plus Beihilfe).



Und die Sachbearbeiterin ist kein Facharzt/Gutachter, der diese Frage beantworten kann...

ZitatD.h. wenn Sie nachweisen können, dass die Verschlechterung seine Ursache im damaligen Schädigungsereignis hat... muss das BAPersBw die Leistung erbringen.


Dafür hätte es eben einer aktuellen ärztlichen Begutachtung bedurft...



Und dies

ZitatResultiert die Verschlechterung aus einem anderen Grund, z.B. eben altersbedingt, ist Ihre Krankenversicherung zuständig (wenn ehem. BS plus Beihilfe).

hat geklappt ... somit positiver Ausgang.


aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

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