Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

Frage Grundbetrieb/Mehrarbeit

Begonnen von Ulrich.P., 08. Juni 2023, 21:30:40

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Ulrich.P.

Guten Abend Kameraden,


Es ist ja seit dem 01.06.2023 die neue SAZV in Kraft. Dort steht jetzt, dass es den Ausnahmetatbestand so nicht mehr gibt und nur noch Dienst im Grundbetrieb oder außerhalb des Grundbetriebs.

1.) Gibt es hierzu eine Definition was als Grundbetrieb definiert ist? Ich habe dies leider in keiner Vorschrift gefunden.
Beispiel: Zählt ein 10 tägiges BiWak als Grundbetrieb, wenn dieses fern vom Standort durchgeführt wird?


Die Frage zielt auf folgendes ab:
Im Grundbetrieb kann ich den Soldaten Mehrarbeit aufzwingen (dadurch kann das Biwak von 06:00-18:00 Uhr gehen) und ich muss dem Soldaten lediglich 3h pro Tag gutschreiben (Pi mal Daumen)).
Wenn es sich hierbei nicht um den Grundbetrieb handelt kann laut neuer SAZV ein Tag "frei" gewährt werden für jeden Tag im Biwak.

Grüße
Ulrich

LwPersFw

Die neueste Version der A-1420/34  beinhaltet die Durchführungsbestimmungen zu den neuen Vorgaben.

Wenn dies nicht die konkrete Frage im Einzelfall beantwortet.... helfen die Ansprechstellen SAZV der OrgBer ...

Zu finden auf YNSIDE unter dem Suchwort Arbeitszeit

aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Ulrich. P.

3.2 Tätigkeiten im Dienst außerhalb des Grundbetriebes
310. Bei nachfolgenden Tätigkeiten und Vorhaben kann der Dienst außerhalb des Grundbetriebes
im Voraus angeordnet werden:


Heißt es jetzt das man bei einem mehrtägigen Biwak jetzt ggf. doch nur Mehrarbeit bekommt, weil in der Vorschrift ein kann steht ?

F_K

"Gefühlt" würde ich sagen, dass ein Ausbildungsbiwak eher Grundbetrieb ist, und kann ist kann.

Also Befehl lesen, was dieser dazu sagt - wenn niemand die kann Bestimmung nutzt, dann ist dies so (kann ist anders als muss oder soll).

Schnellantwort

Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.

Name:
E-Mail:
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau