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Tätowierung am Oberarm.

Begonnen von Kroko, 10. Juni 2023, 12:47:58

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Kroko

Grüßt euch,

ich habe am Unterarm ein Tattoo. War zur ärztlichen Untersuchung und wurde D1 gemustert.
Hab jetzt alles geschafft und am 4.10 geht es mit meiner AGA los.
Mir wurde öfter gesagt (Karrierecenter, ärztliche Untersuchung, psychologisches Gespräch) Tattoos dürfen nicht im Sichtbereich sein. Somit ist mein Tattoo am Unterarm okay und so wurde es mir auch gesagt (obwohl in der Dienstvorschrift der BW was anderes steht)
Jetzt würde ich mir gerne eins am Oberarm stechen lassen jedoch hab ich sehr oft gelesen ein Tattoo am Oberarm ist nicht erlaubt.

Kann ich mir das machen lasse oder soll ich am besten beim Karrierecenter o. ä nachfragen?

KlausP

Zitat... Jetzt würde ich mir gerne eins am Oberarm stechen lassen jedoch hab ich sehr oft gelesen ein Tattoo am Oberarm ist nicht erlaubt. ...

Was für ein Quatsch! Was für ein selbsternannten ,,Sachverständiger" hat Ihnen den das erzählt? Warum sollte es am Unterarm erlaubt sein und am Oberarm, wo man es mMn besser abdecken kann, dann nicht? Ganz davon ab, dass ich Tattoos nicht leiden kann, aber das tut ja nix zu Sache.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Ralf

Das Thema hat doch an sich schon so einen Bart. Bitte auch mal die Suchfunktion benutzen, bspw: https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,73030.msg738132.html#msg738132
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Kroko

#3
ZitatWas für ein Quatsch! Was für ein selbsternannten ,,Sachverständiger" hat Ihnen den das erzählt?


Die Personen die es gesagt haben wurden von mir genannt. Die Personen haben mir gesagt es wäre okay und dann nur gefragt ob weitere geplant sind.
Mich dann kurz aufgeklärt dass diese nicht im Sichtbereich sein dürfen und das war's.
Wenn's ein Problem gewesen wäre hätte ich ja weder eine Eignung noch die Einplanung bekommen würde ich behaupten.

KlausP

Ich meinte diesen Quatsch hier:

Zitat... jedoch hab ich sehr oft gelesen ein Tattoo am Oberarm ist nicht erlaubt. ...

Aber eigentlich könnte hier geschlossen werden, zu dem Thema ,,Tattoo" wurde hier im Forum schon alles geschrieben, wenn auch nicht von Jedem ...

StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Kroko

Um das ganze abzukürzen


Mit dem tattoo am Unterarm könnte ich im Nachhinein ,,Probleme" bekommen. Muss ich dann halt abdecken sobald ich (wenn überhaupt, ich weiß es nicht) kurzärmlig trage o. ä.
Bei dem geplanten tattoo am Oberarm würde man im T-Shirt nichts sehen und ich kann hier:

https://www.bundeswehr.de/resource/blob/46298/14cdd62aec9260b23269617c61cac4ca/pdf-das-aeussere-erscheinungsbild-der-soldatinnen-und-soldaten-der-bundeswehr-data.pdf#page5

auch nicht rauslesen dass Tätowierungen am Oberarm zu Problem führen könnten. Wenn ich was falsch verstanden habe gerne berichtigen. Wenn's Probleme geben sollte muss ich halt Handel.
Mir ist auch bewusst das mir hier niemand eine genaue Antwort geben kann und von der Bw abhängig ist.

Trotzdem danke für die Hilfe.

Kroko

Zitat von: KlausP am 10. Juni 2023, 14:13:02
Ich meinte diesen Quatsch hier:

Zitat... jedoch hab ich sehr oft gelesen ein Tattoo am Oberarm ist nicht erlaubt. ...

Aber eigentlich könnte hier geschlossen werden, zu dem Thema ,,Tattoo" wurde hier im Forum schon alles geschrieben, wenn auch nicht von Jedem ...


Oh da hab ich etwas falsch verstanden bzw. falsch gelesen.
Danke fürs aufklären!

Ralf

ZitatMir ist auch bewusst das mir hier niemand eine genaue Antwort geben kann und von der Bw abhängig ist.
Das ist doch auch Quatsch, was du da schreibst, natürlich kann man dir hier die Frage beantworten, denn e Es gibt dafür eine Vorschrift und wenn du meinen link durchliest, beantwortet sich doch deine Frage.
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discharger

Wenn wir mal ehrlich sind ist die regelnde Vorschrift eigentlich nur noch Makulatur. Besonders fernab der TSK Heer wird da für mein Empfinden kaum noch drauf geachtet. Wenn es um natürliche Haarfarbe, Bärte, Schmuck, Tattoos geht.. sieht man mittlerweile eigentlich überall Soldaten die gegen die Vorschrift verstoßen, wirklich angewandt wird die Vorschrift kaum noch.

Mein Tipp: Wenn du dir unsicher bist, geh mit deinem "Anliegen" zu deinen Disziplinarvorgesetzten und hol dir sein Segen. Ich bin mir sicher, dass er unabhängig den der Vorschrift sein "Go" geben wird.

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