Guten Tag,
ich habe ein etwas komplizierteres Problem, also bitte entschuldigt den etwas längeren Thread der hier folgen wird.
Fragestellung lautet: DU Verfahrungen und dessen Erfolgsaussichten
Gliederung:
- Situation
- Rechtslage
- DU Verfahren
Zur Situation:
Ich bin aktuell OF im ZSan im 8. DJ. Ich befinde mich aktuell in therapeutischer Behandlung auf Grund eines Bore-Out-Syndroms daraus folgender anhaltenden Depression bei einer (kürzlich) Grunddiagnose der AD(H)S.
Ausgangssituation zusammengefasst lautet, dass ich mich seit nunmehr 3 Jahren an/auf einem Dienstort/-posten befinde, der zu 75% nur zwei Aufträge im Dienst beinhaltet: Kaffetrinken und Mittagessen in der TrpKü. Da dies seit meinem Antritt in dieser Einheit alles ist was stattfindet, bei gelegentlichen Kompanieübungen (natürlich kein Regelfall), bin ich in die oben genannte Symptomatik gerutscht und habe mich in Therapie begeben.
Folge hieraus waren bzw. sind: Anpassungsschwierigkeiten, Unzufriendenheit, Schusseligkeitsfehler inkl. teilweiser Diszis und allen erdenklichen Begleitproblemen.
Ich habe aufgehört zu zählen wie oft ich zum Chef zitiert wurde um mich zu erklären bzw mich erklären zu lassen.
An der Stelle werde ich jetzt erstmal abkürzen, kann aber auch mehr ins Detail gehen falls hilfreich. Zusammengefasst, tauge ich im Sinne eines Soldatenbildes de facto - nichts.
Ich bin ein guter Notfallsanitäter und Ausbilder. Damit hat es sich aber auch schon.
In der FU6 des BwK wurde mir jetzt mitgeteilt (und das war mein Hoffnungsträger), dass eine Beurteilung der Diensttauglichkeit bzw. ein eingeleitetes DU Verfahren zumindest erstmal eines nach sich ziehen wird: Die Gesundheitsziffer würde auf 5 (zwecks AD(H)S & Medikinet) gestuft werden. Damit ist es wahrscheinlich, dass mein aktueller DP nicht zu halten sei. Dazu sagt er aus, dass er selbst nicht der richtige Ansprechpartner wegen Medikinets ein DU zu befürworten. Dies würde nur bei einer bestätigten Erkrankung im Sinne z.B. einer Depression (Therapie läuft) passieren.
Dies hat mir zugegebenermaßen den Boden unter den Füßen weg gezogen und ich hänge gerade etwas in den Seilen.
Die kürzlich gestellte Grunddiagnose und alles was ich daraufhin an mir selbst und durch Nachforschung begonnen habe neu zu ergründen helfen mir in vielerlei Hinsicht. Beispielweise warum ich soziale Kontakte nur schwierig aufbauen und halten kann. Warum ich immer weider im Episoden der Minderwertigkeitskomplexe rutsche. Das Unvermögen prioritätenorientiert Dinge aus dem Alltag zu bewerkstelligen (z.B. Rechnungen). Apropo Rechnungen, dass finanzielle war stets eine Herausforderung aber machbar. Problematisch waren jedoch die anhaltenen Impulskäufe ohne es vorher zu Hinterfragen (stetiges leben am finanziellen Limit). ADHS Menschen denken/arbeiten oftmals Interessensorientiert was oft dazu führt dass wir die Dinge erst auf dem letzten Drücker effektiv angehen können. Was jedoch kein Bestandteil ist, ist meine Motivation zum Dienst in der Bundeswehr.
Pläne und Träume die mit der Diagnose und der Therapie sich neu ergeben bzw. verfestigt haben, beinhalten in keinster Weise den Verbleib in der Bundeswehr.
Zur Rechtslage:
Ich versuche also gerade möglichst viel Wissen diesbezüglich aufzubauen und habe folgende Dinge gefunden:
Truppenärztliches Gutachten (Dienstunfähigkeit) A1-1420/20-4000
101. Soldatinnen und Soldaten sind dienstunfähig, wenn sie wegen ihres körperlichen Zustandes
oder aus gesundheitlichen Gründen zur Erfüllung ihrer Dienstpflichten dauernd unfähig sind. Als
dienstunfähig können sie auch dann angesehen werden, wenn aufgrund der in Satz 1 genannten
Umstände die Wiederherstellung ihrer Fähigkeit zur Erfüllung ihrer Dienstpflichten nicht innerhalb eines
Jahres zu erwarten ist (vgl. § 44 Absatz 3, § 55 Absatz 2 Satz 1 Soldatengesetz (SG)).
§55 SG
(3) Ein Soldat auf Zeit ist auf seinen Antrag zu entlassen, wenn das Verbleiben im Dienst für ihn wegen persönlicher, insbesondere häuslicher, beruflicher oder wirtschaftlicher Gründe eine besondere Härte bedeuten würde.
Wehrmedizinische Begutachtung A1-831/0-4000
3035. Bei der Beurteilung der Dienstfähigkeit bzw. DU ist nicht die Tatsache der Feststellung einer
Gesundheitsstörung (und deren Zuordnung einer GZr gemäß Anlage 1) maßgeblich, sondern deren
Krankheitswert und die damit einhergehenden funktionellen Verwendungseinschränkungen. Letztere
sind bezogen auf den Dienstposten zu betrachten und zu beschreiben. Liegen dauerhafte
Verwendungseinschränkungen vor, die ein Belassen auf Dienstposten nicht mehr zulassen, ist durch
die PersBSt zunächst ein Dienstpostenwechsel zu prüfen.
Erst wenn ein Soldat oder eine Soldatin infolge eines körperlichen Gebrechens oder wegen
Schwäche seiner körperlichen oder geistigen Kräfte zur Erfüllung seiner Dienstpflichten dauernd
unfähig (dienstunfähig) ist, ist ein bzw. eine BS oder ein bzw. eine SaZ zu entlassen (vgl.
§ 44 Abs. 4 Satz 5 und § 55 Abs. 2 Satz 3 SG). Ob die Wiederherstellung der Fähigkeit zur Erfüllung
der Dienstpflichten zu erwarten ist, soll, abgesehen von den Fällen, in denen offensichtlich nicht mit
der Wiederherstellung zu rechnen ist, erst nach sechsmonatiger Heilbehandlung festgestellt werden
(vgl. § 44 Abs. 4 Satz 5 bzw. § 55 Abs. 2 Satz 3 SG). Die zu beachtenden Fristen sind der A-1420/20,
Nr. 202, b) zu entnehmen.
DU - Verfahren
Zusammengefasst und aus den Vorschriften die ich gefunden habe ergibt sich für mich also die Frage: Was nun?
Szenario 1 - kein Verfahren anstreben:
Positiv (mit Haken): Chef möchte mich sprichwörtlich loswerden und in das AusbSimZ stecken (ich bilde wahnsinnig gerne aus und bin auch gut darin).
Negativ: Die Möglichkeiten nach 32 Lebensjahren sich selbst endlich wirklich zu entfalten stark eingeschränkt bis nicht möglich
Szenario 2 - DU Verfahren anstreben:
Positiv: Mögliche Entlassung aus der Bw und die Möglichkeit endlich dank der Therapie und Medikamente ich selbst zu sein
Negativ: Mögliche Versetzung nach Gott weiß wohin in eine komplett unbekannte Verwendung
Ich danke erst einmal für alle Antworten und werde aufkommende Fragen zu gut es geht beantworten.
MkG,
Der_Falke (in Not)