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Vorausetzungen Einstellung (Strafen etc.)

Begonnen von GrünHörn92, 13. Oktober 2023, 15:19:45

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GrünHörn92

Guten Tag Zusammen,

ich hoffe das mir hier eine halbwegs zuverlässige Antwort gegeben werden kann.

Ich möchte mich bei der BW bewerben. Ich hatte auch schon bereits ein Beratungsgespräch und noch diesen Monat ein zweites für die Abgabe meiner Bewerbungsunterlagen.

Bei mir liegt aber folgende "Probleme vor" Chronologisch gelistet. Ich bin jetzt 30 Jahre Alt.

Mit 18 Jahren (2010) fahren unter Drogen. Führerscheinentzug

(2017) Fahren Ohne FS mit Dokumentenfälschung

Für alle Taten habe ich eine Geldstrafe bekommen. Diese sind alle bezahlt.

Meinen FS habe ich auch wieder.

Werde ich aufgrund dieser Vorstrafen Abgelehnt? Ansonsten ist bei mir alles in geordneten Verhältnissen. Keine Insolvenz, keine laufenden Verfahren und keine Schulden außer ein Auto auf Leasing. Festes Arbeitserhätniss, Frau und Kind.

Ich hoffe das hier jemand bei ist der das ganze einschätzen kann.

Grüße



Ich bin vor mehreren Jahren Schwarz gefahren (während der Ausbildung) und wurde erwischt. Ich musste insgesamt um die 400€ Bezahlen.

Ralf

https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,73812.msg744471.html#msg744471

Woher soll das jemand wissen, wie du dich im Prüfgespräch dazu gibst, was du dazu sagst?
Und kommt natürlich auch auf die Laufbahn an, die du wählen möchtest.
Und es nützt auch nichts irgendetwas hier zu orakeln, du kannst ja dann nicht sagen, die Typen im Bundeswehrform aber haben gesagt.
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wolverine

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GrünHörn92

Zitat von: Ralf am 13. Oktober 2023, 15:28:59
https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,73812.msg744471.html#msg744471

Woher soll das jemand wissen, wie du dich im Prüfgespräch dazu gibst, was du dazu sagst?
Und kommt natürlich auch auf die Laufbahn an, die du wählen möchtest.
Und es nützt auch nichts irgendetwas hier zu orakeln, du kannst ja dann nicht sagen, die Typen im Bundeswehrform aber haben gesagt.

Guten Tag,

natürlich ist das Richtig. Aber genauso schwammig wie eventuell meine Frage ist, ist anscheinend auch die BW da kaum einer klare angaben machen kann nach welche Richtlinien entschieden wird? Gibt es Bemessungsgrenzen? Wenn ja welche? Sachen die einen sofortigen Ausschluss zur Folge haben? Mord z.B?

Und zur der Laufbahn kann ich noch nicht viel Sagen. Das wird im nächsten Gespräch geklärt.

GrünHörn92

Zitat von: wolverine am 13. Oktober 2023, 20:05:15
Wie waren denn die Strafmaße?

Guten Tag,

2873,50€ für das Schwarzfahren (140tagesätze zu 20€) ungefähre angabe. Schreiben liegt nicht mehr vor.
1500€ für das Fahren Ohne FS + Dok.fälschung (100tagessätze zu 15€)


danke im vorraus

Ralf

Zitatnatürlich ist das Richtig. Aber genauso schwammig wie eventuell meine Frage ist, ist anscheinend auch die BW da kaum einer klare angaben machen kann nach welche Richtlinien entschieden wird? Gibt es Bemessungsgrenzen? Wenn ja welche? Sachen die einen sofortigen Ausschluss zur Folge haben? Mord z.B?
Natürlich gibt es die, steht im Soldatengesetz §38.
Und ansonsten ist es halt ein ganz normales Bewerbungsverfahren, in dem man im Gesamtbild überzeugen muss. Und wenn der eine den gleichen Sachverhalt einer Straftat bspw. herunterspielt und der andere steht überzeugend dafür ein, Mist gebaut zu haben, sind das wieder zwei unterschiedliche Bewertungskriterien.
Vielleicht reicht es bei einem noch zum FWDL (wenn überhaupt), bei anderen ist vielleicht schon eine Uffz-Lfb drin.
Es gibt eine Vielzahl an Kriterien, die iRd der Eignungsfeststellung sowohl schriftlich als auch mündlich abgeprüft werden. So könnte man aus deinen beiden wiederholten Straftaten schon bei der Verhaltensstabilität Abstriche machen. Du hast ja mit 18 eine richtige fette Strafe bekommen, hat dich aber nicht abgehalten 7 Jahre später erneut eine Straftat zu begehen.
Aber was raus kommt, wirst du erst wissen, wenn du dich bewirbst.
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KlausP

StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

eman23

Abend, hast du mal recherchiert, ob deine Straftaten mittlerweile getilgt sind. Wenn dies der Fall ist, dann musst du diese nicht mehr angeben und sie tauchen auch nicht im BZR auf.

Ralf

Zitat von: eman23 am 14. Oktober 2023, 21:20:41
Abend, hast du mal recherchiert, ob deine Straftaten mittlerweile getilgt sind. Wenn dies der Fall ist, dann musst du diese nicht mehr angeben und sie tauchen auch nicht im BZR auf.
Auch hier der immer wiederkehrende Hinweis, dass man darauf achten muss, was genau im gültigen Bewerbungsbogen gefragt wird.
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justice005

Zitat2873,50€ für das Schwarzfahren (140tagesätze zu 20€) ungefähre angabe. Schreiben liegt nicht mehr vor.
1500€ für das Fahren Ohne FS + Dok.fälschung (100tagessätze zu 15€)


Was man mit absoluter Sicherheit sagen kann, ist, dass hier einiges nicht stimmt.

Für Schwarzfahren kriegt man keine 140 Tagessätze. Außerdem war in Ihrem ersten Post von Fahren ohne Fahrerlaubnis unter Drogeneinfluss die Rede. Was denn nun? Aber selbst für letzteres gibt es keine 140 Tagessätze und zwar nicht mal ansatzweise.

Auch für ein einfaches Fahren ohne Fahrerlaubnis kriegt man keine 100 Tagessätze.

Wie auch immer, die Strafen sind aufgrund der Heftigkeit der Strafen 10 Jahre lang (nach der letzten Verurteilung) im Bundeszentralregister eingetragen und daher noch bis mindestens 2027.

Die Bundeswehr wird sich den Bundeszentralregisterauszug ansehen und dann entscheiden.

Einmal ohne Lappen erwischt werden ist eigentlich kein Grund, eine Einstellung abzulehnen. Aber bei Urkundenfälschung, Drogen, Wiederholungstäter und äußerst heftigen Strafen sehe ich da keine Chance.


Vorstrafenheinz

Sind echt sehr hohe Strafmaße. Die Tilgung im BZR ist zwar für die Angaben im Bewerbungsbogen maßgebend. Dein Führerscheinverlust wird aber auch im Fahreignungsregister für 10 Jahre stehen. Was ebenfalls anzugeben ist.

Würde an deiner Stelle einfach mal abwarten was 2027 bei dir Sache ist.

Vorstrafenheinz

Es kann natürlich auch sein das du tatsächlich vor einem Amtsrichter und/oder Staatsanwalt gelandet bist, der erhebliche Vorbehalte gegen Verkehrsstraftaten hatte. Rechtsprechung erfolgt ja immer im Einzelfall und man setzt dort auch schon mal Example. Man denke zbs an den Mordvorsatz bei illegalen Autorennfahrern usw. Gerade in unteren Instanzen läuft auch vieles ab, was fernab der üblichen Rechtsprechung liegt, insbesondere wenn die Volljuristen den Instanzenzug nach oben eh für abwegig halten, dann wird auch schonmal ein Strafbefehl durchgewunken der eigentlich nicht als Anklage taugt. Meist schluckt es der Beschuldigte eh oder aber man stellt das Ganze dann halt im Zwischenverfahren ein....

Erst neulich erlebt, dass sich ein Staatsanwalt beim Alter des Beschuldigten verzählt hat und dann ein Jugendstrafverfahren durchführen wollte....

Naja was ich sagen will, ist dass es sich bei solchen Fällen schon lohnt, dass die Vorstrafen dann beim Rechtsberater der Bundeswehr landen.

PzHurra

Grundsätzlich interessiert es den ,,Bewerbungsbogen" nicht, ob getilgt oder nicht.

Hier ein Auszug aus dem aktuellen Bogen...

Siehe Anhang:

Vorstrafenheinz/ersatz

Leider habe ich keine Registrierungs-Email bekommen. Ich gehe aber davon aus, dass der Anhang der selbe Bogen, wie aktuell auf der Bundeswehrstellenbörse ist.

1.Dort wird nicht nach getilgten Strafen gefragt.

2.Selbst wenn nach getilgten Strafen gefragt werden würde, dann dürften diese im Rechtsverkehr nicht vorgehalten werden außer:

          -Die Sicherheit der Bundesrepublik dies zwingend gebietet.
          -Die Zulassung in einen Beruf (inkl. des Öffentl. Dienstes) eine erhebliche Gefährdung der Allgemeinheit bedeuten
           würde
Das würde laut geltender Rechtsprechung bei den Vorstrafen des TE nicht vorliegen!

3.Trotz der o.g. Ausnahmen wäre das Verschwiegenheitsrecht nach Tilgung nicht tangiert. Die Bundeswehr darf fragen, es wäre aber nicht pflichtwidrig die Angabe getilgter (!) Strafen zu unterlassen. Wie schlau dieses für das Bewerbungsverfahren ist, sei dahin gestellt, da ohnehin rein hypothetisch.

F_K

Hä?

Die Strafen des TE sind noch nicht getilgt - und auch über 90 TS, also anzugeben.

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