Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

Marine / Handys und co auf See einsammeln

Begonnen von Jonathaahn309245, 26. Oktober 2023, 22:25:42

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

BulleMölders

Wir sollten mal beim Thema bleiben und das hieß, "Ob der Befehl zum Einsammeln und Verwahren privater Handys an Bord einer Seegehenden Einheit aus Gründen des EMCON" und nicht "Wie kann ich die Strahlung der Geräte verhindern und unterbinden" oder "Was könnten die Geräte machen wenn ich es nicht tue".

doc.

Aber das kann man doch nicht trennen - natürlich fehlt die Info was mit der eingesammelten IT passieren sollte, aber *wenn* es nur dadurch sichergestellt werden kann, dass die entsprechende Abschirmung auch ausgeschalteter Geräte stattfindet, dann hielte ich das Einsammeln für legitim. Alternativ könnte man jeden Soldaten mit einem entsprechendem Behältnis ausstatten.

Außerdem schließt es das "Ausschalten" als milderes Mittel aus, was ja auch vorgeschlagen wurde, und damit ist dieser technische Aspekt für die Bewertung der Rechtmäßig- und Verbindlichkeit des in Frage stehenden Befehls mMn relevant.

InstUffzSEAKlima

Natürlich kann man auch ein Smartphone ausschalten. Allerdings wird dieser Betriebszustand im normalen Gebrauch nicht eingenommen bzw. nur in Ausnahmefällen. Das, was viele als Ausschalten verstehen, ist ja nur das Sperren und Deaktivieren vom Display, während alle anderen Hintergrundaktivitäten, insbesondere die Funkschnittstellen weiterhin aktiv sind, sofern nicht explizit deaktiviert.

LwPersFw

Zitat von: doc. am 30. Oktober 2023, 11:41:38

Außerdem schließt es das "Ausschalten" als milderes Mittel aus, was ja auch vorgeschlagen wurde, und damit ist dieser technische Aspekt für die Bewertung der Rechtmäßig- und Verbindlichkeit des in Frage stehenden Befehls mMn relevant.


Technische Fragen spielen hier überhaupt keine Rolle!

Sondern ausschließlich ob es rechtlich begründbar ist in das private Vermögen/den privaten Besitz eines Soldaten einzugreifen - hier durch (wenn auch temporäre) Inbesitznahme eines privaten Gegenstandes.

Und über diese rechtliche Begründbarkeit entscheidet nicht der einzelne Vorgesetzte, sondern der Gesetzgeber bzw. das BMVg in entsprechenden Regelungen.

In den von mir zitierten Regelungen steht z.B. nichts davon.



aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

InstUffzSEAKlima

Da hier der dienstliche Interesse überwiegt, wird man mit dem eher geringwertigen Eigentum des/der Soldaten kein Problem haben, hier ggf. im Schadensfall auch den Zeit-/Wiederbeschaffungswert zu ersetzen. Dass dabei über den materiellen Schaden auch Datenverluste usw. auftreten können, ist aber ein generelles Risiko, da die Geräte auch durch andere Ereignisse oder Defekte jederzeit versagen könn(t)en und nichts, was der Dienstherr zu verantworten hätte.

LwPersFw

Zitat von: InstUffzSEAKlima am 31. Oktober 2023, 11:24:08

Da hier der dienstliche Interesse überwiegt, wird man mit dem eher geringwertigen Eigentum des/der Soldaten kein Problem haben, ...


Der befehlsgebende Vorgesetzte wird aber ein Problem mit dem Wehrstrafgesetz haben.

Hier bzgl. des Eingriffs in das private Vermögen eines Soldaten erläutert: https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,71447.msg723965.html#msg723965

Nichts Anderes gilt beim Eingriff in das sonstige private Eigentum des Soldaten - ohne rechtliche Grundlage.


Es ist auch bedenklich welche Sichtweise Sie zum Privateigentum eines Soldaten haben : "... eher geringwertigen Eigentum des/der Soldaten ... ".



aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

F_K

LwPersFw hat doch schon zu Beginn die Rechtslage gut dargestellt, da gibt es wenig Spielraum.

MikeEchoGolf

Zitat von: LwPersFw am 27. Oktober 2023, 07:48:31

Und wir haben festgestellt, dass LwPersFw Vorschlag zur Befehlsgebung nicht funktioniert, eben aus technischen Gründen.
Wir reden hier außerdem in kritischen Fällen und in kritischen Fällen befiehlt der Führer vor Ort was zu tun ist.

ZitatNichts Anderes gilt beim Eingriff in das sonstige private Eigentum des Soldaten - ohne rechtliche Grundlage.

Es ist auch bedenklich welche Sichtweise Sie zum Privateigentum eines Soldaten haben : "... eher geringwertigen Eigentum des/der Soldaten ... ".
Mich wundert es, dass das Privateigentum höher bewertet wird, als die Sicherheit von Besatzung und Schiff.

VictorBravo

Zitat von: MikeEchoGolf am 31. Oktober 2023, 18:51:01
Mich wundert es, dass das Privateigentum höher bewertet wird, als die Sicherheit von Besatzung und Schiff.

Liegt wohl daran, dass der Gesetzgeber Eigentum als Grundrecht festgelegt hat. 

F_K

Jungs,

Wenn es "so weit" ist, wird man auf der Basis, dass das Schiff ein MSB ist, das Einbringen privater Sender untersagen - dann entfällt der Eingriff ins private Eigentum - da sind wir aber noch nicht.

MikeEchoGolf

Zitat von: VictorBravo am 31. Oktober 2023, 22:49:09
Zitat von: MikeEchoGolf am 31. Oktober 2023, 18:51:01
Mich wundert es, dass das Privateigentum höher bewertet wird, als die Sicherheit von Besatzung und Schiff.

Liegt wohl daran, dass der Gesetzgeber Eigentum als Grundrecht festgelegt hat.

Es bleibt nach wie vor Eigentum des jeweiligen Soldaten, auch wenn das Schiff gesunken ist.  ::)

MikeEchoGolf

Zitat von: Jonathaahn309245 am 26. Oktober 2023, 22:25:42
Hallo,

bei uns auf der Korvette wurde vor einigen Tagen ein neuer Befehl erlassen der die Private Handynutzung regelt bzw. den an/aus Zustand des Betreuungsnetzwerks. Darin steht dass in ganz kritischen fällen Handys sowie Private IT eingesammelt werden kann.

Also zum einen widerspricht der Befehl wohl irgendeinem NATO Befehl aber das ist mir eigentlich egal. Ich frage mich eher ob es rechtens ist dass Private IT eingesammelt wird. Wo soll das ganze Zeugs denn hin? Wer haftet bei schäden usw..

Wie würdet ihr dies bewerten?

Danke euch

Der Kommandant oder die Kommandantin trägt zu jeder Zeit die alleinige Verantwortung für das Schiff und seine gesamte Besatzung.
Damit ist doch alles gesagt.

LwPersFw

Zitat von: MikeEchoGolf am 31. Oktober 2023, 18:51:01
Zitat von: LwPersFw am 27. Oktober 2023, 07:48:31

Und wir haben festgestellt, dass LwPersFw Vorschlag zur Befehlsgebung nicht funktioniert, eben aus technischen Gründen.
Wir reden hier außerdem in kritischen Fällen und in kritischen Fällen befiehlt der Führer vor Ort was zu tun ist.

ZitatNichts Anderes gilt beim Eingriff in das sonstige private Eigentum des Soldaten - ohne rechtliche Grundlage.

Es ist auch bedenklich welche Sichtweise Sie zum Privateigentum eines Soldaten haben : "... eher geringwertigen Eigentum des/der Soldaten ... ".
Mich wundert es, dass das Privateigentum höher bewertet wird, als die Sicherheit von Besatzung und Schiff.

Ich halte mich an Gesetze und bestehende Regelungen.

In keiner dieser Regelungen - und es gibt zum Thema private IT noch mehr - wird ausgeführt das private IT dem Soldaten abzunehmen ist. In keinem dort genannten Szenario. Es gibt ausschließlich Verbote des Einbringens, des Mitführens, etc.

Hinzu tritt, dass private Eigentum ist ein Grundrecht : Art 14 GG.

Dieses wird nicht durch Art 17a eingeschränkt.

Deshalb gibt es auch in der Bundeswehr keine Vorgaben die es einzelnen Vorgesetzten erlauben auf Vermögen und Eigentum der Soldaten zuzugreifen.

Einzig die WDO gestattet dies, aber selbst dort nur mit richterlicher Genehmigung (Ausnahme: Gefahr im Verzug).

Bzw das UZwGBw in den im Gesetz genannten Fall.


Ansonsten ist dies nicht zulässig (egal was hier für technische Varianten ins Feld geführt werden) und ein entsprechender Befehl unverbindlich.

Wer als Vorgesetzter meint, sich auf dieses glatte Eis zu begeben, soll es tun... muss dann aber auch mit den ggf. eintretenden wehrrechtlichen Konsequenzen leben.


Wir leben immernoch in einem Rechtsstaat.

Und wenn ein Kommandant meint, dass sein Schiff auf See immernoch so schwerwiegend gefährdet ist, selbst wenn die Handys ausgeschaltet im Spind liegen, dann muss er halt das Verbot aussprechen, dass private Handys mit an Board gebracht werden dürfen. Praktisch das ganze Schiff zur Sperrzone für private IT erklären. Wenn er dies sachgerecht begründen kann, legitim und ein
rechtmäßiger Befehl.
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

MikeEchoGolf

Ich weiß jetzt nicht, warum wir Grundsätzliches hier extra behandeln müssen, wenn doch klar geschrieben wird "in ganz kritischen Fällen", also einer Bedrohungslage für Besatzung und Schiff.
Um deutlich zu werden: auch ohne diesen zusätzlichen Befehl muss der Kommandant jederzeit alle erdenklichen Maßnahmen durchführen lassen, damit die Bedrohungslage abgewendet wird oder die Operation nicht gefährdet wird.

Zitatselbst wenn die Handys ausgeschaltet im Spind liegen, dann muss er halt das Verbot aussprechen, dass private Handys mit an Board gebracht werden dürfen. Praktisch das ganze Schiff zur Sperrzone für private IT erklären.
Wenn der Befehl während der Fahrt gegeben wurde, funktioniert das nicht.

ZitatWenn er dies sachgerecht begründen kann, legitim und ein rechtmäßiger Befehl.
Der Kommandant oder die Kommandantin trägt zu jeder Zeit die alleinige Verantwortung für das Schiff und seine gesamte Besatzung.


FoxtrotUniform

Ich finde diese ganze Diskussion in Unkenntnis des Befehls  und seiner Grundlagen schwierig.

Beispiel: Gibt das Informationssicherheitskonzept auf Basis der Akkreditierungsbescheinigung vor, dass in bestimmten Lagen die Sperrzone auf das gesamte Schiff ausgeweitet wird, wird die private IT an einem geeigneten Ort durch die Soldaten verstaut. Die Alternative wäre Entledigen oder Vernichten.

Denkbar sind auch Vorgaben der NATO - vielleicht sogar etwas stringentere - für das Verfahren sobald in theatre.

Aber nochmal, solche Details sind uns unbekannt und haben in der Öffentlichkeit auch nichts zu suchen. Stichwort § 353b StGB.
Hochmut kommt vor dem Fall  ::)

Schnellantwort

Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.

Name:
E-Mail:
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau