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Verwendungsmöglichkeiten

Begonnen von Spyker1, 12. Dezember 2023, 14:43:35

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Spyker1

Guten Tag ans Forum,

ich interessiere mich schon länger für die Bundeswehr und möchte mich vor dem Gespräch beim Karriereberater etwas informieren was überhaupt möglich ist. Interessieren würden mich die Laufbahnen Feldwebel im allgemeinen Fachdienst und Fachunteroffizier.

Ich bringe mit:
- mittlere Reife
- Ausbildung zur Fachkraft für Lagerlogistik
- Ausbildung zur Fachkraft im Fahrbetrieb mit Weiterbildung zum Fachwirt für Personenverkehr und Mobilität (ehem. Verkehrsfachwirt)

Ich bin 29 Jahre alt und arbeite als Sachbearbeiter bei einem Verkehrsunternehmen.

Welche Verwendungen wären mit meiner Ausbildung möglich? Wäre es auch möglich, eine Ausbildung über die Bundeswehr zu machen? Mich würden auch technische oder IT-Tätigkeiten reizen.

Gruß Spyker

Ralf

ZitatWelche Verwendungen wären mit meiner Ausbildung möglich?
Aufgrund deines Zivilberufes Einstellung als Stabsunteroffizier:
Materialbewirtschaftungsmaat
Flugbetriebsunteroffizier/Flugbetriebsunteroffizierinn
Luftumschlagunteroffizier bzw. Luftumschlagunteroffizierin
Nachschubfeldwebel
Flugbetriebsfeldwebel
Luftumschlagfeldwebel
Truppenversorgungsbootsmann
Betriebsstofffeldwebel
Nachschubunteroffizier bzw. Nachschubunteroffizierin
Fachpersonal Materialdisposition Anforderungsniveau 3
Materialbewirtschaftungsunteroffizier bzw. Materialbewirtschaftungsunteroffizierin
Materialbewirtschaftungsfeldwebel
Weltraumfeldwebel
Einsatzführungsfeldwebel
Flugberaterin / Flugberater
Einsatzführungsunteroffizierin / Einsatzführungsunteroffizier
Fachpersonal Betriebsstoff Anforderungsniveau 2
Transportunteroffizier bzw. Transportunteroffizierin
Transportfeldwebel
Fachpersonal Materialdisposition Anforderungsniveau 2

Aufgrund Fachwirt mindestens Dienstgrad Feldwebel:
Unterwasserwaffeneinsatzbootsmann
Militärisches Nachrichtenwesen Feldwebel/Bootsmann
Nachschubfeldwebel
Luftumschlagfeldwebel
Rechnungsführerin/Rechnungsführer
Truppenversorgungsbootsmann
Personalfeldwebel
Waffeneinsatzbootsmann
Navigationsbootsmann
Fachpersonal Materialdisposition Anforderungsniveau 3
Stabsdienstfeldwebel
Materialbewirtschaftungsfeldwebel
Waffeneinsatzbootsmann Elektronischer Kampf
Waffeneinsatzbootsmann Luft
Überwasserwaffeneinsatzbootsmann
Transportfeldwebel

ZitatWäre es auch möglich, eine Ausbildung über die Bundeswehr zu machen? Mich würden auch technische oder IT-Tätigkeiten reizen.
Ja und auch erforderlich und zwar in jeder anderen Verwendung, für die deine Berufe nicht verwertbar sind.
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Spyker1

Vielen Dank für Deine Mühe.

Bei den meisten Verwendungen ist der Bedarf nicht so groß oder es gibt viele Bewerber oder?

Ich hatte mich schon vor Jahren nach der ersten Ausbildung beworben, es war aber als Fw keine Stelle frei.


Ralf

Wie der aktuelle Bedarf ist, zeigt sich ja dann erst beim Assessment, deswegen gebe ich dazu auch keine Prognose ab, zumal es ja auch viele Verwendungen sind und dann noch dazu kommt, wie mobil bist.
Also bewerben und dann am Tag des Assessment sagt man dir, welche Möglichkeiten es gibt. Dass keine einzige Fw-Stelle bei der Masse an Verwendungen deutschlandweit frei ist, glaube ich nämlich nicht.
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Spyker1

Damals hatten wir nach Stellen nur im Bereich Material/Nachschub gesucht und ich wollte schon heimatnäher eingesetzt werden. Manche Verwendungen haben mir nichts gesagt, aber da hilft ja Google und Euer Forum.

Ich habe mir ein paar Verwendungen herausgesucht die mir am ehesten zusagen.
Jetzt bin ich da flexibler, es muss nicht in meiner Heimat sein. Die Interessen verschieben sich ja auch. Wenn ich eine Verwendung mit Ausbildung machen will geht das dann nur bevor ich 30 werde oder? Gilt da das Einstellungsdatum oder wann ich eingeplant werde?

KlausP

Zitat... Wenn ich eine Verwendung mit Ausbildung machen will geht das dann nur bevor ich 30 werde oder? ...

Wer behauptet sowas? Mit ,,Ausbildung machen meinen Sie eine ZAW (zivilberufliche Aus- und Weiterbildung)?
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Spyker1

Zitat von: KlausP am 15. Dezember 2023, 21:51:47
Zitat... Wenn ich eine Verwendung mit Ausbildung machen will geht das dann nur bevor ich 30 werde oder? ...

Wer behauptet sowas? Mit ,,Ausbildung machen meinen Sie eine ZAW (zivilberufliche Aus- und Weiterbildung)?

Ich meine mit ZAW. Und wenn ich eine ZAW erhalte gelte ich ja dann wie als "Ungelernter" und bin Schütze FA. Laut Broschüre für die Laufbahn steht dann bis 29. Deswegen meine Frage, ab wann das zählt. Zur Einstellung (wie bei der Polizei) oder bei der Zusage. Ist ja bei mir wenn nur der Fall, falls ich was machen will wo ich eine ZAW bräuchte.

Ralf

Na, die Broschüre ist aber alt, das gilt schon seit ein paar Jahren nicht mehr.  Es gibt dafür keine Altersgrenze.
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Spyker1

Zitat von: Ralf am 16. Dezember 2023, 06:17:11
Na, die Broschüre ist aber alt, das gilt schon seit ein paar Jahren nicht mehr.  Es gibt dafür keine Altersgrenze.

Das ist die auf der Bundeswehrseite (Stand 2022). Danke, dann bin ich beruhigt, ich habe nächste Woche meinen Termin beim Karriereberater. Im März werde ich dann 30, deswegen hatte ich etwas Angst falls deswegen keine ZAW gehen würde. Aber Du hast mir ja mit meiner Ausbildung auch schon ein paar interessante Möglichkeiten herausgesucht.

Der Waffeneinsatzbootsmann und Navigationsbootsmann sind ja wahrscheinlich am ehesten auf Schiffen/Booten eingesetzt oder? Von der Beschreibung klingen die beiden Verwendungen sehr gut.

Ralf

Zitat von: Spyker1 am 16. Dezember 2023, 15:45:59

Der Waffeneinsatzbootsmann und Navigationsbootsmann sind ja wahrscheinlich am ehesten auf Schiffen/Booten eingesetzt oder? Von der Beschreibung klingen die beiden Verwendungen sehr gut.
Ja.
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BulleMölders

Waffeneinsatzbootsmann gibt es schon auch ein paar Landdienststellen, genauso wie vom Nav-Bootsmann z. B. in den Stäben der Geschwader oder auch an der MOS in Bremerhaven.

StefanSch.

Zitat von: Ralf am 16. Dezember 2023, 06:17:11
Na, die Broschüre ist aber alt, das gilt schon seit ein paar Jahren nicht mehr.  Es gibt dafür keine Altersgrenze.


Also mir wurde beim Einplanungsgdspräch gesagt, dass man eine ZAW beginnen MUSS, bevor man 40 wird.
Hat jetzt mit der Angabe von 30 nichts zu tun, aber dennoch gibt es ja dann eine Altersgrenze. Oder wurde mir das einfach nur erzählt?

Ralf

Zitat von: BulleMölders am 17. Dezember 2023, 09:57:32
Waffeneinsatzbootsmann gibt es schon auch ein paar Landdienststellen, genauso wie vom Nav-Bootsmann z. B. in den Stäben der Geschwader oder auch an der MOS in Bremerhaven.
Die überwiegende Anzahl und das war die Frage,ist auf seegehenden Einheiten.
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Ralf

Zitat von: StefanSch. am 17. Dezember 2023, 11:44:17
Zitat von: Ralf am 16. Dezember 2023, 06:17:11
Na, die Broschüre ist aber alt, das gilt schon seit ein paar Jahren nicht mehr.  Es gibt dafür keine Altersgrenze.


Also mir wurde beim Einplanungsgdspräch gesagt, dass man eine ZAW beginnen MUSS, bevor man 40 wird.
Hat jetzt mit der Angabe von 30 nichts zu tun, aber dennoch gibt es ja dann eine Altersgrenze. Oder wurde mir das einfach nur erzählt?
Ab 40 greift §48BHO, dann wird man nur einstellen, wenn es keine jüngeren Bewerber gibt. Hat nichts mit der ZAW zu tu und war auch hier nicht die Frage.
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Gastling

Was ist denn ein Weltraumfeldwebel? Seit wann gibt es das?

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