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Bahnfahrten für Reservisten

Begonnen von StOÜbPl, 04. Januar 2024, 11:15:37

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StOÜbPl

Werte Kameradinnen und Kameraden,

derzeit stehe ich in einem Reservewehrdienstverhältnis (stv. Ltr eines KVK) und bin in keiner aktiven RDL. Ist für mich das kostenfreie Bahnfahren hierdurch trotzdem möglich?

Laut A-2630/5 – ,,Der Anspruch besteht nur für Soldatinnen und Soldaten. Soldatin oder Soldat ist, wer in einem Wehrdienstverhältnis nach § 1 Absatz 1 in Verbindung mit § 2 Absatz 1 SG steht. Dazu gehören auch Soldatinnen und Soldaten in einem Reservewehrdienstverhältnis nach dem Reservistengesetz (ResG) und Soldatinnen und Soldaten, die an einer dienstlichen Veranstaltung nach § 81 SG teilnehmen."

Nach dieser Fußnote würde ich ,,Ja" sagen, beim FAQ "Fragen und Antworten zu Kostenfreies Bahnfahren in Uniform" steht hingegen nur:

,,Das kostenfreie Bahnfahren gilt für alle aktiven Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr (Berufssoldaten, Soldaten auf Zeit, Freiwillig Wehrdienst Leistende sowie Reservistendienst Leistende während des Zeitraums ihrer Heranziehung), die in Uniform und mit gültigem Truppenausweis sowie einer auf den Namen der Soldatin bzw. des Soldaten ausgestellten, kostenfreien Fahrkarte reisen. Entscheidend für die Berechtigung ist der Status zum Zeitpunkt des Fahrtantritts."

Würde daher eine RDL voraussetzen. Was gilt nun bzw. welcher Status? Truppenausweis und Uniform sind ja durch das Reservewehrdienstverhältnis vorhanden.


MikeEchoGolf

Leiter von Kreis- und Bezirksverbindungskommandos (KVK/BVK), deren Stellvertreter und die Beauftragten Sanitätsstabsoffiziere für die Zivil-Militärische Zusammenarbeit im Gesundheitswesen haben ein Reservewehrdienstverhältnis nach §4 des Reservistengesetzes.

Deckt sich also nicht mit einem Wehrdienstverhältnis nach § 1 Absatz 1 in Verbindung mit § 2 Absatz 1 SG.

Von daher mMn "Nein!" bei außerhalb einer Aktivierung zur Dienstleistung.

Inwiefern nach Aktivierung zur Dienstleistung kostenlose Bahnfahrten genutzt werden können....? Ich denke nicht, dass das tatsächlich jemand auf dem Schirm hat.

Ralf

Hier ist es eindeutig beschrieben:
Zitat,,Das kostenfreie Bahnfahren gilt für alle aktiven Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr (Berufssoldaten, Soldaten auf Zeit, Freiwillig Wehrdienst Leistende sowie Reservistendienst Leistende während des Zeitraums ihrer Heranziehung), die in Uniform und mit gültigem Truppenausweis sowie einer auf den Namen der Soldatin bzw. des Soldaten ausgestellten, kostenfreien Fahrkarte reisen. Entscheidend für die Berechtigung ist der Status zum Zeitpunkt des Fahrtantritts."
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Helft mit, dass es so bleibt.

LwPersFw

Oder hier nachfragen und dann Antwort für alle hier posten...

Team Bahn im BMVg:

Bei allgemeinen Fragen erreichen Sie das Team Bahn im BMVg montags bis freitags zwischen 9:00 und 15:00 Uhr unter:
Tel.: 030 2004-23333
FspNBw: 3400-23333
E-Mail: BMVgPBahnfahreninUniform@BMVg.Bund.de


aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

StOÜbPl

Danke für die Antworten, hätte ja bereits Erfahrungswerte geben können. Da ich über IT der Bundeswehr verfüge, kann ich auch ohne Weiteres Token erstellen, nur will ich diese nicht ohne Berechtigung einfach nutzen. Auch im Referentenentwurf wird das Reservewehrdienstverhältnis zusätzlich erwähnt.

https://www.bmvg.de/resource/blob/5217922/03f591d3107b6634e8bd18ca5d1db074/dl-referentenentwurf-soldaten-eisenbahnfreifahrscheinverordnung-data.pdf - B. Besonderer Teil/Zu §1

"Der Anspruch besteht nur für Soldatinnen und Soldaten. Soldatinnen und Soldaten sind Personen, die in einem Wehrdienstverhältnis nach § 1 Absatz 1 in Verbindung mit § 2 Absatz 1 SG stehen, also Wehrdienst leisten. Dazu gehören auch Soldatinnen und Soldaten in einem Reservewehrdienstverhältnis nach dem Reservistengesetz. Reservistinnen und Reservisten, die keinen Wehrdienst leisten, sind keine Soldatinnen und Soldaten."

Tatsächlich habe ich an das Team Bahn im BMVg geschrieben, man prüft gerade. Die Antwort dazu werde ich Euch mitteilen.

MikeEchoGolf

Zitatkann ich auch ohne Weiteres Token erstellen,
Dann wurde der Status schon mal in der Datenbank positiv angelegt.
Dem "normalen" RDler wird automatisch nach Beendigung seines Reservedienstes der Zugang gesperrt.

MikeEchoGolf

Zitat von: Ralf am 04. Januar 2024, 12:21:29
Hier ist es eindeutig beschrieben:
Zitat,,Das kostenfreie Bahnfahren gilt für alle aktiven Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr (Berufssoldaten, Soldaten auf Zeit, Freiwillig Wehrdienst Leistende sowie Reservistendienst Leistende während des Zeitraums ihrer Heranziehung), die in Uniform und mit gültigem Truppenausweis sowie einer auf den Namen der Soldatin bzw. des Soldaten ausgestellten, kostenfreien Fahrkarte reisen. Entscheidend für die Berechtigung ist der Status zum Zeitpunkt des Fahrtantritts."

Die Praxis ist eben nicht eindeutig, da ein stv. Ltr eines KVK keine Heranziehung bekommt, sondern (einfachhalber) Aktiviert wird.

Ich gehe davon aus, dass er während seiner Aktivierung kostenlose Bahnfahrten nutzen kann, aber außerhalb der Aktivierung nicht.

F_K

Randbemerkung:

Bei "Aktivierung" nimmt wohl das KVK seine Arbeit auf - da gibt es eh die Fahrt zum Dienstantritt.

Darf in diesem besonderen Dienstverhältnis dieses zum Bahnfahren "in den Urlaub" genutzt werden? Laut Ralf klar nein.

StOÜbPl

Nach Rücksprache mit dem Team Bahn im BMVg: ja, mit der Berufung in das Reservewehrdienstverhältnis (Urkunde) sind Privatfahrten über das Tokensystem im Berufungszeitraum (Uniform, Truppenausweis), ohne Aktivierung möglich.

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