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Heilfürsorge vs. gesetzliche Krankenversicherung

Begonnen von Abrakadabra, 21. Januar 2024, 09:55:40

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Thomi35

Wenn man das Thema auf die Angehörigen des Soldaten (Ehepartner/Kinder) ausdehnt, dann kann Beihilfe/private Versicherung des Eigenanteils (für diesen Personenkreis) eine Rolle spielen.

Abrakadabra

Zitat von: FoxtrotUniform am 21. Januar 2024, 16:56:03
Besorg dir doch erstmal Primärliteratur und schau dir die gesetzlichen Grundlagen (wie BwHFV
Zitat von: justice005 am 21. Januar 2024, 16:51:18
ZitatAlso was mir hauptsächlich noch fehlt ist, wie zum Beispiel der Datentransfer von der gesetzlichen Krankenversicherung zur Bundeswehr erfolgt- bzw ob dieser überhaupt erfolgt. Dazu könnte ich leider nichts finden.  Des weiteren habe ich herausgefunden, dass die freie Arztwahl entfällt ebenso wie die Beitragspflicht.

Ich glaube, der Fragesteller hat noch gar nicht verstanden, wie es bei der Bundeswehr läuft. Es gibt bei der Bundeswehr keine Versicherung und nichts, aber auch gar nichts, was auch nur im Ansatz mit einer gesetzlichen Krankenversicherung, einer privaten Krankenversicherung oder sonst etwas vergleichbar wäre.

Bei der Bundeswehr gibt es Ärzte, Sanitätseinrichtungen und Krankenhäuser, Medikamente und in finanzieller Hinsicht den Verteidigungsetat. Ein Soldat, der krank ist, geht zu seinem zuständigen Truppenarzt, der alles weitere entscheidet. Von der Krankenschreibung, über Medikamente bis hin zur Überweisung an andere Bundeswerhrfachärzte oder Bundeswehrkrankenhäuser. Das alles kostet den Soldaten nichts und er muss auch nichts "abrechnen". Er geht einfach hin und empfängt die Leistungen, die notwendig sind.

Erst wenn die Bundeswehr nicht mehr weiter weiß, dann kann der Truppenarzt auch eine Überweisung zu einem zivilen Arzt ausstellen. Dann rechnet dieser Arzt mit der Bundeswehr ab.
Ähnliches gilt, wenn man zum Beispiel einen Unfall hat und man in ein ziviles Krankenhaus muss. Dann sagt man, dass man Soldat ist und es wird entsprechend mit der Bundeswehr abgerechnet.

Der einzelne Soldat muss sich um gar nichts kümmern. Er hat keine Versicherung, er muss nichts abrechnen.


) an. Wir reden doch von wissenschaftlichem Arbeiten.


Das hab ich durchaus getan. Genauso wie das SGB V .Nur leider war dort nicht von einem Datentransfer bzw.einer Schweigepflichtentbindung (Bundeswehr gegenüber der KK) die Rede

ulli76

Was hast du immer mit deinem Datentransfer?
Jetzt mal Butter bei die Fische- du hast nicht zufällig bei der Bewerbung eine schwerwiegende Vorerkrankung "vergessen" und machst dir jetzt Sorgen, dass es auffliegt?

Diese Fragen, die du hier stellst, braucht doch niemand für so eine Hausarbeit!
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

F_K

Die Entbindung Schweigepflicht steht ja auch nicht im SGB, sondern im Bewerbungsbogen ...

KlausP

Man bitte mal jemand ein ,,s" aus ,,Heilsfürsorge"streichen? Da kriegt man ja Augenkrebs beim Lesen.

An die Threaderstellerin: Bitte lesen Sie die Beiträge anderer User nochmal vollständig und nehmen die darin genannten Fakten einfach mal als gegeben zur Kenntnis. Wir sind hier nämlich nicht ganz unbeleckt, was Ihre Fragen betrifft.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

justice005

ZitatWas hast du immer mit deinem Datentransfer?
Jetzt mal Butter bei die Fische- du hast nicht zufällig bei der Bewerbung eine schwerwiegende Vorerkrankung "vergessen" und machst dir jetzt Sorgen, dass es auffliegt?

irgend so etwas wird es wohl sein. Ich habe mich auch schon gefragt, was der TE eigentlich will...

Abrakadabra

#21
Guten Abend zusammen,

ich habe eine so ähnliche Frage bereits schon gestellt. Dennoch bräuchte ich nochmals Ihre Hilfe, da ich eine Hausarbeit anfertigen muss und die Primärliteratur (SGB V und BwHFV) mehr als dürftig ist bzw mir einige Kernfragen nicht beantwortet. Diese sind wie folgt:
Kommt es zu einer Schweigepflicht zwischen der Krankenversicherung des Versicherungsnehmer und dem Arbeitgeber (Bundeswehr)? (Bezüglich Vorerkrankungen etc)
Werden Gesundheitsdaten lediglich im Rahmen des Assments erhoben.

Vielen Dank im voraus für Ihre Mithilfe

BulleMölders

Haben Sie es immer noch nicht verstanden? Bundeswehr und Krankenversicherung reden normalerweise nicht miteinander. Damit kann auch keine Schweigepflicht entstehen. Über was sollte den die Bundeswehr schweigen und über was die Krankenversicherung.

Nein Gesundheitsdaten werden auch immer dann überprüft wenn für Lehrgänge oder Tätigkeiten ein sogenannte 90/5 erstellt werden muss.

Ich habe auch bald das Gefühl, dass hier beim Accesment geschummelt wurde nun weitere Untersuchungen notwendig sind und nun die Gefahr besteht das die Schummelei auffliegt.
Test

KlausP

Langsam zweifle ich am Leseverständnis. Oder liegt es am nicht verstehen wollen?
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

BulleMölders

Wird wohl daran liegen, dass wir nicht die gewünschten Antworten geben (können)!
Test

thelastofus

Für die Hausarbeit wird es sicherlich durch die Schule oder was auch immer einen Betreuer geben. Den/Die ansprechen und sagen das es bei der Bw eben "nicht" so läuft wie zivil. Sollten die aber wohl wissen..

ZitatBundeswehr und Krankenversicherung reden normalerweise nicht miteinander

Genau man teil der KK ja den Dienstantritt mit, bzw. wird man da ja auch von seinem alten AG meistens abgemeldet.

ZitatArbeitgeber (Bundeswehr)? (Bezüglich Vorerkrankungen etc)

Wie schon erwähnt unterschreibt man bei Beginn eine der Bewerbung noch beim Karriereberater in der Regel eine Entbindung des Hausarztes von der Schweigepflicht. Ob der Arzt am KC davon Gebraucht macht hängt vom Einzelfall ab.

Grundsätzlich ist man zu wahrheitsgemäßen Angaben verpflichtet und über die Folgen wird man noch im Bogen belehrt. Und man kann sicher sein ,das die Bw früher oder später "herrausfinden" wird und dann wird es sehr unangenehm.

ulli76

Eine Schweigepflicht kann nicht "entstehen". Die besteht oder nicht.
Grundsätzlich besteht Schweigepflicht bezüglich Gesundheitsdaten. Dieser Schweigepflicht unterliegen Ärzte, aber auch z.B. Krankenkassen.

Im Rahmen der Bewerbung wird der Bewerber GEFRAGT, ob er bestimmte Vorerkrankungen hat.
Er ist verpflichtet wahrheitsgemäß zu antworten. Verschweigt er Erkrankungen, begeht er Einstellungsbetrug.
Wichtige Vorbefunde hat der Bewerber selber bei seinen Ärzten zu besorgen und ggf. vorzulegen.

Im Rahmen der Einstellungsuntersuchung wird der Bewerber genau untersucht. Da fällt schon das ein oder andere auf.
Eine automatische Abfrage von Krankenkassendaten erfolgt nicht.

Bei Bedarf kann sich die Bundeswehr eine Schweigepflichtsentbindung vom behandelnden Arzt einholen und Unterlagen einfordern.

Kurzer Exkurs: bei anderen Bewerbungen zB. bei bestimmten Landesbehörden wird ein Attest des bisher behandelnden Arztes/Kinderarztes/Hausarztes über die Erkrankungen der letzten x Jahre und auch ein Auszug aus den KK-Daten gefordert. Das wird dem Bewerber aber erklärt.

Ist der Bewerber dann mal Soldat genießt er freie truppenärztliche Versorgung. Das ist ein truppenarztzentriertes System: Der Truppenarzt ist für die Versorgung zuständig. Wenn der nicht mehr weiter weiss, überweist er zum Facharzt. Danach bekommt er einen Bericht. So dass dort immer alle Gesundheitsdaten zusammenlaufen.
Zu früheren Hausärzten, Krankenkassen etc. gibt es keinen Kontakt.

Wenn der Soldat irgendwann aus dem Dienst ausscheidet, sollt er tunlichst alle wichtigen Unterlagen rechtzeitig im SanBereich als Kopie organisieren (insbesondere OP-und Krankenhausberichte). Die braucht man immer mal wieder- weiterbehandelnde Ärzte, zivile Eignungsuntersuchungen/Bewerbungen, Versicherungen. Auch da gibt es keinen Datentransfer Bundeswehr-Krankenkasse.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Abrakadabra

Zitat von: ulli76 am 29. Januar 2024, 20:30:41
Was hast du immer mit deinem Datentransfer?
Jetzt mal Butter bei die Fische- du hast nicht zufällig bei der Bewerbung eine schwerwiegende Vorerkrankung "vergessen" und machst dir jetzt Sorgen, dass es auffliegt?

Diese Fragen, die du hier stellst, braucht doch niemand für so eine Hausarbeit!


Nein. Es wäre auch mehr als dumm in einem öffentlichen Forum eine solche Frage zu stellen. Und doch ich brauche diesen Aspekt da ich die Unterschiede zur gesetzlichen Krankenversicherungen und den Wechsel dorthin herausstellen möchte. Da dies ein Teilaspekt der Unterschiedlichkeiten war

Abrakadabra

Zitat von: BulleMölders am 30. Januar 2024, 08:32:19
Haben Sie es immer noch nicht verstanden? Bundeswehr und Krankenversicherung reden normalerweise nicht miteinander. Damit kann auch keine Schweigepflicht entstehen. Über was sollte den die Bundeswehr schweigen und über was die Krankenversicherung.

Nein Gesundheitsdaten werden auch immer dann überprüft wenn für Lehrgänge oder Tätigkeiten ein sogenannte 90/5 erstellt werden muss.

Ich habe auch bald das Gefühl, dass hier beim Accesment geschummelt wurde nun weitere Untersuchungen notwendig sind und nun die Gefahr besteht das die Schummelei auffliegt.

Wenn ich das hätte wäre es mehr als dumm es öffentlich kundzutun. Also nein. Ich hab sämtliche Arztbriefe abgegeben, zu verbergen hab ich nichts.

Abrakadabra

Zitat von: thelastofus am 30. Januar 2024, 19:40:45
Für die Hausarbeit wird es sicherlich durch die Schule oder was auch immer einen Betreuer geben. Den/Die ansprechen und sagen das es bei der Bw eben "nicht" so läuft wie zivil. Sollten die aber wohl wissen..

ZitatBundeswehr und Krankenversicherung reden normalerweise nicht miteinander

Genau man teil der KK ja den Dienstantritt mit, bzw. wird man da ja auch von seinem alten AG meistens abgemeldet.

ZitatArbeitgeber (Bundeswehr)? (Bezüglich Vorerkrankungen etc)

Wie schon erwähnt unterschreibt man bei Beginn eine der Bewerbung noch beim Karriereberater in der Regel eine Entbindung des Hausarztes von der Schweigepflicht. Ob der Arzt am KC davon Gebraucht macht hängt vom Einzelfall ab.

Grundsätzlich ist man zu wahrheitsgemäßen Angaben verpflichtet und über die Folgen wird man noch im Bogen belehrt. Und man kann sicher sein ,das die Bw früher oder später "herrausfinden" wird und dann wird es sehr unangenehm.


Ja klar hat man Betreuende aber die wollten das leider nicht so akzeptieren. Bzw wir haben wohl aneinander vorbei geredet. Dennoch vielen Dank für die Antwort