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Heilfürsorge vs. gesetzliche Krankenversicherung

Begonnen von Abrakadabra, 21. Januar 2024, 09:55:40

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Abrakadabra

Hallo zusammen,

ich möchte mich gerne vorstellen. Ich bin 26 Jahre alt und beginne am 01.10 meine Grundausbildung im Sanitätsdienst. Aktuell studiere ich Sozial Arbeit in einem Fernstudium. (Deshalb Fang ich auch erst im Oktober an ;)). Wir müssen in dem Kurs:" Sozialstaat" verschiedene Sozialversicherungen vergleichen und bewerten. Aufgrund gegeben Anlass habe ich mich dazu entschlossen die Heilsfürsorge der Bundeswehr mit den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung zu vergleichen und dann eine Hausarbeit mit Fachpräsentation anzufertigen. Leider habe ich hierzu nicht viele Informationen gefunden. Können Sie mir diesbezüglich weiterhelfen? Wichtig wäre zu erfahren in wie weit sich bei Arten der Gesundheitsfinanzierung vergleichen lassen, insbesondere da bei der Bundeswehr die Gesundheits Versorgung ja durch die Truppenärzte und Sanitätseinrichtungen der BW erfolgt. Somit fâllt das Prinzip der freien Arztwahl ja weg oder? Des weiteren habe ich gehört, dass die Krankenversicherung Continental Partner der Bundeswehr ist. Ist das korrekt? Dann bräuchte ich noch Informationen zu den Ablauf wie man sich erstmal versichern kann. So ist es ja bei einem Krankenkasse wechsel üblich, dass die zukünftige Information bei der ehemaligen bzw jetzigen Krankenkasse einholen kann (natürlich unter Einwilligungsvorbehalt des Versicherten) ist dies bei der Bundeswehr auch so? Bzw wie läuft der Wechsel ab wenn man eine Arbeitsstelle beginnt und somit von der gesetzlichen Krankenversicherung zu der Heilsfürsorge wechselt?

Vielen Dank im Vorab für ihre Mithilfe.

Mit freundlichen Grüßen

thelastofus

Die Bw hat eigentlich keine Heilfürsorge sondern unentgeltliche truppenärztliche Versorgung. Heilfürsorge haben eher (Polizei)Beamte usw.

Ansonsten sieht man das schon irgenwie wieder nach einem Werbepost aus. Von der Facharbeit zur Versicherung..

Die jetzige Krankenkasse erhält eine Info das man bei der Bw ist ab Datum X. Und dann ist man dort "raus".

Die Contiental bietet vermutlich eine BU oder eine Anwartschaft an.

Abrakadabra

Also das ist ganz bestimmt kein Werbepost für was auch?Ich hab nur versucht möglichst seriös zu klingen, ich will ja schließlich was von den Mitgliedern dieses Forum und habe deshalb versucht möglichst höflich zu schreiben. Im übrigen dürfte ich auch gar nicht gewerbemäßig Werbung schreiben. (Mal ganz abgesehen davon, dass ich gänzlich untalentiert bin). Aber was meinen sie mit "raus" esuss doch eine Datenübertragung von der KK zur BW vonstatte gehe? Die Heilsfürsorge der Polizei ist doch dieselbe wie die von der BW oder?

Al Terego

Zitat von: Abrakadabra am 21. Januar 2024, 12:00:24
Die Heilsfürsorge der Polizei ist doch dieselbe wie die von der BW oder?

Nein, Polizei und Bw haben in Punkto "San-Versorgung" genau NULL miteinander zu tun.

Abrakadabra

#4
Zitat
Nein, Polizei und Bw haben in Punkto "San-Versorgung" genau NULL miteinander zu tun.

Gut danke aber worin genau besteht der Unterschied zwischen der gesetzlichen Krankenversicherung und der Bundeswehr. Wie läuft der Versicherungsprozess ab? Ich kann leider mein Thema nicht mehr ändern weshalb ich mich irgendwie durch diese Hausarbeit kämpfen muss. Ich hoffe dringend um Hilfe

HubschrauBär

Hier zwei Stichworte für eine selbstständige Suchmaschinen-nutzung

- unentgeltliche truppenärztliche Versorgung
- Anwartschaftsversicherung

Viel erfilg

Al Terego

Einfach gesagt, bei der Bundeswehr gibt es keine Versicherung. Der Soldat geht zum Truppenarzt und erhält dort die Versorgung die er benötigt.
Am besten informierst Du Dich erst einmal grundsätzlich und stellst dann konkrete Fragen, falls Dir etwas unklar ist. Ansonsten führt das hier zu weit.

Starte doch mal hier: https://www.bundeswehr.de/de/betreuung-fuersorge/truppenaerzte-bundeswehr

Abrakadabra

Zitat von: HubschrauBär am 21. Januar 2024, 12:19:13
Hier zwei Stichworte für eine selbstständige Suchmaschinen-nutzung

- unentgeltliche truppenärztliche Versorgung
- Anwartschaftsversicherung

Viel erfilg


Ja so weit war ich schon.. aber das ist eben nicht meine Frage. Wir sollen u.a. beschreiben wie der Wechsel erfolgt. Also sprich, wie und ob bspw ein Datentransfer erfolgt. Dazu findet man leider nichts

Abrakadabra

Zitat von: Al Terego am 21. Januar 2024, 12:20:03
Einfach gesagt, bei der Bundeswehr gibt es keine Versicherung. Der Soldat geht zum Truppenarzt und erhält dort die Versorgung die er benötigt.
Am besten informierst Du Dich erst einmal grundsätzlich und stellst dann konkrete Fragen, falls Dir etwas unklar ist. Ansonsten führt das hier zu weit.

Starte doch mal hier: https://www.bundeswehr.de/de/betreuung-fuersorge/truppenaerzte-bundeswehr

Ja genau das weiß ich - ich hab mich da vlt im Ursprünglichen Post missverständlich ausgedrückt. Also was mir hauptsächlich noch fehlt ist, wie zum Beispiel der Datentransfer von der gesetzlichen Krankenversicherung zur Bundeswehr erfolgt- bzw ob dieser überhaupt erfolgt. Dazu könnte ich leider nichts finden.  Des weiteren habe ich herausgefunden, dass die freie Arztwahl entfällt ebenso wie die Beitragspflicht.

KlausP

Nein, es erfolgt kein Datentransfers von der Krankenkasse zur Bundeswehr. Warum auch? Beide Systeme haben nichts miteinander zu tun. Der Bewerber erhält zusammen mit seiner Aufforderung zum Dienstantritt eine Bescheinigung zur Vorlage bei seiner Krankenkasse. Darin bestätigt die Bw, dass er/sie/es an Zeitpunkt X Soldat ist und damit nicht mehr Mitglied der KK. Es gibt dann also keine Beitragszahlung des Soldaten mehr und auf der anderen Seite keine Leistungsverpflichtung seitens der KK. Die einzige Art der Sozialversicherung, die der Soldat haben muss ist einen Pflegepflichtversicherung. Die kann er bei jeder KK seiner Wahl abschließen.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

thelastofus

ZitatAlso sprich, wie und ob bspw ein Datentransfer erfolgt.

Der "Datentransfer" wenn man so will erfolgt bei der Bewerbung. Hier kann (nicht muss ) die Bw Kranken und Hausarztberichten verlangen und man wird ärztlich untersucht. Und das ganze am Einstellungstag noch einmal.

Die Bw weiß also worauf sie sich einlässt und wer kommt mit welchen Gebrechen. Das geht aber ohne RS mit der Krankenkasse..

ZitatEs gibt dann also keine Beitragszahlung des Soldaten mehr und auf der anderen Seite keine Leistungsverpflichtung seitens der KK.

Man "könnte" ja zumindest freiwillig versichert bleiben, wie es manche Beamte machen, wobei das bei der Bw wohl eher wenig Sinn macht außer in Spezialfällen.


Al Terego

Zitat von: thelastofus am 21. Januar 2024, 14:00:31
Man "könnte" ja zumindest freiwillig versichert bleiben, wie es manche Beamte machen, wobei das bei der Bw wohl eher wenig Sinn macht außer in Spezialfällen.

Na bei Beamten ist es schon etwas mehr als freiwillig, da die Beihilfe ja nur einen Teil abdeckt.
Bei Soldaten ist die "freiwillige" Versicherung normalerweise eine Anwartschaftversicherung. Diese ist dann aber tatsächlich absolut freiwillig und hat auf die Versorgung während der "Soldatenzeit" überhaupt keine Auswirkungen.

thelastofus

Es hieß doch hier mal das man ab 50 nicht mehr in die GKV kann (trotz Anwartschaft) wenn man die letzten 5 Jahre kein Vollmitglied war. Dies konnte/kann man umgehen durch freiwillige Beiträge ohne Leistung.

Finde aber den Beitrag nicht mehr.

justice005

ZitatAlso was mir hauptsächlich noch fehlt ist, wie zum Beispiel der Datentransfer von der gesetzlichen Krankenversicherung zur Bundeswehr erfolgt- bzw ob dieser überhaupt erfolgt. Dazu könnte ich leider nichts finden.  Des weiteren habe ich herausgefunden, dass die freie Arztwahl entfällt ebenso wie die Beitragspflicht.

Ich glaube, der Fragesteller hat noch gar nicht verstanden, wie es bei der Bundeswehr läuft. Es gibt bei der Bundeswehr keine Versicherung und nichts, aber auch gar nichts, was auch nur im Ansatz mit einer gesetzlichen Krankenversicherung, einer privaten Krankenversicherung oder sonst etwas vergleichbar wäre.

Bei der Bundeswehr gibt es Ärzte, Sanitätseinrichtungen und Krankenhäuser, Medikamente und in finanzieller Hinsicht den Verteidigungsetat. Ein Soldat, der krank ist, geht zu seinem zuständigen Truppenarzt, der alles weitere entscheidet. Von der Krankenschreibung, über Medikamente bis hin zur Überweisung an andere Bundeswerhrfachärzte oder Bundeswehrkrankenhäuser. Das alles kostet den Soldaten nichts und er muss auch nichts "abrechnen". Er geht einfach hin und empfängt die Leistungen, die notwendig sind.

Erst wenn die Bundeswehr nicht mehr weiter weiß, dann kann der Truppenarzt auch eine Überweisung zu einem zivilen Arzt ausstellen. Dann rechnet dieser Arzt mit der Bundeswehr ab.
Ähnliches gilt, wenn man zum Beispiel einen Unfall hat und man in ein ziviles Krankenhaus muss. Dann sagt man, dass man Soldat ist und es wird entsprechend mit der Bundeswehr abgerechnet.

Der einzelne Soldat muss sich um gar nichts kümmern. Er hat keine Versicherung, er muss nichts abrechnen.


FoxtrotUniform

Besorg dir doch erstmal Primärliteratur und schau dir die gesetzlichen Grundlagen (wie BwHFV) an. Wir reden doch von wissenschaftlichem Arbeiten.
Hochmut kommt vor dem Fall  ::)