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Frage zur Abschlussprüfung der AGA und Stammeinheit in Euskirchen

Begonnen von Ragna_2fox, 23. Mai 2024, 20:40:23

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Ragna_2fox

Hallo, ich FWDL bin ab nächster Woche in der 8. Woche der allgemeinen Grundausbildung und bin froh, diese bald abzuschließen, da sie mir keine Menge Spaß macht. Aber von vielen habe ich gehört, dass ich bis zur Stammeinheit durchziehen soll.

Jetzt zu meinem eigenen Anliegen: Bald kommt die Rekrutenbesichtigung und ich werde nach Bestehen der AGA in meine Stammeinheit versetzt. Dazu habe ich zwei Fragen:

1. Kann man in der Rekrutenbesichtigung (Abschlussprüfung) durchfallen, sodass man die AGA nicht besteht, viele Ausbilder behaupten die sei wichtig, um zu bestehen.

2. Meine Stammeinheit ist das ZSwKBw in Euskirchen. Haben die überhaupt eine Unterkunft? Sonst müsste ich jeden Tag mit den öffentlichen Verkehrsmitteln von meinem Wohnort zur Stammeinheit fahren (85 km).

KlausP

Zitat... 2. Meine Stammeinheit ist das ZSwKBw in Euskirchen. Haben die überhaupt eine Unterkunft? Sonst müsste ich jeden Tag mit den öffentlichen Verkehrsmitteln von meinem Wohnort zur Stammeinheit fahren (85 km). ...

Wie wäre es, dort mal anzurufen oder z.B. den Spieß oder das GeZi darum zu bitten?
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Ragna_2fox

Zitat von: KlausP am 23. Mai 2024, 20:46:47
Zitat... 2. Meine Stammeinheit ist das ZSwKBw in Euskirchen. Haben die überhaupt eine Unterkunft? Sonst müsste ich jeden Tag mit den öffentlichen Verkehrsmitteln von meinem Wohnort zur Stammeinheit fahren (85 km). ...

Wie wäre es, dort mal anzurufen oder z.B. den Spieß oder das GeZi darum zu bitten?

Die wissen es selbst nicht bzw. sind sich nicht sicher

KlausP

Wer weiß das nicht? Der Spieß (oder wer sonst die Geschäfte dort führt) in Ihrer zukünftigen Stammeinheit? Oder der Spieß bzw. das GeZi-Personal in der GA-Einheit?
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

MikaW.

Ich bin zwar nicht in deiner Stammeinheit (das ZSwKBw dürfte mittlerweile auch ZDigBw heißen) aber ich bin in Euskirchen bei einer anderen dort stationierten Einheit.
Die Stuben Situation ist in der Tat angespannt, aber als Fwdler müsste doch eigentlich immer eine Stube bekommen?
Korrigiert mich bitte falls ich mich irre!
Also einfach in Euskirchen beim Spieß melden und der wird eine Lösung für das Problem finden!:)

Mit kameradschaftlichen Grüßen
Mika:)

LwPersFw

#5
Zitat von: MikaW. am 23. Mai 2024, 21:56:00

..., aber als Fwdler müsste doch eigentlich immer eine Stube bekommen?


"7.1 Unterkunft

Die Unterkunft wird unentgeltlich bereitgestellt, wenn der FWDL aufgrund dienstlicher Anordnung zum Wohnen in einer Gemeinschaftsunterkunft verpflichtet ist (§ 14 Abs. 1 WSG).

7.2 Erstattung von Fahrtkosten zwischen Dienststätte und Unterkunft

Notwendige Kosten für die Fahrten zur Unterkunft und zurück werden erstattet (§ 14 Abs. 2 Satz 1 WSG).

7.3 Erstattung von Fahrtkosten zwischen Dienststätte und Wohnung

Kann eine Gemeinschaftsunterkunft in Ausnahmefällen nicht bereitgestellt werden, können unter bestimmten Voraussetzungen Fahrtkosten zwischen Wohnung und Dienststätte erstattet werden (AR A-1450/2, Nr. 201 ff.)."

Quelle: LEISTUNGSKATALOG FÜR FREIWILLIGEN WEHRDIENST LEISTENDE UND RESERVISTENDIENST LEISTENDE (Stand: 22.09.2022)





A1-1800/0-6570

"12.1

3.
(1) Zum Wohnen in einer Gemeinschaftsunterkunft (einschließlich Bordunterkunft) ist regelmäßig verpflichtet, wer

a) Wehrdienst auf Grund des Wehrpflichtgesetzes (WPflG) leistet, ... "


Warum gilt diese Vorgabe auch für FWDL ?

"§ 58f Soldatengesetz   Status

Regelungen in anderen Gesetzen oder Rechtsverordnungen, die an die Ableistung des Grundwehrdienstes (§ 5 des Wehrpflichtgesetzes)
oder des freiwilligen zusätzlichen Wehrdienstes im Anschluss an den Grundwehrdienst (§ 6b des Wehrpflichtgesetzes) anknüpfen,
sind auf Personen, die freiwilligen Wehrdienst nach § 58b leisten, entsprechend anzuwenden."


aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Erdmann

Zitat von: Ragna_2fox am 23. Mai 2024, 20:40:23
Hallo, ich FWDL bin ab nächster Woche in der 8. Woche der allgemeinen Grundausbildung und bin froh, diese bald abzuschließen, da sie mir keine Menge Spaß macht. Aber von vielen habe ich gehört, dass ich bis zur Stammeinheit durchziehen soll.

Jetzt zu meinem eigenen Anliegen: Bald kommt die Rekrutenbesichtigung und ich werde nach Bestehen der AGA in meine Stammeinheit versetzt. Dazu habe ich zwei Fragen:

1. Kann man in der Rekrutenbesichtigung (Abschlussprüfung) durchfallen, sodass man die AGA nicht besteht, viele Ausbilder behaupten die sei wichtig, um zu bestehen.

2. Meine Stammeinheit ist das ZSwKBw in Euskirchen. Haben die überhaupt eine Unterkunft? Sonst müsste ich jeden Tag mit den öffentlichen Verkehrsmitteln von meinem Wohnort zur Stammeinheit fahren (85 km).

Zu 2.:
Das ZSwKBw gibt es nicht mehr, zum 01.10.2022 ging es (in Verbindung mit der ehemaligen Abt Planung des KdoCIR) im neu aufgestellten ZDigBw auf.

Der Stab (inkl. Chef und Spieß) sitzt in Bonn (inzwischen Hardthöhe), in Euskirchen befinden sich Außenstellen (eine gesamte Abt in der Generalmajor-Freiherr-von-Gersdorff-Kaserne, sowie Teile im Campus Flamersheim in Euskirchen-Flamersheim).

In der Liegenschaft Gersdorff-Kaserne steht eine geringe Anzahl an Stuben bereit, dies kann man u.a. durch KasKdt und UstgPers StOÄ erfragen (entsprechende Rufnummern über die Vermittlung der Bundeswehr, bzw. IAMBw). Am Campus Flamersheim gibt es keine dienstl. Unterkünfte.

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