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PTBS GdS Begutachtung

Begonnen von Maddin84, 03. August 2024, 23:58:11

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Maddin84

Hallo,
ich bin neu hier im Forum und konnte bisher schon interessante Dinge in Erfahrung bringen, die mich ebenfalls betreffen und möchte meinen Fall hier ebenfalls schildern.

Mein Name ist Martin, 40 Jahre alt, komme aus Meck.-Pomm. und bin von 2005 bis heute bei der Bundeswehr. Aktuell im Wehrdienstverhältnis besonderer Art. Seit 2012, nach 16 Auslandseinsätzen, an
PTBS,Angst und Panik- sowie depressiver Störung erkrankt.

2012 bis 2014 GdS 60
Ab 2014 dauerhafter GdS 50 sowie zivile Schwerbehinderung GdB 50
Seit 2018 aus gesundheitlichen Gründen durch Unterstützung meines Truppenarztes heimatnah versetzt.
Sehr schwerer Start dort und meine schwierigste Zeit überhaupt, während meiner Dienstzeit. Die ersten zwischenmenschlichen Probleme ergaben sich zum Beispiel dadurch, dass ich aus einer anderen TSK kam.Der Disziplinarvorgesetzte erklärte mir bereits bei Anreise, dass es keinen DP für mich gibt und keinen geben wird. Man verfrachtete mich in ein Einzelbüro, in einen neuen Bereich den ich fachlich nicht kannte, ohne jegliche Aufgaben. Über viele Monate. Damit kam ich menschlich und gesundheitlich gar nicht klar.
Ich habe oftmals deswegen das Gespräch gesucht, weil ich einfach an meiner Gesung arbeiten und mich so gut es ging, einbringen wollte. Leider war dies nicht möglich. Ich war irgendwann so kaputt, dass ich meine erste Eingabe geschrieben habe.

Eine Antwort kam nach geraumer Zeit. Diese habe ich jedoch nie lesen dürfen, denn sie wurde mir lediglich mündlich durch den zuständigen Stabsoffizier eröffnet.

Völlig in Rage sagte dieser zu mir, ,,außer Ihre Genesung zu fördern muss ich einen Scheiß für Sie tun".

Hiermit war ein fester DP gemeint, von dem ich bei der Eingabe schilderte um irgendwann BS zu werden.
Leider schenkte mir niemand glauben bzgl. dieser Aussage und es verlief alles im Sande.
Durch viele Ecken und Enden hatte ich dann 2021 Aussicht auf einen DP ab Januar 2025.

Seit 2018 laufe ich nun an diesem Standort herum, als Stuffz, und suche mir Aufgaben , die normalerweise ein 13 jähriger Praktikant erledigt, um irgendwie über den Tag zu kommen.

Von Juli bis September 2023 sollte ich dann zum Fachlehrgang, am selbigen Standort.

Leider bin ich Im März 2023 so schwer an Borelliose erkrankt,
dass ich 3 Monate von meinen Eltern aufgenommen wurde, die mich gewaschen, gefüttert... haben, weil ich absolut gar nichts konnte.
Niemand aus der Dienststelle hat sich mal erkundigt oder mal gute Genesung gewünscht. Von August 2023 bis April 2024 habe ich mich dann unter stärksten Schmerzschüben mit 2 Unterarmgestützen zum Dienst geschleppt.

8 Facharzttermine hatte ich währenddessen im BwK Hamburg. Leider konnte mir niemand dort helfen bzgl. der Schmerzen.

Im April 2024 habe ich mir einen Termin beim zivilen Schmerztherapeuten geholt. Er verschrieb mir ein Medikament für 40 Tage, die erste Therapie und Hoffnungsschimmer diesbezüglich überhaupt. Man klammert sich an jeden Ast.
Genau da kam ein 90/5 nach aktenlage. Dienstunfähig und für keinen DP geeignet für die nächsten 6 Monate wegen der Borellioseschmerzen. Somit hatte ich den DP verloren und fing von null an.

Nach dem Medikament war ich zu allem Glück nach 40 Tagen bis heute beschwerdefrei.

Zudem dann im Juni 2024 der Bescheid, PTBS und Begleiterkrankungen nicht mehr alltagsrelevant und somit GdS runter auf 30, nach Aktenlage. Keine Ahnung woher solche Fehlinformationen kommen. WDB wegen Schmerzen abgelehnt und die Wehrbeauftragte schrieb, verfahren eingestellt, ich wurde ja schließlich von den Bw Ärzten behandelt. Dazu hätte sie schreiben sollen, wenn auch ohne Erfolg. Denn das hat nach 11 Monaten erst der zivile Schmerztherapeut geschafft.

Durch die PTBS und diese ganzen Erlebnisse seit 2018 bin ich mehr gebrochen als vorher und habe meinen BS zurückgezogen und die Entlassung zum 31.12.2024 aus dem WBA eingereicht und gleich bestätigt bekommen.

Hierzu mag natürlich jeder unterschiedliche Ansichten haben. Das ist auch gut so.

Ich war immer stolzer und begeisterter Uniformträger, auch nach der Erkrankung an PTBS, aber dieses ganze Prozedere vor Ort, sowie unser Verwaltungsapparat haben mich derart kaputt gemacht, dass ich leider sagen muss das ich froh bin, wenn die Entlassung ansteht. Ich hätte niemals gedacht, dass ich mich einmal so äußere, aber das sind leider die Fakten.

Trotzdem freue ich mich zu lesen, dass es bei anderen Kameraden auch deutlich besser laufen kann. Mit IPR Gesprächen mit der ZALK zum Beispiel. Bei mir gab es sowas leider nie. Ein Gesprächsangebot von mir an BAPers wurde 2018 abgelehnt. Im April diesen Jahres hatte ich erstmalig ein Telefonat mit ZALK. Man empfahl mir, mich durch den BFD sowie den Sozialdienst beraten zu lassen, falls es mit dem BS nichts mehr werden sollte. Das tat ich und es war der richtige Weg. Keine Ungewissheit mehr klappt das mit dem BS noch oder nicht nach den ganzen Jahren, Keine ständigen Beguchtachtungen oder Aufschiebungen. Von 2005 bis 2018 habe ich eine super Zeit bei der Bundeswehr gehabt, habe tolle und viele Erfahrungen gesammelt und durfte klasse Menschen kennen lernen.



Vielen Dank fürs lesen.

Grüsse



LwPersFw

#1
Leider ein Beispiel nicht nur für das Versagens des Systems, sondern des Versagens der entsprechenden Vorgesetzten und der "Kameraden".

Wenn Sie jetzt aber für sich eine positive Entscheidung getroffen haben... Viel Erfolg auf dem weiteren Lebensweg!

Nutzen Sie alle Möglichkeiten die Ihnen der BFD bieten kann, um einen bestmöglichen Start in das zivile Leben zu ermöglichen.

Verwiesen sei hier z.B. auf die Regelung A-1355/14 "Zivilberufliche Integration behinderter Soldaten".

Auszüge:

"Zweck

101. Diese Allgemeine Regelung (AR) konkretisiert die Vorgaben des § 7a Soldatenversorgungsgesetz
(SVG)1 ,,Förderung zur Teilhabe am zivilberuflichen Erwerbsleben". Sie regelt die Förderung der
zivilberuflichen Integration behinderter oder von Behinderung bedrohter Soldatinnen bzw. Soldaten,
deren Aussichten, nach Ausscheiden aus dem Dienst am Arbeitsleben teilzuhaben, wegen Art und
Schwere ihrer Behinderung im Sinne von § 2 Abs. 1 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX)2 nicht
nur vorübergehend wesentlich gemindert sind und die deshalb Hilfen zur Teilhabe am Arbeitsleben benötigen.

102. Die Bundeswehr und die Träger der beruflichen Rehabilitation wirken bei dieser Aufgabe zum
Wohl des in Nr. 101 genannten Personenkreises zusammen.

Bis zum Ausscheiden des Personenkreises aus dem Dienstverhältnis obliegt die Federführung für diese Aufgabe der
Bundeswehr, danach dem jeweils zuständigen Rehabilitationsträger i. S. d. § 6 SGB IX.

Ab rechtskräftiger Feststellung einer Wehrdienstbeschädigung (WDB) und schädigungsbedingt
notwendiger beruflicher Rehabilitation ist der Träger der Kriegsopferfürsorge beim Bundesamt für das
Personalmanagement der Bundeswehr (BAPersBw) zuständig.

103. Die Bundeswehr leitet die zur beruflichen Rehabilitation erforderlichen Maßnahmen ein und
führt sie – soweit erforderlich – bis zum Ablauf der Dienstzeit fort.

Im Anschluss daran setzen die Träger der beruflichen Rehabilitation die während des Dienstverhältnisses
begonnenen Maßnahmen zur beruflichen Rehabilitation nach den für den jeweiligen Rehabilitationsträger
geltenden Vorgaben des Sozialgesetzbuches fort.

Sofern die berufliche Rehabilitation aufgrund einer WDB notwendig ist, oder ein entsprechendes Anerkennungsverfahren
bereits eingeleitet wurde, soll mit dem Träger der Kriegsopferfürsorge beim BAPersBw eine frühestmögliche Kontaktaufnahme
zur Prüfung vorrangiger Ansprüche aus Mitteln der Kriegsopferfürsorge erfolgen.

Die anderen Ansprüche nach dem SVG bleiben gemäß § 7a Abs. 5 SVG von der besonderen Förderung im Rahmen der beruflichen Rehabilitation unberührt."



"Leistungen

401. Die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben durch den BFD können insbesondere umfassen:

• Maßnahmen zur Berufsfindung/Arbeitserprobung,
• schulische Maßnahmen,
• berufsbildende Maßnahmen und
• sonstige Eingliederungsmaßnahmen.

402. Die Förderung der Teilnahme an den Maßnahmen nach Nr. 401 kann im erforderlichen Umfang die Entbindung von der Pflicht zur militärischen Dienstleistung beinhalten.



"Zuständigkeit

501. Das Regionalteam des dem Karrierecenter der Bundeswehr zugeordneten BFD bzw. das
Dezernat ,,Beratung und Förderung" des regionalen Karrierecenters, in dessen Bereich die Soldatin
bzw. der Soldat ihren bzw. seinen Dienstort hat, ist zuständig für die Einleitung und Durchführung der
Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach Maßgabe dieser Regelung. Hält sich die Soldatin bzw.
der Soldat außerhalb des Dienstortes auf, z. B. in einem Krankenhaus, in einer Heilstätte oder aufgrund
einer Kommandierung an einem anderen Dienstort, wird der zuständige BFD durch den für den
Aufenthaltsort zuständigen BFD unterstützt. Hält sich die Soldatin bzw. der Soldat bis zum
Dienstzeitende überwiegend an ihrem bzw. seinem Wohnort auf, wird das Verfahren zur Teilhabe am
Arbeitsleben an den für den Wohnort zuständigen BFD übergeleitet.

502. Das für die Soldatin bzw. den Soldaten zuständige BFD Standortteam bzw. Beratungsbüro
unterstützt die nach Nr. 501 zuständige Stelle, sofern die örtliche Nähe zum Aufenthaltsort oder
Dienstort der Soldatin bzw. des Soldaten dies nahelegt.

503. Nach Beendigung des Wehrdienstes richtet sich die Zuständigkeit für die Betreuung der
Soldatin bzw. des Soldaten durch den BFD nach den allgemeinen Vorgaben.

504. Welcher Rehabilitationsträger im Einzelfall nach Ende der Dienstzeit zuständig ist, ergibt
sich aus dem in § 14 SGB IX beschriebenen Verfahren. Aufgrund der meistens fehlenden
Vorbeschäftigungszeiten der betroffenen Soldatinnen bzw. Soldaten wird dies im Regelfall die
Bundesagentur für Arbeit sein. Die Zuständigkeit der Bundesagentur für Arbeit gilt entsprechend § 14
Abs. 1 Satz 3 SGB IX auch für die Fälle, in denen nicht bereits über die Anerkennung einer WDB
entschieden ist oder kein Anwendungsfall des Einsatz-Weiterverwendungsgesetzes3 vorliegt.

505. Örtlich zuständig ist die Agentur für Arbeit, in deren Bereich die Soldatin bzw. der Soldat ihren
bzw. seinen Dienstort hat. An die Stelle der für den Dienstort zuständigen Agentur für Arbeit tritt nach
Beendigung des Wehrdienstverhältnisses die für den Wohnsitz zuständige Agentur für Arbeit. Hält sich
die Soldatin bzw. der Soldat bis zum Dienstzeitende überwiegend an ihrem bzw. seinem Wohnort auf,
wird das Verfahren zur Teilhabe am Arbeitsleben an die für den Wohnort zuständige Agentur für Arbeit übergeleitet."




"Verfahren

601. Alle beteiligten Stellen der Bundeswehr haben darauf hinzuwirken, dass die behinderte Soldatin bzw. der behinderte Soldat
zum frühestmöglichen Zeitpunkt mit Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben beginnen kann.

603. Mit der betroffenen Soldatin bzw. dem betroffenen Soldaten ist durch den BFD unverzüglich
Verbindung aufzunehmen. Im ersten Beratungsgespräch informiert der BFD die Soldatin bzw. den
Soldaten eingehend über die Möglichkeiten der Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben und
veranlasst das Ausfüllen des Fragebogens zur Teilhabe am Arbeitsleben. Das Rehabilitationsverfahren
ist vom BFD einzuleiten, sobald er vom behandelnden Arzt bzw. von der behandelnden Ärztin den
Fragebogen zur Teilhabe am Arbeitsleben mit der medizinischen Stellungnahme erhalten hat.

605. Nach Auswertung der jeweiligen Angaben stellt der BFD fest, ob die Aussichten der Soldatin
bzw. des Soldaten, am Arbeitsleben teilzuhaben oder weiter teilzuhaben, wegen Art und Schwere der
Behinderung im Sinne von § 2 Abs.1 SGB IX nicht nur vorübergehend wesentlich gemindert sind und
die Soldatin bzw. der Soldat deshalb der Gewährung von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
nach Abschnitt 4 bedarf (berufliche Betroffenheit).

Eine berufliche Betroffenheit liegt nicht vor, wenn

• die bisherige Förderungsplanung zur Nutzung des Regelanspruchs nach dem Zweiten Teil des SVG
durch die Behinderung oder die drohende Behinderung nicht beeinträchtigt wird oder

• aus sonstigen Gründen die Eingliederung ohne besondere Hilfen ausschließlich mit dem Regelanspruch
nach dem Zweiten Teil des SVG sichergestellt werden kann.

Wird vom BFD die berufliche Betroffenheit festgestellt, sodass Maßnahmen zur Teilhabe am
Arbeitsleben erforderlich sind, ist zu entscheiden, ob das Verfahren zur beruflichen Rehabilitation
voraussichtlich bis zum Dienstzeitende beendet werden kann. Ist dies der Fall, entscheidet der BFD
nach pflichtgemäßem Ermessen über die Einleitung oder Durchführung von Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben.

606. Kann die berufliche Rehabilitation voraussichtlich bis zum Dienstzeitende nicht beendet
werden, ist vom BFD eine gemeinsame Beratung mit der betroffenen Soldatin bzw. dem betroffenen
Soldaten und der zuständigen Agentur für Arbeit zu koordinieren.
Die Ergebnisse der gemeinsamen
Beratung sind vom BFD in einer Niederschrift festzulegen und dienen als Grundlage für die Förderung
von Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben.

607. Wird im Einvernehmen aller Beteiligten die Notwendigkeit von Maßnahmen zur Teilhabe über
das Dienstzeitende hinaus festgestellt, ist die Soldatin bzw. der Soldat anzuhalten, einen Antrag auf
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben bei der zuständigen Agentur für Arbeit
zu stellen.

608. Die Soldatin bzw. der Soldat ist bei der Antragstellung durch den BFD zu unterstützen.

Dem Antrag sind beizufügen:

• Zusatzfragebogen,
• Erklärung über die Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht,
• eine Ausfertigung des Fragebogens zur Teilhabe am Arbeitsleben,
• tabellarischer Lebenslauf,
• Kopien von Schul- und Arbeitszeugnissen,
• (vorläufiges) Dienstzeugnis sowie
• gegebenenfalls sonstige von der Soldatin bzw. dem Soldaten vorliegende ärztliche Unterlagen.

610. Die Freistellung vom militärischen Dienst zur Teilnahme an Maßnahmen nach Nr. 401 erfolgt
gemäß § 7a Abs. 6 SVG. Die Zuständigkeitsregelung für Dienstbefreiung und Freistellung vom
militärischen Dienst in der AR ,,Ausführung der Soldatinnen- und Soldatenurlaubsverordnung"
A-1420/12, Teil 2 gilt entsprechend.


Kosten

801. Die bis zum Ausscheiden der Soldatin bzw. des Soldaten aus dem Wehrdienst durch die
Teilnahme an Maßnahmen nach Nr. 401 entstehenden Kosten trägt die Bundeswehr gemäß § 7a
Abs. 4 SVG
. Sie sind bei Kapitel 1403 Titel 525 71 zu buchen."





Z.B. über diese Regelung hat der BFD alle Möglichkeiten mit Ihnen und der Agentur für Arbeit einen sachgerechten Förderplan zu entwickeln,
der Ihre gesundheitliche Verfassung und den notwendigen Bedarf zur zivilberuflichen Eingliederung in Einklang zu bringen.


aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

IT-ler

Hilfe wurde ja soweit alles geschrieben.

Eine Frage stellt sich mir aber, warst du 16* freiwillig im Einsatz. Da würde ich schon als Vorgesetzter ein Rigel vorschieben um sowas zu verhindern, die meisten gingen nur wegen der Kohle in den Einsatz und haben nicht an die Folgen gedacht. tztz 16*  von 2005 bis 2012 sind in 7 Jahre beachtliche Leistung und verbrennt jeden Soldaten, entweder bist im fliegerischen Dienst gewesen oder du hast dich verrechnet.

Wünsche dir dennoch volle Genesung und Unterstützung aus allen Bereichen BFD, Sozialdienst der BW und von deinen Lotzen.


NinaPl

Du lässt dich aus dem WBA entlassen obwohl du gesundheitlich zerstört bist? Hast du einen Rechtsbeistand? Ich würde dir empfehlen dich von einem spezialisierten Rechtsanwalt beraten zu lassen, es gibt zB eine Kanzlei in Kiel und einen in Lüneburg.

Du hattest die Anerkennung bereits und gibst sie jetzt kampflos zurück?!
Dir wird es nicht mehr besser gehen, die PTBS hast du dein Leben lang, die Bundeswehr ist in der Pflicht sich um dich zu kümmern! Lass dich nicht verarschen!

Nimm Kontakt zum Bund dt Einsatzveteranen auf!

Alles Gute für dich und hol dir Unterstützung durch erfahrene Kameraden und Anwälte!

NinaPl

Also bei der Marine kommt man locker auf so viele Auslandseinsätze, wenn man nicht selber die Reißleine zieht, und bzgl ISAF kann ich mir das auch vorstellen.

Ich war 2012, 2013, 2015, 2016 im Auslandseinsatz. Und dann war ich mental Brei und bin es bis heute. Weil kein Wert auf Nachbereitung, Präventiv Kur oder allgemein mentale Gesundheit gelegt wird.

Zusammen reißen und weiter machen ist die Devise. Wie ein Karussell das sich dreht und wer den Halt verliert und rausfliegt schlägt hart auf dem Boden auf und liegt mit gebrochenen Knochen da wo er landet und muss sich selbst verarzten.


LwPersFw

Zitat von: NinaPl am 12. August 2024, 09:36:13
Also bei der Marine kommt man locker auf so viele Auslandseinsätze, wenn man nicht selber die Reißleine zieht, und bzgl ISAF kann ich mir das auch vorstellen.

Ich war 2012, 2013, 2015, 2016 im Auslandseinsatz. Und dann war ich mental Brei und bin es bis heute. Weil kein Wert auf Nachbereitung, Präventiv Kur oder allgemein mentale Gesundheit gelegt wird.

Zusammen reißen und weiter machen ist die Devise. Wie ein Karussell das sich dreht und wer den Halt verliert und rausfliegt schlägt hart auf dem Boden auf und liegt mit gebrochenen Knochen da wo er landet und muss sich selbst verarzten.

Wie viele Ihrer Beiträge reflektiert dies Ihre persönliche Situation und ist nicht zu verallgemeinern.

Ja, es gab und gibt Fälle die definitiv nicht gut gelaufen sind. Da gibt es nichts zu beschönigen.

In den letzten Jahren hat sich aber Vieles zum Positiven verbessert.

z.B. wer heute eine Psychische Stärkungsmaßnahme (PSM) [alt Präventivkur] beantragt, wird sie auch bekommen --- es sei denn, er/sie ist bereits medizinisch behandlungsbedürftig.

https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,74034.0.html





aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

LwPersFw

Zitat von: NinaPl am 12. August 2024, 09:23:13

Dir wird es nicht mehr besser gehen, die PTBS hast du dein Leben lang, die Bundeswehr ist in der Pflicht sich um dich zu kümmern!


Das wird und muss die Bundeswehr auch, da er - so lese ich es zumindest - eine anerkannte Wehrdienstbeschädigung hat.

aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Maddin84

Vielen Dank für die Nachricht und die Infos. Mit dem BFD sowie Sozialdienst bin ich in stetigem Kontakt.

Maddin84

#8
Zitat von: IT-ler am 06. August 2024, 11:49:47
Hilfe wurde ja soweit alles geschrieben.

Eine Frage stellt sich mir aber, warst du 16* freiwillig im Einsatz. Da würde ich schon als Vorgesetzter ein Rigel vorschieben um sowas zu verhindern, die meisten gingen nur wegen der Kohle in den Einsatz und haben nicht an die Folgen gedacht. tztz 16*  von 2005 bis 2012 sind in 7 Jahre beachtliche Leistung und verbrennt jeden Soldaten, entweder bist im fliegerischen Dienst gewesen oder du hast dich verrechnet.

Wünsche dir dennoch volle Genesung und Unterstützung aus allen Bereichen BFD, Sozialdienst der BW und von deinen Lotzen.

Vielen Dank für den Kommentar. Ja, die Einsätze waren freiwillig. Verrechnet habe ich mich nicht bei der Anzahl. Wir sind  nicht wie beim Heer als ganzer Zug oder Kompanie nach Afghanistan verlegt, sondern immer in kleinen Trupps 4-6 Mann.Bei uns gab es auch keinen langfristig planbaren Einsatz.von der Führung gab es jedes Jahr eine Liste mit Zeiträumen und Dienstposten, die mein Bereich im Einsatz zu besetzen hatte.Das war eine gute Sache, da man bei dieser Planung sich mit anderen Kameraden absprechen konnte. Die Einsatzzeiträume waren kürzer, nicht gleich immer 8 Monate. Dafür war ich dann jedoch z.B.  3 mal pro Jahr los. Grundsätzlich war das an sich auch alles völlig in Ordnung so, bis auf die Erlebnisse


Maddin84

Zitat von: NinaPl am 12. August 2024, 09:23:13
Du lässt dich aus dem WBA entlassen obwohl du gesundheitlich zerstört bist? Hast du einen Rechtsbeistand? Ich würde dir empfehlen dich von einem spezialisierten Rechtsanwalt beraten zu lassen, es gibt zB eine Kanzlei in Kiel und einen in Lüneburg.

Du hattest die Anerkennung bereits und gibst sie jetzt kampflos zurück?!
Dir wird es nicht mehr besser gehen, die PTBS hast du dein Leben lang, die Bundeswehr ist in der Pflicht sich um dich zu kümmern! Lass dich nicht verarschen!

Nimm Kontakt zum Bund dt Einsatzveteranen auf!


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Alles Gute für dich und hol dir Unterstützung durch erfahrene Kameraden und Anwälte!







Danke für deinen Beitrag. Ja ich lasse mich aus dem WBA entlassen. Mein Ziel war es einigermaßen Gesund zu werden werden. BS tauglich und auf einem festen Dienstposten, nach beruflicher Qualifikation meinen Dienst zu leisten. Sofern die Ziele der Schutzzeit erreicht, sind sie seit November 2023, und die 6 monatige Probezeit überstanden ist. So steht es im Einsatzweiterverwendungsgesetz. Dieses finde ich übrigens sehr durchdacht und man merkt, dass sich diejenigen die dieses Gesetz entworfen haben, sich wirklich Gedanken um uns Einsatzgeschädigte machen. Hier ist klar geregelt, was aufeinen zukommt, was man erwarten kann oder auch nicht. Es hat mich viel Mut gemacht, da ich genau wusste worauf es ankommt und das es sich dafür lohnt jeden Tag zu kämpfen.

Ich kann und werde es natürlich nicht pauschalisieren, wenn ich sage das es leider in der Truppe anders läuft als es in dem Gesetz geregelt ist. Ich spreche hier ausschließlich von meinen persönlichen Erfahrungen an meinem Standort.

Ja, ich habe einen guten Anwalt. 2014 hat Herr Steinmeyer meine WDB gemacht. Sofort dauerhafter GdS 50. Die Anerkennung gebe ich nicht kampflos zurück. Zum 01.08. wurde mir bereits die Zahlung für lediglich GdS 30 überwiesen. Den entsprechenden Bescheid habe ich noch nicht einmal erhalten. Darum kümmert sich nun aber der Anwalt. Ich kämpfe nun wie damals bereits um den GdS 50, den ich 12 Jahre angeblich dauerhaft hatte. Um die Ziele aus dem Einsatzweiterverwendungsgesetz kämpfe ich jedoch nicht mehr. Dies tat ich seit 2012 und seit 2018 in der neuen Dienststelle. Grundsätzlich kann man sagen, dass es bei der Marine nicht so sehr viele Einsatzgeschädigte gibt. Zum Glück. Dadurch fehlt jedoch auch die Erfahrung mit Menschen wie uns und dem entsprechenden Verwaltungsaufwand durch BAPers und San. In meinem Fall fehlte leider auch das Verständnis und die Unterstützung. Natürlich bekommt man nur Unterstützung wenn man darum bittet. Ich habe nachher schon darum gebettelt. Da ich mir hierdurch auch leider kein Gehör verschaffen konnte, mich die aktuellen Anliegen immer mehr und mehr belastet haben, musste ich die Reißleine ziehen. Das ging jetzt seit 2018 so. Ich fühle mich dadurch kaputter und kranker, als ich vor 6 Jahren die neue Dienststelle betrat. Ich bekomme mittlerweile Panikattacken, Magenprobleme, Herzstechen..., sofern ich nur zum Arzt in die Dienstelle muss. Das sind für mich absolute Alarmsignale. Darum habe ich das WBA beendet. Diese Symptome habe ich ,,draußen" so extrem nicht. Woher dies kommt habe ich gerade geschildert. Dieses kannte ich bis letztes Jahr nicht, wenn ich im Dienst war. Allein mit dem Akt der Dauermedikamente ist man als PTBS erkrankter schnell überfordert. Wie sind da eure Erfahrungen? Ich muss zuhause hierüber Buch führen und genau zählen und planen. Es sind 4 verschiedene Medikamente die ich nehmen muss. Es dauert 8-10 Wochen 🙈🙈 von Bestellung bis zum Empfang. Die 4 Medikamente treffen unterschiedlich ein. Somit ist es, für mich, nicht so einfach dies unter einen Hut zu bekommen, nebenher. Wir reden hier von handelsüblichen Medikamenten, die in jeder Apotheke falls nicht vorrätig innerhalb von 3Stunden verfügbar sind und diese zusammen abgeholt werden können. Ich habe nicht das Handtuch geworfen weil ich keinen Bock mehr habe oder mir sonst irgendwas herbeihole. Sondern weil ich aufgrund meiner Erkrankung,vor Ort einfach benachteiligt und allein gelassen werde. Mit diesen persönlichen Erlebnissen nach der Anerkennung der WDB und alles weitere im täglichen Dienst hätte möglicherweise der ein oder andere gesunde Kamerad schon zu tun. Ich freue mich auf den 31.12.24, wenn dieser Spuk ein Ende hat,ich hoffentlich runterfahren und ohne diese Gedanken und Sorgen ein hoffentlich irgendwann halbwegs normales Leben führen kann.

Dir/Euch wünsche ich ebenfalls alles Gute.

Maddin84

Zitat von: LwPersFw am 12. August 2024, 09:53:15
Zitat von: NinaPl am 12. August 2024, 09:36:13
Also bei der Marine kommt man locker auf so viele Auslandseinsätze, wenn man nicht selber die Reißleine zieht, und bzgl ISAF kann ich mir das auch vorstellen.

Ich war 2012, 2013, 2015, 2016 im Auslandseinsatz. Und dann war ich mental Brei und bin es bis heute. Weil kein Wert auf Nachbereitung, Präventiv Kur oder allgemein mentale Gesundheit gelegt wird.

Zusammen reißen und weiter machen ist die Devise. Wie ein Karussell das sich dreht und wer den Halt verliert und rausfliegt schlägt hart auf dem Boden auf und liegt mit gebrochenen Knochen da wo er landet und muss sich selbst verarzten.

Wie viele Ihrer Beiträge reflektiert dies Ihre persönliche Situation und ist nicht zu verallgemeinern.

Ja, es gab und gibt Fälle die definitiv nicht gut gelaufen sind. Da gibt es nichts zu beschönigen.

In den letzten Jahren hat sich aber Vieles zum Positiven verbessert.

z.B. wer heute eine Psychische Stärkungsmaßnahme (PSM) [alt Präventivkur] beantragt, wird sie auch bekommen --- es sei denn, er/sie ist bereits medizinisch behandlungsbedürftig.

https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,74034.0.html









Diese Aussage kannst ich leider so nicht unterschreiben. 2022 sowie 2023 wurde bei mir die Präventivkur oder meinetwegen auch PSM abgelehnt. Also vermutlich auch eine kann Bestimmung, wie zahlreiche andere Dinge auch.

Maddin84

Zitat von: LwPersFw am 12. August 2024, 09:58:03
Zitat von: NinaPl am 12. August 2024, 09:23:13

Dir wird es nicht mehr besser gehen, die PTBS hast du dein Leben lang, die Bundeswehr ist in der Pflicht sich um dich zu kümmern!


Das wird und muss die Bundeswehr auch, da er - so lese ich es zumindest - eine anerkannte Wehrdienstbeschädigung hat.




Die Bundeswehr kümmert sich definitiv, die Frage ist, ist es gut oder schlecht? In meinen Fall Mega beschisschen. Gds 60 2012 bis 2014. Seit 2014 "dauerhaft"😅 GdS 50. Ab August 2024 GdS 30.
Juli 2027 soll die nächste Begutachtung sein. Ich denke durch die aufgezeigten Zahlen ist die Tendenz ersichtlich und man sieht wo die Reise hingeht. Ich vermute ganz stark das ich ab 2027 top fit und kerngesund bin und somit gar keinen Anspruch mehr auf einen GdS habe.

Maddin84

#12
Ebenfalls finde ich einige Punkte im zukünftig inkrafttretenden Soldatenentschädigungsgesetz Augenwischerei. Z.B. die extrem erhöhten monatlichen Entschädigungszahlungen. Auf die Masse der Einsatzgeschädigten kommen da sehr hohe Summen zusammen. Geht man das jedoch so wie bei mir und anderen Einsatzgeschädigten aus meinem Umfeld an, Begutachtung nach aktenlage und man setzt ohne Rücksicht auf Verluste einfach den GdS herunter, spart man Kohle ohne Ende, ab nächstes Jahr auf, auf die Maße gerechnet.

Ebenfalls finde ich persönlich den folgenden Paragraph aus dem SEG völlig utopisch und wieder sprüchlich.


§ 12 Abfindung


Anstelle der monatlichen Zahlung nach § 11 Absatz 1 kann auf Antrag eine Abfindung in Höhe des 60-fachen der monatlichen Zahlung gezahlt werden, wenn die geschädigte Person das 18. Lebensjahr vollendet hat und nicht zu erwarten ist, dass innerhalb der nächsten fünf Jahre der Grad der Schädigungsfolgen wesentlich sinkt.

Völlig widersprüchlich meiner Ansicht nach. Ich habe die Erkrankung seit 12 Jahren mit dem dauerhaften GdS von 50. Jetzt 2024 reduziert man meinen GdS auf 30, mit dem Argument meine PTBS sowie die Begleiterkrankungen behindern mich nicht mehr im Alltag. Das ist doch geisteskrank. Woher kommen solche völlig verkehrten Infos, zu demjenigen Arzt im BAPers, der mich nach Aktenlage begutachtet und mich Sie gesehen hat???


Dies ist ebenfalls ein Zeichen von völligem Desinteresse, denn ich wäre sehr gerne zur Präsenzbegutachtung gefahren. Glücklicherweise habe ich zahlreiche externe aktuelle  Fachbriefe/Gutachten die ein völlig anderes Ergebnis zeigen und sich alle decken.


Also wie soll man jetzt die Zahlung der monatlichen Entschädigung als Einmalzahlung für 60 Monate beantragen, wenn jetzt schon wieder feststeht, dass ich 2027 wieder begutachtet werde und niemald sagen kann, ob nicht zu erwarten ist, dass innerhalb der nächsten fünf Jahre der Grad der Schädigungsfolgen wesentlich sinkt.


Das ist in meinen Augen völlig Sinnfrei und absolut an der Realität vorbei.




EDIT: Lesbarkeit verbessert

LwPersFw

Zitat von: Maddin84 am 18. August 2024, 02:36:48
Zitat von: LwPersFw am 12. August 2024, 09:53:15
Zitat von: NinaPl am 12. August 2024, 09:36:13
Also bei der Marine kommt man locker auf so viele Auslandseinsätze, wenn man nicht selber die Reißleine zieht, und bzgl ISAF kann ich mir das auch vorstellen.

Ich war 2012, 2013, 2015, 2016 im Auslandseinsatz. Und dann war ich mental Brei und bin es bis heute. Weil kein Wert auf Nachbereitung, Präventiv Kur oder allgemein mentale Gesundheit gelegt wird.

Zusammen reißen und weiter machen ist die Devise. Wie ein Karussell das sich dreht und wer den Halt verliert und rausfliegt schlägt hart auf dem Boden auf und liegt mit gebrochenen Knochen da wo er landet und muss sich selbst verarzten.

Wie viele Ihrer Beiträge reflektiert dies Ihre persönliche Situation und ist nicht zu verallgemeinern.

Ja, es gab und gibt Fälle die definitiv nicht gut gelaufen sind. Da gibt es nichts zu beschönigen.

In den letzten Jahren hat sich aber Vieles zum Positiven verbessert.

z.B. wer heute eine Psychische Stärkungsmaßnahme (PSM) [alt Präventivkur] beantragt, wird sie auch bekommen --- es sei denn, er/sie ist bereits medizinisch behandlungsbedürftig.

https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,74034.0.html


Diese Aussage kannst ich leider so nicht unterschreiben. 2022 sowie 2023 wurde bei mir die Präventivkur oder meinetwegen auch PSM abgelehnt. Also vermutlich auch eine kann Bestimmung, wie zahlreiche andere Dinge auch.

Bitte dabei beachten:

"Bei Vorliegen einer behandlungsbedürftigen Gesundheitsstörung darf eine PSM nicht gewährt werden."

Denn wer bereits erkrankt ist soll behandelt werden.
Dies war nicht Ziel der Präventivkur, bzw. jetzt der PSM.

Für bereits Erkrankte gelten diese Grundsätze:
https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,74034.msg747467.html#msg747467

aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

LwPersFw

Und zum neuen § 12 SEG.

Wir haben ja festgestellt das Sie leider ein Fall sind bei dem Vieles schlicht falsch gelaufen ist...

Das grundsätzliche Problem bei PTBS ist ... das man von Außen schwer den Einzelfall bewerten kann.

Hier bedarf es des umfassenden Einblicks in die Unterlagen.

Deshalb ist es gut das Sie anwaltlich vertreten werden!
Auch der Hinweis auf die Unterstützung durch den Bund Deutscher Einsatzveteranen ist nur zu unterstützen.

Letztlich sollte doch aber wichtiger sein, dass Sie überhaupt eine finanzielle Unterstützung erhalten, mit der man sich z.B. den Alltag erleichtern kann, auch wenn es "nur" monatlich ist.

Ich hoffe das Ihr Anwalt eine sachgerechte Änderung herbeiführen kann !!


Und noch als Hinweis zur Begutachtung nach Aktenlage.
Dies ist keine Besonderheit der Bundeswehr.
Dieses Verfahren wenden auch die gesetzlichen und privaten Krankenkassen an.
Hintergrund ist, dass sich der Gutachter ein Bild machen soll nicht aus einer Momentaufnahme an einem Tag X, wo er den Patienten real sieht, sondern aus allen in der Patientenakte verfügbaren Befunden, sonstigen Gutachten, etc. .

Das Problem für uns Geschädigte ist, dass man dieses Verfahren nur schwer persönlich nachvollziehen kann.



aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

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