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Mitteilung von Ernährungsbesonderheiten

Begonnen von Gast[240924], 24. September 2024, 15:58:55

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Gast[240924]

Guten Tag allerseits,

ich fange bald meine AGA an und wollte wissen, wie man Besonderheiten (z.B. Allergien, vegetarisch, usw.) mitteilt. Muss man bei der Kaserne anrufen oder teilt man dies bei der Einschleusung mit.

Ich bedanke mich schon im Vorfeld für Ihre Antworten.

F_K

Nunja,

Allergien, die die Einnahme der "normalen" Truppenverpflegung unmöglich machen, führen wohl zu einer (nachträglichen) Aufmunterung.

Vegetarische Verpflegung steht zur Verfügung.


KlausP

Sie haben eine Lebensnittelallergie? Das haben Sie auch bei der Musterung angegeben?

Auf vegetarische und religiöse Ernährungsgewohnheiten ist die Bundeswehr zumindest im täglichen Kasernendienst inzwischen eingestellt. Bei Übungen und besonders im Einsatz kann das aber schon Probleme bereiten.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Gast[240924]

Zitat von: KlausP am 24. September 2024, 17:10:27

Auf vegetarische und religiöse Ernährungsgewohnheiten ist die Bundeswehr zumindest im täglichen Kasernendienst inzwischen eingestellt. Bei Übungen und besonders im Einsatz kann das aber schon Probleme bereiten.

Also müsste ich dies dann vor Ort mitteilen, wenn ich Sie richtig verstanden habe?

KlausP

StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Gast[240924]

Zitat von: KlausP am 24. September 2024, 17:19:34

Die Frage zur Allergie haben Sie nicht beantwortet.

Ich bin nicht allergisch. Habe nur Lebensmittelunverträglichkeiten und Allergien in meinem Kopf gleichgestellt.
Für das Missverständnis entschuldige ich mich und danke nochmals für die schnelle Antwort.

HubschrauBär

Der Speiseplan in der Truppenküche wird nicht wegen ihrer Unverträglichkeiten angepasst werden.
Es gibt immer eine Auswahl aus mehreren Hauptspeisen und Beilagen. Da müssen sie halt auswählen was ihnen passt.

Ralf

ZitatIch bin nicht allergisch. Habe nur Lebensmittelunverträglichkeiten und Allergien in meinem Kopf gleichgestellt.
Auch das ist bei der Musterung mitzuteilen. Und wenn das trotz der wahrheitsgemäßen Angabe zu einer Tauglichkeit geführt hat, ist das erst einmal kein Problem.
Die Frage, ob du das auch mitgeteilt hast, steht ja auch noch im Raume.
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