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Beförderung und Dienstzeitfestsetzung

Begonnen von MRBK, 26. September 2024, 15:09:29

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MRBK

Hallo zusammen,

ich möchte kurz meine Situation schildern und um Rat bitten:


  • 1. August 2021: Eintritt in die Bundeswehr als StUffz FA
  • Juli 2022: Abschluss aller Laufbahnlehrgänge und sitze auf meinem Dienstposten
  • 1. August 2022: Beförderung zum Fw

Nach dieser Entwicklung hätte ich theoretisch bereits am 1. August 2024 die Stehzeit zum OF erreicht. Allerdings ist meine Beförderung bisher noch ausständig. Auf Nachfrage wurde mir mitgeteilt, dass ich eine Dienstzeitfestsetzung von mindestens 6 Jahren benötige. Momentan wurde ich jedoch nur auf 5 Jahre festgesetzt.

Durch diese Regelung habe ich mittlerweile bereits 2 Monate Laufbahnnachteile, obwohl alle erforderlichen Lehrgänge abgeschlossen sind und ich seit 2 Jahren auf meinem Dienstposten sitze.

Wie kann ich in dieser Situation am besten vorgehen, um mögliche Nachteile zu minimieren? Soll ich eine formelle Beschwerde einlegen, und wenn ja, wie wäre dafür der richtige Weg?

SolSim

Warum sind Sie auf 5 Jahre festgesetzt? Haben Sie sich um eine höhere Festsetzung ,,gekümmert"? Fehlen noch Ausbildungsabschnitte?

Auch wenn es niemand hören möchte. Es besteht kein Anspruch auf Beförderung?

MRBK

Zitat von: SolSim am 26. September 2024, 15:56:23
Warum sind Sie auf 5 Jahre festgesetzt?
Hat wohl irgendjemand entschieden schätze ich, SAZ ist definitiv länger

Zitat von: SolSim am 26. September 2024, 15:56:23
Haben Sie sich um eine höhere Festsetzung ,,gekümmert"?
Muss man das aktiv? Die 5er-Verlängerung kam auch automatisch

Zitat von: SolSim am 26. September 2024, 15:56:23Fehlen noch Ausbildungsabschnitte?
Nein, voll ausgebildet inkl. FL3, Englisch, und all dem anderen Zeug was noch so auf dem Plan stand.


Ralf

Die Frage die du stellen solltest ist, warum du dann noch nicht auf die volle Zeit festgesetzt bist.
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Helft mit, dass es so bleibt.

Nachtmensch

Zitat von: MRBK am 26. September 2024, 15:09:29
Durch diese Regelung habe ich mittlerweile bereits 2 Monate Laufbahnnachteile, obwohl alle erforderlichen Lehrgänge abgeschlossen sind und ich seit 2 Jahren auf meinem Dienstposten sitze.
Welche Nachteile meinst du? Ich kann da keine erkennen.

F_K


MRBK

Zitat von: Ralf am 26. September 2024, 17:49:33
Die Frage die du stellen solltest ist, warum du dann noch nicht auf die volle Zeit festgesetzt bist.
Das frage ich mich tatsächlich auch. Wie wird das gehandhabt, müsste ich nicht eigentlich schon nach beenden der Laufbahnprüfung und dem sitzen auf dem Dienstposten die volle Zeit festgesetzt bekommen?
Wer stoßt das an? BaPers? Pers?

Zitat von: F_K am 27. September 2024, 08:16:47
Frage:

Läuft ein (gerichtliches) Disziplinarverfahren?
Nein, ganz im Gegenteil, bisher nur positiv aufgefallen. Beurteilung passt, förmliche etc. schon erhalten usw.


Ralf

Zitat von: MRBK am 27. September 2024, 09:06:49
Zitat von: Ralf am 26. September 2024, 17:49:33
Die Frage die du stellen solltest ist, warum du dann noch nicht auf die volle Zeit festgesetzt bist.
Das frage ich mich tatsächlich auch. Wie wird das gehandhabt, müsste ich nicht eigentlich schon nach beenden der Laufbahnprüfung und dem sitzen auf dem Dienstposten die volle Zeit festgesetzt bekommen?
Wer stoßt das an? BaPers? Pers?

BAPersBw, deswegen frage ich ja, ob du darauf eine Antwort weißt.
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F_K

Also: Anfrage an BAPers, ggf. Antrag auf Festsetzung volle Dienstzeit (als Reminder).

MRBK

Zitat von: Ralf am 27. September 2024, 09:25:30
BAPersBw, deswegen frage ich ja, ob du darauf eine Antwort weißt.
Zitat von: F_K am 27. September 2024, 10:00:28
Also: Anfrage an BAPers, ggf. Antrag auf Festsetzung volle Dienstzeit (als Reminder).
Kleiner Nachtrag: Auch wenn es vom Pers meist (leider) so kommuniziert wird, habe ich auf eigene Faust mit BaPers telefoniert und es wurde festgestellt, dass wohl meine Laufbahn "zu schnell" ging und deswegen ich noch auf Ausbildung stand. Dass ich bereits seit 2 Jahren aber schon auf meinem DP arbeite, wäre wohl für ihn eine fehlende Info gewesen. Aktueller DZE wäre am 31.7.25 gewesen und deswegen wäre ich auch erst am 31.1.25 bei ihm aufgepoppt.
Am Ende wird das nun so geklärt, dass ich "offiziell" auf den DP komme und in den nächsten Wochen rückwirkend zum 1.8. zum OF Befördert werde.

Manchmal muss man sich dann doch eben selbst um Dinge kümmern, die eigentlich ja auch der Pers hätte(oder müssen) machen können.

F_K

Danke für die Info.

Ja, manche Dinge sollte man ggf. (auch) prüfen.

LwPersFw

Zitat von: MRBK am 27. September 2024, 10:56:59

und in den nächsten Wochen rückwirkend zum 1.8. zum OF Befördert werde.


Eine rückwirkende Beförderung ist nicht zulässig und wird nicht erfolgen. § 42 Abs 3 i.V.m. § 41 Abs 2 SG

Nur eine rückwirkende Planstelleinweisung ist möglich. § 49 Abs 2 BHO

Damit also zumindest die Planstelleneinweisung zum 01.08.2024 zulässig ist, müsste die Beförderung spätestens m.W.v. 01.10.2024 ausgesprochen werden.

Das ist nächsten Dienstag...


aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Ralf

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MRBK

Danke für die Antworten. Also hat mich da BaPers angelogen?
Finde das ganze nun etwas schwierig. Also ist in meinen Augen doch ein Nachteil entstanden, richtig?
Was wäre geraten in meiner Situation nun zu tun?

Nachtmensch

Welcher Nachteil soll entstanden sein? Man hat keinen Anspruch auf Beförderung.

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