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Gesetz zur Modernisierung des Wehrdienstes - Wehrdienst-Modernisierungsgesetz

Begonnen von LwPersFw, 06. November 2024, 15:00:18

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dunstig

Kann man abschätzen, inwiefern dies im Bereich der Verwaltung zu einer Entschlankung führen wird oder werden die Strukturen für den FWDL auch weiterhin vorgehalten bzw. gehen in die Musterorganisation 2028 über?
"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

Ralf

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F_K

Zusatzfrage - FWDL waren ohne "festen" Dienstposten - so auch bei Kurzzeit SaZ?

Es gab extra FWDL HSch - mit dem Versprechen von 7 Monaten Ausbildung dort - gibt es dann einen SaZ HSch?

Das "Anziehen % Verschärfen" von Voraussetzungen führt natürlich zu weniger (geeigneten) Bewerbern - ist dies mit kalkuliert?

tdn



Ralf

Ich gehe davon aus, dass die SaZ (so wie bisher auch) auf DP zu führen sein werden. Es werden also sukzessive jedes Jahr zusätzlich 5.000 DP ausgebracht werden müssen.

ZitatDas "Anziehen % Verschärfen" von Voraussetzungen führt natürlich zu weniger (geeigneten) Bewerbern - ist dies mit kalkuliert?
Das wird man nicht machen. Die Kurz-SaZ werden maximal die Anforderungen wie FWDL haben.
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F_K

@ Ralf;

Wenn SaZ DP, dann haben diese auch entsprechende Anforderungen.

Wird spannend, weil z. B. ein Mannschafter auch ggf. 8 Monate und länger ausgebildet wird - also könnte dort kein SaZ 6 Monate eingeplant werden.

Auch bei Bewerbern Ü40 für die Manmschaftslaufbahn wäre es nicht so einfach wie bei FWDL (wo das Alter egal ist).

However - kann man so machen, so ist die Gehaltsfrage einfach gelöst, 200 Euro mehr.

Weiterer Nachteil - einfach verkürzen / verlängern ist dann mehr Aufwand bzw. nicht mehr möglich.

Ralf

Die Anforderungen gelten ja nicht für FWDL oder SaZ, sondern für die Verwendung: ein PzGren SaZ oder FWDL hat die selben Anforderungen, die nämlich aus dem Anforderungssymbol erwachsen.
Wenn es heute also bereits einen FWDL als PzGren gibt, dann wird es den auch als SaZ-Kurz geben. Solange sich hier die SK im AnfProfil nicht anders entscheiden. Was vielleicht mit Blick auf eine verpflichtende Eiberufung auch noch sein kann und wahrscheinlich muss.

Verkürzen: über den §40 (7) möglich
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LwPersFw

Zitat von: Ralf am 22. Juli 2025, 16:54:27Verkürzen: über den §40 (7) möglich


Da ALLE als SaZ eingestellt werden... wird ja auch, wie bei den bisherigen SaZ, die Möglichkeit des Widerrufs in den ersten 6 Monaten bestehen bleiben.

Was rechtlich dem von @Ralf genannten § 40 (7) SG entspricht.

Und zum Thema Ausbildung...
Auch hier sind ja bereits Änderungen in der Umsetzung.

Aus GA und SGA wurde in Teilen die 6-monatige Basisausbildung, deren Verstetigung geplant ist.

Wer also nur 6 Monate dienen möchte... absolviert z.B. diese... und gut ist.

Beispiele Basisausbildung - in den Link's unten:

Jäger

Gebirgsjäger

Aufklärer

Heimatschutz

aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

F_K

Bei einem FWDL war eine Verkürzung NACH Ablauf der Probezeit problemlos möglich. Wegen der Art des DP und des Dienstverhältnisses.

Bei einem SaZ (und Überlegungen zur Einführung eines Pflichtdienstes) wird ein dienstlichen Interesse regelmäßig NICHT vorliegen - dies ist ja schon jetzt praktisch so.

Die Option FWDL als "Überbrückung" fällt also praktisch weg, sofern der Zeitraum nicht schon vorher klar ist.

Also etwas mehr Geld, für weniger Flexibilität- die Auswirkungen davon kann ich nicht beurteilen.

LwPersFw

Zitat von: F_K am 22. Juli 2025, 20:31:16Die Option FWDL als "Überbrückung" fällt also praktisch weg, sofern der Zeitraum nicht schon vorher klar ist.

Also etwas mehr Geld, für weniger Flexibilität- die Auswirkungen davon kann ich nicht beurteilen.
 

Alles eine Frage der Perspektive...  ;)

Wer z.B. studieren will... sollte den Zeitraum zur Überbrückung bestimmen können...

Und selbst wer sich z.B. für 12 Monate verpflichtet und nach 6 Monaten nicht mehr raus kommt und die Verpflichtung erfüllen muss...

... bekommt als 18-jähriger, der noch bei Mutti wohnt ... für die 12 Monate ca. 27.000 € / netto ...

Und ggf. bekommt er ja noch eine Prämie on top.

Oder den Führerschein bezahlt...(darüber wird ja nachgedacht)

Ach ja... Minus 30 Tage Urlaub... Feiertage...

Und das bei einer minimalen Leistungsanforderung von Seiten des Dienstherrn...


Ich hatte in meinem ersten Lehrjahr insgesamt 600 Mark...  ;D
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Ali1896


F_K

Nunja - bei 6 Monaten Basisausbildung, und dem Monat Urlaub fehlt vermutlich die Zeit für 4 Wochen Fahrschulausbildung - auch da gibt es ein Kapazitätsproblem.

Unabhängig von der Perspektive - meine Vorhersage - die zusätzlich notwendigen "Freiwilligen" werden so nicht erreicht werden.

LwPersFw

Zitat von: F_K am 23. Juli 2025, 00:30:24Nunja - bei 6 Monaten Basisausbildung, und dem Monat Urlaub fehlt vermutlich die Zeit für 4 Wochen Fahrschulausbildung - auch da gibt es ein Kapazitätsproblem.


Bei 6 Monaten wären es 15 Tage EU ... aber das ist eben so...

Beim Führerschein geht es um den Erwerb des zivilen Führerscheins außerhalb der Bw --- hier gibt es Denkmodelle (!) einen - nicht geringen - Zuschuss zu zahlen.
Das heißt keine Auswirkung auf den Dienst.

ZitatUnabhängig von der Perspektive - meine Vorhersage - die zusätzlich notwendigen "Freiwilligen" werden so nicht erreicht werden.

Da sind wir uns einig :D

Aber der Minister hat sich halt auf einen politischen Weg begeben ... wo er liefern muss ... Aufwuchs Langdiener SaZ, Aufwuchs Reserve, Leuchtturmprojekte wie PzBrig 45, Bereitstellung der der NATO angezeigten Heeresverbände, etc. etc.

Da ist nichts tun keine Option ... auch wenn der Strohhalm noch so dünn ist...  ;)



aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

LwPersFw

Zitat von: Ali1896 am 22. Juli 2025, 22:49:53Da war die Butter aber auch noch billiger und Twix hieß noch Raider.

Wie "damals" kauft aber auch heute Mutti die Butter...  ;D

Und es ist doch ein "kleiner" Unterschied zwischen 600 Mark (ca. 300 €) und 27.000 € ... selbst wenn man zu Hause etwas "Kostgeld" bei den Eltern abgeben muss...  ;)


Auch der Vergleich mit anderen jungen Menschen verdeutlicht die Relationen:

z.B. ein Jungkoch liegt netto bei ca. 1600 - 2100 € / Monat.

Dieser hat aber 3 Jahre Lehre hinter sich...
Hat i.d.R. keine 41h-Woche und Arbeitszeiten die viele nicht mögen...
Und wer mal eine Küche erlebt hat ... da geht's in den Hauptzeiten richtig zur Sache...

Vergleichen wir dies mal mit den Anforderungen an unsere Kurzdiener...  ;)

Was ich damit sagen will ... wem diese finanzielle Ausgestaltung des Kurz-Dienstes immer noch nicht genügt... hat definitiv überzogene Forderungen...


Das allein auch diese finanzielle Anpassung nicht die Kasernen füllen wird ... steht ja außer Frage - denn die Demographie kann man nicht überlisten...

aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

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