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Gesetz zur Modernisierung des Wehrdienstes - Wehrdienst-Modernisierungsgesetz

Begonnen von LwPersFw, 06. November 2024, 15:00:18

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Ali1896

Keine Frage: Das Finanzielle fand ich beim Freiwilligen Wehrdienst schon ziemlich gut, gerade im Vergleich zu BFD oder FSJ. (Ein Unterschied, der mMn problematisch ist – junge Menschen, deren Eltern nicht den entsprechenden finanziellen Background haben, werden sich dann eher nicht für den sozialen Dienst entscheiden, wenn dort nur das Taschengeld gezahlt wird, das aktuell üblich ist.)

Mich beschäftigt aber vor allem die Sorge, dass man jetzt beim Wehrdienst den zweiten Schritt vor dem ersten macht. Oder wie schätzt ihr, die aktiven, das ein? Laufen im Hintergrund schon die entsprechenden Maßnahmen, um die Strukturen und Prozesse – gerade in den Karrierecentern – auf den (erhofften) Ansturm vorzubereiten? Ich schaue da natürlich mit meinen anekdotischen Erfahrungen drauf, eure Einschätzungen ,,von innen" (und vielleicht auch ,,von oben") wären für mich sehr interessant. Bei @Ralf und @LwPersFw klang ja schon an, dass es da durchaus Pläne gibt.

(Eine kleine allgemeine Anmerkung: Manchmal sind eure Texte für Zivilisten wegen der Bundeswehr-Abkürzungen schwer zu lesen. Google hilft meist, aber wenn es Zeit und Dienst zulassen, wäre es super, hin und wieder die Langform zu benutzen – aus Rücksicht auf Leute, die nicht so tief im Thema stecken.)

F_K

Damit das klar ist - von den Leistungen her ist schon FWDL ein SUPER Angebot - Basisausbildung bringt auch viel zusätzlichen "Urlaub" - dass gibt es auch so in keinem anderen "Kurzzeitjob".

LwPersFw

Unter diesem Link findet sich eine aktuelle Version des Referentenentwurf...

https://cdn.table.media/assets/dokumente/2025-07-17_referentenentwurf-wdmodg.pdf

Darin z.B. zu finden:

"Artikel 3 Soldatengesetz

neu  ,,§ 31b Zuschuss zum Erwerb einer Fahrerlaubnis der Klasse B" 

,,(1)
Personen, die aufgrund freiwilliger Verpflichtung einen durchgehenden Wehrdienst von mindestens zwölf Monaten geleistet haben,
wird nach Maßgabe der Absätze 2 und 3 auf Antrag ein einmaliger Zuschuss für den erstmaligen Erwerb einer Fahrerlaubnis der
Klasse B im Sinne der Fahrerlaubnis-Verordnung gewährt.
 
(2)
Die Gewährung des Zuschusses setzt voraus, dass

1. eine Fahrschulausbildung innerhalb von zwölf Monaten vor Antritt und zwölf Monaten nach Beendigung des Wehrdienstes mit dem Erwerb einer Fahrerlaubnis der Klasse B abgeschlossen wurde und

2. der Antrag nach Ablauf von zwölf Monaten seit dem Erwerb der Fahrerlaubnis gestellt wird.
 
(3)
Der Zuschuss wird bis zu einer Höhe von 3.500 Euro gewährt, soweit die nachgewiesenen Kosten auf den Besuch einer
Fahrschule sowie auf die Gebühren der Fahrerlaubnisprüfung entfallen sind, für den Erwerb einer Fahrerlaubnis der Klasse B
aufgewendet wurden, der verpflichteten Person tatsächlich entstanden sind und diese nicht anderweitig erstattet oder bezuschusst wurden."
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

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