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Vorläufige Einplanung

Begonnen von rjay, 11. Januar 2025, 19:18:30

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rjay

Alles klar, vielen Dank Ralf.

rjay

Moin zusammen,

eben einen Anruf von meinem Einplaner bekommen, D5 für 3 Jahre. Im ersten Moment war ich einfach nur baff.

Daraufhin habe ich beim MedA angerufen und dort wurde mir gesagt das der Befund aus dem Krankenhaus nicht gut ausfiel obwohl ich ein gutes Gefühl danach hatte.
Habe dort alles erklärt, unter anderem das ich krank war um meinen Vater zu pflegen und nicht weil ich selbst was hatte und das ich weder Tabletten noch eine Therapie gemacht habe. Wozu auch, ich habe nichts!

Mir wurde eben am Telefon gesagt, dass die Psychologin im Krankenhaus mich angeblich darauf hingewiesen hat eine Therapie zu machen. Davon war aber nie die Rede. Ich wurde nach 20min entlassen und mir wurde lediglich gesagt das ich einen Anruf erhalten werde.

Meine Frage ist nun, gibt es Möglichkeiten sich ,,zu wehren" wenn man sich ungerecht behandelt fühlt bzw. das Gefühl hat falsch ,,bewertet" worden zu sein? Oder muss ich jetzt einfach damit leben das die Menschen denken ich hätte einen an der Waffel?


Liebe Grüße

tdn

Eine Beschwerde steht jedem frei der sich beschwert fühlt.

F_K

Anmerkung:

Sowohl Hausarzt als auch ein Facharzt (!) haben eine Erkrankung diagnostiziert - und der Facharzt sieht Behandlungsbedarf.

(Es geht hier um Deine Gesundheit - und während einer Anpassungstörung dann neue massive Veränderungen, dazu "Waffen", sind halt keine gute Idee).

Insoweit würde ich dies als deutlichen Hinweis sehen, meine Gesundheit zu verbessern. Gute Besserung.

LwPersFw

ZitatMeine Frage ist nun, gibt es Möglichkeiten sich ,,zu wehren" wenn man sich ungerecht behandelt fühlt bzw. das Gefühl hat falsch ,,bewertet" worden zu sein?


Siehe hier im letzten Drittel des Beitrags:

https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php?msg=688479


aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

rjay

Zitat von: F_K am 17. März 2025, 11:01:10Anmerkung:

Sowohl Hausarzt als auch ein Facharzt (!) haben eine Erkrankung diagnostiziert - und der Facharzt sieht Behandlungsbedarf.

(Es geht hier um Deine Gesundheit - und während einer Anpassungstörung dann neue massive Veränderungen, dazu "Waffen", sind halt keine gute Idee).

Insoweit würde ich dies als deutlichen Hinweis sehen, meine Gesundheit zu verbessern. Gute Besserung.


Wieso der Hausarzt? Der Hausarzt, welcher mich im letzten Jahr krank geschrieben hat, kennt unsere Familie seitdem ich klein bin.
Ich wurde mit einer Anpassungsstörung krank geschrieben damit es keine Probleme mit dem AG gibt und nicht weil ich irgendwelche Psychischen Probleme habe/ hatte.
Mein Vater ist schwer erkrankt und im Dezember dran verstorben. Ich habe mich in diesen Zeitraum aufopferungsvoll um ihn gekümmert und ganz ehrlich? Ich würde es jederzeit wieder machen um diese Zeit so schön wie möglich für ihn zu gestalten! Familie steht an erster Stelle.

Ich habe auch einen Befund von meinem Hausarzt dabei gehabt wo das so drin stand. Weder Therapie nötig war noch Tabletten genommen worden sind und es lediglich um die ,,Pflege" meines Vaters ging. Ich bin direkt nach seinem versterben auch wieder arbeiten gegangen ohne Probleme und habe selber auf eine Wiedereingliederung verzichtet.

Die Psychologin im Gespräch bei der Bewerbung fand es gut das ich so offen darüber spreche.

Die Psychologin im Krankenhaus dreht daraus ein Strick ohne Grund. Das ist es was ich nicht verstehe und unfair finde. Und Vorallem die Tatsache das im Bericht steht, dass mir empfohlen wurde eine Therapie zu machen. Das ist schlichtweg gelogen.




Lohnt es sich überhaupt einen Einspruch zu erheben oder soll ich es einfach dabei belassen? Gibt es da überhaupt Erfolgschancen?
Ich habe einen guten AG und wollte mich lediglich nochmal verändern mit 36 Jahren.



Vielen Dank für die zahlreichen Antworten.



F_K

Frage: Wie lange warst Du krank geschrieben?

However: Dein Hausarzt hat eine Anpssungsstörung nicht nur diagnostiziert, sondern DESWEGEN krank geschrieben.

Ein Facharzt sieht diese nicht als ausgeheilt an - dass sind 2 ärztliche Einschätzungen.

Ich bin kein Arzt - aber wenn 2 Ärzte es so sehen, wird wohl etwas dran sein, oder?

Es gibt kein Recht auf Tauglichkeit - Deine Möglichkeiten hat LwPersFw erläutert.

Pericranium

Ich weiß jetzt nicht, wie das bei Zivilisten ist, aber bei Soldaten besteht zumindest, hinsichtlich psychiatrischer Diagnosen, die Prämisse, dass ein BW Facharzt die Gesundheitsziffer vergeben muss bzw ein BW Facharzt Gutachten eingeholt wird.

Wenn der Musterungsarzt sich aber auf die zivile Aussage verlassen kann und kein Facharztgutachten eines BW Psychiaters oder Psychologen einholen muss, dann haben Sie leider Pech gehabt, ja.

F_K

@ Pericranium:

Der TE hat eine GZ von BW Facharzt erhalten - also Diagnose vom Hausarzt plus (BW) Facharzt.

(Und die "Andeutung" dass der Hausarzt nur aus "Gefälligkeit" eine sachlich nicht zutreffende Krankschreibung ausgestellt hat, mit der der TE dann seinen Arbeitgeber betrogen hat, vergessen wir ganz schnell - wegen der vielen Straftatbestände will ich darüber nicht nachdenken .... )

rjay

Ich war ca. 6 Monate zu Hause.

Laut einem Attest ja, deswegen. Aber laut einem Befund der für mich geschrieben wurde nicht DESWEGEN.

So wie du es hier darlegst, ohne dich nun anfahren zu wollen, ist es genau das Problem. Eine Frau möchte mir nach 15- 20min. Gespräch eine psychische Störung diagnostizieren nur weil es auf meinem Attest stand und ohne darauf zu achten bzw. im entferntesten daran zu denken mal nach Hintergründen zu fragen.

Es ist einfach so typisch deutsch bürokratisch. Steht da so, also ist es so. Alles andere egal. Dienst nach Plan und gut ist.


Danke trotzdem für die Antworten. Verabschiede mich hiermit, alles gute allen weiterhin.



Pericranium

Zitat von: F_K am 17. März 2025, 15:27:06@ Pericranium:

Der TE hat eine GZ von BW Facharzt erhalten - also Diagnose vom Hausarzt plus (BW) Facharzt.

(Und die "Andeutung" dass der Hausarzt nur aus "Gefälligkeit" eine sachlich nicht zutreffende Krankschreibung ausgestellt hat, mit der der TE dann seinen Arbeitgeber betrogen hat, vergessen wir ganz schnell - wegen der vielen Straftatbestände will ich darüber nicht nachdenken .... )

Achso, dass er in einem BWK war, dies habe ich überlesen. Dann sehe ich keine Hoffnung und auch keinen Sinn in einer Beschwerde.

F_K

ZitatDer Vorwurf lautet: ,,Ausstellung unrichtiger Gesundheitszeugnisse" (strafbar nach § 278 StGB, wenn wider besseres Wissen geschehen; das Gesetz sieht eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe vor).

Deswegen darf und muss man davon ausgehen, dass ärztliche Atteste richtig und zutreffend sind.

Also - 6 Monate krank wegen einer Anpassungsstörung - die Fachärztin sieht da keinen Zweifel und regt Therapie an.

Gute Besserung.

rjay

Zitat von: F_K am 17. März 2025, 15:39:28
ZitatDer Vorwurf lautet: ,,Ausstellung unrichtiger Gesundheitszeugnisse" (strafbar nach § 278 StGB, wenn wider besseres Wissen geschehen; das Gesetz sieht eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe vor).

Deswegen darf und muss man davon ausgehen, dass ärztliche Atteste richtig und zutreffend sind.

Also - 6 Monate krank wegen einer Anpassungsstörung - die Fachärztin sieht da keinen Zweifel und regt Therapie an.

Gute Besserung.



Ich verstehe deine Sichtweise vollkommen und diese ist sicherlich auch richtig.
Hätte nur gedacht, rein logisch, das jemand mich versteht von meinem Standpunkt aus.

Also abschließend, hinnehmen und gut ist.

Danke nochmal und alles gute.

FlaRak31

Also mal ganz im Ernst:

Du gehst zu einem potenziellen neuen Arbeitgeber und erzählst dem, dass Du Deinen letzten Arbeitgeber aufgrund einer absichtlich falschen Arztdiagnose um 6 Wochen Lohnfortzahlung betrogen hast. Man hätte sich zur Pflege Familienangehöriger auch ohne Lohnbezug frei stellen lassen können.

Lohnbetrug ist eine Straftat, genauso wie die Ausstellung unrichtiger Gesundheitszeugnisse und Du erwartest, dass der neue Arbeitgeber sagt: Hey toll, auf dich haben wir hier schon gewartet.
Selbstverständlich nimmt die Bundeswehr den diplomatischen Weg und setzt Dich mit der Diagnose dienstuntauglich wieder vor die Tür.

Da Du das Ganze nun Aktenfest hast, empfehle ich Dir, Dir für die Zukunft eine neue Geschichte für den Lebenslauf zurecht zu legen und es mit dem nächsten Arbeitgeber ehrlicher zu meinen.

Ralf

Ich schließe das Thema, es ist ja alles gesagt, sowohl wie man sich beschweren kann, also auch die Einschätzung einer Erfolgschance als auch die Darlegung der durchaus hinterfragenswerten Gründe für die "Krankschreibung".
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