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Beratungsgespräch des BFD am Standort organisieren?

Begonnen von TeddyTrueheart, 19. Januar 2025, 13:37:45

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TeddyTrueheart

Hallo liebe Kameraden

Ich frage für einen Freund

,,Frage für einen Freund"

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage für einen guten Freund – natürlich rein hypothetisch 😉. Es geht um ein anstehendes Beratungsgespräch mit dem Berufsförderungsdienst (BFD), das für die Organisation seiner zivilberuflichen Ausbildung von entscheidender Bedeutung ist.

Die Herausforderung: Mein Freund ist aktuell in einem laufenden Lehrgang, und das Gespräch soll an einem Ort stattfinden, der etwa 400 Kilometer entfernt liegt. Hin- und Rückfahrt an einem Tag bedeuten insgesamt 800 Kilometer, was nicht nur körperlich belastend wäre, sondern auch die Konzentration für ein so wichtiges Gespräch beeinträchtigen würde.

Wichtig ist dabei, dass:

Kein einziger Tag des aktuellen Lehrgangs versäumt werden darf, da dieser essenziell für die weitere Karriere ist.
Die zivilberufliche Ausbildung, um die es in dem Gespräch geht, unmittelbar nach diesem Lehrgang beginnt. Es gibt daher keinen Spielraum, das Gespräch zu verschieben oder andere Termine zu suchen.
Da mein Freund keine praktikable Alternative sieht, ist seine Frage nun:

Ist es angemessen oder vielleicht sogar möglich, den BFD darum zu bitten, das Beratungsgespräch am Standort der Schule oder zumindest in der Nähe durchzuführen?
Gibt es in solchen Fällen vielleicht sogar einen Anspruch darauf, dass der BFD Gespräche vor Ort anbietet, wenn ein Soldat sich mitten in einem Lehrgang befindet und die Reisebelastung unverhältnismäßig hoch ist?

Vielen Dank im Voraus für eure Expertise und eure Hilfe – mein Freund wird für jeden Hinweis sehr dankbar sein (und ich natürlich auch! 😉).


TeddyTrueheart

Ich will nach alternativen Standorten vom BFD suchen.

Gibt es eine Übersicht der Standorte des BFD, welche vielleicht für Ihn das persönliche Erstgespräch durchführen könnten oder muss er zu diesem bestimmten BFD?

TeddyTrueheart

Ist es eigentlich normal, dass die Post vom BFD mit einem vorgegebenen Termin an seine Heimatadresse kam? 

Hätte er dem BFD vorher irgendwie bescheid geben müssen, dass er nur an der jetzigen Stationierung erreichbar ist?

Er hatte Glück, dass das Schreiben ihn dennoch erreichte, weil normalerweise an der Heimatadresse alle in Urlaub sein sollten, welcher wegen Krankheit ausfiel.

Damit will ich nicht darauf herumreiten, dass die Vorgehensweise schlecht organisiert ist, sondern ich will versuchen zu verstehen wie es besser hätte laufen können und ob er vielleicht selber schuld ist.

Pericranium

Also das mit dem Brief ist normal. Klar schickt der BFD Post einfach an den Wohnsitz und nicht sonst wohin.

F_K

Frage zur Lage:

- Wenn es so wichtig ist, warum hat der Freund sich nicht gekümmert?
- Bei was für einem Lehrgang darf man denn nicht mal einen Tag fehlen? Was ist bei Krankheit?

Natürlich hat der BFD "nur" die Meldeadresse - Datenschutz und so - gesetzliche Grundlagen ...

TeddyTrueheart

@F_K:  Er war bisher in der Grundausbildung und da war es sogar so, dass er wegen einem Tag Krankheit die Grundausbildung verlängern musste und die Vorgesetzten stets so argumentieren, dass man keinen Tag verpassen darf.  Nach diesem Lehrgang ist er zur Feldwebelausbildung gekommmen und dort wird stets auch so argumentiert.

Somit konnte er das Erstgespräch bisher nicht wahrnehmen, weil es nicht ermöglicht wurde.

Mich interessiert, warum der BFD nicht weiß wo die Soldaten stationiert sind.
Kann Post vom BFD nicht an den Standort gesendet werden ohne gegen Datenschutz und gesetzliche Grundlagen zu verstoßen?
Das kann doch eigentlich nicht sein.

Der BFD sollte Ihn doch bestmöglich unterstützen. Kann man nicht mehr vom BFD erwarten?


F_K

Anmerkungen:

- Die GA kann auch mit mehreren Abwesenheitstagen "bestanden" werden, sofern alle wichtigen Inhalte vermittelt werden.
- ähnliches gilt für alle Lehrgänge

- Wenn Dein "Freund" derzeit noch "junger" Soldat ist, kann ein BFD Gespräch auch später erfolgen - vermutlich ist der Brief "zu früh" versandt worden.

Der BFD wird NICHT über Lehrgänge informiert (auf welcher Grundlage sollte das passieren) - der gesetzliche (schriftliche) Weg ist die Kontaktaufnahme per Briefpost an die Meldeadresse.

TeddyTrueheart

vielen Dank für die bisherigen Rückmeldungen und die Diskussion zu meinem Anliegen. Es ist immer hilfreich, verschiedene Perspektiven zu hören. Dennoch möchte ich höflich darauf hinweisen, dass meine ursprünglichen Fragen dabei bisher leider unbeantwortet geblieben sind:

1. Gibt es eine Möglichkeit oder vielleicht sogar einen Anspruch, ein Erstgespräch mit dem BFD am aktuellen Standort (bzw. an einer näher gelegenen BFD-Dienststelle) durchzuführen, während der laufende Lehrgang noch läuft?

2. Gibt es eine Übersicht der BFD-Dienststellen, um prüfen zu können, ob eine davon in der Nähe des aktuellen Standorts liegt?


Ich habe auch zur Kenntnis genommen, dass die Kommunikation zwischen dem BFD und den Soldaten, speziell die Praxis, Schreiben ausschließlich an die Heimatadresse zu senden, wohl keine gesetzliche Vorgabe ist, sondern lediglich eine etablierte Praxis. Aussagen, dass dies aus Datenschutzgründen zwingend sei, scheinen daher nicht zutreffend zu sein.

Das wirft für mich die Frage auf, ob hier nicht eine flexiblere Lösung denkbar wäre, die es ermöglicht, wichtige Schreiben direkt an den aktuellen Standort zu senden. Dies würde gerade bei Soldaten in Lehrgängen die Kommunikation erheblich verbessern und sicherstellen, dass Termine und Informationen rechtzeitig ankommen.

Ich würde mich freuen, wenn jemand zu meinen ursprünglichen Fragen oder zur Verbesserung der Kommunikation mit dem BFD weitere Einschätzungen oder Vorschläge geben könnte.

Vielen Dank vorab für eure Zeit und Expertise!




KlausP

Zitat... Ich habe auch zur Kenntnis genommen, dass die Kommunikation zwischen dem BFD und den Soldaten, speziell die Praxis, Schreiben ausschließlich an die Heimatadresse zu senden, wohl keine gesetzliche Vorgabe ist, sondern lediglich eine etablierte Praxis. Aussagen, dass dies aus Datenschutzgründen zwingend sei, scheinen daher nicht zutreffend zu sein. ...

Zu meiner Zeit als Spieß (okay, ist inzwischen Kriegsgeschichte) wurden alle Schreiben über die Einheit verschickt. Begründung damals war, dass Soldaten ihre Termine einfach nicht wahrgenommen haben und ich als Spieß überhaupt nix davon wusste, wenn der BfD-Berater mich anrief. Was mich auch wundert ist, dass dem BfD die Privatanschrift des Soldaten bekannt ist, zumal es ja um eine Erstberatung geht. Zu meiner Zeit ging das immer an die dienstliche Adresse des Soldaten.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

TeddyTrueheart

@KlausP: Vielen Dank für Ihre ausführliche und hilfreiche Antwort. Ihre Erfahrungen sind sehr wertvoll und bestätigen mich ein wenig. Danke.  Ich hoffe, dass auch andere Nutzer ihre Erfahrungen teilen und weitere Informationen zu diesem Thema beitragen können.

@F-K: Ihre Expertise in diesen Angelegenheiten scheinen beeindruckend zu sein.
Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie zu meinen Fragen etwas sagen könnten.

Für meinen Freund steht die Zivilberufsausbildung kurz bevor und eine schnelle Unterstützung durch den BFD wäre jetzt besonders wichtig.
Gibt es vielleicht noch Möglichkeiten der Unterstützung, welche möglicherweise nur vor dieser zivilberuflichen Ausbildung beantragt werden können?

KlausP

Was ich nicht so ganz verstehe: Warum ist der BfD eingebunden, wenn es um die ZAW geht? Ich war bisher immer der Meinung, dass die Ausbildungseignung für den zu erwerbenden Berufsabschluss bei der Eignungsfeststellung im Karrierecenter festgestellt wird.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Pericranium

Die Antworten klingen irgendwie so als ob sie von Chat GPT (oder andere KI) geschrieben wurden...

Und ja, für sowas gibt es doch die ZAW Betreuungsstelle..

F_K


TeddyTrueheart

Ich bin enttäuscht, dass meine Frage nach einer Erstberatung durch den BFD hier nicht mit der erhofften Hilfsbereitschaft beantwortet wurde.
Stattdessen ist die Diskussion auf irrelevante Themen abgeschweift, wie zum Beispiel das Thema ZAW-Betreuungsstellen, das in meiner Fragestellung nicht vorkam.

Meine Fragestellung war klar, und ich hatte freundlich um Unterstützung zu diesem spezifischen Thema gebeten.

Leider habe ich den Eindruck gewonnen, dass manche Nutzer es vorziehen, Fragesteller vorschnell in Schubladen einzuordnen, anstatt sich respektvoll mit dem Anliegen auseinanderzusetzen.
Solche persönlichen Angriffe und abschweifenden Diskussionen halte ich für unangebracht und schade für den Austausch in diesem Forum.

Ich wünsche allen anderen Nutzern weiterhin konstruktive Diskussionen, die von Sachlichkeit und gegenseitigem Respekt getragen werden.

LwPersFw

Zitat von: TeddyTrueheart am 19. Januar 2025, 13:37:45

. Es geht um ein anstehendes Beratungsgespräch mit dem Berufsförderungsdienst (BFD),

Die zivilberufliche Ausbildung, um die es in dem Gespräch geht, unmittelbar nach diesem Lehrgang beginnt.


Da die ZAW direkt im Anschluss beginnt, ist eine Änderung  hier generell nicht mehr vorgesehen/möglich, falls dies die Intention sein sollte.
Wenn hier eine Änderung erfolgen soll, wäre auch nicht der BfD der richtige Ansprechpartner, sondern es müsste umgehend mit dem BAPersBw kommuniziert werden.


Um Ihre weitere zivilberufliche Zukunft nach dem Dienstzeitende zu planen, bleibt noch genügend Zeit wenn Sie vollständig ausgebildet sind.

Deshalb ... auf der Einladung steht die telefonische Erreichbarkeit des BfD.
Rufen Sie an und bitten Sie um Verlegung des Termins nach Ende der ZAW.


Zitat von: TeddyTrueheart am 19. Januar 2025, 14:39:35

Hätte er dem BFD vorher irgendwie bescheid geben müssen, dass er nur an der jetzigen Stationierung erreichbar ist?


Ja, bei langen Kommandierungen ist dies dringend zu empfehlen, da der BfD oft nur Ausfertigungen von Versetzungen erhält. Aber auch hier nicht immer...

Also aus der Praxis für die Praxis... bei langen Kommandierungen und erst recht Versetzungen selbst den eigenen BfD-Berater informieren.

aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen