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Instandsetzungtruppe hochschulreife / Maschinenbau studium

Begonnen von Tango-Charlie, 21. März 2025, 12:27:22

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Tango-Charlie

Guten Tag,

Im Laufe meiner Gedanken zu meiner weiteren Karriere Planung bei der BW stolperte ich über die Aussage das es möglich wäre die hochschulreife nachträglich als Aktiver Soldat bei der BW nach holen zu können. 

Da ich schon vorher mit dem denn Gedanken spielte Aus meiner jetzigen Verwendung als Pzgren Manschafter als  Unteroffzier mit portepee in die Instandsetzung Truppe einzusteigen um dann an meiner vorher Zivil erworben KFZ-Mechatroniker Gesellen scheint denn Meister ran zu hängen.

Kam mir die Überlegung nach Erwerb des KFZ Meisters sowie weitere Lehrgänge die die Unteroffziers Laufbahn mit sich bringt . Die Hochschulreife nach zu holen um damit mich dann als Offzier in der Instandsetzungtruppe zu bewerben und damit ein Maschinenbau studium abzuschließen.

Meine Frage ist ob meine Gedanken gänge realistisch sind und überhaupt so umsetzbar wären und ob meine Informationen dazu das die BW das nachholen der Hochschulreife anbietet korrekt sind.


bedanken mich fürs Lesen und ggf.beantworten

KlausP

Was wollen Sie denn nun wirklich? Scharfschütze bei den Fallschirmjägern werden, UmP bei der Inst oder Studium und evtl. Offizier? Scheint mir alles etwas unausgegoren zu sein (um es freundlich auszudrücken...).
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

wolverine

#2
Als gelernter KFZ-Mechatroniker InstFw mit Ausbildung auf Meisterebene zu gehen, klingt nach einer vernünftigen Planung. Hierzu müssten Sie den Laufbahnwechsel zum Fw des allgemeinen Fachdienstes beantragen und bewilligt bekommen.
Ob es dann noch die allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife wird, müssen Sie selbst entscheiden und insbesondere mit eigenem Fleiß bewerkstelligen.

Eine Versetzung zur FschJgTr bedarf einer dienstlichen Begründung. Dort herrscht regelmäßig kein Mangel und ob Ihre Einheit Sie einfach ziehen lässt, ist fraglich. Schließlich besetzen Sie einen Dienstposten, der dann unbesetzt wäre.

Die ginge ggfs. nur in Verbindung mit einer Bewerbung zum Fw weil dies eine fördernde Maßnahme wäre und diese bei Bestehen der Voraussetzungen zu bewilligen wäre.

Entscheiden, was Sie sich zutrauen und welchen Antrag Sie stellen, müssen das allein Sie.
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