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Festsetzung/Weiterverpflichtung

Begonnen von FUNKER(FA), 15. April 2025, 20:33:15

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FUNKER(FA)

Guten Tag,

ich bin letztes Jahr als FA in die Bundeswehr eingetreten. Meine 6 Monatige Probezeit ist bereits abgelaufen, jedoch bin ich mittlerweile mehr als unglücklich und überdenke meine Entscheidung.

Ich habe gehört, dass man auch als SAZ13 nicht direkt für 13 Jahre eingekauft wird, sondern die Bundeswehr einen ,,stufenweise" festsetzt - z.B erstmal meine Laufbahnausbildung abwartet.

Nun hat mir ein Kamerad in der Raucherecke den Flo ins Ohr gesetzt, dass ich meine Festsetzung einfach nicht unterschreiben soll.

Welche Konsequenzen könnte mir diese Entscheidung bringen?

Ist das eine mögliche Hintertür?

F_K

Du hast DICH auf die gesamte Dienstzeit verpflichtet - und Deine derzeitige (Zwischen-) Festsetzung ist bestimmt über 3 Jahre - also keine kurzfristige "Lösung" für Dich.

Merke - Rauchen ist ungesund und gibt Flöhe.

KlausP

Das mit der stufenweisen Festsetzung der Dienstzeit sollte doch schon in der Verpflichtungserklärung stehen, auch mit dem Zusatz, dass Sie der weiteren Festsetzung nicht mehr widersprechen können. Und ob Sie das Empfangsbekenntnis unterschreiben oder nicht ändert nichts an der Rechtslage.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

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