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Darf FvD als Ausgleich in der Vergangenheit mit Stunden getauscht werden?

Begonnen von IckeGeorge, 06. Mai 2025, 21:06:21

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IckeGeorge

Guten Tag, das ist mein erstes Mal hier im Forum, daher die Bitte um Rücksicht.
Ich habe eine Frage da ich in den Vorschriften leider nichts wirklich finde.

Ich bin AZE Bearbeiter und ein Soldat kam zu mir, der Kamerad musste in der Vergangenheit massiv Stunden nehmen da er private Probleme hatte. Laut seinen Aussagen wurde er befohlen Stunden zunehmen. Dadurch ist er sehr stark ins Minus gerutscht wo er nur schwer raus kommt. Jetzt zu meiner Frage. Darf ich FvD's rückwirkend mit den Stunden austauschen, damit er wieder ins Plus geht? An sich geht das im Tool, die Frage ist darf er das?

Da der Befehl Stunden abzubauen ja auch OK war.

Ob er jetzt Minus FVD hat oder halt Mehrarbeit sollte doch keine Rolle spielen oder?



Eine weitere Frage ist ob ist ob mein Chef mir befehlen kann FvD zu nehmen bzw Mehrarbeit?

Laut Vorschrift ist dies wohl nicht der Fall. Kann ich morgen als Nachweis hier einfügen...

Ich verbleibe mit kameradschaftlichen Gruß

LwPersFw

Zitat von: IckeGeorge am 06. Mai 2025, 21:06:21Ich bin AZE Bearbeiter und ein Soldat kam zu mir, der Kamerad musste in der Vergangenheit massiv Stunden nehmen da er private Probleme hatte.
Laut seinen Aussagen wurde er befohlen Stunden zunehmen. Dadurch ist er sehr stark ins Minus gerutscht wo er nur schwer raus kommt.
Jetzt zu meiner Frage.
Darf ich FvD's rückwirkend mit den Stunden austauschen, damit er wieder ins Plus geht? An sich geht das im Tool, die Frage ist darf er das?


A-1420/34

"213. Disziplinarvorgesetzte können aus Fürsorgegründen im Einzelfall eine kurzzeitige, temporäre
Verkürzung der täglichen bzw. wöchentlichen Arbeitszeit für ihnen unterstellte Soldatinnen und
Soldaten anordnen. Hierzu ist Zeitguthaben vorrangig aus Mehrarbeit zu nutzen. In besonderen
Härtefällen ist es zulässig, hierfür Dienstbefreiung ohne Zeitschuld zu gewähren, sofern kein Zeitgut -
haben vorhanden ist."


Und "vorrangig" bedeutet eben nur primär aus Mehrarbeit... ansonsten aber auch jede andere Form von erworbenen Ausgleichsansprüchen.
Ziel soll es ja sein möglichst schnell Minusstunden auszugleichen...

"278. (...) Eine Kombination von Dienstbefreiung, Freistellung vom Dienst (FvD) und Urlaubszeiträumen in einem
zusammenhängenden Abwesenheitszeitraum ist zulässig, soweit z. B. Dienstvereinbarungen dem
nicht entgegenstehen."




Und

"262. Die Entscheidung über den Ausgleich von Mehrarbeit durch Dienstbefreiung treffen die
zuständigen Disziplinarvorgesetzten bzw. Dienststellenleitungen
auf Grundlage der Dienstplanung des
jeweiligen Organisationselementes/der Dienststelle in Abstimmung mit den betroffenen Soldatinnen
und Soldaten. Sofern eine Abstimmung im ersten Schritt nicht zu einer einvernehmlichen Lösung führt,
ist durch die bzw. den Disziplinarvorgesetzten ein Alternativzeitraum für den Ausgleich der bei der
Abstimmung in Rede stehenden Mehrarbeit in Freizeit aufzuzeigen37, sofern zwingende dienstliche
Gründe dem nicht entgegenstehen. Für jede angebotene Dienstbefreiung, die die Soldatin oder der
Soldat abgelehnt hat, liegen in diesem Umfang keine zwingenden dienstlichen Gründe vor."


"323. Die Entscheidung über den Zeitpunkt der FvD treffen die zuständigen Disziplinarvorgesetzten
bzw. Dienststellenleitungen des Stammtruppenteils
zum frühestmöglichen Zeitpunkt von Amts wegen
auf Grundlage der Dienstplanung bzw. Auftragslage der jeweiligen Dienststelle bzw. Einheit.
Vorschläge und Anregungen der betroffenen Soldatinnen und Soldaten können berücksichtigt werden."



D.h. in beiden Fällen trifft der DV letzte Entscheidung, wenn es keine Einigung gibt. Dann befiehlt der DV den Zeitraum des Ausgleichs.

aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

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