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Rechtliche Grundlage zur Verwendung des Passus „personelle Unterstützung“ in Kom

Begonnen von Heter91, 15. Mai 2025, 12:31:48

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Heter91

Hallo Kameradinnen und Kameraden,

ich hoffe, ihr könnt mir bei einer dienstrechtlichen Fragestellung weiterhelfen, zu der ich bislang leider weder in Vorschriften noch durch Rückfragen bei Vorgesetzten eine klare rechtliche Grundlage finden konnte.
...

edit: Hierzu wurde die Frage aufgeworfen, ob die Beantwortung nicht unter VS-NfD fällt. Vielleicht ein Grenzfall, aber ich würde das nicht verneinen, deswegen habe ich den Text gelöscht.

Hier die angepasste Frage des TE, die ich gerne zur Hilfestellung bereitstelle:

ZitatIst der Passus personelle Unterstützung in Kommandierungen ins Ausland irgendwo in einer Vorschrift, einem Erlass oder einer dienstrechtlichen Regelung definiert oder beschrieben – insbesondere im Hinblick auf Voraussetzungen, Wirkung und Verwendungszweck, auch im Zusammenhang mit der Möglichkeit der Gewährung bestimmter Zulagen wie Auslandsdienstbezügen?

LwPersFw

Die rechtlichen Grundlagen sollten im Teil des Befehls zur Maßnahme stehen, der die Verwaltungsbestimmungen für diese Maßnahme regelt.

aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Heter91

Zitat von: LwPersFw am 16. Mai 2025, 06:01:04Die rechtlichen Grundlagen sollten im Teil des Befehls zur Maßnahme stehen, der die Verwaltungsbestimmungen für diese Maßnahme regelt.



Moin,
Leider steht diesbezüglich nichts im Befehl! Deswegen war meine Frage ob dieser passus irgendwo in unseren Vorschriften definiert ist wann der Anwendung findet. Oder kann der ,,frei" vom Befehlsersteller genommen werden?

Liebe Grüße

LwPersFw

Im Befehl muss ja definiert sein welche Art Dienst die kommandierten Soldaten leisten.
Und wenn es sich auch bei den bis 3 Monate kommandierten um eine personelle Unterstützung gemäß Befehl handelt, ist dies auch auf der Kommandierung so zu vermerken.
Denn diese geht ja zum BVA und ist zahlungsbegründende Unterlage.

aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Heter91

Zitat von: LwPersFw am 17. Mai 2025, 10:39:31Im Befehl muss ja definiert sein welche Art Dienst die kommandierten Soldaten leisten.
Und wenn es sich auch bei den bis 3 Monate kommandierten um eine personelle Unterstützung gemäß Befehl handelt, ist dies auch auf der Kommandierung so zu vermerken.
Denn diese geht ja zum BVA und ist zahlungsbegründende Unterlage.

Ich sage mal so, von der reinen Logik her ist es eine personelle Unterstützung! Es war auch 2 Jahre lang so vermerkt auf den Kommandierungen. Die Art des Dienstes hat sich nicht verändert trotzdem wurde es gestrichen, weil man gemerkt hat das es ganz schön ,,viel" Geld ist was alle erhalten.

Deswegen wollte ich mir halt eine rechtliche Sicherheit, anhand einer Vorschrift o.Ä., einholen wann dieser Passus dort stehen muss. Oder kann dieser halt ,,willkürlich" vom Vorgesetzten bzw. Befehl Ersteller benutzt werden?

Heter91

Anmerkung: ich bin schon das dritte Mal hier und kann dadurch sagen, dass ich alle drei Male genau den gleichen Job mache nur das es diesmal keine ,,personelle Unterstützung" laut Kommandierung mehr ist. Bei den ersten beiden Malen war es eine.

HubschrauBär

Zitat von: Heter91 am 19. Mai 2025, 09:29:11Anmerkung: ich bin schon das dritte Mal hier und kann dadurch sagen, dass ich alle drei Male genau den gleichen Job mache nur das es diesmal keine ,,personelle Unterstützung" laut Kommandierung mehr ist. Bei den ersten beiden Malen war es eine.
Fragen sie doch einfach mal schriftlich bei der Stelle nach, die die Kommandierung ausgestellt hat.

Ralf

Zitat von: Heter91 am 19. Mai 2025, 09:29:11Anmerkung: ich bin schon das dritte Mal hier und kann dadurch sagen, dass ich alle drei Male genau den gleichen Job mache nur das es diesmal keine ,,personelle Unterstützung" laut Kommandierung mehr ist. Bei den ersten beiden Malen war es eine.
Ggf. auch eine Möglichkeit: Vielleicht wurde festgestellt, dass die ersten beide Male auch nicht richtig waren. Es kommt schon vor, dass bspw. aufgrund BRH-Überprüfungen Verfahrensweisen geändert werden müssen, das kann dann in die eine oder auch andere Richtung gehen.
Sagen können wird dieses wohl nur die ausstellende Stelle.
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Helft mit, dass es so bleibt.

Heter91

Zitat von: Ralf am 19. Mai 2025, 10:31:13
Zitat von: Heter91 am 19. Mai 2025, 09:29:11Anmerkung: ich bin schon das dritte Mal hier und kann dadurch sagen, dass ich alle drei Male genau den gleichen Job mache nur das es diesmal keine ,,personelle Unterstützung" laut Kommandierung mehr ist. Bei den ersten beiden Malen war es eine.
Ggf. auch eine Möglichkeit: Vielleicht wurde festgestellt, dass die ersten beide Male auch nicht richtig waren. Es kommt schon vor, dass bspw. aufgrund BRH-Überprüfungen Verfahrensweisen geändert werden müssen, das kann dann in die eine oder auch andere Richtung gehen.
Sagen können wird dieses wohl nur die ausstellende Stelle.

Kann ja alles sein, trotzdem fand ich keine Vorschrift o.Ä. die diese ,,personelle Unterstützung" definiert.

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