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Ist eine offizielle Einstellungszusage verbindlich - zivil / Beamtenverhältnis

Begonnen von Maryam_34, 01. Juli 2025, 12:27:23

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Maryam_34

Hallo Zusammen,

vllt. kann mir jemand helfen. Ich hatte vor fast zwei Jahren das Assessment für den Direkteinstieg in Beamtentum gehobener Dienst erfolgreich durchgeführt.

Ich habe eine Frage, ich habe die Bewerbung damals Ruhen lassen, weil ich noch nicht ganz überzeugt war und dann nach einem Jahr aufleben lassen. Aktuell habe ich ein Dienstpostenangebot erhalten und Interesse bekundet zur Wahrnehmung der Tätigkeit. Jetzt befindet sich das alles noch in Prüfung (Urkunden, Gesundheitseignung...). Wenn das alles positiv geprüft wurde, erhalte ich eine Einstellungszusage und eine Einplanung erfolgt (Datum). Ist diese verbindlich? Oder falls ich ein besseres Angebot erhalte bzw. bedenken habe, kann ich da die Bewerbung immer noch zurückziehen?

Hatte jemand ähnliche Erfahrungen?

Danke!

Ralf

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Schlauberger

Zitat von: Maryam_34 am 01. Juli 2025, 12:27:23Hallo Zusammen,

vllt. kann mir jemand helfen. Ich hatte vor fast zwei Jahren das Assessment für den Direkteinstieg in Beamtentum gehobener Dienst erfolgreich durchgeführt.

Ich habe eine Frage, ich habe die Bewerbung damals Ruhen lassen, weil ich noch nicht ganz überzeugt war und dann nach einem Jahr aufleben lassen. Aktuell habe ich ein Dienstpostenangebot erhalten und Interesse bekundet zur Wahrnehmung der Tätigkeit. Jetzt befindet sich das alles noch in Prüfung (Urkunden, Gesundheitseignung...). Wenn das alles positiv geprüft wurde, erhalte ich eine Einstellungszusage und eine Einplanung erfolgt (Datum). Ist diese verbindlich? Oder falls ich ein besseres Angebot erhalte bzw. bedenken habe, kann ich da die Bewerbung immer noch zurückziehen?

Hatte jemand ähnliche Erfahrungen?

Danke!


Achtung: Hier wird seitens des BaPersBW mitgelesen! Ich kann vor derartigem öffentlichen Bekunden "besseres Angebot etc.." nur abraten.


Ralf

ZitatAchtung: Hier wird seitens des BaPersBw mitgelesen! Ich kann vor derartigem öffentlichen Bekunden "besseres Angebot etc.." nur abraten.
Genau, hier lesen rd. 4.500 BAPersBw-Mitarbeitende mit.
Und was ist "gegen ein besseres Angebot" zu sagen?
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2Cent

Zitat von: Ralf am 04. Juli 2025, 12:00:07
ZitatAchtung: Hier wird seitens des BaPersBw mitgelesen! Ich kann vor derartigem öffentlichen Bekunden "besseres Angebot etc.." nur abraten.
Genau, hier lesen rd. 4.500 BAPersBw-Mitarbeitende mit...

Das würde aber manches erklären  ;D

SCNR

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