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Wehrdienstantritt

Begonnen von Der Arme Kerl, 03. November 2006, 12:39:07

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Der Arme Kerl

Hallo,

grundsätzlich habe ich kein Problem meinen Wehrdienst antreten zu müssen ... Jetzt kommt allerdings dieser Fall:

- Ich habe meine Ausbildung als Industriekaufmann beendet und bin nun befristet zum 31.12.06 eingestellt
- Ich wurde vor Wochen mündlich informiert, da wir im Moment ziemlich viel zu tun haben, dass ich unbefristet übernommen werde bzw. eine Vertragsverlängerung erhalte ... mein Vertrag liegt schon auf den Schreibtisch meines Personalleiters .. und ich habe eine absolute Traumstelle bekommen ...

Ich habe mir aus Lust und Tollerei mal einen Tag freigenohmen und bekomme heute das feine Einschreiben ... Wehrdienstantritt am 2.1 in XXX ... - was schlimmeres konnte ABSOLUT nicht kommen, ich würde mir lieber nen Bein brechen...

Was mache ich nun ?

- Muss ich meinen Arbeitgeber unverzüglich über die Einberufung informieren ? oder kann ich erstmal beruhigt meinen Vertrag unterschreiben ?
- ist der Vertrag im nachherrein nichtig, wenn ich es verheimlichen würde ?
- ist es möglich sich weiter zurückstellen zu lassen, weil der Antritt des Wehrdienst wohl meine Ende meines Arbeitsvertrages bedeuten würde ...

Gruß,

der zutiefst traurige Kerl :/

Dennis812

komm mal runter - dein Arbeitsplatz MUSS dir erhalten werden.
AGA: 6./SanRgt 22 - Stamm: SanZ Kerpen - OGefr d.R.

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peppie

Aber NICHT, wenn der befristete Arbeitsvertrag am 31.12 ausläuft und der Kamerad am 01.01.2007 seinen Wehrdienst antreten muss. Dann ist der befristete Arbeitsvertrag bereits beendet und der Arbeitgeber muss ihn danach NICHT weiter beschäftigen.

An deiner Stelle würde ich versuchen die Einberufung um 1 Quartal zu verschieben, so das die dich dann im Januar zum 01.04 einberufen. Dann kannst du gemütlich deinen unbefristeten Arbeitsvertrag unterschreiben und der Arbeitgeber MUSS dich nach dem Wehrdienst weiter beschäftigen..
Zitat
Wer kämpft kann verlieren - wer nicht kämpft hat schon verloren!

StOPfr

Zitat von: peppieno am 03. November 2006, 14:48:17
An deiner Stelle würde ich versuchen die Einberufung um 1 Quartal zu verschieben, so das die dich dann im Januar zum 01.04 einberufen. Dann kannst du gemütlich deinen unbefristeten Arbeitsvertrag unterschreiben und der Arbeitgeber MUSS dich nach dem Wehrdienst weiter beschäftigen..

Dazu würde ich auch raten, denn verheimlichen könnte den Vertrag unwirksam werden lassen, weil Du ihn wider besseres Wissen unterschrieben hättest. Du kannst ja nicht gleichzeitig den GWD antreten und Dein neues Arbeitsverhältnis beginnen.
Du solltest also dringend die Einberufung mindestens um ein Quartal verschieben lassen, dann bist Du auf der sicheren Seite. Dein Arbeitgeber scheint sich nicht dafür zu interessieren, ob Du schon Wehrdienst geleistet hast (sonst hätte er Dich vor dem Vertragsangebot gefragt); dann musst Du ihn auch nicht von selbst darauf stoßen  ;)
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Flexscan

Ich verweise hier mal auf den §12 Wehrpflichtgesetz hin

ZitatNach § 12 Abs.4 WPflG (§§ 12,13 ZDG) soll ein Wehrpflichtiger auf Antrag vom Wehrdienst zurückgestellt werden, wenn die Heranziehung zum Wehrdienst wegen persönlicher - so zum Beispiel wirtschaftlicher und beruflicher Gründe - eine besondere Härte bedeuten würde. Eine besondere Härte liegt unter anderem dann vor, wenn der Wehrpflichtige für Erhaltung und Fortführung seines eigenen oder elterlichen Betriebes unentbehrlich ist.

1. Welche Bedingungen müssen erfüllt sein?

    * Existenzbedrohung des eigenen oder elterlichen Betriebes durch Heranziehung des Antragstellers zum Wehrdienst.
    * Fehlen einer geeigneten Ersatzkraft.
    * Aussicht, die Unentbehrlichkeit des Wehrpflichtigen über Aufschiebung des Wehrdienstes beheben zu können.

Da du denke ich nicht in dem Betrieb deiner Eltern angestellt oder selbstständig bist, sehen die Erfolgsaussichten einer Zurückstellung wohl eher schlecht aus.

Wie schon bereits erwähnt wurde ist der Arbeitgeber unverzüglich über den Erhalt der Einberufung zu unterrichten und da Du nur einen befristeten Arbeitsvertrag bis Ende dieses Jahres hast fällst du auch nicht unter das Kündigungsschutzgesetz sprich dein jetziger Arbeitnehmer ist nicht mehr verpflichtet, dich nach Beendigung des Wehrdienstes wieder einzustellen.





MkG Flex
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StOPfr

@ Flexscan

Dein Zitat aus dem Wehrpflichtgesetz

ZitatNach § 12 Abs.4 WPflG (§§ 12,13 ZDG) soll ein Wehrpflichtiger auf Antrag vom Wehrdienst zurückgestellt werden, wenn die Heranziehung zum Wehrdienst wegen persönlicher - so zum Beispiel wirtschaftlicher und beruflicher Gründe - eine besondere Härte bedeuten würde. Eine besondere Härte liegt unter anderem dann vor, wenn der Wehrpflichtige für Erhaltung und Fortführung seines eigenen oder elterlichen Betriebes unentbehrlich ist.

bedeutet hoffentlich auch, dass eine besondere Härte nicht nur im angenommenen Fall "Familienbetrieb" vorliegt, sondern auch bei Berücksichtigung einer besonderen persönlichen Lage (z.B. Berufseinstieg, allgemeine Arbeitsmarktsituation, spezielle Branchenprobleme usw.). Ich stelle mir vor, dass das auch bei einem Rückstellungsantrag gewürdigt wird, vor allem wenn es nur um 3 Monate geht.
 
Vielleicht darf "der arme Kerl" doch noch hoffen und muss nicht "zutiefst traurig" sein ;)
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Flexscan

@StOPfr

nein ich beziehe mich ausschliesslich auf den Familienbetrieb und nicht persönlicher Lage.

persönliche Lage wäre zB wenn der Threadstarter zum Zeitpunkt des Dienstbeginns noch in der Erstausbildung ist, die Ausbildung nicht bestanden hat und verlängern muss oä.

Die Einberufung liegt nunmal schriftlich vor.

Er kann versuchen, Einspruch dagegen einzulegen aber die Erfolgsaussichten sehe ich als sehr gering an. 
MkG Flex
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der traurige

wie gesagt ... ich werde Montag mich mit meinen Abteilungsleiter zusammensetzen und ihn die Lage schildern .. anschließend werden wir zu unserem Personalleiter gehen und ihn fragen was wir nun machen .. bzw ich bitte ihn darum ein Schreiben für mich aufzusetzen, das ich anschließend bei KWEA vorlegen werde. Ich werde dem KWEA schildern wie meine Lage ist bzw die Lage der Firma ist und danach gehe ich einfach ne runde betten inne Kirche und hoffe das alles gut läuft

StOPfr

Zitat von: der traurige am 03. November 2006, 18:59:15
wie gesagt ... ich werde Montag mich mit meinen Abteilungsleiter zusammensetzen und ihn die Lage schildern .. anschließend werden wir zu unserem Personalleiter gehen und ihn fragen was wir nun machen .. bzw ich bitte ihn darum ein Schreiben für mich aufzusetzen, das ich anschließend bei KWEA vorlegen werde. Ich werde dem KWEA schildern wie meine Lage ist bzw die Lage der Firma ist und danach gehe ich einfach ne runde betten inne Kirche und hoffe das alles gut läuft

Kopf hoch, irgendwas davon wird schon helfen und wenn nicht, hast Du wenigstens alles versucht...   ;)                     
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der fast glückliche ?

Habe heute erfahren das ein Antrag auf Kriegsdienstverweigerung fast immer zu 100% akzeptiert wird ;) nun muss ich mich mal schlau machen ob der THW mich haben will :P

Flexscan

und wieder einmal:

Man verweigert aus Gewissensgründen den Dienst an der Waffe und nicht, weil jemanden der Dienstantrittstermin grade nicht in den Kram passt aus welchen Gründen auch immer.
MkG Flex
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StOPfr

Zitat von: der fast glückliche ? am 04. November 2006, 11:36:30
Habe heute erfahren das ein Antrag auf Kriegsdienstverweigerung fast immer zu 100% akzeptiert wird ;) nun muss ich mich mal schlau machen ob der THW mich haben will :P

Ich finde es ganz schön daneben  >:(.  Wir machen uns hier Gedanken, wie man die geschilderte Situation entspannen kann, schreiben uns die Finger wund - ...und erfahren anschließend, dass der Threadstarter auf die Idee gekommen ist, den Dienst mit der Waffe zu verweigern und zum THW zu gehen. Was sind denn das für Gewissengründe und warum komm ich mir jetzt mal wieder ein wenig vera.... vor     >:(?
Jetzt warte ich nur noch auf die Frage, wie man das denn nun am besten anstellt beim THW... 

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Timid

Zitat von: StOPfr am 03. November 2006, 16:35:25
Zitat von: peppieno am 03. November 2006, 14:48:17
An deiner Stelle würde ich versuchen die Einberufung um 1 Quartal zu verschieben, so das die dich dann im Januar zum 01.04 einberufen. Dann kannst du gemütlich deinen unbefristeten Arbeitsvertrag unterschreiben und der Arbeitgeber MUSS dich nach dem Wehrdienst weiter beschäftigen..

Dazu würde ich auch raten, denn verheimlichen könnte den Vertrag unwirksam werden lassen, weil Du ihn wider besseres Wissen unterschrieben hättest.

Genauso könnte es aber auch passieren, wenn der Threadersteller versucht, die Einberufung zu verschieben, um dann erst nach der Vertragsunterschrift damit herausrücken zu müssen, dass er einberufen wird ...
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StOPfr

Zitat von: Timid am 04. November 2006, 14:50:05
Genauso könnte es aber auch passieren, wenn der Threadersteller versucht, die Einberufung zu verschieben, um dann erst nach der Vertragsunterschrift damit herausrücken zu müssen, dass er einberufen wird ...

@ Timid
Sorry, Asche auf mein Haupt  :-[. Du hast Recht, die Idee mit der "verheimlichten Verschiebung der Einberufung" war längst nicht so gut, wie im ersten Moment gedacht...  :)
Aber ich ärgere mich trotzdem über den blauen Ausweg (THW)  >:( 
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