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Erneute Bewerbung als SaZ

Begonnen von evil.me, 28. November 2006, 12:39:08

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evil.me

Hallo Bundeswehrforum,

ich hab mich bereits schon einmal als SaZ beworben, bin aber wegen zwei Vorstrafen(1x 90 Tagessätze und 1x 15 Tagessätze) abgelehnt worden. Ich hab die Vorstrafen in dem Bewerbungsbogen angegeben. Meine erste Verurteilung war wegen § 86a. Um die nächste Frage vorweg zu nehmen: Ja, ich bin mittlerweile geläutert und hab mein Umfeld und mein Weltbild geändert. Welche Frist sollte ich vor einer erneuten Bewerbung einhalten?

Danke für eure Hilfe

Timid

Wäre noch gut gewesen, anzugeben, welcher §86a - es gibt da neben dem Strafgesetzbuch noch das ein oder andere weitere Gesetz, das über so viele Paragraphen verfügt ;)

Wie auch immer: Du wurdest bereits einmal abgelehnt, anscheinend (auch) auf Grund der Vorstrafen. Nur bleiben dir die ja noch ein wenig länger "erhalten" - weshalb sollte sich also bei einer erneuten Bewerbung irgendwas am Ergebnis ändern?

Und: Wie genau bist du "abgelehnt" worden - wurdest du beim Einstellungstest für nicht tauglich/geeignet befunden, oder wurdest du schon nicht zum Test eingeladen?
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Andi

Der ist gut - geh mal davon aus, dass du nach einer Verurteilung wegen der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen weder Soldat, noch Beamter in diesem Land werden wirst - egal wie "geläutert" du dich siehst.
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evil.me

Danke für eure Antworten.

@Andi
Und deiner Meinung nach ist es völlig egal, wie lange die Verurteilung zurück liegt?

Andi

Zitat von: evil.me am 28. November 2006, 17:45:13
Danke für eure Antworten.

@Andi
Und deiner Meinung nach ist es völlig egal, wie lange die Verurteilung zurück liegt?

Definitiv! Von Beamten und Soldaten wird ein Einstehen für die freiheitliche demokratische Grundordnung (FDGO) erwartet und da ist jedwede Verurteilung wegen einer Straftat nach §86a StGB - also einer Straftat, die sich gegen die Verfassung und FDGO auf die Soldaten und Beamte ihren Eid leisten richtet - ein Auschlusskriterium. Nicht umsonst zählt der §86a zu den Paragraphen, die auf dem Zusatzfragebogen bezüglich bereits erfolgter Ermittluns- und Strafverfahren noch einmal aufgelistet ist.
Im Normalfall wird jemand mit so einer Verurteilung nicht mal zum Grundwehrdienst eingezogen.

Gruß Andi
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evil.me

Aber nach spätens fünf Jahren müsste das doch aus dem Zentralregister getilgt sein, oder? Ich kann nicht verstehen, dass einem keine persönliche und charakterliche Weiterentwicklung zugestanden wird. Schließlich war der ehemalige Außenminister Joschka Fischer auch nicht von Geburt an Demokrat.

Andi

Zitat von: evil.me am 28. November 2006, 20:49:04
Aber nach spätens fünf Jahren müsste das doch aus dem Zentralregister getilgt sein, oder? Ich kann nicht verstehen, dass einem keine persönliche und charakterliche Weiterentwicklung zugestanden wird. Schließlich war der ehemalige Außenminister Joschka Fischer auch nicht von Geburt an Demokrat.

...dann versuchs in der Politik...
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Timid

Zitat von: evil.me am 28. November 2006, 20:49:04Aber nach spätens fünf Jahren müsste das doch aus dem Zentralregister getilgt sein, oder?

Das Soldatengesetz besagt dazu, das ein Zeit- oder Berufssoldat entlassen werden kann, "wenn sich herausstellt, dass er vor seiner Ernennung eine Straftat begangen hat, die ihn der Berufung in das Dienstverhältnis eines Berufssoldaten unwürdig erscheinen lässt, und er deswegen zu einer Strafe verurteilt war oder wird".
Und Vergehen, die sich gegen die Verfassung richten (wie das Zeigen verfassungswidriger Symbole), zählen definitiv zu solchen Straftaten ...

ZitatSchließlich war der ehemalige Außenminister Joschka Fischer auch nicht von Geburt an Demokrat.

Wieso habe ich auf dieses Beispiel gewartet?
Wie Andi schon schrieb: Dann kannst du es ja in der Politik probieren, da haben Leute mit einer entsprechenden "Vorgeschichte", wie ein Joschka Fischer, durchaus Chancen, in verantwortungsvolle Positionen zu kommen. Nicht etwa, weil sie von einer "höheren Macht" dazu auserkoren wurden, sondern weil sie genug Wählerstimmen für sich gewinnen konnten ...
Im Staatsdienst wird jedoch niemand zugelassen, weil er genug Unterschriften sammeln konnte, sondern nur und ausschließlich, weil er die geforderten Bedingungen erfüllt und ausreichender Bedarf besteht. Und wer da schon entsprechend "aufgefallen" ist, scheidet von vornherein aus.
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StOPfr

Zitat von: evil.me am 28. November 2006, 20:49:04
Ich kann nicht verstehen, dass einem keine persönliche und charakterliche Weiterentwicklung zugestanden wird.

Sie wird Dir natürlich zugestanden und es gilt auch der Grundsatz, dass die begangene Verfehlung mit der Strafe gesühnt ist. Sie ist aber dann nicht ungeschehen zu machen, wenn es z.B. um die Beschäftigung in sensiblen Bereichen geht; - dort, wo vorbildhafte Menschenführung gefragt ist, wo Dienst mit der Waffe geleistet wird, wo die Grundwerte der Demokratie verteidigt werden (Bw, Schulen...) usw.
Bei Straftaten im Zusammenhang mit Geld wird man z.B. ganz selbstverständlich von keiner Bank mehr eingestellt und dürfte selbst für den Einsatz an einer Supermarktkasse kaum noch berücksichtigt werden.

Und Politiker sind in der Tat nicht nur kein gutes sondern überhaupt kein Beispiel (Danke Timid), weil ein gewählter Abgeordneter eben nicht eingestellt wird sondern lediglich seinen Wählern glaubhaft machen muss, dass er sich verändert hat (oder dass er derselbe geblieben ist  ;)).

Die Aussagen im letzten Absatz gelten sinngemäß auch in der weiblichen Form ;)
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evil.me

Hallo Leute,

die Psychologin auf dem KWEA sah das nicht so eng. Der hab ich bei meiner letzten Musterung die Situation erklärt und mir da keine Steine in den Weg gelegt. Es war halt an der Stelle aus, als ich meine Unterlagen zum Bewerberzentrum sandte und eben meine Vorstrafen angab. Also hätte ich nicht mal Chancen im Promillebereich, wenn ich es erneut versuchen würde?

Timid

Zitat von: StOPfr am 28. November 2006, 22:06:13Danke Timid

You're welcome ;)

Zitat von: evil.me am 28. November 2006, 22:43:48Also hätte ich nicht mal Chancen im Promillebereich, wenn ich es erneut versuchen würde?

Wenn du einmal wegen deiner Vorstrafe nicht genommen/nicht einmal eingeladen wurdest, dann wirst du wohl auch ein zweites Mal nicht eingeladen werden - zumal es bei der Bundeswehr jetzt eine Bewerberakte von dir gibt, die genau diese Strafe als Begründung für die abgelehnte Bewerbung enthält ...
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evil.me

Das macht die Angelegenheit nicht verständlicher. Ein Gegenbeispiel hätte ich dann doch noch: Die Bundeswehr wurde ja bekanntlich 1955 gegründet. Wieso war es dann damals möglich, dass ehemalige Angehörige der Wehrmacht oder Waffen SS in der Bundeswehr dienen durften. Viele von diesen waren vor 1945 bestimmt auch keine Anhänger der parlamentarischen Demokratie. Näher geprüft wurden die Bewerber nur vom Oberst aufwärts. Klar könnte man es einfach damit abtun, dass es damals kaum Leute dieser Generation gab, die nicht in der Wehrmacht oder Waffen SS waren. Aber mir scheint, als wäre es damals durchaus möglich gewesen, einen Neuanfang zu machen.

StOPfr

Dafür gibt es eine ganz simple Begründung:
Alle unbelasteten männlichen Deutschen waren für Führungsaufgaben in der neuen Bundeswehr zu jung... So musste man versuchen, diejenigen auszusieben, die völlig untragbar waren und diejenigen verpflichten, die sich nichts hatten zuschulden kommen lassen...
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evil.me

Danke für deine Antwort.

Aber das ändert doch nichts an der Tatsachen, dass man damals ein Umdenken gestattete und heute nicht... Also muß ich wohl bis zum nächsten kalten Krieg warten.
:-)

madu

Zitat von: evil.me am 29. November 2006, 09:31:50
Das macht die Angelegenheit nicht verständlicher. Ein Gegenbeispiel hätte ich dann doch noch: Die Bundeswehr wurde ja bekanntlich 1955 gegründet. Wieso war es dann damals möglich, dass ehemalige Angehörige der Wehrmacht oder Waffen SS in der Bundeswehr dienen durften. Viele von diesen waren vor 1945 bestimmt auch keine Anhänger der parlamentarischen Demokratie. Näher geprüft wurden die Bewerber nur vom Oberst aufwärts. Klar könnte man es einfach damit abtun, dass es damals kaum Leute dieser Generation gab, die nicht in der Wehrmacht oder Waffen SS waren. Aber mir scheint, als wäre es damals durchaus möglich gewesen, einen Neuanfang zu machen.

zu diesem thema gibts doch schon einen ausführlichen thread (glaube ich)...

und vergleichen kann man doch deine situation, mit der von damals doch eh nicht...
wer heute den kopf in den sand steckt, knirscht morgen mit den zähnen

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