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Bundeswehruniform privat Zivilist tragen?

Begonnen von Kalus, 16. Januar 2007, 17:45:47

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Andi

Zitat von: wolverine am 18. Januar 2007, 19:36:27
Wenn man eine Uniform trägt, ist es sicher nicht fahrlässig, wenn die MP denkt, man sei Soldat!

Erschwerend kommt hinzu, dass ich bestimmt nicht auf die Idee komme zunächst ohne weiteres darüber zu plaudern, ob ich auf Grund von §127 StPO i.V.m. §132a oder auf Grund von §21 WDO i.V.m. dem SG festnehme. ;)
Spätestens wenn der dann der Protest kommt "aber ich bin doch gar kein Soldat" kann man sich ja immernoch festlegen. :D ;D

Gruß Andi

PS: Danke für die Quellensuche - hatte nämlich nix in meinen recht beschränkten Unterlagen gefunden.
the rest is silence...

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bayern bazi

Zitat von: schlammtreiber am 19. Januar 2007, 07:57:13
Zitat von: peppieno am 18. Januar 2007, 18:41:57
Nebenbei, liegt die Beweispflicht nicht bei dem, der die Anschuldigung erhebt? Oder gilt im Fall von Uniformen die Beweisumkehrlast?

Der Tatumstand, dass Du eine Uniform trägst und Dich nicht als Soldat ausweisen kannst, ist ja offensichtlich (und muss daher kaum bewiesen werden).

er kann aber auch nicht beweisen das er KEIN soldat ist
oder gibts dafür seit neuesten einen extra vermerk im ausweis ;)  ;D

wer nicht kämpft  - hat bereits verloren
 

Piet

Richtig heißt das Ganze auch "Beweislastumkehr". ;)

ehemals 4./FmRgt 920 KASTELLAUN
AK03/ III. Insp. HUS I MÜNSTER

"Ich möchte nachher keinen sehen, der noch Munition hat. Sie hauen den Gurt in einem Feuerstoß raus und gut... FLIEGERALARM! Flieger Rot aus 12!" (Hptm. K, HFlaS)

peppie

Danke für die Aufklärung  ;D

Aber als Zivilist kann man schlecht beweisen das man KEIN Soldat ist, es sei denn ich hab nen Schreiben vom Amt für Zivildienst  ;D
Zitat
Wer kämpft kann verlieren - wer nicht kämpft hat schon verloren!

wolverine

"Beweislastumkehr" ist ein rein zivilrechtlicher Begriff. Im Strafrecht trägt der Staat immer die Beweislast. In einen solchen Fall hilft es lediglich dem handelnden Amtsträger, dass er unter den gegebenen Umständen größtmögliche Sorgfalt hat walten lassen. Rechtswidrig (Ausnahme evtl. 127 a StPO) dagegen bleibt es, einen Zivilisten zu arrestieren.
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marinewolfi

ich habe auch eine Trageerlaubnis für Veranstaltungen und wenn ich zb zum Resi-Verbands-Kameradschafs-Abende gehe.
Ich wurde noch nie nachgefragt. Weder von der diensthabenden Wache noch von irgendwelchen Polizisten oder Feldjägern. Obwohl ein Mariner in KA eine Seltenheit ist.
wolfi

StOPfr

Zitat von: marinewolfi am 19. Januar 2007, 14:35:14
Ich wurde noch nie nachgefragt. Weder von der diensthabenden Wache noch von irgendwelchen Polizisten oder Feldjägern. Obwohl ein Mariner in KA eine Seltenheit ist.

Vielleicht bist Du in Kassel bekannt wie ein bunter Hund (...das ist doch Wolfi, der rennt häufiger als Mariner rum...  ;D)?
Die Kameraden von Wache, Polizei oder Fj sollten ihre Dienstpflichten in der Karnevalszeit etwas ernster nehmen. Wer weiß, wer sonst alles in Uniform zur Schlüsselübergabe die Kaserne stürmt  ;D
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marinewolfi

Ka ist Karlsruhe Herr Pfarrer
Bekannt stimmt aber von der Musik und Schwimmen aber nicht da durch das ich bei der Marine war und im Resiverb. bin.

Ich denke solange es Leute gibt die ihre Uniformen sogar bei E-Bay verkaufen dürfen sie ja wenn sie sie selber gekauft haben. Wie zb ein Kampfschwimmer-Kaleu. Oder auch ich habe schon eine verkauft. Solange das nicht verboten wird. Kann man den Leuten das nicht verbieten . Ein WHV-Anbieter schreibt sogar für Fasching

StOPfr

Zitat von: marinewolfi am 20. Januar 2007, 12:32:31
Ka ist Karlsruhe Herr Pfarrer

O ja (schäm  :-[), Kassel ist KS...

Zitat von: marinewolfi am 20. Januar 2007, 12:32:31
Ich denke solange es Leute gibt die ihre Uniformen sogar bei E-Bay verkaufen dürfen sie ja wenn sie sie selber gekauft haben. Wie zb ein Kampfschwimmer-Kaleu. Oder auch ich habe schon eine verkauft. Solange das nicht verboten wird.

Stimmt, verkaufen ist nicht verboten, nur tragen und das mit den hier ausführlich diskutierten "Einschränkungen". Wer gern als hochdekorierter General vorm Spiegel oder im eigenen Keller rumläuft, kann das gerne tun; von mir aus jeden Tag  ;D
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Gräfin

ZitatWer gern als hochdekorierter General vorm Spiegel oder im eigenen Keller rumläuft, kann das gerne tun; von mir aus jeden Tag 
aber nur in nem ganz bestimmten keller.  ;) ;D ;D ;D

so...haben wir das thema jetzt ausführlich diskutiert?
@threadsteller: zufrieden?
dann würd ich die bude jetzt dicht machen.
grüße
dat grä
...und letztlich holte er gar eine schwarze Nachthexe ins Team, die ebenso mächtig war wie der Feind aber von schönem Angesicht und gutem Herzen.

Kalus

Ja ich fasse mal zusammen was ich verstanden habe:

Grundsätzlich ist es laut StGb verboten eine Bundeswehruniform in der Öffentlickeit zu tragen.Allerdings ist dies zu Karnevalszeiten ok.
Es wird allerdings von BW-Angehörigen nicht gerne gesehen, wenn "ihre" Uniform von anderen getragen wird und damit im Karneval scherze gemacht werden (was ich nicht ganz verstehe, da jede andere Berufsgruppe ja auch im Karneval verteten ist).
MfG
Kalus

StOPfr

Zitat von: Kalus am 20. Januar 2007, 14:25:23
Ja ich fasse mal zusammen was ich verstanden habe:
Grundsätzlich ist es laut StGb verboten eine Bundeswehruniform in der Öffentlickeit zu tragen. 
Falsch verstanden! Die Aussage gilt nur für Zivilisten  ;), Bw-Angehörige dürfen in der Öffentlichkeit natürlich immer eine Uniform tragen, - auch wenn Karneval ist!!!

Zitat von: Kalus am 20. Januar 2007, 14:25:23
Es wird allerdings von BW-Angehörigen nicht gerne gesehen, wenn "ihre" Uniform von anderen getragen wird und damit im Karneval scherze gemacht werden (was ich nicht ganz verstehe, da jede andere Berufsgruppe ja auch im Karneval verteten ist).
Es handelt sich bei der BW-(Polizei-, Zoll-)Uniform nicht um eine Berufskleidung wie für Bäcker, Kellner, Koch, Schornsteinfeger u.a. Die Uniform "verleiht" dem Träger im weitesten Sinne hoheitsrechtliche Befugnisse. Es lässt sich im Karneval nicht unterscheiden, ob diese zu Recht in Anspruch genommen werden.

Ich hoffe, dass das so einigermaßen deutlich erklärt ist, damit die ganze Diskussion nicht neu aufleben muss  :D
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Timid

Zitat von: Kalus am 20. Januar 2007, 14:25:23Grundsätzlich ist es laut StGb verboten eine Bundeswehruniform in der Öffentlickeit zu tragen.Allerdings ist dies zu Karnevalszeiten ok.

Siehe Wolverines Beiträge - bei entsprechenden Veranstaltungen mag es eventuell nicht strafbar sein. Die Aussage "Uniformtragen in der Öffentlichkeit zu Karnevalszeiten ist ok" kann man daraus jedoch nicht ableiten! Und es wird auch verstärkt kontrolliert werden, wer da in Uniform herumläuft ...

ZitatEs wird allerdings von BW-Angehörigen nicht gerne gesehen, wenn "ihre" Uniform von anderen getragen wird und damit im Karneval scherze gemacht werden (was ich nicht ganz verstehe, da jede andere Berufsgruppe ja auch im Karneval verteten ist).

Wie schon von StOPfr geschrieben: Die Uniform der Bundeswehr ist nicht irgendeine "Berufskleidung". Sondern sie kennzeichnet den Träger als Teil der Exekutive der Bundesrepublik Deutschland - er repräsentiert damit direkt die Bundeswehr und mehr oder weniger direkt den Staat! Aus diesem Grund ist es sogar Soldaten nur mit Einschränkungen erlaubt, Uniform in der Öffentlichkeit zu tragen! Und aus diesem Grund werden auch die Feldjäger als Bundeswehr-eigene "Polizei" besonders zu Karneval in entsprechenden "Brennpunkten" wohl verstärkt anzutreffen sein und sich die dort auftauchenden Träger einer Bundeswehruniform zur Brust nehmen ;)
Denn letztlich fällt jedes Fehlverhalten des Uniformträgers direkt auf die entsprechende Institution zurück (da er offensichtlich dieser angehört) - und für den Außenstehenden ist dabei nicht ersichtlich, ob derjenige "nur" kostümiert ist.
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stuka9

Einfachste Lösung: Kauf dir ne alte NVA Offzier-Uniform und gut ist. Sieht besser aus als der BW-Dienstanzug und ist auch nicht verboten.

abie.gail

...und bitte nicht die nva abzeichen mit den jetzigen vermischen... *augenaua*
Lieber FotoGRAF
als gar kein Adelstitel!