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Bundeswehruniform privat Zivilist tragen?

Begonnen von Kalus, 16. Januar 2007, 17:45:47

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StOPfr

Zitat von: Kalus am 03. Februar 2007, 18:01:14
sind die kragenspiegel eigentlich auch rangabzeichen?
Eigentlich nicht. Die Kragenspiegel zeigen die "Waffenfarben" (Heer). Es gibt allerdings unterschiedliche Kragenspiegel für Heeresoffiziere (die Litzen sind aus silberfarbenem Aluminiumgespinst) und Unteroffiziere/Mannschaften (gewebte graue Litzen).
Die Luftwaffe hat einen einheitlichen Kragenspiegel, ebenso jeweils die Generale und die Offiziere im Generalstabsdienst (einheitlich in Heer und Luftwaffe).

Das abgebildete Abzeichen mit dem "V" gehört mW nicht an eine Uniform der Luftwaffe. Es ist das Abzeichen für Versorgungs-/Nachschubpersonal in Heer und Marine.
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Kalus

Hallo,
hab mir jetzt überlegt, mich nicht unbedingt als soldat zu verkleiden, sondern mehr als pilot.
habe ein paar ltu anstecker die ich mir dann noch an die Jacke mache...nur die Abzeichen mit den Flügeln, passen ganz gut dabei (mütze und jacke).
Wenn doch auch die anderen Abzeichen nicht zusammen passen, kann einem ja auch keiner vorwerfen irgendwie was vortäuschen zu wollen....

bw fan

Zitat von: wolverine am 03. Februar 2007, 10:41:02
Völlig daneben ist jedoch die Argumentation: Es wird ja verkauft, dann kann es nicht verboten sein!
1. Tragen und verkaufen sind völlig unterschiedliche Dinge. "Radarwarner" wurden lange legal in GE verkauft, durften jedoch nicht betrieben werden. Das Gleiche gilt für Fernmeldegeräte in bestimmten Frequenzbereichen.
2. "iniuria communis non facit ius" auch wenn es viele machen, muss es nicht richtig sein.

@Wolverine:
Gebe Dir ja Recht mit den Radarwarnern und Fernmeldegeräten. Jedoch handelt es sich hier nicht um einen milliardenschweren Industriezweig wie bei der von mir angesprochenen Modeindustrie, d. h. eine  handvoll Hersteller, die diese Radarwarngeräte und Fernmeldegeräte bauen, stehen zum einen längst nicht so im Wirtschaftsrampenlicht und haben zum anderen auch nicht diesen Milliarden-Umsatz und diese breitgefächerte konsumfreudige Käufergruppe wie die Modeindustrie.

Von daher ist davon auszugehen, wäre es per Gesetz verboten, z. B. den besagten Flecktarn-Ski-Anzug eines bekannten Herstellers, den es z. B. bei Sport Vosswinkel gibt, zu vertreiben und somit dem Kunden ein Kaufvertrag anzubieten, der wiederum diesen Anzug als GANZES Kleidungsstück trägt, daß die Behörden schon längst eingeschritten wären und eben der Hersteller dieses Produktes aufgrund einer behördlichen Verfügung mit Bußgeldandrohung/-bescheid aus dem Handel zurückrufen würde und müßte.

Du erhälst nicht nur in Bundeswehr-Shops freiverkäuflich z. T. Original-Tarnkleidung sondern auch viel nachgemachtes aber daher auch nicht unbedingt für Lieschen Müller vom Original zu unterscheidende Tarnkleidung bei großen Modelabels/-ketten wie Esprit, Colosseum, H&M, WE, New Yorker etc. und das schon seit mind. ein bis zwei Jahren, seitdem eben dieser Look "in" ist. Du glaubst doch wohl nicht, wenn es per Gesetz verboten wäre, daß unsere Behörden dieses tolerieren würden. Kann ich mir irgendwie (leider) nicht vorstellen.

bw fan

Zitat von: Kalus am 03. Februar 2007, 19:10:04
Hallo,
hab mir jetzt überlegt, mich nicht unbedingt als soldat zu verkleiden, sondern mehr als pilot.
habe ein paar ltu anstecker die ich mir dann noch an die Jacke mache...nur die Abzeichen mit den Flügeln, passen ganz gut dabei (mütze und jacke).
Wenn doch auch die anderen Abzeichen nicht zusammen passen, kann einem ja auch keiner vorwerfen irgendwie was vortäuschen zu wollen....

@Kalus
Dann paß aber auf, nicht daß Deine Verkleidung einer Original LTU Uniform zum Verwechseln ähnlich sieht, Du am Flughafen durch alle Kontrollen somit unberechtigt durchkommen kannst und bist ins Cockpit des Fliegers kommst. Außerdem kann Dich LTU wegen unberechtigten Tragens von Pilotenabzeichen und der Firmenuniform vor den Kadi ziehen.

;) ;)

Kalus

@bw-fan: nene sind nur ganz normale anstecker die jedes kleinkind an seine jacke machen kann...von daher mach ich mir keine sorgen ;-)

mache die kragenspiegel, die Kokarde und die dienstgrade auf den schultern ab...dannein bissl ltu dran und ich denke dann kann mir keiner mehr was...

bw fan

@Kalus:
War auch zum Teil Ironie von mir, daher auch die beiden ;)


Ich finde es jedoch bei manchen Usern hier im BW-Forum witzig, wenn sie meinen, nur das unberechtigte Tragen von Uniformen staatlicher Institutionen, wie z. B. der Bundeswehr, könnte ggf. rechtliche Konsequenzen haben.

Gerade in der Privatwirtschaft wird penibel genau auf Marken- und Rechtspflege geachtet, ggf. noch mehr als beim Staat (Bevor gleich ggf. die bösen Posts von manchen Usern hier kommen sollten: Das ist jetzt keine Unterstellung sondern nur ein evtl. zutreffender Vergleich! ;)).

Von daher ist auch beim unberechtigten Tragen von Firmenuniformen, z. B. LTU oder Air Berlin Pilotenuniform etc., in der Öffentlichkeit ohne schriftliche Genehmigung durch das jeweilige Unternehmen, höchste Vorsicht geboten! Einige Unternehmen reagieren darauf sofort mit einem Brief von der Rechtsabteilung unter Androhung einer Anzeige/gerichtlichen Abmahnung, die ein vier bis fünfstelliges Bußgeld zu Folge haben kann!

Andi

Zitat von: bw fan am 03. Februar 2007, 19:13:21
Von daher ist davon auszugehen, wäre es per Gesetz verboten, z. B. den besagten Flecktarn-Ski-Anzug eines bekannten Herstellers, den es z. B. bei Sport Vosswinkel gibt, zu vertreiben und somit dem Kunden ein Kaufvertrag anzubieten, der wiederum diesen Anzug als GANZES Kleidungsstück trägt, daß die Behörden schon längst eingeschritten wären und eben der Hersteller dieses Produktes aufgrund einer behördlichen Verfügung mit Bußgeldandrohung/-bescheid aus dem Handel zurückrufen würde und müßte.

Du erhälst nicht nur in Bundeswehr-Shops freiverkäuflich z. T. Original-Tarnkleidung sondern auch viel nachgemachtes aber daher auch nicht unbedingt für Lieschen Müller vom Original zu unterscheidende Tarnkleidung bei großen Modelabels/-ketten wie Esprit, Colosseum, H&M, WE, New Yorker etc. und das schon seit mind. ein bis zwei Jahren, seitdem eben dieser Look "in" ist. Du glaubst doch wohl nicht, wenn es per Gesetz verboten wäre, daß unsere Behörden dieses tolerieren würden. Kann ich mir irgendwie (leider) nicht vorstellen.

Un noch mal der ganz klare Hinweis: Es ist eine Sache, das uniformteile völlig frei verkäuflich sind - die Bundeswehr verdienst da ja selber dran, indem sie über die Vebeg verkauft und wieder Gelder in den Staatshaushalt zurückführen kann - und es ist eine völlig andere Sache, dass es unter Strafe gestellt ist diese Uniformen/Uniformteile dann so zu tragen, dass der Eindruck entstehen kann, dass der Träger ein öffentliches Amt inne hat!
Ich weiß nicht, warum du daran jetzt herumdeuteln willst. Jeder strafmündige Mensch ist selbst für seine Handlungen verantwortlich und hat sich entsprechend der Gesetze zu verhalten.
Wenn du damit ein Problem hast, dann schreib eine Petition an den Bundestag, aber in diesem Threat ist nach Fakten/der aktuellen Rechtslage gefragt und nicht nach deiner Auffassung von Recht.

Zitat von: bw fan am 03. Februar 2007, 03:19:59
Auch das Tragen (als Zivilist) einer kompletten Bundeswehrkluft ohne Rang- und Hoheitsabzeichen kann nicht unbedingt strafbar sein, da der Vertrieb und Besitz dieser Artikel per Gesetz wohl nicht verboten ist.

Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun und wie bereits mehrfach in diesem Threat besprochen hat auch das Tragen von Hoheits- oder Rangabzeichen keinerlei Auswirkungen auf die etwaige Erfüllung eines Straftatbestandes, da es um den Gesamteindruck geht.
Im übrigen muss man keine Dienstgradabzeichen auf der Schulterklappe haben, um einen Dienstgrad zu haben - oder willst du den rekruten des Heeres und der Marine absprechen Soldaten und Amtsträger zu sein?

ZitatDie Modeindustrie bedient sich beispielsweise schon seit geraumer Zeit der Tarn-Farben, z. B. habe ich bei Sport Vosswinkel vor kurzem einen Ski-Anzug komplett in Flecktarn gesehen. Somit würde sich die Modeindustrie seitdem Tarnfarben "in" sind, strafbar machen. Jedoch ist bisher deswegen m. W. keine Behörde dagegen vorgegangen, was mich, würde ein Straftatbestand in der Tat vorliegen, sehr wundern würde.

Da von Seiten des Verkäufers kein Straftatbestand erfüllt wird muss gegen die Verkäufer wohl auch nicht vorgegangen werden. ;)
Das Radarwarnerbeispiel ist übrigens 1:1 das selbe - auch wenn du das vielleicht nicht so sehen willst.
Genauso kannst du dir auch frei Chemikalien kaufen und daraus Drogen oder Sprengstoff mixen - da macht sich der Verkäufer auch nicht strafbar, sondern der "Mixer".

Gruß Andi
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bw fan

Ja, ja der Andi, Exekutive, Juriskative und Legislative in einer Person. Sehr interessant! :D

wolverine

#68
Ich finde auch, dass an einem einfachen Sachverhalt zu viel verkompliziert wird. Machen wir es ganz simpel: Das Tragen von hoheitlichen Kennzeichen ist ungern gesehen und darum gibt es den Straftatbestand im StGB. Da aber nicht jeder gleich mit der Härte des Strafrecht belegt werden soll, der aus evtl. harmlosen Gründen - z. B. an Karneval - eine Uniform trägt, hat die Rechtsprechung die Strafbarkeit am Merkmal "Schutzzweck der Norm" eingeschränkt.
Der Tatbestand ist eindeutig erfüllt, aber man schafft eine Nische, nicht zu bestrafen. Grenze: Der Gesamteindruck eines Hoheitsträgers wird vermittelt. (Ein anderes gutes Beispiel für die Einschränkung durch "Schutzzweck der Norm" wäre der Fall des AntiFa-Aktivisten, der das durchgestrichene Hakenkreuz vertreibt. Der Tatbestand ist eindeutig erfüllt und man könnte ihn nur aus der Strafbarkeit bringen, wenn man sagte, der Schutzzweck der Norm wäre ein anderer. Ich würde das auch so sehen!). Wenn es also im "harmlosen" Rahmen bleibt, passiert nichts, wen man übertreibt, bekommt man Ärger! Das Problem hieran ist, dass es sehr unbestimmt ist und die Grenzen fliessend. Man begibt sich also auf dünnes Eis!
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Andi79

Ich möchte nicht die Uniform, sondern den Tarnanzug inklusive kompletter Kampfgarnitur zu Fasching tragen, das dürftge doch nicht so problematisch sein wie eine respekteinflößende, amtsanmaßende Uniform und außerdem viel cooler als so ne steife Uniform! Mache dann auch die deutschen Hohheitsabzeichen ab (also die deutsche Flagge).

Wer weiss wo ich die ganzen Bestandteile, also Grünzeug mit Koppel und Taschen sowie einen Helm mit Flecktarnüberzug bekommen kann?  ??? Am besten dazu noch ein plastik G3 zum auf den Rücken schnallen, das wär super!  :D

Liebe Grüße
Andi

Andi

Zitat von: Andi79 am 14. Februar 2007, 00:23:20
Ich möchte nicht die Uniform, sondern den Tarnanzug inklusive kompletter Kampfgarnitur zu Fasching tragen, das dürftge doch nicht so problematisch sein wie eine respekteinflößende, amtsanmaßende Uniform...

Was meinst du denn ist der "Kampfanzug" eines Soldaten? Richtig - eine Uniform i.S.d. §132a StGB.

Gruß Andi

PS: Wie bereits geschrieben ist das Entfernen von Hoheitsabzeichen unerhelblich.
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Betsy

Fazit? Ihr wiederholt euch nämlich schon ewig oft ;)

Timid

Gut, Fazit:

Zitat von: wolverine am 04. Februar 2007, 10:28:03Ich finde auch, dass an einem einfachen Sachverhalt zu viel verkompliziert wird. Machen wir es ganz simpel: Das Tragen von hoheitlichen Kennzeichen ist ungern gesehen und darum gibt es den Straftatbestand im StGB. Da aber nicht jeder gleich mit der Härte des Strafrecht belegt werden soll, der aus evtl. harmlosen Gründen - z. B. an Karneval - eine Uniform trägt, hat die Rechtsprechung die Strafbarkeit am Merkmal "Schutzzweck der Norm" eingeschränkt.
Der Tatbestand ist eindeutig erfüllt, aber man schafft eine Nische, nicht zu bestrafen. Grenze: Der Gesamteindruck eines Hoheitsträgers wird vermittelt. (Ein anderes gutes Beispiel für die Einschränkung durch "Schutzzweck der Norm" wäre der Fall des AntiFa-Aktivisten, der das durchgestrichene Hakenkreuz vertreibt. Der Tatbestand ist eindeutig erfüllt und man könnte ihn nur aus der Strafbarkeit bringen, wenn man sagte, der Schutzzweck der Norm wäre ein anderer. Ich würde das auch so sehen!). Wenn es also im "harmlosen" Rahmen bleibt, passiert nichts, wen man übertreibt, bekommt man Ärger! Das Problem hieran ist, dass es sehr unbestimmt ist und die Grenzen fliessend. Man begibt sich also auf dünnes Eis!
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Andi79

Und wer kann mir sagen wo ich Grünzeug mit Koppel und Helm bekommen kann?

Gräfin

jetzt werde ich mal pampig...
@andi79: du willst so zum karneval gehen, also wirst du dein zeug auch selbst zusammensuchen können.

und da das thema wahrscheinlich noch zig mal hoch und runter diskutiert wird, tu ich was entgegen meiner einstellung.... ich machs DICHT!!!
beschwerden und anliegen bitte direkt per pm an mich.
grüße
eure gräfin
...und letztlich holte er gar eine schwarze Nachthexe ins Team, die ebenso mächtig war wie der Feind aber von schönem Angesicht und gutem Herzen.