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unfall

Begonnen von Panzer, 17. April 2007, 17:33:44

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Panzer

tag.
hatte heute einen unfall. bin mit einem bw fuhrpark service auto beim rückwärtsfahren einem anderen bw f serv vorne drauf gefahren.#schaden nicht groß aber doch da bei beiden.

was glaubt ihr?
hab ich was zu befürchten

Andi

Schaden gemeldet? Schadensmeldung aus dem Bordbuch ausgefüllt und Servicenummer angerufen? Schon vernommen worden?
Wenn du nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hast hast du eigentlich nichts zu befürchten.

Gruß Andi
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aus is 03/07

was wollen die machen? sowas passiert jedem mal

mailman

Evtl den Schaden über die Versicherung regulieren? Es mag vielleicht bei der Bw anders laufen aber melden muß man den Schaden auch wenn es "jeden mal passiert".

Andi

Zitat von: mailman am 17. April 2007, 18:18:21
Evtl den Schaden über die Versicherung regulieren?

Über welche Versicherung?  ??? Vorgehensweise: siehe oben.

Gruß Andi
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panzers

nun ich habe beim rückwärtsfahren keinen einweiser rausgeschickt.
ist das grob fahrlässig oder vorsätzlich

mailman

Zitat von: Andi am 17. April 2007, 18:20:34
Zitat von: mailman am 17. April 2007, 18:18:21
Evtl den Schaden über die Versicherung regulieren?

Über welche Versicherung?  ??? Vorgehensweise: siehe oben.

Gruß Andi

Ich mein die Prozente gehen die da net rauf wenn man mit einem BwKfz einen Unfall hat?

Gute Frage mit dem Einweiser. Bei LKW und Panzer braucht man auf jeden Fall einen aber im zivilen heißt es ja auch das man sich notfalls einweisen laßen muß.


Dennis812

Zitat von: panzers am 17. April 2007, 18:47:49
nun ich habe beim rückwärtsfahren keinen einweiser rausgeschickt.
ist das grob fahrlässig oder vorsätzlich

MWn benötigt man bei zivilen PKW (nix anderes sind die gebb-Autos ja) KEINEN Einweiser - von daher. Schicke ja bei meinem Auto auch niemand raus wenn ich rückwärts fahre^^
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panzers

also was nun?

bin ich dran weil ich keinen einweiser raus geschickt habe?

Dennis812

Zitat von: panzers am 17. April 2007, 19:25:38
also was nun?

bin ich dran weil ich keinen einweiser raus geschickt habe?

Immer mit der Ruhe...und nicht so barsch werden! Man wird schon helfen, wenn man online ist... >:(
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Timid

Mir wäre neu, dass man überhaupt bei Fahrzeugen außer Lkw und Panzern einen Einweiser/Sicherungsposten benötigen würde! Wie sollten denn sonst beispielsweise Dienstfahrten von Einzelpersonen möglich sein? Nur vorwärts fahren? ;)

Ich kann mir nicht vorstellen, dass da was großartiges kommen wird. Sowas passiert, wie schon geschrieben wurde, nunmal, so blöd es auch für alle Beteiligten ist. Aber letztlich hängt das natürlich auch alles am Disziplinarvorgesetzten, ob der den Vorgang als disziplinar zu würdigen einstuft oder nicht. Mir fallen einige Unfälle mit Bundeswehr-Beteiligung ein, in denen es keine "Würdigung" des Vorfalls durch den DV gegeben hätte - aber das ist natürlich alles vom Einzelfall und dem Disziplinarvorgesetzten abhängig.
Also: Meiner Meinung nach eher unwahrscheinlich aber nicht ausgeschlossen ;)


Zumindest bei den Fahrzeugen der BW gibt es nichts per Versicherung o.ä. zu regeln, da die Bundeswehr keine Versicherung hat! Ab X Mitarbeitern (wobei X, glaube ich, bei 100.000 oder so in der Kante liegt) ist sowas wohl nicht mehr nötig.
Wie das allerdings mit den Fahrzeugen des Fuhrparkservice aussieht, weiss ich nicht. Dürfte davon abhängen, ob diese über den Fuhrparkservice geleast und dann an die Bundeswehr "weiterverleast" werden, oder aber beim Fuhrparkservice bleiben, oder so.
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panzers

nun diszi habe ich keine angst, das ist nicht das problem.

ich hoffe nur nicht, dass ich etwas zahlen muss für die schäden an den kfz.

Andi

Wenn eine Sicht nach hinten durch bauliche Maßnahmen oder Ladung nicht möglich ist benötigt jedes Bw-Kfz einen Einweiser. Wird in so einem Fall ohne Einweiser rückwärts gefahren und es entsteht ein Schaden ist von grober Fahrlässigkeit auszugehen - in diesem Fall haftet der Fahrer.
Im handelsüblichen Fuhrpark Fahrzeug ist das aber in der Regel nicht der Fall, es sei denn hinten ist alles voll und man sieht nichts mehr. ;)

Fahrzeuge der Bundeswehr sind nicht versichert, dementsprechend haftet die Bundeswehr aus dem Verteidigungshaushalt heraus für verursachte Schäden. Fahrzeuge des Fuhrparkservices sind versichert, dementsprechend die obigen Anweisungen und auch nicht mehr der klassische Vordruck "Kfz-Unfallmeldung".

Ob du Schuldhaft, vorsätzlich, fahrlässig oder grob fahrlässig gehandelt hast weiß ich nicht, da du weder den Fall detailiert beschreibst, noch schilderst, was du danach genau gemacht hast.

Gruß Andi
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schlammtreiber

Zitat von: Timid am 17. April 2007, 19:42:54
Mir wäre neu, dass man überhaupt bei Fahrzeugen außer Lkw und Panzern einen Einweiser/Sicherungsposten benötigen würde! Wie sollten denn sonst beispielsweise Dienstfahrten von Einzelpersonen möglich sein? Nur vorwärts fahren? ;)

NATÜRLICH! So wie der Soldat auch stets nur vorwärts marschiert und selbst im Tode nur nach vorne fällt um noch knappe zwei Meter für´s Vaterland zu gewinnen  ;D

Nicht gewusst?  ;)
Semper Communis
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wolverine

Allein ein Unfall ist ein gutes Zeichen, dass zumindest Fahrlässigkeit vorlag. "Sollte nicht passieren, passiert aber!" (das ist eine ungefähre Beschreibung für Fahrlässug). Ob ein gröberes Verschulden vorlag, kann man wirklich nur im Einzelfall klären. "Ich gebe einmal eine kleine Hilfe: Grob fahrlässig handelt wer verkennt, was für jeden evident!" Und Vorsatz ist schlicht: "Ich weiss es und ich will es so!"
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