Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum ist auf einen neuen Server umgezogen, um den Betrieb langfristig sicherzustellen. Zugleich wurde das Board auf die aktuelle Version 2.1.4 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.
Offene Punkte siehe https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,75228.0.html

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Die Zustellprobleme, die der alte Server hatte, bestehen nicht mehr. Auch Mails an Google oder 1und1-Konten werden erfolgreich zugestellt. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

Wegen Krankheit keine Weiterverlängerung - BFD anspruch ?

Begonnen von mibu1988, 10. November 2012, 19:01:52

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

mibu1988

Hallo zusammen,

ich habe mich für 12 Jahre verpflichten lassen. Dienteintritt war der 01.07.2009
Nun habe ich jedoch eine chronische Krankheit und ich werde nächste Jahr aufgrund der schlechten Gesundheitsziffer nicht weiterverlängert :(
Somit enden meine "12 Jahre" schon nach 4.

Jedoch habe eine ZAW zum IT-Systemelektroniker abgeschlossen. Da ich als SAZ 4 nur 7 Monate Übergangsgebürnisse habe, und mir durch die ZAW 6 Monate abgezogen wurden... habe ich also nurnoch 1 Monat ?

Es ist ja so, dass das halbe Jahr durch die ZAW eigentlich vom SAZ12 Anspruch angezogen wird.. Aber da ich ja nur SAZ4 bin, hätte ich damit ja einen großen Nachteil. Kann ich die 7 Monate trotzdem irgendwie bekommen ?

MkG

Fw mibu1988

ulli76

#1
Du hast doch eine stufenweise Festsetzung deiner Dienstzeit, oder?
In dem Fall gibt es keine Gesundheitsprüfung bei der Festsetzung der jeweils nächsten Stufe.

Bleiben 2 Möglichkeiten: Keine Festsetzung auf die volle Dienstzeit, weil du (krankheitsbedingt) wichtige Ausbildungsabschnitte nicht bestanden hast oder dem Dienst nicht mehr gewachsen bist. Oder Entlassung mittels DU-Verfahrens.

Ansonsten empfehle ich dir dringend mit dem Sozialdienst deines Standortes Verbindung aufzunehmen.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

BulleMölders

Mehr als drei Jahre dabei, Feldwebel Anwärter und weiß nicht mal das er sich selber verpflichtet hat. ???

Genexelt mit Tapatalk


KlausP

ZitatNun habe ich jedoch eine chronische Krankheit und ich werde nächste Jahr aufgrund der schlechten Gesundheitsziffer nicht weiterverlängert

- Wer sagt das, dass Ihre Dienstzeit nicht verlängert wird?
- Wie lange haben Sie die Erkrankung schon?
- Bestand die schon bei der Bewerbung oder beim Dienstantritt und war das dem Dienstherrn bekannt?
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

mibu1988

Hallo,

Erkrankung seit einem halben Jahr ca.

Gesundheitsziffer 6 ( nicht diensttauglich )

Aber es ist ja so, da ich noch keine 4 Jahre dabei bin... kann die Bw mich ja entlassen / nicht weiterverlängern, wenn ich nicht diensttauglich bin. ( §55 )

Verpflichtet auf 12 Jahre, Festgesetzt auf 4

Man wird doch nur weiterverpflichtet, wenn alle Lehrgänge bestanden sind, richtig ? Ich bin schon Fw, allerdings noch keine Fachlehrgänge.

ulli76

Bei welcher Gelegenheit wurde die Gesundheitsziffer vergeben?

Die Bundeswehr kann dich innerhalb der ersten 4 Jahre leichter entlassen als später. Aber wie gesagt- es gibt keine 90/5er bei der stufenweisen Festsetzung der Dienstzeit.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

mibu1988

Hallo, die GZ wurde letzte Woche im BwK Hamburg festgelegt von Fachärzten.

es wurde bereits ein 90/5er im SanBereich auf Allg.Diensttauglichkeit gemacht. Ich bin nun seit 4 Monaten auch schon KzH.


ulli76

Ah- so machts mehr Sinn.

Ist dann ein DU-Verfahren angestrebt oder soll das rein über das Auslaufenlassen der Dienstzeit laufen?

Mal unabhängig davon: Nimm auf jeden Fall Verbindung mit dem Sozialdienst auf.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

mibu1988

Wie sind denn die weiteren Schritte nach einer VIer Gradation ?
Wer strebt denn ein DU Verfahren an ?


Tommie

Eine VI-er Gradation wäre im Prinzip bei einer Neu-Einstellung die absolute Untauglichkeit, also "T 5"! Bei einem Zeit- oder Berufssoldaten kommt es dann darauf an, wie lange er schon im Dienst ist ( u. a. "4-Jahres-Regelung") und in wie weit der Dienstbetrieb dadurch beeinträchtigt wird. Natürlich spielt es auch eine Rolle, wie es zu dieser Gradation kam, Stichwort: Einsatzunfall, etc.

Wenn der Disziplinarvorgesetzte Zweifel an Ihrer Dienstfähigkeit hat, was hier gut sein kann, dann leitet er ein DU-Verfahren ein, das dann vom Truppenarzt in Zusammenarbeit mit einem BWK betrieben wird indem man Sie untersucht und entsprechend begutachtet. Vom Ergebnis der Begutachtung hängt es dann ab, wie weiter verfahren wird.

ulli76

#10
Der erste Schritt ist ja schon gelaufen, indem dein Disziplinarvorgesetzter ein 90/5 auf Verwendungsfähigkeit erstellt hat. Das Urteil des Truppenarztes müsste "dauerhaft nicht verwendungsfähig" evtl. mit dem Zusatz "DU-Verfahren empfohlen" heissen.
Dein DV muss dazu Stellung nehmen, ob er ne alternative Verwendung für dich hat und ich meine, du wirst auch noch dazu angehört.
Das Ganze geht dann an die personalbearbeitende Dienststelle und nach ner ganzen Weile kommt ein Schreiben von denen, dass das DU-Verfahren eingeleitet ist (oder eben nicht eingeleitet ist). Daraufhin muss der Truppenarzt ein Gutachten erstellen, der DV nimmt erneut Stellung und erstellt ein zweites 90/5er auf Dienstfähigkeit. Der truppenätztliche Teil geht über den Leitenden Sanitätsoffizier (LSO- der ist zur Zeit noch im SanKdo zu finden) an den beratenden Arzt der personalbearbeitenden Dienststelle (in deinem Fall ist das die SDBw)- die nehmen dann jeweils nochmal gutachterlich Stellung. Wenn das Ding zurück beim Truppenarzt ist, wird dir das ERgebnis eröffnet und der Truppenarzt schließt das 2. 90/5er (das auf Dienstfähigkeit) ab.
Das Ding und Teile des Gutachtens gehen dann wiederum an deinen Personalführer bei der SDBw und irgendwann kommt dann noch die Entlassungsverfügung.
Edit: Auch die Personalbearbeitende Dienststelle kann sowas anstreben, z.B. wenn man wiederholt aus gesundheitlichen Gründen nicht an laufbahnrelevanten Lehrgängen teilnehmen konnte.

Das ganze Verfahren dauert ca. 6-9 Monate (manchmal noch länger) und am Ende darfst du selber entscheiden, ob du direkt entlassen wirst (dauert dann ca. 1-2 Wochen nachdem die Entlassungsverfügung da ist) oder ob du auf eine 3-monatige Schutzfrist bestehst (z.B. weil du dir zivil erstmal nen Job suchen musst)

Das ist zumindest mal die Kurzfassung

Für welche die das zukünftig betrifft: Das DU-Verfahren kann vom DV, vom Soldaten und vom Truppenarzt angestrebt werden.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Rollo83

T6 heißt aber " Dienstfähig mit besonders großen Einschränkungen" aber Dienstfähig auf verschiedensten Dienstposten wobei bei T5 heißt das man für keinen Dienstposten Verwendungsfähigkeit hast.

Ich bin übrigends auch T6 und ich wurde sogar mit T6 eingestellt mit Sondergenehmigung von irgend einem LSO. Ich hab auch mit T6 alle möglichen 90/5er bestanden egal ob für ÜLE,BCE oder sogar jetzt Troopendienstfähigkeit. Bis jetzt 0,0 Probleme mit meinem T6 gehabt. Mir wurde gesagt das ich mit dem T6 auch nächstes Jahr BS werden kann. Allerdings ist das bei mir auch irgendwie lächerlich da ich nur T6 bin weil ich mal am Knie was hatte und die ZDv aus sagt das man dann halt eine bestimmte Gradation bekommt und damit T6 wird. Also real hab ich keine Einschränkungen. Aber das nur mal dazu das man mit T6 eigentlich auch ganz normal seinen Dienst verrichten kann. OK, ich könnte jetzt kein Falli oder Grennie werden aber dazu hab ich jetzt auch nicht unbedingten Ambitionen zu.

Ich weiß ja jetzt nicht was sie haben und sie müssen das auch nicht sagen, aber ich kenn genug Soldaten die verschiedenste Krankheiten haben und trotzdem ihren Dienst Versehen. Von Bandscheibe über Zuckerkrankheit und andere Klamotten. Irgendwo gibt es doch immer einen Innendienstposten den man ausüben kann wenn man das möchte.

Nur mal so aus Interesse, wollten sie das DU Verfahren und wollen sie die BW verlassen oder wollen sie gerne Soldat bleiben? Also ging die ganze Sache ehr von ihnen aus oder vom Dienstherrn?

ulli76

•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Tommie

@ Rollo83:

Das ist quasi auch schon ein "Klassiker" ;) ! Das Verwechseln einer "Gradation VI" nach ZDv 46/1 mit der "Signierziffer 6", aka "Tauglichkeitsgrad 6" oder "T 6"!

Und mit einer Gradation VI ist man immer und zwingend untauglich, also "T 5"!

Rollo83

Er schreibt doch weiter oben das er eine Gesundheitsziffer 6 hat und das heißt doch dann T6 oder nicht?
Die GZ ist doch nicht die Gradation oder ?