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Schießübung

Begonnen von ELcalibra, 16. Januar 2010, 20:46:51

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ELcalibra

Ist es möglich in der Bundeswehr während seiner Freizeit Schießübungen zu absolvieren um die Schussleistung zu verbessern?

wolverine

Sie dürfen selbstverständlich während Ihrer Dienstzeit in einem Schützenverein oder auf einem Schießstand privat schießen. Als Zivilist sind Ihnen dagegen viele Schießübungen der Bw verboten (Schießen auf Mannscheiben, Schießen hinter Deckungen, Schießen aus der Bewegung).
Bundeswehrforum.de-Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann

Dennis24

Wenn man bei der Bw ist bekommt man dann eig. einen "kleinen Waffenschein"?

ulli76

•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Nico95

was soll das überhaupt sein, ein "kleiner waffenschein"?
Memento moriendum esse!

Dennis24

Der so genannte Kleine Waffenschein wurde mit dem Inkrafttreten des neuen Waffengesetzes von 2002 eingeführt. Der Kleine Waffenschein ist in Deutschland ein Waffenschein gemäß § 10 Abs. 4 Satz 4 WaffG, der den Inhaber zum ,,Führen" (Ausübung der tatsächlichen Gewalt über eine Waffe außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder umfriedeten Besitztums) von Signal-, Reizstoff- und Schreckschusswaffen berechtigt. Diese müssen mit dem PTB-Prüfzeichen versehen sein.

Zum bloßen ,,Erwerb" einer entsprechenden Waffe wird, anders als oft fälschlich vermutet, noch kein Kleiner Waffenschein benötigt. Für ihn werden im Gegensatz zum ,,großen" Waffenschein nur Volljährigkeit, persönliche Eignung und Zuverlässigkeit vorausgesetzt. Auch das Besitzen und gegebenenfalls Benutzen einer solchen Waffe auf Privatgelände bedarf keines Kleinen Waffenscheines. Er wird also tatsächlich nur dann benötigt, wenn eine solche Waffe außerhalb von Privatgeländen zugriffs- und einsatzbereit am Körper geführt werden soll.


Nico95

Memento moriendum esse!

Dennis24


Nico95

Memento moriendum esse!

Dennis24

Hehe  ;Dach quatsch war nur nett gemeint Kamerad  ;)

Nico95

Memento moriendum esse!

snake99

Als Soldat empfängt man eine "Waffenkarte". Sie ist jedoch nur für den internen Gebrauch und ist kein offizielles Dokument á la Waffenbesitzkarte etc.

Die Waffenkarte benötigt man, um in der WaKa seine Waffe empfangen zu können ...
,,Frage nicht was dein Land für dich tun kann, sondern was du für dein Land tun kannst!" John F. Kennedy

Nico95

Memento moriendum esse!

Dennis24

ich auch aber wusste die sache nicht mit dem kleinen Waffenschein

ELcalibra

Ich meine eigentlich in der Kaserne, vorallem als Rekrut hat man keine Top treffer Leistung. Ist es möglich nach Dienstschluss die P8 bzw. das G36 in empfang zu nehmen und auf dem Schießstand zu üben

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