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Besteuerung von geldwerten Vorteilen von Reservisten

Begonnen von Opa_Hagen, 14. Juli 2012, 11:50:21

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Opa_Hagen

"Das Bundesfinanzministerium plant ab dem kommenden Jahr, sogenannte geldwerte Vorteile von Reservisten zu besteuern.
Dazu gehören z. B. die Bereitstellung der Unterkunft während einer Wehrübung sowie die Reisekostenzuschüsse für Familienheimfahrten und die Verpflegung – auch während einer sogenannten dienstlichen Veranstaltung (DVag).
Der Reservistenverband glaubt, dass dies zu einer Demotivation vieler Reservisten führen wird und diese dann ihr Engagement fürs Land einschränken oder gar einstellen werden."


- Info vom Reservistenverband


Wenn DAS wirklich so durchkommt, schmeisse ich aus Prinzip hin. Jedesmal für ´ne WÜ oder DVAG unter der Woche nehme ich
unbezahlten Urlaub und muss mit meinem Chef um Freigabe ringen, finaziell hält sich das ungefähr die Waage, und jetzt soll ich quasi auch noch Geld mitbringen, um meinem Land zu dienen?!?!

Was haltet ihr davon, Kameraden?


Gruss

Hagen




Tommie

Zitat von: Opa_Hagen am 14. Juli 2012, 11:50:21"Das Bundesfinanzministerium plant ...

Schon Feldmarschall Helmuth von Moltke wusste, dass kein Plan die erste Feindberührung überlebt ;) !

wolverine

Ich habe die Mail vom Verband auch bekommen aber zugegeben noch nicht länger darüber nachgedacht. Die Frage wäre doch: Was unterscheidet die "geldwerten Vorteile" durch FWDL und WÜ von anderen zu versteuernden Leistungen? Früher waren das Pflichtdienste aber das ist ja heute nicht mehr so. Wenn sonst "Einladung" statt "Einberufung" steht, verliert das ganze eben auch die Zwangswirkung und dann ist es nun einmal freiwillig. Aber ich denke noch einmal darüber nach wenn ich mehr Zeit habe.
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F_K

... dann auch hier.

Wenn die Leistungen versteuert werden, können auch Aufwendungen steuerlich geltend gemacht werden.

Da wären z. B. "doppelte Haushaltsfühung", die insbesondere in den ersten Tagen / Wochen mit Pauschalbeträgen hohe "Absetzungen" ergibt - so dass vermutlich der "Gewinn" dieser Tätigkeit eher ein steuerlicher Verlust wird (inklusive viel Papierkram).

Augsburger

Guten Tag Kameraden,

ich habe beim Petitionsausschuß des Bundestages gegen diese Bestimmung des Jahressteuergesetzes 2013 eine Petition eingereicht.

Die Petition hat die ID-Nummer 25776 erhalten, und ist jetzt seit Mittwoch auf der Internetseite des Bundestages, Rubrik öffentliche Petitionen , unter dieser Nummer veröffentlicht und kann mitunterzeichnet werden.

Ich bitte deshalb alle Kameraden der Reserve und aus der aktiven Truppe, die diese tolle Idee ebenso als Unfug empfinden wie ich, die Petition zu unterzeichnen. (Geht online sehr einfach).

Herzlichen Dank!

Augsburger

Hier der Link zur Bundestagsseite direkt zur Petition:

https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=25776

Vielen Dank an die Kameraden, die das mit der Mitzeichnung unterstützen!

miguhamburg1

Lieber Fragensteller,

ich bin zwar nicht betroffen, aber Ihre Idee finde ich nicht sonderlich gut. Sie begründen sie u.a. damit, dass während eine WÜ ja die laufenden Kosten im privaten Umfeld weiterhin anfielen. Sie begründen es weiter damit, dass die Sachleistungen der Bw keinen zivilen Standard hätten. Und Sie erwähnen, dass es Fälle geben könnte, dass ein Wehrübender noch Geld mitbringen müsse.

Alles Drei trifft nicht zu: Verdienstausfall wird bis auf wenige Ausnahmen zu 100% von der Unterhaltssicherungsbehörde übernommen. Der Gesetzgeber differenziert bei geldwerten Vorteilen nicht nach der Qualität eines Vorteils, sondern setzt für die einzelnen Gruppen Pauschalbeträge an, so auch hier. Schließlich ist der Wehrsold und weitere Leistungen bei Wehrübungen ohne Ausnahme deutlich höher, als Abzüge für den geldwerten Vorteil.

Gar nicht berücksichtigt haben Sie bei Ihrer Argumentation, dass Sie durch diese Steuerabzüge erstmals Gelegenheit bekommen, Kostenaufwände im Rahmen der WÜ bei der Steuererklärung geltend zu machen. Und das können je nach Einzelfall deutliche Vorteile für Sie bringen. F-K hat hierzu ja bereits geschrieben.

Der Gesetzgeber hat mit diesem Gesetz endlich das eingelöst, was viele Bürger immer von ihm verlangten: Transparenz und Steuergerechtigkeit. In diesem Beispiel ist dem Bundesfinanzminister vollkommen klar, dass der Fiskus unter dem Strich Verlust machen wird.

F_K

@ Migu:

Bei der Truppenverpflegung hat man tatsächlich eine Ersparnis.

Ob eine ZWANGSWEISE Unterbringung in ein Zelt auf dem Biwak tatsächlich ein "geldwerter Vorteil" ist, kann sicherlich diskutiert werden.

Für mich wird es halt noch mehr Schreibkram - grundsätzlich bin ich allerding für die Abschaffung von Ausnahmen (auch wenn es hier im Einzelfall nicht einfacher wird).

HCRenegade

Wenn diese Gesetzesänderung durchkommt, dann wird so mancher engagierter res die Flinte ins Korn werfen - ob man nun unterm strich weniger verdient oder nicht, ist dabei mMn nicht erheblich - aber den Papierkrieg dürfte es so manchem wohl nicht wert sein.

Desweiteren führt dies dann wieder zu einer Verfestigung des "Berufsreservistendaseins", da man als Student oder Arbeitsloser ja sowieso nicht über dem Freibetrag liegen wird und somit sich für diese Personengruppe nicht ändert, während für den Spezialisten, der als Fw/Offz d. R. die gewünschten Mangelqualifikationen mitbringt, der Wehrdienst noch unattraktiver wird. Kann man ja gut in Opa Hagens Post sehen - so mancher übt in seinem Urlaub, weil es nicht anders möglich ist - und dann als Dank dafür, dass man evtl. persönliche Entbehrungen auf sich nimmt (WÜ sind ja nicht immer so gut in einklang mit Familie und Beruf zu bringen) den dürftigen Zuverdienst noch weiter zusammenstreichen, ist definitiv ein Schritt in die falsche Richtung.

HCRenegade

Hm kann anscheinend meinen Post nicht editieren  :o

Nachtrag:

Insbesondere ist es mMn unpraktisch, wenn man Leistungen versteuern muss, die man nicht in Anspruch nehmen möchte, aber einem gewissermaßen aufgezwungen werden - ein Beispiel dafür ist die Unterkunft: Wieso muss ich die Unterkunft versteuern, wenn ich in der Nähe der Kaserne wohne und deswegen eh Heimschläfer bin? Oder aber wie F_K schrieb: Geldwerter Vorteil durch Wohnen in der Dackelgarage? Ich glaube kaum.

AriFuSchr

.... also auf die Bewertung des "gemeinsamen Wohnens" (=Gemeinschaftsunterkunft?) in der Dackelgarage bin ich auch gespannt.

M.W. gibt es bisher nur pauschale Bewertungsansätze für die Unterkunft in Gebäuden. Und ein Zelt ist definitiv kein Gebäude.
Kameradschaftliche Grüsse 




AriFuSchr

miguhamburg1

@ HCRenegade, das Sie keine Lust haben, eine Steuererklärung (als Student) abzugeben, ist aus einer Sicht nun die am Wenigsten überzeugende "Argumentation" gegen diese gesetzliche Bestimmung. Im Übrigen: Was haben der Bedarf an speziellen Verwendungen als Beorderungsdienstposten, was haben Probleme, die Mancher hat, bei seinem Arbeitgeber für Wehrübungen freigestellt zu werden, was haben die ggf. vorhandenen Probleme mit der privaten Lebensgestaltung zu Hause, mit diesem Aspekt zu tun? Richtig: Sie stehen in keinerlei sachlichem Zusammenhang, sondern entstehen ausschließlich in der individuellen Einschätzung und emotionalen Gemengelage. Außerdem: Was wird hier finanziell "zusammen gestrichen, wie Sie es hier behaupten? Wenn es mich nicht täuscht, haben in einem früheren Thread hierzu der Kamerad F_K und andere durch entsprechende "Modellrechnungen" genau das Gegenteil bewiesen.

Irgendwann einmal haben Sie gschworen oder gelobt, "das RECHT und .... tapfer zu verteildigen", haben Sie das mittlerweise elegant "vergessen"?

miguhamburg1

Nachtrag zum Thema "Versteuerung" von Bezügen während freiwilliger Wehrdienstleistung.

Im Rahmen der Umsetzung der Gesetzesvorgabe wird die Finanzverwaltung Ausführungsbestimmungen erarbeiten, wie das sonst auch gemacht wird. Wie bei anderen Fragen auch, kann es dabei zu finanzgerichtlichen Entscheidungen kommen, so ggf. auch, falls eine Zeltunterkunft steuerlich genauso berechnet werden sollte, wie eine ortsfeste Unterkunft in einer Liegenschaft. Wie gesagt: Hier gibt es derzeit noch keine verbindliche Ausführungsbestimmung.

Im Übrigen gilt der Grundsatz: Besteuert wird, was tatsächlich (in diesem Fall als "geldwerter Vorteil" in Anspruch genommen wird! Insofern kommt es überhaupt erst einmal darauf an, ob ein ÜbTrTl überhaupt für seine(n) Reservisten Unterkünfte bereitstellen kann oder der steuerpflichtige Reservist einen Antrag auf Befreiung von eben dieser Verpflichtung stellt etc. Es gibt also neben der persönlichen Präferenz (wie in Ihrem Fall, HCRenegade, dass Sie die bereitgestellte Unterkunft für die bernachtung gar nicht in Anspruch nehemen müssen) auch schlicht und ergreifend die Situation, dass kein Übernachtungsraum zur Verfügung steht. Beides wird in der Ausführungsbestimmung zu berücksichtigen sein.

KlausP

Vom Grundsatz her ist der Wehrübende erst einmal zum Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft verpflichtet, genauso, wie er zur Teilnahme an der Gemeinschaftsverpflegung verpflichtet ist (jedenfalls war das 2010 noch so).
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

miguhamburg1

Stimmt genau - das ist nach wie vor unverändert so. Dennoch erwirkt man mit der Inanspruchnahme der kostenfreien Unterkunft und Truppenverpflegung einen tatsächlichen geldwerten Vorteil, der zu steuerlichen Abzügen führen muss.

Jedoch bedenken einige Kameraden bei ihrer Argumentation nicht, dass in dem Moment, wo ihnen Steuern abgezogen werden, andererseits ihnen durch diese Tätigkeit entstehende Aufwendungen auch steuerlich geltend machen können. Also zum Beispiel die An- und Rückfahrten zur WÜ, ggf. Wochenendheimfahrten etc. Der Bund erstattet je gefahrenem Km nur 0,20 EUR. Die tatsächlichen Kosten sind höher und können entsprechend steuerlich geltend gemacht werden. Ebenso wie andere im zusammenhang mit einer WÜ entstehenden Kosten, zum Beispiel Abnutzung/Reinigung privater/Beschaffung von uniformen für (Teil-)Selbsteinkleider, wenn ihnen der dienstherr keinen DA zur Verfügung stellt etc. pp.

Außerdem handelt es sich bei den Pauschbeträgen für solche geldwerten Vorteile (rund 200 EUR Verpflegung, rund 90 EUR Unterkunft etc.) um wirklich zu vernachlässigende Größenordnung. Wer bedenkt, dass er für die private Nutzung eines firmeneigenen PKW 1 Prozent des Brutto-Anschaffungspreises des KFZ versteuern muss, dann dürften sämtliche Argumente hier á la: "Leistungen werden "zusammengestrichen" nicht mehr haltbar sein.

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