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Meldeadresse als Saz

Begonnen von Joker81, 21. September 2011, 17:47:04

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Joker81

Hallo,
werde zum 02.01.2012 SaZ 09
in Rheine werde dort in der Kaserne schlafen .

Muss ich mich auch dort beim Bürgerbüro melden und als Hauptwohnsitz die Kaserne angeben?

Da ich zzt. ca 160Km entfernt mit meiner Freundin wohne und täglich Pendeln nicht drin ist.
Da nur Sie im Mietvertrag steht würden wir kein TG bekommen wenn ich da Richtig Informiert
bin?
6./ WachBtl BMVg "Siegburg"
2./152 mTrspHubschrRg15 "Münsterland"
3./152
5./LogBtl 171 "Sachsen Anhalt"
2./LogBtl 7 "Unna"
Seit 2014 Luftwaffensoldat

miguhamburg1

Der erste Wohnsitz eines Soldaten ist grundsätzlich die Kasernenadresse (oder die Privatwohnung im Standortbereich). Und deshalb müssen Sie sich dort auch im Einwohnermeldeamt als wohnhaft melden.

eb1987

Zitat von: miguhamburg1 am 21. September 2011, 17:50:48
Der erste Wohnsitz eines Soldaten ist grundsätzlich die Kasernenadresse (oder die Privatwohnung im Standortbereich). Und deshalb müssen Sie sich dort auch im Einwohnermeldeamt als wohnhaft melden.
Haben Sie mal eine Quelle dafür?
Ich find das ein wenig zu verallgemeinert.

wolverine

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eb1987

#4
Danke. Also nach ein wenig Recherche, hab ich's so verstanden:
Ich muss den Standort als Wohnsitz anmelden.
Es reicht als Zweitwohnsitz.
Gemeinschaftsunterkünfte(Stuben) von Soldaten sind von der Zweitwohnungsteuer befreit.

liege ich damit richtig?

Andi

Zitat von: eb1987 am 21. September 2011, 20:55:09
Ich muss den Standort als Wohnsitz anmelden.

Richtig.

Zitat von: eb1987 am 21. September 2011, 20:55:09
Es reicht als Zweitwohnsitz.

Nein, Erstwohnsitz gemäß BGB bzw. äquivalent Meldegesetz der Länder. Das hat etwas mit Steuereinnahmen für die Kommunen zu tun. Wenn du deinen Erstwohnsitz am Standort anmeldest hat das keinen Einfluss darauf, dass dein steuerlich relevanter Lebensmittelpunkt eventuell an einem anderen Ort (wo du z.B. den zweitwohnsitz angemeldet hast) liegt.

Zitat von: eb1987 am 21. September 2011, 20:55:09
Gemeinschaftsunterkünfte(Stuben) von Soldaten sind von der Zweitwohnungsteuer befreit.

Nein, die Länder/Kommunen können selbst festlegen unter welchen Umständen sie Zweitwohnungssteuer erheben. Ich selber zahle an meinem Wohnort (Zweitwohnsitz) in Niedersachsen keine Zweitwohnsitzsteuer. Man hat sich dort damit zufriedengegeben, dass ich dargelegt habe rechtlich verpflichtet zu sein an meinem Standort meinen Erstwohnsitz anzumelden.
Lustiger Weise müsste ich an meinem Dienstort (auch Niedersachsen) aber unter den gleichen Bedingungen Zweitwohnsitzsteuer zahlen, denn da melkt man die Soldaten angesichts knapper Kassen gerne.

Gruß Andi
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Hei-Ko

Nochmal für unwissende. Muss ein Soldat Zweitwohnsitzsteuer zahlen oder nicht. Werde im ersten Jahr eh auf Lehrgängen sein, daher fällt das bei mir eh nicht an. Aber sobald ich in der Stammeinheit bin müsste ich den Standort ja als Erstwohnsitz anmelden, dass wäre dann in Bayern und in Berlin wäre mein Lebensmittelpunkt.

miguhamburg1

Sie müssen dann Zweitwohnungssteuer bezahlen, wenn das in Ihrem Bundesland so eingefordert wird - hat Ihnen Andi doch alles haarlein aufgeführt!

Andi

Zitat von: HeikoG. am 22. September 2011, 14:31:15
Nochmal für unwissende. Muss ein Soldat Zweitwohnsitzsteuer zahlen oder nicht.

Bereits beantwortet.

Zitat von: HeikoG. am 22. September 2011, 14:31:15
Werde im ersten Jahr eh auf Lehrgängen sein, daher fällt das bei mir eh nicht an.

Falsch! Erstwohnsitz ist immer bei der Stammeinhait, egal wohin man gerade kommandiert ist.

Gruß Andi
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Hei-Ko

#9
Richtig, aber von Andi wurde auch folgendes angeführt.

ZitatIch selber zahle an meinem Wohnort (Zweitwohnsitz) in Niedersachsen keine Zweitwohnsitzsteuer. Man hat sich dort damit zufriedengegeben, dass ich dargelegt habe rechtlich verpflichtet zu sein an meinem Standort meinen Erstwohnsitz anzumelden.

Also wäre es doch ein Versuch wert beim Einwohnermeldeamt von Berlin selbige Argumentation anzuführen oder?

Des Weiteren wurde mir von meinem Einplaner gesagt, dass meine Stammeinheit nur vorläufig ist.

Brokkoli4

wenn ich das dann als mein 1 wohnsitz melde, bekomm ich dann auch die ganze post dahin?

Hei-Ko


Brokkoli4

ah ok danke. Muss ich das bevor ich den dienst antrete machen oder kann ich das auch n bissl später machen? also die kaserne als wohnsitz zu melden

Andi

Zitat von: HeikoG. am 22. September 2011, 15:47:05
Des Weiteren wurde mir von meinem Einplaner gesagt, dass meine Stammeinheit nur vorläufig ist.

Und?

Zitat von: Brokkoli4 am 22. September 2011, 17:07:21
ah ok danke. Muss ich das bevor ich den dienst antrete machen oder kann ich das auch n bissl später machen? also die kaserne als wohnsitz zu melden

Warum solltest du das machen, bevor du diesen Wohnsitz hast? Macht keinen Sinn, oder? ;)

Gruß Andi
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Pete85

Ok, mir hat der Herr vom Einwohnermeldeamt das anders erklärt... Er meinte, ist man ledig, muss man grundsätzlich seinen Erstwohnsitz ummelden, wenn man verheiratet ist, liegt der Lebensmittelpunkt und damit der Erstwohnsitz bei der Familie und nicht am Standort. Da muss er sich seine Gesetze wohl nochmal angucken -.-
Gott und den Soldaten ehrt man nur in den Zeiten der Not - und zwar nur dann.

Doch ist die Not vorüber und die Zeit hat sich gewandelt, wird Gott halb vergessen und der Soldat schlecht behandelt...

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