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Stichtag verpasst - Beförderung unmöglich?

Begonnen von CharlieSierra, 02. Oktober 2022, 15:35:45

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SLV

Zitat von: Deepflight am 04. Oktober 2022, 18:13:42
Was ein Schmarrn, sorry.

Zitat von: Ralf am 04. Oktober 2022, 19:03:01
Also die Erklärung ist nun wirklich abstrus.

Was wären denn noch mögliche andere, alternative Erklärungen - abseits davon, dass der betreffende Fragesteller lügen oder Unsinn (weiter) erzählen würde. Jedenfalls sehe ich zunächst keinen Anlass, von einer Lüge oder Unsinn des Fragestellers bereits vorne herein auszugehen.


Zitat von: Deepflight am 04. Oktober 2022, 18:13:42
Das Konstrukt über Wiederruf in den 6 Monaten und dann direkte Neueinstellung ist doch rein hypothetisch.

Was glauben Sie denn wie erfreut die Bw ist wenn jemand erst raus will, und dann im nächsten Monat wieder auf der Matte steht um sich neu einstellen zu lassen.

Die Bundeswehr wäre grundsätzlich über einen solchen Widerruf nicht erfreut,  daher kommt in Betracht, dass ein dienstliches Interesse der Bundeswehr an einer Ausnahmeregelung bestehen könnte.

Zitat von: LwPersFw am 04. Oktober 2022, 22:13:03

Da die Auswahlverfahren und Einstellungszusagen nicht im Laufe des Einstellungsjahres 2021 an neue Einstellungsvoraussetzungen angepasst werden können, ist es erforderlich, Bewerberinnen und Bewerber für die Laufbahnen der Offizierinnen und Offiziere im gesamten Jahr 2021 nach den bis zum Inkrafttreten dieser Verordnung geltenden Vorschriften einstellen zu können."[/i]


hieraus kann entnommen werden, dass grundsätzlich ein Interesse besteht, diese neue Regelungen schon vorher zeitnah anzuwenden, jedoch besteht jedenfalls aber die allgemeine Möglichkeit hierzu nicht; immerhin sind auch nicht lediglich Einstellungen von Offizieranwärter sondern auch weitere Bereich von diesem Neuregelungen betroffen.

(Juristische) Grundsätzlichkeit ließe sich prinzipiell durch Ausnahmeregelungen aber eben durchbrechen.

Zitat von: Deepflight am 04. Oktober 2022, 18:13:42
Was ein Schmarrn, sorry.
Wenn ich für etwas unterschrieben habe, habe ich dafür unterschrieben. Das Konstrukt über Wiederruf in den 6 Monaten und dann direkte Neueinstellung ist doch rein hypothetisch.

Was glauben Sie denn wie erfreut die Bw ist wenn jemand erst raus will, und dann im nächsten Monat wieder auf der Matte steht um sich neu einstellen zu lassen.

Wer kein Anrecht auf Nachbeförderung hat, hat eben keins. Wird ja auch nicht jeder Oberstabsfeldwebel oder General.
Das mag einem als ungerechtes Schicksal erscheinen, ist aber nunmal der Lauf der Dinge im Rechtsstaat.
Da bringts doch nix, hier irgendwelche "Hätte-Könnte"-Konstrukte zu spinnen.
Zitat von: Deepflight am 04. Oktober 2022, 18:13:42
Wenn ich für etwas unterschrieben habe, habe ich dafür unterschrieben.
[...]

Wer kein Anrecht auf Nachbeförderung hat, hat eben keins.


Nach den Darstellungen liegt der Fragesteller außerhalb der Antragsfrist bis zum 30. März 2022; somit hat er jedenfalls auf der Grundlage einer entsprechenden ggf. in der Vergangenheit möglichen Ausnahmeregelung tatsächlich kein Anrecht auf Nachbeförderung mehr.

Zitat von: Deepflight am 04. Oktober 2022, 18:13:42

Da bringts doch nix, hier irgendwelche "Hätte-Könnte"-Konstrukte zu spinnen.

jedoch würde es dem Fragesteller dennoch helfen, zu wissen,  ob denn nun vielleicht entsprechende Ausnahmeregelungen (bis 30.03.2022) tatsächlich vorhanden waren - sowie auf welcher rechtliche Grundlage in der SLV sie denn  ihre Grundlage finden würden. Sofern es sich tatsächlich um eine Ausnahme durch den Bundespersonalausschuss sich handelte, so soll es dem Fragesteller doch unbenommen sein, es mit einer Anfrage (oder Antrag) zu probieren, wobei  er sich bewusst sein sollte, dass das Argument des sechsmonatigen Widerrufs für ihn nicht mehr greift

Ralf

Zitat von: Ralf am 02. Oktober 2022, 16:53:37
Einen Stichtag kenne ich nicht und eines Antrages bedarf es sowieso nicht, denn die Vorschrift gibt entweder die Einstellung oder aber iRd Zulassung bei einem Laufbahnaufstieg eine "Nachbeförderung" vor.
Auch dazu hatte ich etwas geschrieben.
ZitatDie Bundeswehr wäre grundsätzlich über einen solchen Widerruf nicht erfreut,  daher kommt in Betracht, dass ein dienstliches Interesse der Bundeswehr an einer Ausnahmeregelung bestehen könnte.
Auch dazu hatte ich etwas geschrieben. Zumal die von dir eingebrachte Widerrufsfrist ins Leere geht. Zum einen sind die Masse zum 1. Juli eingestellt worden und deren Widerrufsfrist am 31. Dezember endete. Zum anderen kann nun derzeit auch deswegen keiner mehr seinen Widerruf ziehen und die Gefahr dessen damit nicht gegeben ist.

ZitatAlso die Erklärung ist nun wirklich abstrus.
Und das war auf deine "Schlussfolgerungen" bezogen, nicht auf die Ausführungen des TE.

Die Fragen immer anders zu formulieren ändert nichts am Sachverhalt und wir drehen uns immer Kreise. Rein akademische Diskussionen führen nicht weiter. Ich schlage vor, wir lassen diese völlig unsinnige Diskussion über die Mutmaßungen zum einem Stichtag, dem Einschalten des BPA oder anderer Dinge, die man konstruieren könnte.

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christoph1972

Es ist doch ganz einfach, die Betroffenen/der Betroffene stellt einen Antrag. Auf den Antrag/die Anträge ergeht ein beschwerdefähiger Bescheid. Man legt Beschwerde ein, über die Beschwerde wird entschieden und dann kann ein Gericht prüfen, ob die Bundeswehr/das BAPersBw "richtig" entschieden hat.

Ganz einfache Sache. Der Kläger/die Kläger sollten sich dann nur nicht wundern, dass das Gericht lange braucht, um zu entscheiden, ein Prozess Geld kostet und ein evtl. notwendiger Anwalt, auch nicht für "Umme" arbeitet.

Das ist jetzt keine Raketenwissenschaft, eine Beschwerde zu schreiben, geschweige denn einen Antrag an das BAPersBw zu formulieren.

Man darf sich dann nur nicht wundern, wenn das Gericht dann nicht unbedingt i. S. der Kläger entscheidet. Das Gericht legt nämlich das Gesetz zu dem Zeitpunkt aus bzw. wendet es auf den Sachverhalt an, wo die Grundentscheidung getroffen wurde.

Um es mit den Worten meines GL zu gewissen Befindlichkeiten auszudrücken, wenn ein Beschwerdeführer sich ungerecht behandelt fühlt, wenn seine Klage verloren geht und es ans Eingemachte - sprich ans Geld geht: "...hätte, hätte, Fahrradkette, ich doch mal besser aufgepasst/zugehört/vorher gefragt!".

Manchmal geht es gefühlt ungerecht zu ... und dann entscheidet das Gericht, das mag sich ungerecht anfühlen, aber es war alles in Ordnung.
,,Pazifisten sind wie Schafe, die glauben, der Wolf sei ein Vegetarier."

Yves Montand
französischer Schauspieler und Chansonnier
* 13. 10. 1921 - Monsumagno, Italien
† 09. 11. 1991 - Senlis

F_K

Anmerkung:

Das Beschwerdeverfahren in der BW ist kostenfrei und bedarf keines Anwalt - "kostet" nur ein Blatt Papier und etwas Zeit.

WICHTIG ist erstmal, möglichst zeitgerecht, einen Antrag zu stellen - Stück Papier oder Email "tuts" erstmal.

Daran scheitert der TE aber schon - ist aber die GRUNDLAGE für alle weiteren Schritte.

christoph1972

@F_K Bei mir stellt sich bei dieser Unbedarftheit immer die Frage, wie soll da die Klausur "Soldatenrecht" oder wie immer das Fach/die Prüfung korrekt bezeichnet wird, bestanden werden, wenn man schon nicht in der Lage ist, seine eigenen Rechte wahrzunehmen!?
,,Pazifisten sind wie Schafe, die glauben, der Wolf sei ein Vegetarier."

Yves Montand
französischer Schauspieler und Chansonnier
* 13. 10. 1921 - Monsumagno, Italien
† 09. 11. 1991 - Senlis

F_K

Hier stellt sich ja die Frage, OB überhaupt ein "Recht" vorlag - so wie ich den Thread lese, ja eher nicht.

Ich habe mal "Wehrrecht" geschrieben.

christoph1972

Danke. "Wehrrecht". Das "Recht" zur Beschwerde hat man ja bei subjektiv "gefühlter" Verletzung. Zwischen "gefühltem" Recht und "Recht haben/bekommen" können sich Abgründe auftun.

Vielleicht findet sich ja ein Beschwerdeführer/Kläger.
,,Pazifisten sind wie Schafe, die glauben, der Wolf sei ein Vegetarier."

Yves Montand
französischer Schauspieler und Chansonnier
* 13. 10. 1921 - Monsumagno, Italien
† 09. 11. 1991 - Senlis

F_K

Eben.

Wer meint "Rechte" zu haben, stellt halt einen ANTRAG, am besten mit Eingangsbestätigung - und dann gibt es einen Bescheid - wenn es gut "läuft", wird dem Antrag entsprochen - wenn nicht, kann man über die Begründung nachdenken.

Also an den TE: Antrag gestellt?

(Ich bitte, dies als Ratschlag zu sehen - auch wenn ich keine Grundlage für diesen Antrag erkenne).

Viel Erfolg.

Deepflight

Also bei solchen Sachen, bei denen vorher schon klar ist das man sich den Antrag sparen kann rate ich immer davon ab dies zu tun, denn man kann ja als Vorgesetzter zumindest versuchen jemanden davor zu bewahren, sich zum Affen zu machen.

Aber wenn der jenige das dann partout nicht wahr haben will, leitet man eben den Antrag weiter.
1. Runde abgeschlossen

Lustig wirds dann immer nach dem -ablehnenden- Bescheid wenn der Beschwerdeführer in Spee -trotz von Anfang an zum Scheitern verurteiltem Antrag- mit Krokodilstränen während der Bescheideröffnung vor einem Sitzt und sein Leid klagt.
Dann wird, statt kurz einen Schritt zurück zu machen und über die Begründung nachzudenken, Stift und Papier gezückt und eine Beschwerde geschrieben gegen BAPersBw, das Universum und wen auch alles, die man dann in der Hoffnung das einen dort jemand erhört gleich mit an Platz der Republik 1 schickt.
2. Runde beendet

Wenn dann selbst die Wehrbeauftragte nicht verstehen will warum alle blöd sind zu einem folgt gerne mal Runde 3 mit den oben beschriebenen Folgen.

Und warum? Weils irgendwo in einem Forum neben den ganzrn begründeten "lass es sein"-Ratschläge immer irgendwelche Menschen gibt, die durch abstruseste Auslegungsphantasien so wie @SLV diesen Fällen noch Hoffnung machen.
Denn ob es zur Einstellungszeit oder wann auch immer eine Möglichkeit gegeben hätte juckt keine Sau mehr, wenn der Betroffene sich eben nicht informiert hat damals und eben damals als es vielleicht noch gegangen wäre einen Antrag geschrieben hätte.

Und damit ist das Thema für mich beendet, dass wird mir nämlich langsam stumpfsinnig.

Daher mein Appell an die Admins, dass hier doch durch ein schönes, kleines Schlosssymbol zu beenden

Beuteberliner

Dieser Diskussionsfaden ist ein Beispiel unter vielen Endlosdiskussionen nach dem selben "Strickmuster", die von Gästen initiiert werden.
Es mag ein Zufall sein. Allein die Wiederholungsrate lässt einen diesen Eindruck bekommen.

Ralf

Dann schließe ich nun hier, die rechtlichen Grundlagen sind aufgezeigt, ein überragendes dienstl. Interesse, dass der BPA überhaupt erst involviert wird, um bestehende Verordnungen zu übersteuern, gibt es nicht und ein Antragsdelikt ist es auch nicht. Die möglichen Rechtsmittel -die jedem offen stehen- wurden auch benannt.
Sollte der TE noch substanzielle Beiträge haben, gerne PN an mich und ich öffne wieder.
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