ne ne..
also mutterschutz ist 6 wochen VOR und 8 wochen NACH geburt des kindes
in der zeit g ibt es das volle gehalt.. nach den 8 Wochen Mutterschutz nach der Geburt besteht die möglichkeit elternzeit zu nehmen, da kann man bis zu 3 Jahre nehmen (aufgeteilt mit dem mann oder nur n paar monate, je nachdem wie mans will) und in der zeit gibt es dann seid JAnuar das neue elterngeld, aber dies gibts nur für 12 monate (13 monate wenn der mann ne zeit elternzeit übernimmt) das sind dann so 60 % vom alten gehalt, und das geld gibts vom staat u nich von der BW (wird nur da beantrag)..
bei mir is das nich so, ich krieg nur nen mindestbetrag weil mein kleiner vorm januar diesen jahres geboren wurde , ich krieg nur ein jahr lang ein wenig geld vom staat und hab nur ein jahr elternzeit eingereicht, heisst bei mir, ich bin von meinen 12 dienstjahren ein jahr nicht im dienst gewesen wegen der elternzeit... ach ja, u bei uns saz 12 wird die dienstzeit auch immer neu festgesetzt bis man alle lehrgänge abgeschlosse hat (mir fehlte ein lehrgang als ich ungewollt schwanger wurde) und bin somit bisher nur saz 4 was sich aber dann nächst jahr wohl auf saz 12 verlängert wenn ich den lehrgang hab der mir zur beförderung fehlt