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Autor Thema: Bewerbungsfristen als Offiziersanwärter  (Gelesen 10909 mal)

cAiNe

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Bewerbungsfristen als Offiziersanwärter
« am: 01. April 2007, 01:34:12 »

Hey Leute,
ich wollte mal fragen, ob man nach seiner Grundausbildung bzw dann nach 9 MOnaten auch seinem Grundwehrdienst noch die Laufbahn des Offiziers einschlagen kann, oder geht das dann nie wieder??(mache atm mein ABI)

Würde mich über ne Antwort sehr freuen!

MFG
« Letzte Änderung: 01. April 2007, 02:03:36 von Flexscan »
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Bewerbungsfristen als Offiziersanwärter
« Antwort #1 am: 01. April 2007, 01:44:22 »

He ho!

Nicht ganz der richtige Platz für die Frage glaube ich ;) Ja du kannst dich auch während deines GWD oder danach wenn du die entsprechenden Vorraussetzungen hast für die Offizierslaufbahn bewerben. Dir muss nur klar sein das Offiziere immer immer erst im Juli und später des Jahres eingestellt werden.

Gruß Aleya
« Letzte Änderung: 01. April 2007, 02:04:41 von Flexscan »
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Flexscan

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Bewerbungsfristen als Offiziersanwärter
« Antwort #2 am: 01. April 2007, 01:51:39 »

Sofern das Höchstalter nicht überschritten ist ist jederzeit eine Bewerbung als OA möglich

Auch nach den abgeleisteten 9 Mten Grundwehrdienst (Wiedereinsteller).

Bewerbungen können jederzeit abgegeben werden, jdoch sind gewisse Fristen zu beachten (Als OA der 1. März (hoffe Datum stimmt sonst bitte korektur) eines jeden Jahres, Einstellung erfolgt dann zum 01.07 des Jahres).

« Letzte Änderung: 01. April 2007, 02:04:02 von Flexscan »
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Bewerbungsfristen als Offiziersanwärter
« Antwort #3 am: 01. April 2007, 01:55:07 »

He ho!
Einstellung erfolgt dann zum 01.07 des Jahres).
Ab dem trifft es eher.. da glaube ich nur Marine und Heer zu der Zeit einstellt und die Luftwaffe etwas später.

Gruß Aleya
« Letzte Änderung: 01. April 2007, 02:05:00 von Flexscan »
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Flexscan

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Re: Bewerbungsfristen als Offiziersanwärter
« Antwort #4 am: 01. April 2007, 02:05:24 »

Threadtitel angepasst und nach bewerbungen verschoben
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Re: Bewerbungsfristen als Offiziersanwärter
« Antwort #5 am: 01. April 2007, 13:58:58 »

Also muss ich dann zum Spieß und mit ihm Reden oder wie??

Muss ich ihm dann meine ZEugnisse geben und er schickt sie weg oder was??

MFG
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Lady Aleya X

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Re: Bewerbungsfristen als Offiziersanwärter
« Antwort #6 am: 01. April 2007, 14:20:37 »

He ho!

Da gehört schon ein wenig mehr dazu. Aber richtig erkannt, bei dir läuft das ganze nicht über den WDB sondern über den Spieß. Bei ihm reichst du dann auch alles ein (Fragebögen, Lebensläufe, Zeugnisse, andere wichtige Kopien, sowie die Beurteilung die du erhälst)

Gruß Aleya
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cAiNe

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Re: Bewerbungsfristen als Offiziersanwärter
« Antwort #7 am: 01. April 2007, 15:09:04 »

kk..und das mach ich dann nach den ersten 3 Monaten oder erst nach den 9???

Kann es auch sein, dass die Verantwortlichen, wenn man sehr gut ist, zu einem kommen und einen fragen, was man noch so vor hat??Also ob man sich vorstellen könnte die Offizierslaufbahn einzuschlagen??
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Lady Aleya X

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Re: Bewerbungsfristen als Offiziersanwärter
« Antwort #8 am: 01. April 2007, 15:12:16 »

He ho!

Das machst du wenn du willst. Du kannst auch erst die 9 Monate ableisten und dich dann Zivil bewerben. Wann du damit anfängst bleibt dir überlassen, oder ist die Frage wann du Zeit hast.

Hm.. nein eigentlich eher nicht. Denn wer das will der meldet sich schon von alleine.

Gruß Aleya
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cAiNe

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Re: Bewerbungsfristen als Offiziersanwärter
« Antwort #9 am: 01. April 2007, 15:20:37 »

und, wenn man das Gefühl hat, dass die Noten auf den Zeugnissen nicht gut genug sind, aber ansich einsatzbereitschaft gezeigt hat, bringt einem das dann vielleicht Pluspunkte, also dass dann eher überlegt wird, ob man zum Test darf oder nicht!?
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Lady Aleya X

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Re: Bewerbungsfristen als Offiziersanwärter
« Antwort #10 am: 01. April 2007, 15:23:51 »

He ho!

Wie bereits gesagt, da du dich aus der Truppe bewerben willst, bekommst du natürlich auch noch eine Beurteilung dazu die mit eingeschickt wird. Schlechte Noten kann diese aber nicht unbedingt wegmachen. Wenn du meinst deine Noten sind zu schlecht, dann bewirb dich möglichst früh, denn da wird noch nicht so stark auf die Noten geachtet.

Gruß Aleya
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cAiNe

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Re: Bewerbungsfristen als Offiziersanwärter
« Antwort #11 am: 01. April 2007, 15:50:25 »

Also gleich nachm ersten Monat zB???Blos ich überlege jetzt....hier steht, dass ab 1.07. die Einstellung der Offiziere beginnt...so ich habe ja 9 Monate Grundwehrdienst....Also bin ich eigentl Anfanh April fertig...angenommen die nehmen mich...was mach ich in der Zwischenzeit???:-S

also die 3 Monate..kann man da beim Bund bleiben oder muss man dann nach Hause und warten??
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Lady Aleya X

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Re: Bewerbungsfristen als Offiziersanwärter
« Antwort #12 am: 01. April 2007, 16:00:47 »

He ho!

Wenn sie dich nehmen, bist du entweder für die 3 Monate nochmal Zivilist (freu dich 3 Monate Rulaub;)) Oder manchmal gibt es auch eine Möglichkeit die 3 Monate zu verlängern.

Gruß Aleya
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cAiNe

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Re: Bewerbungsfristen als Offiziersanwärter
« Antwort #13 am: 01. April 2007, 16:02:44 »

Ah...vielen Dank erstmal für die Hilfe!!!Hoffe das klappt so, wie ich es mir vorstelle...:)

MFG
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DJ

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Re: Bewerbungsfristen als Offiziersanwärter
« Antwort #14 am: 01. April 2007, 17:59:15 »

Wenn du meinst deine Noten sind zu schlecht, dann bewirb dich möglichst früh, denn da wird noch nicht so stark auf die Noten geachtet.

Glaub ich eher nicht, anfangs bewerben sich noch nicht so viele, daher hat man doch dann bessere Chancen eingeladen zu werden, oder?
Auf die Note wird immer geachtet.
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