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in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Alarmreserve  (Gelesen 7122 mal)

Frank

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Alarmreserve
« am: 21. Februar 2004, 11:47:41 »

Ich hab seit 2 Monaten meines V-Bescheid. Ich hab schon einiges gehört. Jetzt mal an euch. Wie lange bleibt man als Mannschaft beordert? 4 Jahre oder +-1 Jahr wie das KWEA mir gesagt hat?
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mib

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Re:Alarmreserve
« Antwort #1 am: 21. Februar 2004, 12:13:37 »

Hallo Frank,

die Zahlen, die Dir genannt wurden (3-5 Jahre) sind sowieso nur eine "Richtwert für die Beorderungsdauer". Je nach Verwendung/Dienstposten wird die Beorderungsdauer vermutlich mehr oder wenig stark schwanken (frag mich jetzt aber nicht um wieviele Jahre).
Einen Rechtsanspruch auf Ausplanung nach den x-Jahren hast Du somit auf keinen Fall. Falls Du anderenfalls darauf spekulierst, länger dabeibleiben zu können, solltest Du Dich durch Eigeninitiative um längeren Verbleib in der Alarmreserve kümmern.

mib
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Re:Alarmreserve
« Antwort #2 am: 21. Februar 2004, 12:23:59 »

An wen werden denn überhaupt noch V-Bescheide erteilt? ???
Außer freiwillig übende Reservisten fällt mir niemand ein. Ich habe solch etwas nie bekommen.
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Mfg Protter, OG d.R.

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Frank

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Re:Alarmreserve
« Antwort #3 am: 21. Februar 2004, 12:31:36 »

Also ich hab bis März 2002 meinen Wehrdienst abgeleistet. Bei den Fallis. Hab Mitte Dezember 2003 aus heiterm Himmel einen V-Bescheis bekommen (Beim Ende des Wehrdienstes haben die uns allen gesagt das niemand eingepant würde, wegen Bataillonsauflösung). Ich bin jetzt bei Systeminstantsetzungszentrum in Jülich eingeplant. Also völlig ungeeignet.
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mib

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Re:Alarmreserve
« Antwort #4 am: 21. Februar 2004, 12:35:44 »

Der Einberufungsbescheid(V) hat nichts mit Einberufungsbescheiden zu Wehrübungen zu tun!
M.E. bekommt der Großteil ehemaliger Zeitsoldaten (Uffz/Offz) einen solchen Einberufungsbescheid. Bei Mannschaften ist diese Quote allerdings sehr viel kleiner.
Ersterer regelt nur die Einberunfung im Verteidigungsfall. Letzterer trifft, wie Du schon richtig bemerkt hast, i.d.R. nur Freiwillige, die als Reservist Zeit / Mühe in ihre Aus- und Weiterbildung als Soldat investieren bzw. als Ergänzung / Entlastung für Aktive Soldaten dienen.
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F_K

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Re:Alarmreserve
« Antwort #5 am: 21. Februar 2004, 12:46:43 »

@ Alle:

Selbstverständlich gibt es noch ÜBER 300.000 Reservisten die einen Einberufungsbescheid (V) haben.
Da, wie schon gesagt, Mannschaftdienstgrade in der Regel ca. 4 Jahre Mobeingeplant sind, besteht nach DEREN Ausplanung ja ein "Regenerierungsbedarf", also werden auch NEUE Einberufungsbescheide erstellt.

Ob die Verwendung "ungeeignet" ist, läßt sich anhand des "Btlsnamens" NICHT sagen. (Mal wieder ne Lagebeurteilung eines Soldaten, die völlig falsch ist.).

So wird es auch in einem Systeminstandsetzungszentrum Sicherungskomponenten geben, da lassen sich alle Arten von Infanteristen, also auch "Fallis", mehr oder weniger "artgerecht" einsetzen ....
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Frank

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Re:Alarmreserve
« Antwort #6 am: 21. Februar 2004, 13:47:22 »

@Frank_Kalka
ok, daran habe ich jetzt nicht gedacht. Hab halt nur Inst.  betrachet.

Da du dich anscheinend gut auskennst. Kann man sagen, wie hoch die wahrscheinlichkeit ist zu einer Wehrübung herangezogen zu werden?
Und war die Aussage des KWEA also so nicht richtig, dass Manschaften innerhalb von +- einem Jahr wieder ausgeplant werden?
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F_K

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Re:Alarmreserve
« Antwort #7 am: 21. Februar 2004, 13:53:03 »

@ Frank,

soweit ich weiß, bleiben Mannschaften so ca. 4 Jahre mobverplant (wobei man das erste Jahr einen ANSPRUCH darauf hat, NICHT eingezogen zu werden, weil man ja gerade entlassen worden ist).

Aufgrund dieses Anspruches, und des sehr hohen Verwaltungsaufwandes (wenn man JEDES Jahr die Soldaten austauschen würde) kann das mit dem plus/minus einem Jahr nicht stimmen, es sind 4 Jahre, plus / minus einem Jahr.

Die Wahrscheinlichkeit tatsächlich zu einer Wehrübung eingezogen zu werden ist fast gleich NULL.
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Frank

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Re:Alarmreserve
« Antwort #8 am: 21. Februar 2004, 14:06:38 »

@F_K
Das klingt einleuchtend. Hat mich auch ein wenig gewundert, obwohl der SFw bei KWEA dies auch beim nachfragen bestätigt hat.
Solange die Wahrscheinlichkeit fast Null ist reicht mir das auch. Wie lange ist denn die "Vorwarnzeit". Hier wurde mir mindestens 1 Jahr gesagt.
Wenn das auch nicht stimmt liegt das wohl an meinem KWEA. Wohne in Köln, da läuft es ja mit der Bundeswehr ein wenig drunter und drüber (ich beine die Verwaltungsgerichtsentscheidung)
« Letzte Änderung: 30. Januar 2008, 21:36:12 von Timid »
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PzGren

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Re:Alarmreserve
« Antwort #9 am: 21. Februar 2004, 22:02:47 »

Hallo Frank,

die Fristen stehen in der ZDv 20/3 - Frank K. weiß das sicherlich ganz genau  ;). Diese ist in Auszügen im Web erhältlich - woher ich meine habe weiß ich nicht mehr.
Darin steht, daß der Einberufungsbescheid spätestens 2 Monate von der Wehrübung bei Dir sein soll (Weichmacher). Bei Zustimmung von Dir und Deinem Arbeitgeber kann diese Frist unterschritten werden.

Ich kenne übrigens auch niemanden, der einberufen wurde, ohne laut und vernehmlich HIER zu rufen.

Horido
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