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Autor Thema: Überprüfungsuntersuchung  (Gelesen 1657 mal)

Chris2701

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Überprüfungsuntersuchung
« am: 08. April 2004, 20:08:42 »

Hi Kameraden, habe mal ne Frage geht um einen ehemaligen Kameraden von uns der liebend gerne wieder in die Truppe will aber es irgendwie nicht geht. Naja er wurde am 01.10.2003 einberufen ist nach 3 Wochen wieder aus der Truppe raus aus psychischen Gründen hat es zu dem Zeitpunkt nicht ausgehalten und musste zu nem Truppenpsychiater und der hat ihn rausgeschickt jetzt hat er sich erholt war in der Rehaklinik ist körperlich sowie psychschich wieder fit ist mein Eindruck und seiner auch. Doch die im KWEA haben nach Aktenlage entschieden und aus seinem T3 nen T5 gemacht dann hat er Widerspruch eingelegt und die WBV hat das Überprüft und den T5 bestätigt obwohl in der Entlassungsverfügung steht das er nach ner festgesetzten Frist vorgeladen wird. Wurde er aber bis jetzt nicht!!!
Die sollen ihn doch in ein BWK schicken zu nem Psychiater und nen neues Gutachten machen geht sowas überhaupt?Hat er noch ne Chance und kennt einer so einen ähnlichen Fall??

Thanks Leute

Gruß
OG Chris
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Kobold

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Re:Überprüfungsuntersuchung
« Antwort #1 am: 08. April 2004, 21:24:27 »

Hm, klingt von den Grundvoraussetzungen schon mal ungünstig. Von T3 - was zunächst ja nicht ideal ist - auf T5 gestuft, was formal ja AUF DAUER nicht verwendungsfähig in Frieden und Krieg bedeutet.

Bei solchen psychischen Sachen ist man generell vorsichtig, weil sich eine VOLLSTÄNDIGE Genesung z.T. nur bedingt nachweisen lässt.
Wenn er unbedingt zurück will, dann soll er selbst einen Psychiater aufsuchen - das ist schließlich keine Schande - und sein Anliegen vortragen - der kann dann sicherlich ein Attest ausstellen, das man der WBV, dem KWEA, etc. vorlegen kann!
Das wäre sicherlich das einfachste - über die Militärbürokratie wäre es bedeutend komplizierter!
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