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in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Frage zu DuZ  (Gelesen 4327 mal)

RayT

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Frage zu DuZ
« am: 24. April 2004, 10:17:31 »

Hi,
wer ist eigentlich berechtigt Geld für Dienst zu ungünstigen Zeiten zuempfangen (in der Vorschrift steht da nur : "..der Wehrsoldempfänger"). Mein TE-Führer meinte er reicht einfach mal DuZ für mich ein und von einigen FWDLern hab ich auch gehört sie würden DuZ bekommen, obwohl der ReFü meinte nur SaZ würden welches bekommen %)

(DuZ läuft nicht über die ReFü sondern Wehrbereichsverwaltung oder so)

mkg,
Ray
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Piet

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Re:Frage zu DuZ
« Antwort #1 am: 24. April 2004, 11:43:58 »

Ich denke der ReFü hat recht. GWDL und FWDL bekommen nur die "normalen" Anrechnungsfälle mit 12 Euro irgendwas, wenn sie die einreichen.
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Re:Frage zu DuZ
« Antwort #2 am: 24. April 2004, 14:12:26 »

GWDL und FWDL bekommen nur DA, DuZ bekommen noch BS und SaZ
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Helft mit, dass es so bleiben kann.

RayT

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Re:Frage zu DuZ
« Antwort #3 am: 24. April 2004, 14:30:17 »

?? seit wann bekommen GWDLer DA ? :) das wär mir neu
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Piet

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Re:Frage zu DuZ
« Antwort #4 am: 24. April 2004, 15:57:50 »

Immer schon ;) Noch nie beantragt? Dann aber los, vielleicht finden sich die alten Dienstpläne noch. FWDLer kriegen zwar mehr (auf diesem Monatszettel kann man ja ankreuzen: W9, FWDL oder WÜ), aber die GWDLer gehen nicht leer aus.
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mib

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Re:Frage zu DuZ
« Antwort #5 am: 24. April 2004, 17:00:08 »

Immer schon ;) ...

Das ist nicht vollkommen korrekt.

Die "Zulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten" ist eine Erschwerniszulage (wie die Zulagen für Taucher, Flugzeugführer oder auch das "Buschgeld"). Der Kreis der Berechtigten ist in der EZulV geregelt - GWDL gehören nicht dazu.

Besondere zeitliche Belastungen (von denen ist hier im Thread ja die Rede) von Soldaten sind auzugleichen - entweder finanziell oder durch Freistellung vom Dienst. Grundsätzlich sind davon alle Soldaten betroffen (also auch GWDL/FWDL) - Einzelheiten zum Personenkreis und zur Durchführung werden im entsprechenden "Erlass über den Ausgleich besonderer zeitlicher Belastungen" geregelt.

Relevant sind für die o.g. Aussage der 3.Dienstmonat (vorher gibt es keinen Ausgleich) und der 10.Dienstmonat (vorher wird u.A. kein Ausgleich für Einzelstunden gewährt). Alle weiteren Einzelheiten und Berechnungsbeispiele bitte selber im Erlass nachlesen.

mib
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Piet

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Re:Frage zu DuZ
« Antwort #6 am: 24. April 2004, 17:02:56 »

Stimmt, vergessen  :-X DA gibts erst ab dem dritten Dienstmonat. Schnellschuss, sorry  ;)
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RayT

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Re:Frage zu DuZ
« Antwort #7 am: 24. April 2004, 20:00:32 »

Also bei uns hat als GWDL für Sonderdienste (Wache u. GvD) niemand DA bekommen. Dafür haben wir andere Regelungen :D
Bin jetzt im 10. Dienstmonat (FWDL) und bekomm ganz normal DA.

Schick mir jemand bitte diesen "Erlass über den Ausgleich besonderer zeitlicher Belastungen". Vielleicht auch die Intranet Adresse, wenn diese nicht öffentlich ist.

Ich lass mir doch kein Geld entgehen :)

mkg,
Ray

btw : Wie ich schon angemerkt habe, habe einige FWDL bei uns DuZ bekommen.
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