Immer schon ...
Das ist nicht vollkommen korrekt.
Die "Zulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten" ist eine Erschwerniszulage (wie die Zulagen für Taucher, Flugzeugführer oder auch das "Buschgeld"). Der Kreis der Berechtigten ist in der EZulV geregelt - GWDL gehören nicht dazu.
Besondere zeitliche Belastungen (von denen ist hier im Thread ja die Rede) von Soldaten sind auzugleichen - entweder finanziell oder durch Freistellung vom Dienst. Grundsätzlich sind davon alle Soldaten betroffen (also auch GWDL/FWDL) - Einzelheiten zum Personenkreis und zur Durchführung werden im entsprechenden "Erlass über den Ausgleich besonderer zeitlicher Belastungen" geregelt.
Relevant sind für die o.g. Aussage der 3.Dienstmonat (vorher gibt es keinen Ausgleich) und der 10.Dienstmonat (vorher wird u.A. kein Ausgleich für Einzelstunden gewährt). Alle weiteren Einzelheiten und Berechnungsbeispiele bitte selber im Erlass nachlesen.
mib