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Autor Thema: Zahnbehandlung bei Bundeswehr + Zivildienst  (Gelesen 2873 mal)

crash

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Zahnbehandlung bei Bundeswehr + Zivildienst
« am: 28. April 2004, 14:32:16 »

 ???
Hallo @
Ich werde im nächsten halben Jahr gemustert. Mein Zahnarzt hatte mir geraten, mich in nächster Zeit einer kieferorthopädischen Behandlung zu unterziehen - Zahnspange also. Meine Frage jetzt, da ich private Zusatzversicherung habe, die aber noch nicht voll bezahlt...

a. Wird sowas auch vom Papa Staat mitgetragen?
b. Bei einer laufenden Behandlung oder wenn man die Behandlung erst während der BW-Zeit, bzw. Zivi-Zeit beginnt...
c. Oder gar nicht - ist es egal. Wird es gehandhabt, so als ob ich Privatbürger bin?

Kann mir da jemand etwas zu sagen oder eine Quelle nennen, wo ich mich informieren kann, um nichts falsch zu machen. Wenn ich doch wohl direkt bei dem Kreiswehrersatzamt anrufe und solch eine Frage stelle, kann doch schon ein Vermerk in meiner Akte sein?!

Vielen Dank für Infos schon im voraus!

Grüße Markus

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TheAdmin

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Re:Zahnbehandlung bei Bundeswehr + Zivildienst
« Antwort #1 am: 28. April 2004, 14:48:30 »

Alles, was durch BW Ärzte und Zahnärzte gemacht wird wird vom Bund getragen. Es werden keine zivilen Rechnungen bezahlt.

Was bei GWDLern nicht gemacht wird sind eben solche Kieferorthopädischen sachen, die nicht dringlich sind.

Also sieht eher schlecht aus.
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schlammtreiber

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Re:Zahnbehandlung bei Bundeswehr + Zivildienst
« Antwort #2 am: 28. April 2004, 15:15:22 »

Verpflichte Dich beim Wachbataillon. Spätestens nach dem dritten Abschreiten der Front wird Herr Struck zum general rüberbeugen und zischen: "Mensch, schicken se den da doch mal zum Kieferorthopäden. Kann man ja nich angucken grummel groll mecker..."

 8)
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Kobold

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Re:Zahnbehandlung bei Bundeswehr + Zivildienst
« Antwort #3 am: 28. April 2004, 16:17:04 »

Falsch. Beim WachBtl hieße es mit solchen Zähnen "alles klar, packen Sie ihre Sachen, Sie kommen irgendwo anders hin".

Kieferorthopädisches bei GWDL wird NICHT bezahlt!

(Es sei denn, man bekommt durch einen Dienstunfall die Kauleiste demoliert und eine Wehrdienstbeschädigung liegt vor, dann schon. Ist aber hier nicht der Fall)
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