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in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Urteile im Coesfeld-Prozess  (Gelesen 5770 mal)

Dennis812

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Urteile im Coesfeld-Prozess
« am: 12. März 2008, 14:49:37 »

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Streichholzmann

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Re: Urteile im Coesfeld-Prozess
« Antwort #1 am: 12. März 2008, 15:08:51 »

Soweit ich es mitbekommen habe, haben die meisten Rekruten es nicht als Misshandlung empfunden.
Wer hat also Beschwerde eingereicht?

Auch wenn es für Grundwehrdienstleistende nicht vorgesehen war, war es doch realitätsnah.
Die Bundeswehr ist doch keine normale Firma, sondern sie bereitet die Rekruten für den Fall
eines Krieges vor, indem sowas passieren kann.
Wurden oder werden die betroffenen jetzt eigentlich aus der BW entlassen?
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Piet

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Re: Urteile im Coesfeld-Prozess
« Antwort #2 am: 12. März 2008, 15:59:31 »

Das Ganze kam durch Zufall raus, weil einer der Rekruten in einer Folgeverwendung (HFüKdo?) beiläufig beim Kaffee von der Geschichte erzählte und der Offizier daraufhin das Ganze ins Rollen brachte.

Selbst wenn es realitätsnah wäre: Für solche Ausbildungen gibt es Hammelburg. Eine Inst-AGA-Kompanie darf eine solche Ausbildung nicht durchführen!

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Streichholzmann

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Re: Urteile im Coesfeld-Prozess
« Antwort #3 am: 12. März 2008, 16:06:35 »

Eine Inst-AGA-Kompanie darf eine solche Ausbildung nicht durchführen!

Das stimmt!
Aber hätte es nicht auch ein einfaches Disziplinarverfahren getan? Zumal ja keiner ernsthaft verletzt wurde.
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Piet

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Re: Urteile im Coesfeld-Prozess
« Antwort #4 am: 12. März 2008, 16:08:51 »

Das wird es auch noch geben. Ein Strafverfahren schließt ein Disziplinarverfahren ja nicht aus, ganz im Gegenteil. Andererseits wäre es ja völlig irre, wenn es keine strafrechtliche Verfolgung für Taten gäbe, weil es ein DV gibt.
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Re: Urteile im Coesfeld-Prozess
« Antwort #5 am: 12. März 2008, 18:01:21 »

Ich habe es in den 16:00 Uhr Nachrichten auf N-24 gesehen, und weiß nicht was ich davon halten soll. Natürlich ist es wichtig das man einen Soldaten auf den erstfall vorbereitet, aber werden tatsächlich bei geseilnahmen einem die Hosen runtergezogen? OK das einem die Nase zugehalten wird und mit einem Schlach das Wasser in den Mund gepumpt halte ich persönlich ja für wesentlich realistischer das sowas in einer Geiselnahme passiert. Aber da weiß man ja auch nicht wie lange das durchgezogen wurde, ob nun ganz kurz um den Soldaten einmal das gefühl zu geben, oder jetzt richtig Hardcore mäßig.

Aber ein Disiplienverfahren soll es glaube ich nicht geben.
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Fitsch

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Re: Urteile im Coesfeld-Prozess
« Antwort #6 am: 12. März 2008, 18:05:30 »

die finanzielle Belastung der Verurteilten wird sicher einen bleibenden Eindruck bei Ausbildern in AGA-Kp´s hinterlassen. (kann der VU gleich noch ne Ladung "Samthandschuhe extra weich" ordern)
Ob es förderlich für die Ausbildung der Rekruten ist sei dahingestellt.

50.000 Euro zuzüglich Geldstrafe und evtl. Schmerzensgeldzahlungen.   :o :o :o :o :o :o :o

Horrido
Fitsch
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Piet

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Re: Urteile im Coesfeld-Prozess
« Antwort #7 am: 12. März 2008, 18:30:10 »

Wie gesagt: Ob eine solche Ausbildung förderlich ist oder nicht, ist sicherlich diskutabel.

Dafür gibt es aber eben speziell geschulte Ausbilder in Hammelburg etc., zudem sind bei solchen Ausbildungen ständig Psychologen und Ärzte zugegen. Außerdem finden solche Schulungen nur im Rahmen der einsatzvorbereitenden Ausbildung statt, nicht aber während der AGA (!).

Das Schlimme an der Sache ist ja, dass das Ganze auf dem eigenmächtigen Mist einer einzigen Kompanie gewachsen ist (nach eigenem Bekunden wusste ja auch der damalige Kdr nichts von den Vorgängen, er ist dann auch aus der aktiven Truppe wegversetzt worden, was für einigen Wirbel sorgte) und die Ausbilder für ein solches Rollenspiel überhaupt nicht geschult waren. Zudem sind wir hier, wie die Richter zu Recht festgestellt haben, im Bereich von Straftaten!


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€: No Name, wie kommst Du darauf, dass es kein Disziplinarverfahren geben wird?  ???
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Dennis812

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Re: Urteile im Coesfeld-Prozess
« Antwort #8 am: 12. März 2008, 18:48:13 »

Naja, mir persönlich ist die Berichterstattung an sich zu undifferenziert. Die zehn bösen Ausbilder und die armen, armen Rekruten. Wenn etwas völlig indiskutables für solch ein Ausbildung getan wird --> hier: mehrmaliges Kopf gegen die Wand schlagen, dann ist es sicher Körperverletzung aber sonst...mmmh, naja, schwer zu entscheiden.

Grundsätzlich finde ich die Ausbildungsidee nicht schlecht, allemal besser als bis zum Erbrechen G36 zu reinigen (ok, das ist ein bisschen zu ironisch). Was sich mir nicht erschliesst ist aber weshalb in der AGA zwar ein EAKK Ausbildung, teilweise auch unter "härterem" Drill als normal, stattfindet; oder aber auch sonstige Ausbildungen, die nichts für Zartbesaitete sind (denke hier an einige sehr(!!!) gut nachgestellte Unfallszenen in der SanAusbildung oder die EvacÜbung), eine Geiselnahme-Übung dann aber nicht durchgeführt werden kann  ???

Was mir eingefallen ist - fiel diese Ausbildung nicht gerade in die Anfangszeit der EAKK in der AGA?! Kann dadurch auch ein Grund für diese Übung vorliegen? Dazu würde der im Radio zitierte Befehle des InspHeer passen, der solche Ausbildungen wohl zwei Tage eingegrenzt haben soll.....
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Re: Urteile im Coesfeld-Prozess
« Antwort #9 am: 12. März 2008, 18:53:44 »

@Piet: Ich weiß nicht genau ich habe das irgendwie von den Nachrichten so interpretiert, das so was gesagt wurden sei. Kann mich aber auch irren, da ich nicht geschaut habe sondern nur gehört und nicht soo aufmerksam da es im Hintergrund lief und ich parrarell dazu noch was anderes getan hatte.
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Timid

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Re: Urteile im Coesfeld-Prozess
« Antwort #10 am: 12. März 2008, 19:02:14 »

Soweit ich es mitbekommen habe, haben die meisten Rekruten es nicht als Misshandlung empfunden.

Seit wann ist sowas relevant für die Frage, ob eine Straftat vorlag oder nicht?

Zitat
Die Bundeswehr ist doch keine normale Firma, sondern sie bereitet die Rekruten für den Fall
eines Krieges vor, indem sowas passieren kann.

Das Rechtfertigt weder Verstöße gegen das Grundgesetz, noch gegen Prinzipien wie die "Innere Führung".

Zitat
Wurden oder werden die betroffenen jetzt eigentlich aus der BW entlassen?

Das werden die Disziplinarverfahren ergeben. Aber bei einer rechtskräftigen Verurteilung auf Grund solcher Taten dürfte DZE für die beteiligten Ausbilder sehr schnell erreicht sein.

Natürlich ist es wichtig das man einen Soldaten auf den erstfall vorbereitet,

Im angemessenen Rahmen! Und der liegt bei solchen Bedingungen dezent garnicht vor ...

Zitat
aber werden tatsächlich bei geseilnahmen einem die Hosen runtergezogen?

Wieso sollte es sowas nicht geben? Geiselnahme ist nicht gleich Geiselnahme ...

Aber hätte es nicht auch ein einfaches Disziplinarverfahren getan?

Bei Straftaten?

Zitat
Zumal ja keiner ernsthaft verletzt wurde.

Inwiefern hat das Einfluss auf solche Sachen wie "Misshandlung" oder "Entwürdigende Behandlung Untergebener"?

Grundsätzlich finde ich die Ausbildungsidee nicht schlecht,

Nur nicht in der Grundausbildung, und auch nicht nur, weil sich da ein paar Leute mal was zusammen ausgeknobelt haben ...

Zitat
eine Geiselnahme-Übung dann aber nicht durchgeführt werden kann  ???

Weil dafür anscheinend professionelle psychologische etc. Begleitung vorgeschrieben ist? Oder auch: Weil es nicht Bestandteil der Grundausbildung ist?
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Re: Urteile im Coesfeld-Prozess
« Antwort #11 am: 12. März 2008, 19:11:49 »

Hmm, also bei n24 wurde gesagt, dass 4 von 10 Verurteilt wurden und der Komandeur nicht, und das diese halt für 1 Jahr und paar Monate vom Dienst eingestellt wurden und somit ein Disziplinarverfahren nicht in frage kommen würde da sie irgendwie nach solch einer Zeitspanne nicht gehen würde oder so. Ich halte mich jetzt zurück bevor ich mit meinem Halbwissen noch jemanden hier verägere.
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Timid

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Re: Urteile im Coesfeld-Prozess
« Antwort #12 am: 12. März 2008, 19:51:08 »

Hmm, also bei n24 wurde gesagt, dass 4 von 10 Verurteilt wurden und der Komandeur nicht, und das diese halt für 1 Jahr und paar Monate vom Dienst eingestellt wurden und somit ein Disziplinarverfahren nicht in frage kommen würde da sie irgendwie nach solch einer Zeitspanne nicht gehen würde oder so. Ich halte mich jetzt zurück bevor ich mit meinem Halbwissen noch jemanden hier verägere.

Andere Medien berichten wiederum, dass das Ministerium derzeit die Einleitung entsprechender Verfahren prüft ;)
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Andi

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Re: Urteile im Coesfeld-Prozess
« Antwort #13 am: 12. März 2008, 20:07:14 »

Und hier die Fristen.

Gruß Andi
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Re: Urteile im Coesfeld-Prozess
« Antwort #14 am: 13. März 2008, 07:50:44 »

Zumal die Verfahren bereits eingeleitet sind und lediglich bis zur Rechtskraft der strafrechtlichen Entscheidungen ausgesetzt wurden.
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