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Autor Thema: Abgangszeugnis...  (Gelesen 5594 mal)

Igor

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Abgangszeugnis...
« am: 14. Juli 2008, 11:08:19 »

Hallo Guys, :-)

ich werde in 3 Wochen als Sportsoldat von der Bundeswehr entlassen und werde dementsprechend auch ein Abgangszeugnis erhalten. Sollte ich mich nicht darum kümmern, so erhalte ich ein Stadardzeugis... Da ich natürlich kein Standartzeugnis erhalten möchte, wäre ich sehr angetan, wenn mir jemand mitteilen könnte wo ich z.B. gute Muster von Abgangszeugnisen erhalten kann oder jemand ein paar interessante Floskeln kennt, die in jedem Fall in einem Bundeswehr/Sportsoldatzeugnis erwähnt werden sollten...

Gerne auch per E-Mail...

Liebe Grüße

Micha :-)
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schlammtreiber

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Re: Abgangszeugnis...
« Antwort #1 am: 14. Juli 2008, 12:19:06 »

Ähm... das sollte doch wohl Aufgabe des Disziplinarvorgesetzten sein, sich darum zu kümmern?
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Re: Abgangszeugnis...
« Antwort #2 am: 14. Juli 2008, 12:31:12 »

Ein Zeugnis zu formulieren ist ja wohl die Aufgebe desjenigen, der das Zeugnis erteilt und nicht desjenigen, der das Zeugnis erhält.
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Timid

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Re: Abgangszeugnis...
« Antwort #3 am: 14. Juli 2008, 13:01:33 »

Zu der "Sprache" bei solchen Arbeitszeugnissen gibt es genug Literatur, da es dabei ja genug Fettnäpfchen gibt. Dementsprechend wäre Amazon oder ein vergleichbarer Händler (oder auch die Buchhandlung vor Ort ...) eine gute Anlaufstelle, um sich Material zu beschaffen, mit dem mach sich in die Materie einlesen kann. Denn mit "mal eben ein paar Tipps" ist es in dem Fall sicherlich nicht getan.

Ein Zeugnis zu formulieren ist ja wohl die Aufgebe desjenigen, der das Zeugnis erteilt und nicht desjenigen, der das Zeugnis erhält.

Wobei es auch (zivil) nicht unüblich ist, dass derjenige, der dafür zuständig ist, sich einen Vorschlag durch den zu beurteilenden Mitarbeiter/Untergebenen machen lässt und man dann gemeinsam die Endfassung erarbeitet.
Allerdings sollte dazu die Initiative vom Chef ausgehen - wenn man bei ihm vorstellig wird mit einem lockeren "ich habe da mal was vorbereitet", wird man ihm nur vor den Kopf stoßen. Bei einer solchen Restdienstzeit wäre das eventuell auch kein großes Problem mehr, andererseits ist es auch nie schlecht, wenn man sich "im Guten" trennt ...

Sprich: Wenn noch nicht geschehen, erstmal das Gespräch mit dem Disziplinarvorgesetzten suchen und ganz nebenbei das Thema mit einfließen lassen. Erst danach sollte man sich mit einem Entwurf an ihn wenden.
(Was wiederum nicht bedeutet, dass man nicht vorher schon an diesem arbeiten kann ...)
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Chris86

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Re: Abgangszeugnis...
« Antwort #4 am: 14. Juli 2008, 14:25:32 »

Ein Zeugnis zu formulieren ist ja wohl die Aufgebe desjenigen, der das Zeugnis erteilt und nicht desjenigen, der das Zeugnis erhält.

Im zivilen Beruf ist es so, dass du z.B. selber dein Zeugnis schreiben kannst und der Chef es unterschreiben muss!

@Igor: Im Internet kenne ich leider keine Quellen, aber schauen Sie mal in einen Buchladen und lassen sich dort beraten. Es gibt über das Thema Bücher wie Sand am Meer!
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wolverine

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Re: Abgangszeugnis...
« Antwort #5 am: 14. Juli 2008, 15:00:40 »

[Im zivilen Beruf ist es so, dass du z.B. selber dein Zeugnis schreiben kannst und der Chef es unterschreiben muss!
So entspricht es nicht dem Wortlaut des Gesetzes. Man hat Anspruch auf ein Zeugnis; niemand muss einen ihm vorformulierten Entwurf unterschreiben!

"Der praktisch veranlagte S. war stets bemüht, die ihm übertragenen Aufgaben zu erledigen. Bei Dienstaufsicht genügten sie auch den gestellten Anforderungen. Er war pünktlich, hielt sich stets an die Dienstzeiten und wusste auch vor Vorgesetzen einen eigenen Standpunkt zu formulieren. Unter den Kameraden galt er als gesellig und gegenüber den weiblichen Kameraden zeigte er sich aufgeschlossen" ;) :D ;D
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schlammtreiber

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Re: Abgangszeugnis...
« Antwort #6 am: 14. Juli 2008, 15:15:10 »

Im zivilen Beruf ist es so, dass du z.B. selber dein Zeugnis schreiben kannst und der Chef es unterschreiben muss!

Wie kommt man denn darauf?
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Re: Abgangszeugnis...
« Antwort #7 am: 14. Juli 2008, 15:17:50 »

Im zivilen Beruf ist es so, dass du z.B. selber dein Zeugnis schreiben kannst und der Chef es unterschreiben muss!

Wie kommt man denn darauf?
Das frage ich mich jetzt auch. Am liebsten währe mir die Nennung der entsprechenden Gesetzesgrundlage.
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Re: Abgangszeugnis...
« Antwort #8 am: 14. Juli 2008, 15:19:32 »

"Der praktisch veranlagte S. war stets bemüht, die ihm übertragenen Aufgaben zu erledigen. Bei Dienstaufsicht genügten sie auch den gestellten Anforderungen. Er war pünktlich, hielt sich stets an die Dienstzeiten und wusste auch vor Vorgesetzen einen eigenen Standpunkt zu formulieren. Unter den Kameraden galt er als gesellig und gegenüber den weiblichen Kameraden zeigte er sich aufgeschlossen" ;) :D ;D
Vielen Dank, darauf sollte man besser verzichten  ;D.

Im Ernst: Wenn ich Zeugnisse schreiben musste, habe ich meine Standardversion für den Durchschnittsmitarbeiter zugrunde gelegt und diese mit den Leistungen der aktuell zu beurteilenden Mitarbeiterin/des Mitarbeiters in Übereinstimmung gebracht. Meist waren diese mit der Fassung auch einverstanden. Nur einmal gab es eine längere Diskussion, die dazu führte, dass ich kleine Änderungen vornehmen musste. Das war allerdings gerechtfertigt.   
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Re: Abgangszeugnis...
« Antwort #9 am: 14. Juli 2008, 17:04:50 »

Hm, so habe ich es kennen gelernt mit dem Abgangszeugnis. Gesetzesgrundlage kenne ich jetzt nicht, aber ich bin der festen Meinung, dass es uns früher so in der Berufsschule beigebracht worden ist.

Falls es nicht stimmt oder für Verwirrung gesorgt hat, dann nehme ich alles zurück, Entschuldigung  ::)
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Re: Abgangszeugnis...
« Antwort #10 am: 14. Juli 2008, 21:00:06 »

[Im zivilen Beruf ist es so, dass du z.B. selber dein Zeugnis schreiben kannst und der Chef es unterschreiben muss!
So entspricht es nicht dem Wortlaut des Gesetzes. Man hat Anspruch auf ein Zeugnis; niemand muss einen ihm vorformulierten Entwurf unterschreiben!

"Der praktisch veranlagte S. war stets bemüht, die ihm übertragenen Aufgaben zu erledigen. Bei Dienstaufsicht genügten sie auch den gestellten Anforderungen. Er war pünktlich, hielt sich stets an die Dienstzeiten und wusste auch vor Vorgesetzen einen eigenen Standpunkt zu formulieren. Unter den Kameraden galt er als gesellig und gegenüber den weiblichen Kameraden zeigte er sich aufgeschlossen" ;) :D ;D

Ergänzend: Man hat Anspruch auf ein wohlwollend formuliertes Zeugnis  :) Und selbst das schönste, eineindeutige Zeugnis nutzt garnix, wenn der neue Chef beim alten anruft  :)
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